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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Staat, Demokratie und Verwaltung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Staat, Demokratie und Verwaltung 45 neu, 18 geändert, 6 unverändert, 78 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf sind vor allem Bürokratieabbau und schnellere Genehmigungen: Er will verbindliche Bearbeitungsfristen mit Genehmigungsfiktion und eine zentrale Ansprechperson für große Transformationsinvestitionen, ohne Umweltstandards abzusenken. Hinzu kommen eine schlankere Landesverwaltung, ein einheitlicher digitaler Verwaltungszugang und ein angestrebtes Verbotsverfahren gegen die AfD. Bürgerräte sollen dauerhaft verankert werden, mindestens einer je Wahlperiode. 2022 forderte das Programm noch das Wahlalter 16, niedrigere Hürden für Volksbegehren und einen besseren Schutz für Whistleblower; diese Punkte werden nicht mehr einzeln genannt, ebenso verbindliche Vielfaltsziele in Behörden. Das Gewicht verschiebt sich von Beteiligung und Transparenz hin zu einer effizienteren Verwaltung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (45)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Kommunen sollen Unternehmen bei Genehmigungen und Planungsverfahren unterstützen.
  2. Die behördlichen Zuständigkeiten für die Anerkennung sollen übersichtlicher und effizienter werden.
  3. Unnötige Bürokratie für Solo-Selbstständige wird abgebaut.
  4. Die Genehmigungsverfahren für Geothermie werden weiterentwickelt.
  5. Bei der Beschleunigung von Verfahren werden Umwelt- und Naturschutzstandards nicht abgesenkt.
  6. Eine zentrale Genehmigungsstelle soll die Verfahren für autonomen Nahverkehr mit klaren Fristen bündeln und standardisieren.
  7. Die Baugenehmigungsfiktion für einfache Bauvorhaben wird zeitnah ausgewertet, insbesondere darauf, ob sie Verfahren beschleunigt.
  8. Digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben werden weiter vorangetrieben.
  9. Unnötige Bürokratie wird abgebaut.
  10. Überkomplexe Verfahren im Naturschutz werden vereinfacht, ohne das Schutzniveau abzusenken.
  11. Genehmigungsverfahren für technischen und ökologischen Hochwasserschutz werden beschleunigt.
  12. Das Ziel von fünf Prozent schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen in der Landesverwaltung wird weiter verfolgt.
  13. Hürden in Bewerbungsverfahren der Landesverwaltung für schwerbehinderte Menschen werden abgebaut.
  14. Die Landesverwaltung wird stärker als inklusiver Arbeitgeber sichtbar gemacht.
  15. Zu komplizierte und träge Verwaltungsstrukturen werden effizienter und schlanker gemacht.
  16. Nicht benötigte bürokratische Vorgaben werden abgebaut.
  17. Bei bereits vorliegenden Daten werden Leistungen und ein Datenaustausch zwischen Behörden automatisch angeboten.
  18. Die Verwaltung setzt auf gemeinsame, offene Systeme mit sicherem und automatisiertem Datenaustausch.
  19. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen einheitlichen digitalen Verwaltungszugang.
  20. Häufig genutzte Verwaltungsleistungen sollen gemeinsam mit Bund und Ländern bundesweit einheitlich an derselben Stelle digital zugänglich sein.
  21. Digitale Verwaltungslösungen anderer Länder werden nachgenutzt und eigene Prozesse dafür angepasst.
  22. Auf teure Doppellösungen in der digitalen Verwaltung wird verzichtet.
  23. Es wird geprüft, ob ein Pilotprojekt „Law as Code“ mit maschinenlesbarer Abbildung gesetzlicher Regelungen die digitale Umsetzung von Gesetzen erleichtern kann.
  24. Genehmigungsverfahren werden weiter vereinfacht.
  25. Für Genehmigungsverfahren werden verbindliche Bearbeitungsfristen mit Genehmigungsfiktion eingeführt.
  26. Das Förderportal „Nordrhein-Westfalen fördert“ wird um eine KI-gestützte Lotsenfunktion ergänzt, die passende Förderprogramme vorschlägt und erklärt.
