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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Verkehr und Infrastruktur: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Verkehr und Infrastruktur 117 neu, 27 geändert, 8 unverändert, 62 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu setzt der Entwurf einen Schwerpunkt auf die Sanierung von Brücken, mit zwei Milliarden Euro für kommunale Brücken und einer Brücken-Agentur, sowie auf eine Lkw-Maut für stark belastete Landesstraßen. Ausführlich behandelt er zudem die Barrierefreiheit im Nahverkehr, 150 zusätzliche Schienenkilometer bis 2040 und die Vorsorge gegen Niedrigwasser am Rhein. Statt den Autobahnausbau stark zu reduzieren, sollen die Projekte neu bewertet werden; am Flughafen Köln/Bonn sind neue Auflagen statt eines Nachtflugverbots vorgesehen. Nicht mehr genannt werden die 2022 geforderten niedrigeren Tempolimits auf Autobahnen, Tempo 30 innerorts als Regel, ein Fahrradgesetz, die Elektrifizierung aller Dieselstrecken bis 2030 und die Ablehnung weiterer Flughafenausbauten. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (117)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Das Verkehrssystem soll Menschen mit Bus, Bahn, Rad, zu Fuß oder Auto zuverlässig ans Ziel bringen.
  2. Alle Menschen im Land sollen zuverlässig mobil sein können.
  3. Bahnen und Busse sollen eine echte Alternative zum Auto werden.
  4. Mit steigenden Fahrgastzahlen sollen Kapazität, Komfort und Sicherheit im Nahverkehr zunehmen.
  5. Der Einsatz moderner, größerer Fahrzeuge im Nahverkehr wird ausgebaut.
  6. Bestehende Sicherheitskonzepte für Busse, Bahnen und Bahnhöfe werden ausgebaut.
  7. Bei der Modernisierung von Fahrzeugen und Infrastruktur des Nahverkehrs wird der Hitzeschutz konsequent berücksichtigt.
  8. Fahrzeuge des Nahverkehrs erhalten Klimaanlagen und mehr Schatten.
  9. Haltestellen und Mobilstationen werden begrünt.
  10. Die Landesfinanzierung für regionale Schnellbusse wird gestärkt.
  11. Regionale Schnellbusse erhalten abgestimmte Takte und gute Anschlüsse an den Schienenverkehr.
  12. Die landesweit einheitliche App „Rufmobil.NRW“ soll flächendeckender Standard werden.
  13. Der grenzüberschreitende Nahverkehr mit Belgien und den Niederlanden wird gestärkt.
  14. Für den grenzüberschreitenden Nahverkehr mit Belgien und den Niederlanden werden einheitliche Tarife und abgestimmte Takte angestrebt.
  15. Mobilität wird als Menschenrecht betrachtet.
  16. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr soll in allen Bereichen ausgebaut werden.
  17. Menschen sollen ihre Wege mit Bus und Bahn selbstständig planen und zurücklegen können.
  18. Beim Ausbau von Mobilitätsstationen und bei der Gestaltung des öffentlichen Raums werden die Bedarfe von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
  19. Im Nahverkehr sollen neben baulichen auch digitale, sensorische, kommunikative und kognitive Barrieren abgebaut werden.
  20. Fahrgastinformationen sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sichtbar und hörbar verfügbar sein.
  21. Apps und Ticketangebote im Nahverkehr sollen barrierefrei bedienbar sein.
  22. Fahrgastinformationen sollen verständlich sein.
  23. Informationen über die Zugänglichkeit von Stationen und Fahrzeugen sowie über ausgefallene Aufzüge sollen zuverlässig in Echtzeit verfügbar sein.
  24. Tickets und Tarife im Nahverkehr sollen vereinfacht werden.
  25. Das Deutschlandticket soll als attraktives Angebot erhalten und weiterentwickelt werden.
  26. Der Bund soll seinen Zuschuss zum Deutschlandticket deutlich erhöhen, damit der Preis dauerhaft günstig bleibt.
  27. Das Sozialticket soll weiter vereinheitlicht werden.
  28. Beim Ticketsortiment wird stärker auf digitale Lösungen wie den Ticketkauf per Bankkarte gesetzt.
  29. Das Check-in-/Check-out-Tarifmodell „eezy.NRW“ soll bekannter gemacht werden.
  30. Die Bahninfrastruktur soll konsequent weiter saniert werden.
  31. Die Sonderprogramme von „DB InfraGO“ werden fortgeführt.
  32. Besonders störanfällige Stellen im Schienennetz des Landes sollen gezielt beseitigt werden.
  33. Die Schieneninfrastruktur soll robuster gegen Ausfälle werden.
  34. Die Fahrgastinformation, insbesondere über digitale Systeme wie das Zugradar, wird verbessert, damit Störungen und Alternativen in Echtzeit verfügbar sind.
