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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 51 neu, 15 geändert, 6 unverändert, 22 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf sind Forderungen zur Rückführung: Rechtskräftige Entscheidungen sollen durchgesetzt, schwere Straftäter und Gefährder vorrangig abgeschoben und die Behörden besser verzahnt werden. Zugleich sollen Abschiebungen aus Schulen, Kitas und Krankenhäusern vermieden und die Abschiebungsbeobachtung gestärkt werden. Hinzu kommen schnellere Anerkennung von Abschlüssen, ein Kompetenz-Check in den Landesunterkünften und verlässliche Bleibeperspektiven für Auszubildende und Beschäftigte. Statt Kriegsländern wie Afghanistan und Syrien nennt der Entwurf nun Staaten mit drohender Verfolgung oder Folter. 2022 forderte das Programm noch ein Landesaufnahmeprogramm, staatliche Seenotrettung, die Abschaffung der Abschiebehaft und lehnte die Zentralen Unterbringungseinrichtungen ab; das wird nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt rückt hin zu Arbeitsmarktintegration und einem funktionierenden Rückführungssystem. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (51)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Informations- und Beratungsangebote zu Anerkennungsverfahren sollen niedrigschwellig und mehrsprachig verfügbar sein.
  2. Mitgebrachte Berufs- und Bildungsabschlüsse sollen schneller anerkannt werden.
  3. Sprachförderung, Qualifizierung und Beschäftigung sollen stärker parallel organisiert werden.
  4. Wer eine Ausbildung macht oder arbeitet, soll eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten.
  5. Auszubildende mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sollen während der Ausbildung und beim Berufseinstieg verlässliche Bleibeperspektiven erhalten.
  6. Menschen sollen unabhängig von ihrer Herkunft selbstbestimmt und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können.
  7. Herkunft oder Name dürfen nicht über die Chancen eines Menschen in Schule, Arbeitsmarkt, Wohnungssuche oder Alltag entscheiden.
  8. Die gewachsenen Integrationsstrukturen werden strukturell abgesichert und gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickelt.
  9. Die Förderung nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW wird weiterentwickelt.
  10. Die Förderung nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW erhält mehr Planungssicherheit.
  11. Die Verwaltungsverfahren der Förderung nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW werden vereinfacht.
  12. Die politische Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte wird gestärkt.
  13. Einbürgerungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden.
  14. Im ganzen Land sollen niedrigschwellige, aufsuchende, muttersprachliche Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen.
  15. Das Kirchenasyl soll von Bundes- und Landesbehörden geachtet werden.
  16. Nordrhein-Westfalen steht für eine humanitäre Flüchtlingspolitik.
  17. Das individuelle Recht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention sind unverrückbare Grundlagen der Flüchtlingspolitik.
  18. Versuche, das individuelle Recht auf Schutz auszuhöhlen oder Geflüchtete pauschal unter Generalverdacht zu stellen, werden abgelehnt.
  19. Das Land hält ausreichend Unterbringungsplätze vor, um auf Fluchtbewegungen reagieren zu können und die Kommunen zu entlasten.
  20. Kindgerechte Beschwerdemöglichkeiten, Rückzugsräume und Freizeitangebote werden gestärkt.
  21. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen starke und abgesicherte Jugendhilfe- oder Clearingeinrichtungen bestehen, damit ihre unabhängige Vertretung ab dem ersten Tag gewährleistet ist.
  22. Der Vorrang des Kindeswohls ist jederzeit sicherzustellen.
  23. Der Austausch mit der Zivilgesellschaft, die sich für Geflüchtete einsetzt, soll fester Bestandteil des Asylsystems sein.
  24. Alle Menschen sollen unabhängig von Alter, Einkommen oder Aufenthaltsdauer die Chance haben, Deutsch zu lernen.
  25. Kürzungen und Zulassungsstopps bei Integrations- und Erstorientierungskursen des Bundes werden abgelehnt.
  26. Geflüchtete sollen einen persönlichen Integrationsfahrplan erhalten, der beim Übergang in die Kommune weitergeführt wird.