  27. Behördenübergreifende Weiterbildungsangebote für die Landesverwaltung werden geschaffen.
  28. Der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst wird gefördert.
  29. Die Anerkennung von Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen beim Wechsel in den öffentlichen Dienst wird erleichtert.
  30. Alle Beamtinnen und Beamten sollen zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen können.
  31. Die grundsätzliche Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung wird überwunden.
  32. Unnötige Strukturen und Bürokratie werden abgebaut.
  33. Effizienzpotenziale werden durch einfachere Verfahren, bessere Zusammenarbeit in der Landesverwaltung und Bündelung von Aufgaben gehoben.
  34. Arbeit und Wirkung von Landesbeauftragten werden regelmäßig evaluiert.
  35. Landtag und Landesrechnungshof werden stärker in die Lage versetzt, die finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben zu prüfen.
  36. Landtag und Landesrechnungshof sollen stärker in die Lage versetzt werden, die finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben zu prüfen.
  37. Es wird geprüft, wo eine Zentralisierung kommunaler Pflichtaufgaben nach Weisung beim Land Synergien ergibt, etwa bei Wohngeld, Elterngeld und Hilfen zur Pflege.
  38. Es wird Transparenz darüber geschaffen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt.
  39. Die Zivilgesellschaft wird systematisch und transparent in politische Entscheidungen eingebunden.
  40. Bürgerräte werden dauerhaft als fester Bestandteil der demokratischen Kultur etabliert.
  41. Frühzeitige digitale Beteiligungsverfahren wie Liquid Democracy werden erprobt.
  42. Auf Landesebene wird ein Bürgerrat aus zufällig ausgewählten Jugendlichen eingerichtet, der Empfehlungen zu einem landespolitischen Thema erarbeitet.
  43. Online-Plattformen sollen allen Jugendlichen in NRW einen einfachen Beteiligungsweg bieten.
  44. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird angestrebt.
  45. Das Verwendungsnachweisrecht soll vereinfacht werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (18)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Für bedeutende Transformationsinvestitionen soll ein Projektmanagement mit zentraler Ansprechperson die Genehmigungsverfahren koordinieren und beschleunigen.
  2. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden durch einfachere Ausschreibungen, Digitalisierung und Vermeidung von Doppelprüfungen beschleunigt.
  3. Genehmigungsprozesse werden konsequent digitalisiert.
  4. Für Genehmigungsprozesse wird auf auskömmliche Personalausstattung und frühzeitige Beteiligung gesetzt.
  5. Der Staat soll mit digitalen Diensten und offener, nahbarer Kommunikation schnell, gut und hilfreich funktionieren.
  6. Digitale Verwaltungsdienste für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden ausgebaut.
  7. Für Standardaufgaben der Verwaltung werden gemeinsame, landesweit nutzbare digitale Lösungen geschaffen.
  8. Verfahren beim Ausbau digitaler Infrastruktur sollen möglichst einfach, standardisiert und medienbruchfrei ablaufen.
  9. Für den öffentlichen Dienst werden Co-Working-Spaces ausgebaut.
  10. Für den öffentlichen Dienst werden faire Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten geschaffen.
  11. Aufwendige Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren für Fördermittel werden reduziert, um Verwaltungen in Land und Kommunen zu entlasten.
  12. Vergabeentscheidungen der Landesverwaltung werden an verbindlichen sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtet.
  13. Menschen in NRW sollen sich im Bürgerrat, im Stadtrat, in der Schule oder in der Nachbarschaft einbringen können.
  14. Kinder, Jugendliche und Menschen mit Einwanderungsgeschichte erhalten mehr Wege zur Mitsprache.
  15. Mindestens ein Bürgerrat pro Wahlperiode erarbeitet Empfehlungen zu einem zentralen Zukunftsthema.
  16. Das aktive kommunale Wahlrecht wird auf alle Menschen ausgeweitet, die dauerhaft und mit festem Aufenthaltstitel in einer Kommune leben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
  17. Förder- und Genehmigungsverfahren werden einfacher und schneller.
  18. Das Patenschaftsprogramm des Landtags für bedrohte, verfolgte oder inhaftierte Parlamentarier und Menschenrechtsaktivisten wird mit weiteren Patenschaften von Abgeordneten ausgebaut.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (78)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Im Land soll eine neue Kultur der Bürgerbeteiligung gelebt werden.
