Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 62 neu, 23 geändert, 14 unverändert, 52 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu im Entwurf ist der Schutz von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen vor rechtsextremen Angriffen, Bedrohungen und Hetzkampagnen. Hinzu kommt eine verlässlichere Kulturfinanzierung mit mehrjähriger Planung, gestärkten Mindesthonoraren und einem Förderprogramm für Klimaanlagen in Kinos und Theatern. Neu ist auch ein Abschnitt zur Religion: Der islamische Religionsunterricht soll frei vom Einfluss ausländischer Staaten sein, beim Missbrauch in der Kirche werden Aufarbeitung und Transparenz eingefordert. Für kulturelle Teilhabe setzt der Entwurf auf den Kultur-Scheck statt wie 2022 auf ein Kultur Ticket. Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte, Pandemiehilfen für die Kultur und die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (62)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts sollen unabhängig von der Einflussnahme ausländischer Staaten bestimmt werden.
- Mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften soll ein institutionalisierter Dialogprozess über interreligiösen Religionsunterricht angestoßen werden.
- Alle jungen Menschen sollen während ihrer Schulzeit eine NS-Gedenkstätte besuchen können.
- Digitale Erinnerungsformate und neue Vermittlungsangebote werden gefördert.
- Die Erinnerungskultur umfasst auch die Opfer von Verbrechen vor und nach der NS-Zeit.
- Für liberale muslimische Stimmen, die sich für Demokratie und Menschenrechte und gegen Radikalisierung einsetzen, werden gezielt Räume geschaffen.
- Der innermuslimische und interreligiöse Dialog wird gefördert.
- Das Vorhaben eines nationalen Migrationsmuseums in Nordrhein-Westfalen wird weiter unterstützt.
- Über den Missbrauch in der Kirche darf nicht geschwiegen werden.
- Aufarbeitung und Transparenz werden eingefordert.
- Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige von Betroffenen werden unterstützt.
- Schutzkonzepte, Anlaufstellen und Beratung sollen Menschen vor Leid bewahren.
- Der Staat muss weltanschaulich neutral handeln.
- Das Land begleitet und unterstützt die Transformation der Kirchen, etwa klimagerechte Sanierung und Umnutzung von Kirchengebäuden.
- Musliminnen und Muslime gehören zu Nordrhein-Westfalen.
- Eine hörbarere Position für den liberalen Islam wird unterstützt.
- Jüdische Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Recht auf Religionsausübung und das Zelebrieren ihrer Kultur ausüben können.
- Für die Kultur in Nordrhein-Westfalen soll es eine mehrjährige, verlässliche Finanzplanung geben.
- Die Honoraruntergrenzen bei landesgeförderten freien Projekten dürfen nicht durch gekürzte Projektzahlen oder ausgedünnte Förderlinien querfinanziert werden.
- Für Förderlinien, die durch die neuen Honoraruntergrenzen unter Druck geraten, soll es eine Ausfallsicherung geben.
- Schutzkonzepte gegen Machtmissbrauch in der Kultur sollen weiterentwickelt werden.
- Die Intimitätskoordination soll an Theatern, Opernhäusern, Hochschulen, in der künstlerischen Lehre und bei Proben verankert werden.
- Kulturelle Räume sollen auch in innerstädtischen und zentralen Lagen erhalten werden.
- Kulturelle Räume sollen bei der Stadt- und Gemeindeentwicklung von Anfang an mitgedacht werden.
- Neue Modelle der Zwischennutzung, Kooperationen mit Kommunen, Wohnungswirtschaft und privaten Eigentümern sowie langfristige Sicherungsmodelle für Kulturimmobilien werden gestärkt.
- Mit einem Programm „Kühlende Kultur“ sollen Kulturorte wie Kinos und Theater bei Investitionen wie Klimaanlagen unterstützt werden, damit sie bei Hitze kostenfreie kühlende Orte bieten.
- Nordrhein-Westfalen soll sich für eine echte Gleichstellung von Musikclubs mit anderen Anlagen für kulturelle Zwecke einsetzen.
- Kommunen wird die kulturelle Zwischennutzung leerstehender Gebäude erleichtert.
- Erfolgreiche „Dritte Orte“ sollen langfristig gesichert werden.
- Die Vernetzung der „Dritten Orte“ soll gestärkt werden.
- Neue kulturelle Treffpunkte sollen besonders dort ermöglicht werden, wo kulturelle Angebote fehlen oder schwer erreichbar sind.
- Orte, die unterschiedliche Nutzungen verbinden und gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt werden, werden unterstützt.
- Angriffen rechter und rechtsextremer Kulturkämpfe auf Künstlerinnen, Künstler und Kulturinstitutionen wird entgegengetreten.
- Kulturschaffende und Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden im Umgang mit Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und gezielten Kampagnen unterstützt.
- Beratung, Vernetzung und Wissenstransfer werden gestärkt.
- Kulturinstitutionen werden bei der Entwicklung von Schutz- und Handlungskonzepten unterstützt.
- Gerät die öffentliche Kulturförderung unter politischen Druck, soll es verlässliche Strukturen und transparente, fachliche Entscheidungen geben.