  27. In den Zentralen Unterbringungseinrichtungen wird mit einem Kompetenz-Check frühzeitig festgestellt, welche beruflichen Fähigkeiten, Abschlüsse und Arbeitserfahrungen Geflüchtete mitbringen.
  28. Für geflüchtete Frauen sollen Zugänge zu Informationen, Orientierung und Netzwerken geschaffen werden.
  29. Migrantische Unternehmen sollen stärker einbezogen und als Ausbildungspartner begleitet werden.
  30. Mehrsprachige Informationen, pragmatische Lösungen bei der Sprachmittlung und feste Ansprechpersonen sollen den Umgang der Behörden mit Geflüchteten und Neuzugewanderten stärken.
  31. Behörden, die gesellschaftliche Teilhabe durch aktive, individuelle Beratung und Zusammenarbeit mit den Klientinnen und Klienten ermöglichen, werden unterstützt.
  32. Gut integrierte Menschen, die Deutsch lernen, in Ausbildung oder Arbeit sind und sich an die Gesetze halten, sollen zu Bleibeperspektiven beraten werden.
  33. Menschenrechte sind auch an den Außengrenzen der Europäischen Union unverhandelbar.
  34. Das Sterben im Mittelmeer soll beendet werden.
  35. Für besonders verfolgte und schutzbedürftige Gruppen werden humanitäre Lösungen wie die Aufnahme aus UN-Programmen angestrebt.
  36. Für die in Nordrhein-Westfalen lebenden Ezidinnen und Eziden wird weiter eine rechtssichere Bleibeperspektive angestrebt.
  37. Der Bund soll die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung dauerhaft sicherstellen.
  38. Eine regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Asylverfahrensberatung soll Transparenz schaffen und die Angebote am Bedarf ausrichten.
  39. Rechtskräftige Entscheidungen sollen durchgesetzt werden; wo kein Bleiberecht besteht und keine freiwillige Ausreise erfolgt, sind Rückführungen durchzuführen.
  40. Bei Rückführungen werden schwere Straftäter und Menschen, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, vorrangig behandelt.
  41. Zusammenarbeit und Informationsaustausch der beteiligten Behörden werden verbessert, mit klaren Zuständigkeiten und einheitlichen Verfahren.
  42. Das BAMF und andere zuständige Bundesbehörden sollen die Ausländerbehörden bei der Umsetzung rechtskräftiger Entscheidungen verlässlich unterstützen.
  43. Der Bund soll die sogenannten Dublin-Verfahren wie angekündigt zentral übernehmen.
  44. Abschiebungen aus Schulen, Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen und geschützten Beratungsräumen sollen vermieden werden.
  45. Die unabhängige Abschiebungsbeobachtung wird gestärkt.
  46. Bei Rückführungen gelten Menschenrechte, Genfer Flüchtlingskonvention und Völkerrecht uneingeschränkt.
  47. Verhandlungen des Bundes zur Ausweitung von Abschiebungen um jeden Preis werden kritisiert, weil sie Terrorregime wie in Iran oder Afghanistan legitimieren.
  48. Widerrufsentscheidungen müssen sich an der tatsächlichen Sicherheits- und Menschenrechtslage im Herkunftsland orientieren.
  49. Der Bund soll bestehende Abschiebungsverbote konsequent beachten.
  50. Der Bund soll Entscheidungen bei veränderter Lage unverzüglich überprüfen.
  51. Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen und Schutz suchen, werden unterstützt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (15)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Auszubildende und Beschäftigte sollen nicht aus laufender Ausbildung oder Beschäftigung abgeschoben werden.
  2. Aufenthaltsrechtliche Spielräume sollen konsequent für sichere Bleibeperspektiven während Ausbildung und Beschäftigung genutzt werden.