  2. Für jedes Gesetz werden die sozialen Auswirkungen abgeschätzt.
  3. Die Prüfverfahren sollen unbürokratisch und rasch umsetzbar sein.
  4. Planungen für erneuerbare Energien werden durch stärkere Bündelung auf Landes- und Regionalplanebene beschleunigt.
  5. Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwerlasttransporte auf Wasserstraßen sollen vereinfacht werden.
  6. Durch klare und verbindliche Vorgaben von Bund und Land soll eine Planungskultur entstehen, die Umweltregulierung und die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden wertschätzt.
  7. Operative Abläufe in Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Gerichten werden verbessert und beschleunigt.
  8. Umwelt- und Klimaverträglichkeitsprüfungen werden aufgewertet und an den Beginn von Planungsverfahren gestellt.
  9. Unnötige Bürokratie für landwirtschaftliche Betriebe wird abgebaut.
  10. Bürokratie, die kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe hemmt, wird abgebaut.
  11. One-Stop-Shop-Lösungen für Gründungen werden in Land und Kommunen gefördert.
  12. Die Gewerbeanmeldung wird überall digitalisiert.
  13. Unternehmen sollen alle Behördenkontakte, Statistikpflichten und Steuerangelegenheiten über eine zentrale Plattform abwickeln können.
  14. Bis Ende 2023 werden in einem Beteiligungsprozess Maßnahmen für eine digitale Strukturreform der Landes- und Kommunalverwaltungen erarbeitet.
  15. Für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen werden Bagatellgrenzen eingeführt oder angepasst.
  16. Statistikabfragen werden gebündelt.
  17. Das Prinzip der Änderungsmitteilung wird ausgeweitet.
  18. Bestehende Genehmigungen für Kiesgruben und ähnliche Abbaustätten werden überprüft.
  19. Die Regeln für die Genehmigung neuer Abbaustätten in NRW werden überprüft.
  20. Der Jugend-Check für Gesetzesvorhaben wird durch ein regelmäßiges Jugend-Monitoring ergänzt.
  21. Das Wahlalter wird auf 16 Jahre abgesenkt.
  22. Nach einer Evaluation des Wahlalters 16 wird das Wahlalter gegebenenfalls weiter abgesenkt.
  23. Die öffentliche Verwaltung wird familienfreundlich gestaltet.
  24. Lebensarbeitszeitkonten werden für Landesbeamtinnen und -beamte umgesetzt.
  25. Die Qualität des öffentlichen Dienstes wird gestärkt.
  26. Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.
  27. Das Wahlrecht wird modernisiert, damit möglichst alle Wählenden repräsentiert werden.
  28. Die Landesregierung erhält eine zentrale Ansprechperson für Beteiligung und Dialog.
  29. Die direktdemokratischen Elemente der Landesverfassung werden deutlich gestärkt.
  30. Das Parlament muss die Handlungsempfehlungen von Bürgerräten beraten.
  31. Die Mindestzahl der Unterschriften für Volksbegehren und Initiativen wird reduziert.
  32. Die Bedingungen für Unterschriftensammlungen werden vereinfacht.
  33. Direktdemokratische Mitbestimmung wird bei deutlich mehr Themen ermöglicht.
  34. Das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre gesenkt.
  35. Nach einer Evaluation soll das Wahlalter gegebenenfalls weiter abgesenkt werden.
  36. Ein verbindlicher Jugend-Check prüft Gesetzentwürfe auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen.
  37. Strukturelle und institutionelle Hürden für gleichberechtigte politische Beteiligung werden abgebaut.
  38. Politisches Ehrenamt soll unabhängig von Schulabschluss, Einkommen und Lebenssituation ausgeübt werden können.
  39. Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten sollen an Landtagswahlen teilnehmen dürfen.
  40. Die sprachliche Vielfalt in öffentlichen Institutionen wird erweitert.
  41. Mit Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften wird ein neuer Rahmen für einen modernen öffentlichen Dienst mit attraktiven Arbeitsbedingungen geschaffen.
  42. Ein Lebensarbeitszeitkonto soll Beschäftigten im öffentlichen Dienst flexible Arbeitszeiten, frühere Pensionierung oder Auszeiten ermöglichen.