  35. Schienennetz, Stellwerke und digitale Steuerungssysteme werden besser vor Sabotage und Cyberangriffen geschützt.
  36. Baustellen im Bahnverkehr sollen besser koordiniert werden, um Fahrgäste weniger zu belasten.
  37. Baustellendaten von Straße und Schiene werden gebündelt.
  38. Die Koordination von Sperrungen und Umleitungen wird verbessert.
  39. Deutsche Bahn und Straßenbaulastträger sollen ihre Baustellendaten vollständig und aktuell bereitstellen.
  40. Bei längeren Streckensperrungen soll die Deutsche Bahn einen verlässlichen und leistungsfähigen Schienenersatzverkehr anbieten.
  41. Der Schienenersatzverkehr soll neben regulären Ersatzbussen auch Expressverbindungen zwischen wichtigen Knoten umfassen.
  42. Sicherheitsteams, Sicherheitstrainings und Sicherheitsausstattung für Beschäftigte im Nahverkehr werden ausgebaut.
  43. Schnelle Hilferufsysteme für Beschäftigte im Nahverkehr werden verbessert.
  44. Das Schienennetz im Land wird mit mehr Verbindungen, Haltestellen und neuen Anschlüssen ausgebaut.
  45. Mehr Menschen sollen an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden werden.
  46. Die Verkehrsstrukturen im Land sollen effizienter werden.
  47. Der Nahverkehr im Rhein-Ruhr-Gebiet, im Rheinland und in Ostwestfalen-Lippe soll deutlich verbessert werden.
  48. Die Zielnetze 2032 und 2040 für den Schienenverkehr werden aktualisiert und um eine Priorisierung konkreter Reaktivierungsprojekte ergänzt.
  49. Bei ausreichendem Fahrgastpotenzial laut Machbarkeitsstudie soll der Übergang von Reaktivierungsprojekten in die konkrete Planung beschleunigt werden.
  50. Die Finanzierung der frühen Planungsphasen von Reaktivierungsprojekten wird gestärkt.
  51. Ehemalige Bahntrassen mit Reaktivierungspotenzial werden vor Überbauung gesichert.
  52. Engpässe an zentralen Bahnknoten wie Köln, Düsseldorf und Dortmund werden vorrangig beseitigt.
  53. Der Ausbau des Rhein-Ruhr-Express (RRX) soll beschleunigt werden.
  54. Der interkommunale Schienenausbau wird stärker unterstützt, mit dem Ziel, das Netz bis 2040 um 150 Kilometer zu erweitern.
  55. Stadt- und Straßenbahnsysteme werden nach einheitlichen Standards modernisiert.
  56. Das rund 300 Kilometer lange RWE-Werksbahnnetz im Rheinischen Revier soll nach dem Kohleausstieg als Bahninfrastruktur erhalten bleiben.
  57. Die Vernetzung der Schiene mit Straßen und Wasserstraßen wird durch Terminals gestärkt.
  58. Es wird in Ausbau und Sanierung des Verkehrsnetzes investiert.
  59. Der Schienenpersonennahverkehr wird gestärkt.
  60. Für den Bahnverkehr wird ein einheitliches Ticketsystem auf europäischer Ebene angestrebt.
  61. Eine direkte Zugverbindung zwischen Köln und London wird befürwortet.
  62. Der Radwegeausbau wird fortgesetzt und die zugehörigen Verfahren werden weiter beschleunigt.
  63. Die Radinfrastruktur soll verbessert werden.
  64. Das landesweite Radleitnetz wird zu einem hochwertigen Netz für den Alltagsradverkehr weiterentwickelt.
  65. Kleine Gemeinden werden beim Radverkehr durch Standardisierung, Bürokratieabbau und Rahmenverträge gezielt unterstützt.