  3. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt teilhaben können.
  4. Die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale Integrationsmanagement, Integrationsagenturen, Beratungsstellen und Migrantenselbstorganisationen werden gestärkt.
  5. Offensiven, die für die Einbürgerung werben, werden unterstützt.
  6. Menschenrechtsbasierte Ansätze in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik sollen gestärkt werden.
  7. Angestrebt wird ein rechtsstaatliches, solidarisches und funktionierendes Asyl- und Rückführungssystem, das jeden Menschen individuell betrachtet.
  8. In den Unterkünften müssen alle Menschen, insbesondere Kinder und besonders Schutzbedürftige, sicher sein.
  9. Kindern und Jugendlichen wird der Zugang zu Regelbeschulung und Jugendhilfe sichergestellt.
  10. Kommunale Ausländer- und Einbürgerungsbehörden sollen Menschen über Behördengrenzen hinweg vom Ankommen über den Arbeitszugang bis zur Einbürgerung verlässlich begleiten.
  11. Die Arbeit von Ausländerbehörden, Kommunalem Integrationsmanagement und Zivilgesellschaft soll besser verzahnt werden.
  12. Wer Menschen aus Seenot rettet, darf nicht verfolgt werden.
  13. Unabhängige, niedrigschwellige und spezialisierte Beratung für Frauen, Minderjährige, traumatisierte und queere Geflüchtete wird gestärkt.
  14. Die Abschiebehaft muss höchsten rechtsstaatlichen und humanitären Standards entsprechen.
  15. Niemand soll in einen Staat abgeschoben werden, in dem Verfolgung oder Folter drohen.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (22)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Asylbewerber werden frühzeitig in passende Ausbildungsberufe integriert.
  2. Mehrstaatlichkeit gehört zu einem modernen Staat.
  3. Mehrsprachigkeit wird gefördert und ihre gesellschaftliche Anerkennung gestärkt.
  4. Die angemessene Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, besonders in öffentlichen Institutionen, wird vorangetrieben.
  5. Statt Abschottung Europas sollen neue und unterschiedliche Zugangswege geschaffen werden.
  6. Zuwanderung soll erleichtert werden.
  7. Eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer wird unterstützt.
  8. Kommunen, die sich als sichere Häfen zur Aufnahme Geflüchteter bereit erklären, werden unterstützt.
  9. Ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Menschen in besonders prekären Notlagen, etwa aus Seenot Gerettete, wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen eingerichtet.
  10. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem Sonderprogramm an der Aufnahme jesidischer Frauen aus dem Nordirak.
  11. Für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten werden klare Maßstäbe festgelegt.
  12. Bei Unterbringung und Versorgung werden die individuellen Bedürfnisse von Kindern, Familien und chronisch Kranken berücksichtigt.
  13. Das Konzept der Zentralen Unterbringungseinrichtungen wird als gescheitert abgelehnt.
  14. Die Beratung und Betreuung Geflüchteter durch Ehrenamtliche, freie Wohlfahrtspflege und zivile Akteure wird weiter gestärkt.
  15. Ehrenamtliche Unterstützungsarbeit darf die staatliche Grundversorgung Geflüchteter nicht ersetzen.
  16. Geflüchtete sollen umfassend gesundheitlich versorgt werden.
  17. Die Kommunen werden bei der Entwicklung verbindlicher Standards für Flüchtlingsunterkünfte unterstützt, die individuelle Schutzbedürfnisse beachten.
  18. Begleitende Kinderbetreuung zu Integrations- und Sprachkursen wird ausgebaut.
  19. Asylverfahren sollen zügiger bearbeitet werden.
  20. Anforderungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen sich am praktisch Leistbaren orientieren.
  21. Abschiebungen sollen bei einer Aufenthaltsbeendigung immer das letzte Mittel sein.
  22. Die Abschiebehaft soll perspektivisch abgeschafft werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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