  43. Die Gleichstellung im öffentlichen Dienst wird vorangetrieben.
  44. Instrumente gleichberechtigter Personalentwicklung wie Mentoring, Vernetzung, Jobsharing und Führen in Teilzeit werden ausgebaut.
  45. Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird verurteilt.
  46. Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen durch bauliche Maßnahmen und Deeskalationstrainings verhindert und besser verfolgt werden.
  47. Das E-Government-Gesetz wird vollständig auf die Kommunen ausgeweitet.
  48. In ausgewählten Pilotbehörden werden vernetztes Arbeiten in Teams, flache Hierarchien, New Work und agile Methoden erprobt.
  49. Es werden Verwaltungsinkubatoren geschaffen, in denen Behörden anspruchsvolle Projekte außerhalb der etablierten Strukturen entwickeln können.
  50. Politik und Verwaltung sollen aus den Krisen lernen, damit die Gesellschaft krisenfester wird.
  51. Politik und Verwaltung werden in die Lage versetzt, vorausschauend und planvoll zu handeln.
  52. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Behörden und Verwaltungsebenen sollen verbessert werden.
  53. Das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat wird transparenter gemacht.
  54. Das Abstimmungsverhalten im gesamten Bundesrat soll leicht nachvollziehbar werden.
  55. Das Abgeordnetengesetz wird so geändert, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro angeben müssen.
  56. Die Karenzzeit für Mitglieder der Landesregierung vor einem Wechsel in den Lobbyismus wird auf die Dauer des Übergangsgeldbezugs, höchstens 24 Monate, verlängert.
  57. Whistleblowerinnen und Whistleblower sollen wirksam geschützt werden.
  58. Im Dienstrecht werden Schutzklauseln für Whistleblowerinnen und Whistleblower verankert.
  59. Für Whistleblowerinnen und Whistleblower wird eine unabhängige Prüfstelle geschaffen.
  60. Ein Fonds zur finanziellen Unterstützung von Whistleblowerinnen und Whistleblowern wird angestrebt.
  61. Die öffentliche Beschaffung wird transparenter gestaltet.
  62. In der öffentlichen Beschaffung werden Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte getroffen.
  63. Die Angebote zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung werden ausgebaut.
  64. Die Einrichtung von Ombudsstellen wird unterstützt.
  65. Ein Informationszugangsgesetz verpflichtet staatliche Stellen, ihre Informationen proaktiv, maschinenlesbar und nach Open-Data-Kriterien zu veröffentlichen.
  66. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf schnellen Informationszugang werden gestärkt.
  67. Behörden sollen ein Spiegelbild und Dienstleister der vielfältigen Gesellschaft sein.
  68. Der Gang zum Amt soll für alle gleichermaßen zugänglich, verbindlich und verständlich sein.
  69. Die gesellschaftliche Vielfalt soll in der Verwaltung verankert werden.
  70. Weiterbildungen zu Menschenrechten, Interkulturalität und Antidiskriminierung für Beschäftigte im Landesdienst werden intensiviert.
  71. Für Beschäftigte im Landesdienst werden verpflichtende Fortbildungsmodule zu diesen Themen eingeführt.
  72. Öffentliche Einrichtungen sollen für soziale, kulturelle und geschlechtliche Vielfalt sensibilisiert sein und sie selbst abbilden.
  73. In den Behörden werden verbindliche und messbare Zielvorgaben für Vielfalt entwickelt.
  74. Führungskräfte mit internationaler Biografie in den Verwaltungen sollen sich stärker vernetzen können.
  75. Politische Abläufe und Verwaltungsprozesse werden barrierefrei in Leichter Sprache, Gebärdensprache, mit Untertiteln oder in Blindenschrift kommuniziert.
  76. Bei barrierefreier Kommunikation werden auch die Interessen von Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen oder psychischen Erkrankungen berücksichtigt.
  77. Ein Paritätsgesetz sorgt dafür, dass zur Landtagswahl 2027 deutlich mehr Frauen auf Landeslisten und in Direktwahlkreisen kandidieren.
  78. Die UN-Nachhaltigkeitsziele werden als fester Bestandteil in allen Landesressorts etabliert.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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