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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 50 neu, 25 geändert, 1 unverändert, 48 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf ist das Ziel, einfacher und günstiger zu bauen: Die Stellplatzpflicht soll aus der Landesbauordnung gestrichen, der Gebäudetyp E umgesetzt und serielles Bauen stärker genutzt werden. Beim Mieterschutz kommen eine Treuhandverwaltung für Problemimmobilien, als letztes Mittel deren Enteignung, eine Regulierung von Übernachtungsplattformen und ein digitaler Mieten-Check hinzu. Neu sind auch Hitzeschutz und Klimaanpassung in der Stadtentwicklung sowie eine stärkere Eigentumsförderung. Die Wohnraumförderung soll um eine Milliarde Euro jährlich steigen. 2022 forderte das Programm noch eine verdreifachte Sanierungsrate, sanierte Landesliegenschaften bis 2030 und eine Vergabe öffentlicher Flächen nach Gemeinwohlkriterien; das wird nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt verschiebt sich von der energetischen Sanierung hin zu Baukosten, Bestandsnutzung und Mieterschutz. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (50)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Veraltete Bauvorschriften, die Wohnraum unnötig verteuern, sollen gelockert werden.
  2. Hitzeschutz im sozialen Wohnungsbau und bei der Sanierung von Mehrfamilienhäusern wird durch kühlende Wärmepumpen, außenliegenden Sonnenschutz sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorangetrieben.
  3. Klimaanpassung wird Grundvoraussetzung für landesgeförderte Stadtentwicklungsprojekte.
  4. Neue und umgestaltete Quartiere, Plätze und öffentliche Gebäude sollen auf Hitze, Trockenheit und Starkregen vorbereitet sein.
  5. Die Landesprogramme für Stadtentwicklung und Klimaanpassung werden stärker auf eine grüne und lebenswerte Umgebung ausgerichtet.
  6. Die Landesprogramme für Stadtentwicklung und Klimaanpassung werden im Sinne der EU-Wiederherstellungsverordnung weiterentwickelt.
  7. Es soll einfacher, günstiger und zukunftsfest gebaut werden.
  8. Für das Bauen werden innovative Ideen aus Forschung, Planung und Handwerk genutzt.
  9. Beim Bauen wird stärker auf den Gebäudebestand gesetzt.
  10. Hemmnisse für den Einsatz qualitätsgesicherter Recycling-Baustoffe werden abgebaut.
  11. Der digitale Gebäuderessourcenpass wird weiterentwickelt, um verbaute und wiederverwendbare Materialien sichtbar zu machen.
  12. Solarenergie und Dachbegrünung sollen bei Neubauten möglichst gemeinsam umgesetzt werden können.
  13. Eigentümer, die in ihre Gebäude investieren und sich an der Energiewende beteiligen wollen, sollen es so einfach wie möglich haben.
  14. Eigentum bringt Verantwortung für das eigene Gebäude sowie für Klima und Gesellschaft mit sich.
  15. Serielles und modulares Bauen wird stärker genutzt, um schneller und günstiger Wohnraum zu schaffen.
  16. Unnötige Vorgaben, die das Bauen verteuern, werden abgebaut.
  17. Das kommunale Recht auf eigene Stellplatzsatzungen wird abgeschafft.
  18. Der Gebäudetyp E wird in Nordrhein-Westfalen zügig umgesetzt, sobald die bundesrechtlichen Voraussetzungen bestehen.
  19. Umnutzung, Bebauung von Baulücken, Nachverdichtung und flächensparende Siedlungsentwicklung werden vorangetrieben.
  20. Gemischte Wohn-Arbeits-Quartiere sollen Arbeiten und Leben näher zusammenbringen.
  21. Kommunen werden bei der konsequenten Durchsetzung des Baugebots unterstützt.
  22. Kommunen sollen Baulücken systematisch erfassen und Flächenpotenziale für neuen Wohnraum besser aktivieren.
  23. Dauerhaft leerstehende Büros, Gewerbeflächen, Läden und Gastronomieräume sollen leichter für Wohnen, Kultur oder Gemeinschaft umgenutzt werden können.