  66. In allen Städten und Landkreisen werden Radverkehrskoordinationsstellen gefördert.
  67. Regeln, Infrastruktur und Aufteilung des Straßenraums werden so gestaltet, dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer besonders geschützt sind.
  68. Das Land soll das sicherste Bundesland für Alltagsmobilität zu Fuß und mit dem Rad werden.
  69. Kommunen sollen bei der Anwendung der Straßenverkehrsordnung deutlich mehr Handlungsspielraum erhalten.
  70. Das Parkraummanagement wird verbessert, um den öffentlichen Raum in Städten fair zu verteilen.
  71. Jedes Kind soll unabhängig vom Wohnort sicher mit dem Rad zur Schule fahren können.
  72. Eine Landesoffensive „Sicheres Schulumfeld“ bündelt Maßnahmen für sichere Schulwege zu Fuß und mit dem Rad.
  73. Gemeinsam mit den Kommunen werden sichere Schulradrouten mit landesweiten Qualitätsstandards eingerichtet.
  74. Lücken im Schulradwegenetz werden geschlossen.
  75. Gefährliche Querungsstellen auf Schulwegen werden entschärft.
  76. Schulwege sollen regelmäßig unter Beteiligung von Schulen, Eltern und Schülern überprüft werden.
  77. Die Schulwegplanung soll eng mit der kommunalen Radverkehrs- und Mobilitätsplanung verknüpft werden.
  78. Marode Brücken sollen zuverlässig saniert und ersetzt werden.
  79. Mit dem NRW-Plan und dem Sondervermögen des Bundes sollen Sanierung und Erhalt von Brücken und Straßen erheblich ausgeweitet werden.
  80. Den Großteil der Sanierungsmittel erhalten die Kommunen, darunter zwei Milliarden Euro für überregional bedeutsame kommunale Brücken.
  81. Eine „Brücken-Agentur“ wird gegründet, um Kommunen Planung und Umsetzung von Brückenprojekten zu erleichtern.
  82. Innovative, ressourcenschonende Modul- und Expressbauweisen sollen stärker genutzt werden, um Bauzeiten zu verkürzen.
  83. Baustellen von Bund, Land, Kommunen und Deutscher Bahn sollen frühzeitig und besser aufeinander abgestimmt werden.
  84. Die verfügbaren Mittel für Landesstraßen werden auf tatsächlich realisierbare Projekte konzentriert.
  85. Der Bund soll den Grundsatz „Erhalt vor Neu- und Ausbau“ verbindlich in der Bundesfernstraßenpolitik verankern.
  86. Auf besonders vom Schwerverkehr belasteten Landesstraßen wird eine Lkw-Maut eingeführt.
  87. Die Erlöse der Lkw-Maut auf Landesstraßen fließen zweckgebunden in Straßenerhalt, Radinfrastruktur und Nahverkehr.
  88. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur soll intelligenter und effizienter genutzt werden.
  89. Die Landesagentur für Mobilitätsdaten (MOBIDROM) soll die Grundlage für einen digitaleren und effizienteren Verkehr schaffen.
  90. Die Zahl digitaler Ampelanlagen wird deutlich erhöht, um Grünphasen an die Verkehrslage anzupassen und Busse, Einsatzfahrzeuge sowie Rad- und Fußverkehr zu bevorrechtigen.
  91. Autonome Fahrzeuge im Nahverkehr sollen vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb überführt werden.
  92. Der Bund soll Social-Leasing-Modelle für Elektroautos einführen.
  93. Der Bund soll Kaufprämien für gebrauchte Elektrofahrzeuge einführen.
  94. Ein Programm für den Ausbau von Schnellladepunkten entlang der Autobahnen wird aufgelegt.
  95. Der Ausbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw und in Logistikdepots wird vorangetrieben.
  96. Ladeinfrastruktur wird verstärkt an Mehrfamilienhäusern, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum und im Einzelhandel ausgebaut.
  97. Bürokratische Hürden für das Laden von Elektroautos auf öffentlichen Straßen vor der eigenen Haustür werden abgebaut.