  24. Neuer Wohnraum und Nachverdichtung sollen vor allem dort entstehen, wo Nahverkehr, Schulen, Kitas und andere Infrastruktur gut erreichbar sind.
  25. Kommunen werden dabei unterstützt, gut angebundene Wohnstandorte zu identifizieren und zu entwickeln.
  26. Bodenwertsteigerungen durch bessere Anbindung werden zur Mitfinanzierung des Umweltverbunds und dauerhaft günstigen Wohnraums genutzt.
  27. Im Gebäudebestand werden Barrieren bei Umbau und Modernisierung so weit wie möglich abgebaut.
  28. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften bleiben die zentralen Akteure einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik.
  29. In Städten mit hohen Mieten sollen bezahlbare Wohnungen für Menschen ohne Anspruch auf eine Sozialwohnung geschaffen werden.
  30. Die öffentliche Wohnraumförderung wird stärker auf langfristig orientierte Investitionen ausgerichtet.
  31. Bei der Vergabe von Wohnraumfördermitteln sollen Investoren bevorzugt werden, die die Immobilien langfristig selbst bewirtschaften.
  32. Gegen ausbeuterische Vermietung wird konsequent vorgegangen.
  33. Mit der Treuhandverwaltung wird ein Instrument geschaffen, um bei schweren Missständen in Mietimmobilien einzugreifen.
  34. Als letztes Mittel wird die Enteignung besonders problematischer Immobilien ermöglicht.
  35. Übernachtungsplattformen wie Airbnb werden in angespannten Wohnungsmärkten reguliert.
  36. Mit einer Miet-Schutz-Offensive gemeinsam mit Kommunen, Mieterbund und Verbraucherzentralen wird gegen überhöhte Mieten vorgegangen.
  37. Diskriminierung von Alleinerziehenden, kinderreichen Familien und Menschen mit Migrationsgeschichte auf dem Mietmarkt wird abgelehnt.
  38. Ein digitaler Mieten-Check soll die ortsübliche Vergleichsmiete anzeigen und Mietwucher transparent machen.
  39. Mehr Menschen sollen Wohneigentum erwerben können.
  40. Die Eigentumsförderung des Landes wird weiterentwickelt.
  41. Finanzielle Hürden beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums werden gezielt in den Blick genommen.
  42. Der Erwerb und die Sanierung bestehender Immobilien werden gestärkt.
  43. Eigentumsförderung wird gezielt dort eingesetzt, wo sie bezahlbares Wohnen und im ländlichen Raum die Ortskerne stärkt.
  44. Es sollen ausreichend große, bezahlbare Wohnungen für Familien entstehen.
  45. Landesinitiativen wie „Endlich ein ZUHAUSE!“ werden verlängert.
  46. Das Baurecht wird besser an die Bedürfnisse gemeinschaftlicher Wohnformen angepasst.
  47. Kommunen werden unterstützt, geeignete Flächen für Mehrgenerationenwohnen, Genossenschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu nutzen.
  48. Eine Quartierspolitik mit Fokus auf Nachbarschaft und gesellschaftliche Teilhabe wird gestaltet.
  49. Altersgerechte Quartiere mit kurzen Wegen, barrierefreien Angeboten und Begegnungsorten werden gefördert.
  50. Bewegung und Gesundheitsförderung werden bei der Stadt- und Quartiersentwicklung mitgedacht.

GeändertFortgeführt, aber geändert (25)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. An stark besuchten Orten wie Innenstädten, Plätzen, Spielplätzen und Haltestellen entstehen mehr kostenlose Trinkbrunnen.
  2. Landesbauordnung und Förderprogramme werden stärker auf Bestandserhalt, Wiederverwendung von Bauteilen und Recycling-Baustoffe ausgerichtet.