  98. Für Sondernutzungserlaubnisse zum Laden werden einheitliche, unkomplizierte Regeln geschaffen.
  99. Kleine und mittlere Logistikunternehmen werden beim Aufbau eigener Ladeinfrastruktur für E-Lkw unterstützt.
  100. Kommunen werden mit Ladeinfrastrukturkonzepten bei der vorausschauenden Planung zusätzlicher Ladepunkte unterstützt.
  101. Der Bund soll Mittel für technische Maßnahmen an Engstellen im Rhein bereitstellen.
  102. Bevorratung und Koordinierung von Gütern für Niedrigwasserlagen werden gestärkt.
  103. Der Einsatz niedrigwassergängiger Schiffe wird gestärkt.
  104. Konzepte für die Verlagerung von Gütern auf die Schiene bei Niedrigwasser werden gestärkt.
  105. Eine nationale Taskforce Niedrigwasser aus Bund, Ländern, Häfen, Binnenschifffahrt und Wirtschaft soll Maßnahmen für belastbare Logistikketten koordinieren.
  106. Der Bund soll die geplanten Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen beschleunigen.
  107. Der Bund soll die Befahrbarkeit des Rheins bei Niedrigwasser durch Optimierung der Fahrrinne verbessern.
  108. Der Bund soll ausreichend Planungs- und Investitionsmittel für die Bundeswasserstraßen bereitstellen.
  109. Häfen werden als multimodale Knoten gestärkt.
  110. Die Voraussetzungen für eine flexible Verlagerung von Gütern zwischen Schiff und Schiene bei Niedrigwasser werden verbessert.
  111. Am Flughafen Düsseldorf soll die in der Betriebsgenehmigung verankerte Nachtruhe eingehalten werden.
  112. Start- und Landeentgelte sollen stärker lärm- und emissionsabhängig gestaltet werden, um Anreize für leisere und sauberere Flugzeuge zu setzen.
  113. Flughäfen im Land sollen sich dauerhaft wirtschaftlich selbst tragen.
  114. Nationale und europäische Direktverbindungen per Bahn aus dem Land werden gestärkt.
  115. Haltestellen und Mobilstationen werden stärker verschattet und begrünt.
  116. Bei der Modernisierung von Bussen und Bahnen wird wirksamer Hitzeschutz berücksichtigt.
  117. Der grenzüberschreitende Nahverkehr wird nach dem Vorbild des Deutschlandtickets zu einem Europaticket weiterentwickelt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (27)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Mobilität soll in Stadt und Land bezahlbar und klimafreundlich sein.
  2. Der öffentliche Nahverkehr soll ausreichende Kapazität, verlässliche Takte und Verbindungen auch in Gebieten ohne Schienenanschluss bieten.
  3. Die Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr werden verbessert.
  4. Vor allem in ländlichen Regionen wird gemeinsam mit den Aufgabenträgern ein verlässliches Netz regionaler Schnellbuslinien ausgebaut.
  5. In Stadt-, Quartiers- und Ortszentren werden Mobilstationen für den Umstieg zwischen Verkehrsmitteln ausgebaut.
  6. Das Sozialticket wird gesichert.
  7. Schülerinnen und Schüler sollen mit stärkerer Beteiligung des Bundes perspektivisch bundesweit kostenlos Bus und Bahn fahren können.
  8. Mit digitalen, landesweit einheitlichen Tarifen soll die Vielzahl unterschiedlicher Tarife beendet werden.
  9. Mit dem Konzept „S-Bahn 2.0“ soll die S-Bahn in der Metropolregion Rhein-Ruhr dichtere Takte, bessere Verknüpfungen und mehr Direktverbindungen erhalten.
  10. Stillgelegte Bahnstrecken sollen reaktiviert werden.
  11. Das Land stellt mehr Mittel für Planung und Ausbau der Bahninfrastruktur bereit.
  12. Durch regional angepasste Taktverdichtungen soll landesweit eine verlässliche Grundversorgung mit Bus und Bahn gesichert werden.
  13. Möglichst viele Güter sollen auf der Schiene transportiert werden.
  14. Zusätzlich zu sieben geplanten Radschnellwegen entstehen mit den Kommunen weitere Radvorrangrouten und überörtliche Radverbindungen.
  15. Zentrales Ziel der Verkehrssicherheitsstrategie ist die „Vision Zero“, also keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr.