  3. Bei öffentlichen Bauvorhaben werden die Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertige Recycling-Baustoffe verstärkt eingesetzt.
  4. Kreislaufgerechtes Bauen wird beim Neubau Standard.
  5. Nachwachsende Baustoffe wie Holz werden gezielt unterstützt.
  6. Dachausbauten, Aufstockungen und Umnutzungen werden vereinfacht.
  7. Die Stellplatzpflicht wird aus der Landesbauordnung gestrichen.
  8. Bestehende Flächen sollen besser genutzt werden, bevor neue versiegelt werden.
  9. Kommunen werden über Städtebauförderung, angepasstes Bau- und Nutzungsrecht und Beratung bei neuen Nutzungsmischungen unterstützt.
  10. Das Land unterstützt Kommunen bei der Erfassung von Baulücken mit Instrumenten und Beratung.
  11. Leerstände in Ortskernen kleinerer Städte und Gemeinden werden für Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und Begegnung neu genutzt.
  12. Barrierefreiheit ist Standard bei Neubauten und in der Quartiersentwicklung.
  13. In den alten Dörfern und auf früheren Bergbauflächen des Rheinischen Reviers sollen gemeinsam mit Kommunen und Bevölkerung 10.000 neue Wohneinheiten entstehen.
  14. Kommunen sollen ein echtes Vorkaufsrecht zum Verkehrswert erhalten.
  15. Die öffentliche Wohnraumförderung wird mit einer Bezahlbar-Wohnen-Milliarde um zusätzlich eine Milliarde Euro pro Jahr erhöht.
  16. Die Mietpreisbremse soll auf mehr Städte ausgeweitet werden.
  17. Die Handlungsspielräume für Kappungsgrenzen und Umwandlungsschutz sollen geöffnet werden.
  18. Es sollen mehr kleine Wohnungen für Einpersonenhaushalte entstehen.
  19. Es soll mehr barrierefreier und altersgerechter Wohnraum entstehen.
  20. Wohnungs- und Obdachlosigkeit sollen bis 2030 überwunden werden.
  21. Das Housing-First-Konzept wird flächendeckend gesichert.
  22. Wohnungsfachstellen sollen bei drohendem Wohnraumverlust früher informiert werden.
  23. Gezielte Angebote für wohnungslose junge Menschen und Frauen werden ausgebaut.
  24. Gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnformen sollen erleichtert werden.
  25. Kommunen werden bei der Entwicklung altersfreundlicher Quartiere unterstützt.

GleichUnverändert fortgeführt (1)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (48)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Sanierungsrate von Gebäuden wird verdreifacht.
  2. Alle Landesliegenschaften werden bis 2030 auf Grundlage eines Konzepts energetisch saniert.
  3. Für öffentliche Neubauten sollen ambitionierte Standards gelten.
  4. Die Förderprogramme des Landes für Gebäude werden vereinfacht und attraktiver gemacht.
  5. Die Förderprogramme des Landes werden auf Maßnahmen im Einklang mit der Klimaneutralität ausgerichtet.
  6. Die auf Bundesebene vorgesehenen höheren Energieeffizienzstandards, auch für den Bestand, werden als wichtige Voraussetzung gesehen.
  7. Die Kosten energetischer Sanierungen sollen auf Bundesebene fair zwischen Vermietern, Mietern und Staat aufgeteilt werden.
  8. In den Förderprogrammen des Landes wird eine Sozialkomponente mit höheren Förderquoten für Haushalte mit niedrigem Einkommen eingeführt.
  9. Die Förderungen für energetische Sanierungen werden auch mit Landesmitteln verbessert.
  10. Die Prozesse bei der Nutzung der Landesförderprogramme für Gebäudesanierung werden vereinfacht und weiter digitalisiert.
  11. Es wird stärker in die Höhe als in die Breite gebaut.
  12. Bei der Flächenentwicklung werden neue klima- und umweltfreundliche Maßstäbe gesetzt.
  13. Schottergärten, Parkplatzwüsten und energetisch schlechte Industriebauten werden künftig nicht mehr zugelassen.
  14. Verkehrsberuhigte Plus-Energie-Siedlungen, Null-Emissions-Gewerbeparks und artenreiche Gärten werden angestrebt.
  15. Kommunen erhalten die Möglichkeit, per Satzung Vorgaben zu nachhaltigem Bauen, Energiekonzepten, Gartengestaltung, Regenwasserversickerung und Dachbegrünung festzulegen.
  16. Innovative Bebauungs- und Nutzungskonzepte werden gefördert.
  17. Das Wohnraumstärkungsgesetz wird verschärft.
  18. Kommunen werden bei der Anwendung von Zweckentfremdungssatzungen unterstützt.
  19. Großflächige betonierte Parkplätze vor Firmengebäuden und Supermärkten werden planungsrechtlich unterbunden.
  20. Zur Flächenschonung werden Tiefgaragen und Parkhäuser festgeschrieben.
  21. Bildungseinrichtungen sollen für regelmäßige Besucherfrequenz sorgen.
  22. Ein Fonds ermöglicht Kommunen den Erwerb strategisch wichtiger Immobilien wie ehemaliger Kaufhäuser.
  23. Ein Landeswettbewerb zeichnet kommunale Konzepte für lebendige Innenstädte und Ortszentren aus.
  24. Stadtentwicklung soll Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilitätswende als verschränkte Herausforderungen angehen.
  25. Öffentliche Gebäude werden in NRW ab 2025 nur noch klimafreundlich und nachhaltig errichtet.
  26. Kommunen werden beim Aufkauf, der Verlängerung und dem Neukauf von Mietpreisbindungen unterstützt.
  27. Attraktive Zinsbedingungen und Tilgungsnachlässe ermöglichen deutlich längere Mietpreisbindungen.
  28. Durch Neubau und Umnutzung sollen jährlich deutlich mehr günstige Wohnungen entstehen.
  29. Werkswohnungen, etwa für Pflegekräfte, werden gefördert.
  30. Öffentliche Flächen werden nicht mehr nach Höchstgebot, sondern nach sozialen, städtebaulichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien vergeben.
  31. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen und Genossenschaften werden bei der Vergabe baureifer Flächen bevorzugt.
  32. Die Neugründung von Genossenschaften und Baugruppen wird gefördert.
  33. Die sozialgerechte Bodennutzung wird als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
  34. Neue Wohnungen werden klimaneutral gebaut.
  35. Vorhandene Wohnungen werden klimagerecht modernisiert.
  36. Die Förderprogramme des Landes für energetische Modernisierung werden ausgeweitet.
  37. Bei Neubauten werden standardmäßig auch rollstuhlgerechte Wohnungen vorgesehen.
  38. Selbstständiges Wohnen mit begleitender Unterstützung und Pflege wird auch dann ermöglicht, wenn eine Heimunterbringung günstiger wäre.
  39. Kommunen sollen die soziale Erhaltungssatzung schneller, effektiver und rechtssicher einsetzen können.
  40. Ein einheitliches Förderprogramm „Quartier inklusiv“ für Kommunen wird geschaffen.
  41. Kommunen können Bauprojekte so planen, dass Freiräume zum Spielen erhalten und verbessert werden.
  42. Wohnen ist ein Menschenrecht.
  43. Kommunen werden beim Kauf von Belegungsrechten unterstützt.
  44. Wohnungslose Menschen sollen wieder eine dauerhafte, menschenwürdige Unterbringung erhalten.
  45. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Familien werden unterstützt.
  46. Soziale Träger und Kommunen werden beim Aufkauf geeigneter Wohnungen für Wohnungslose unterstützt.
  47. Wohnungslosen Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf wird selbstbestimmtes Wohnen in eigener Wohnung ermöglicht.
  48. Unterstützende Wohnprojekte für wohnungslose Menschen werden gefördert.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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