  16. Beim Straßenbau gilt der Grundsatz Erhalt vor Neu- und Ausbau.
  17. Der Landesstraßenbedarfsplan wird neu an verkehrlichem Bedarf, Finanzierbarkeit und Klimaschutz ausgerichtet.
  18. Marode Brücken und bestehende Verkehrswege sollen saniert werden, bevor neue Kapazitäten entstehen.
  19. Autobahnausbauprojekte sollen nach Planungskapazität, Kosten und Nutzen sowie Klima-, Flächen- und Sozialwirkungen neu bewertet werden.
  20. Verkehrsfördermittel für Kommunen werden am Erhalt von Straßen und Radwegen sowie an Verbesserungen für Nahmobilität und Nahverkehr ausgerichtet.
  21. Der Umstieg von Diesel-Lkw auf elektrische Antriebe im Güterverkehr wird weiter gefördert.
  22. Ziel ist eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur im ganzen Land.
  23. Ladeinfrastruktur wird dort weiter gezielt gefördert, wo der Markt allein nicht ausreicht.
  24. Am Flughafen Köln/Bonn wird die Lärmbelastung durch neue Auflagen in der Betriebsgenehmigung weiter reduziert.
  25. Dauerhafte Betriebssubventionen für Flughäfen aus öffentlichen Haushalten werden abgelehnt.
  26. Flughäfen werden auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt.
  27. Ein Azubi-Ticket als vergünstigtes Deutschlandticket soll in mehr Branchen umgesetzt werden.

GleichUnverändert fortgeführt (8)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (62)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Mobilität soll das Klima nicht weiter aufheizen, keinen Lärm verursachen und die Luft in den Städten nicht verschmutzen.
  2. Fahrräder und Fußgänger erhalten mehr Platz.
  3. Ein ambitioniertes Fahrradgesetz wird eingeführt.
  4. Auch für Orte ab 200 Einwohnern wird ein erweitertes Nahverkehrsangebot geschaffen.
  5. Nahverkehrsangebote werden vertaktet und auf andere Busse und die Bahn abgestimmt.
  6. Ziel ist ein gutes, bezahlbares und einkommensunabhängig nutzbares Nahverkehrsangebot in Stadt und Land.
  7. Für ältere Menschen werden attraktive Nahverkehrsangebote geschaffen.
  8. Soziale Nahverkehrsangebote werden ausgebaut.
  9. Städte und Kreise mit eigenen Modellprojekten im Nahverkehr werden aktiv unterstützt.
  10. Das Semesterticket soll für Studierende gut bezahlbar bleiben.
  11. Das Jobticket wird schrittweise zur Pflicht für öffentliche Arbeitgeber.
  12. Die Landesbehörden sollen bei der Einführung des Jobtickets vorangehen.
  13. Dem Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr soll Vorrang gegeben werden.
  14. Stilllegungen und Entwidmungen von Bahnstrecken soll es nicht mehr geben.
  15. Städte und Kreise werden verpflichtet und unterstützt, verkehrsträgerübergreifend in moderne Verkehrswege zu investieren.
  16. Die Zweckverbände NWL, NVR und VRR werden bei ihrer Entwicklung zu Mobilitätsverbünden unterstützt.
  17. Gemeinsam mit den Zweckverbänden wird eine landesweite Verkehrsgesellschaft geschaffen, um die Abhängigkeit von Eisenbahnverkehrsunternehmen zu verringern.
  18. Die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft zur Planung und Unterhaltung neuer Infrastruktur wird geprüft.
  19. Die Elektrifizierung heutiger Dieselstrecken soll bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.
  20. Die Einrichtung von Shared-Space-Bereichen wird unterstützt.
  21. Autofreie Innenstädte werden ermöglicht.
  22. Es wird in ein leistungsstarkes und emissionsfreies Busangebot im ganzen Land investiert.
  23. Autobahnstandstreifen sollen, wo möglich, für Linienbusse geöffnet werden.
  24. Kommunen werden bei der Einrichtung von Busspuren und Vorrangschaltungen stärker unterstützt.
  25. Die Beschaffung emissionsfreier Busse wird durch attraktive Förderbedingungen für Kommunen und Verkehrsbetriebe vorangetrieben.
  26. Bei neuen oder fortgeschriebenen Nahverkehrsplänen wird die Festschreibung klimafreundlicher Antriebe zur Pflicht.
  27. Der Radverkehr gilt als zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.
  28. Kommunen werden finanziell bei Radverkehrskonzepten und der Sanierung bestehender Radstrecken unterstützt.
  29. Radwege sollen ausreichend breit sein, um emissionsfreie Logistik auf der ersten und letzten Meile zu ermöglichen.
  30. Jobrad-Modelle im öffentlichen Dienst werden ausgebaut.
  31. Die Anschaffung von Lastenrädern für gewerblichen und privaten Gebrauch wird weiter gefördert.
  32. Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen ohne Zusatznutzen für einen sicheren Radverkehr soll es nicht mehr geben.
  33. Beim Autoverkehr wird auf den Elektroantrieb in Verbindung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt.
  34. Die Parkraumverordnung wird zugunsten von Ladepunkten angepasst.
  35. Lade- und Bezahlstandards sollen möglichst schnell vereinheitlicht werden.
  36. Unternehmen, die auf ihren Parkplätzen Lademöglichkeiten bereitstellen, werden bei Steuern und Abgaben entlastet.
  37. Stellplatzregelungen sollen möglichst auf Pkw-Stellplätze verzichten.
  38. Anspruchsvolle Regelungen für mehr und gute Fahrradstellplätze werden geschaffen.
  39. Öffentliche Fahrzeugflotten sollen bis spätestens 2030 auf regenerative Antriebe umgestellt werden.
  40. Durch intelligente Vernetzung aller Verkehrsmittel soll echte Wahlfreiheit in der Mobilität entstehen.
  41. Sharing-Angebote für Autos, Fahr- und Lastenräder, Senioren-Scooter und andere Leihfahrzeuge werden ausgebaut.
  42. In den nächsten fünf Jahren wird eine gemeinsame Buchungsplattform für alle Mobilitätsformen geschaffen.
  43. Private Mobilitätsanbieter werden verpflichtet, Schnittstellen zu öffentlichen Mobilitätsplattformen bereitzustellen.
  44. Eine finanzielle Förderung für private Haushalte beim Umstieg auf den Nahverkehr oder das Fahrrad wird eingeführt.
  45. Die Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und außerorts sollen gesenkt werden.
  46. Städte und Gemeinden sollen innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen können.
  47. Kommunen sollen selbst entscheiden können, wo ausnahmsweise weiter Tempo 50 gilt.
  48. Kommunen werden zur Aufstellung von Fuß- und Radverkehrskonzepten verpflichtet.
  49. Für den Flugverkehr wird ein nachhaltiges Flugverkehrskonzept erarbeitet.
  50. Die Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn sollen Vorreiter bei der Beimischung klimaneutraler Treibstoffe werden.
  51. Ein weiterer Ausbau von Flughäfen in NRW wird abgelehnt.
  52. Das EU-Ziel, 75 Prozent des Straßengüterverkehrs auf Bahn oder Schiff zu verlagern, wird unterstützt.
  53. Der verbleibende Lkw-Verkehr soll bis 2035 emissionsfrei werden.
  54. Der Ausbau der Schienenstrecken zu den Seehäfen soll unter hohen Lärmschutzstandards umgesetzt werden.
  55. Kombinierte Verkehre im Umkreis von rund 50 Kilometern um Häfen und Güterbahnhöfe werden von der Maut befreit.
  56. Ein neuer Landeswasserstraßenplan zur Ertüchtigung von Schifffahrtswegen und Binnenhäfen wird mit Umweltverbänden, Kommunen und Wirtschaft erarbeitet.
  57. In Forschung und Entwicklung klimaneutraler Schiffsantriebe wird investiert.
  58. Auf Bundesebene wird eine klimataugliche Besteuerung von Schiffsdiesel angeregt.
  59. Gas-Lkw und Biotreibstoffe werden für eine begrenzte Zeit als Brückentechnologie weiter benötigt.
  60. Lastwagen sollen das Land bis 2035 emissionsfrei durchqueren können.
  61. In Großstädten und interessierten ländlichen Kreisen werden City-Hubs entwickelt, die Lieferungen bündeln und die letzte Meile klimaneutral organisieren.
  62. Bis 2030 soll jeder Haushalt Anschluss an Paketboxen haben.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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