- Die Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler sollen weiter gestärkt und regelmäßig angepasst werden.
- Die Mindesthonorare sollen bei der Ausgestaltung der Fördermittel angemessen berücksichtigt werden.
- Mehrjährige Förderungen für Festivals, künstlerische Produktionen und Projekte sollen weiterhin ermöglicht und ausgebaut werden.
- Neue Formate und innovative Ansätze in allen Kultursparten sollen gute und passgenaue Förderbedingungen erhalten.
- Kulturelle Teilhabe soll für Menschen aller Generationen ermöglicht und gestärkt werden.
- Kulturelle Bildung soll nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt sein, sondern Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen erreichen.
- Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für die kulturelle Bildung sollen gestärkt, gebündelt und vernetzt werden, auch in Kooperation mit Hochschulen.
- Forschung und Praxis sollen stärker zusammengebracht werden.
- Ein verlässliches Qualifizierungsangebot für Künstlerinnen, Künstler und Mitarbeitende von Kultureinrichtungen soll langfristig geschaffen werden.
- Kultureinrichtungen, Künstlerinnen, Künstler und die Freie Szene werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit ganzheitlich umzusetzen.
- Wiederaufnahmen und die Weiterentwicklung bestehender Programme sollen gezielt unterstützt werden.
- Transformationsprozesse in Kultureinrichtungen sowie neue künstlerische Perspektiven und Formen der Zusammenarbeit werden gefördert.
- Europäisches Wettbewerbsrecht soll zum Schutz der freien Medien stark durchgesetzt werden.
- Medienschaffende sollen vor Ort und im Netz besser vor Angriffen und Hetzkampagnen geschützt werden.
- Der Reformkurs im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird weiterhin unterstützt.
- Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf nicht zu einem Verlust journalistischer, kultureller und gesellschaftlicher Vielfalt führen.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll künftig ein starkes interkulturelles, mehrsprachiges Angebot schaffen, das an die Stärken von COSMO anknüpft.
- Regionale Berichterstattung, Kultur- und Wissensformate und mehrsprachige Angebote müssen verlässlich erhalten bleiben.
- Politische Akteure dürfen keinen Einfluss auf Programmgestaltung und Personalentscheidungen haben.
- Sollten andere Länder die Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk kündigen, setzt sich Nordrhein-Westfalen für den Erhalt des Systems ein.
- Die Online- und Social-Media-Formate des WDR sollen gestärkt werden.
- Lineare Angebote sollen nicht eins zu eins übertragen, sondern zielgruppengerecht aufbereitet und veröffentlicht werden.
- Diese Einrichtungen der Kreativwirtschaft werden stärker miteinander und mit Hochschulen vernetzt.
- Der Wandel durch Künstliche Intelligenz wird gemeinsam mit den Kreativschaffenden gestaltet.
- Die Rechte von Kreativschaffenden beim Einsatz von KI werden geschützt und eine faire Vergütung kreativer Leistungen wird gesichert.
GeändertFortgeführt, aber geändert (23)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Förderung, Zusammenarbeit und Vernetzung von Gedenkstätten, Initiativen und lokalen Erinnerungsorten werden fortgesetzt.
- Eine vielfältige, inklusive und barrierefreie Erinnerungskultur wird gestärkt.
- Neue Ansätze der Erinnerungskultur sollen alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft zeitgemäß ansprechen.
- Das Gedenken an die Opfer rechtsextremer und islamistischer Gewalt der jüngeren Vergangenheit wird wachgehalten.
- Die Geschichte der Verfolgung queerer Menschen in der NS-Zeit und in der Bundesrepublik wird sichtbarer gemacht.
- Hürden bei Kirchenaustritten sollen abgeschafft werden.
- Die Fördersummen für Kultur sollen an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden.
- Für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende sollen gute, verlässliche und angemessen vergütete Arbeitsbedingungen gesichert werden.
- Machtmissbrauch in der Kultur wird bekämpft, sichere Arbeits- und Produktionsbedingungen werden angestrebt.
- Nordrhein-Westfalen soll die Baurechtsnovelle des Bundes, die Musikclubs als Kulturorte verankert, zügig und konsequent umsetzen.
- Nordrhein-Westfalen soll sich für eine Reform der Lärmschutzregeln der TA Lärm einsetzen.
- Der Kultur-Scheck soll weiterentwickelt und stärker genutzt werden, um kulturelle Teilhabe unabhängig von Einkommen und Wohnort zu ermöglichen.
- Die künstlerische Arbeit und die Arbeitsstrukturen der Freien Szene sollen verlässlich gestärkt und weiterentwickelt werden.
- Bürokratische Hürden bei Antragstellungen und Verwendungsnachweisen in der Kulturförderung sollen abgebaut werden.
- Die gesellschaftliche Vielfalt soll stärker in den Kulturinstitutionen abgebildet und migrantische Perspektiven sollen sichtbar gemacht werden.
- Kooperationen zwischen Kunstschaffenden, migrantisch geprägten Initiativen, Freier Szene und etablierten Kulturinstitutionen sollen gestärkt werden.
- Medienvielfalt und guter Journalismus in Nordrhein-Westfalen werden weiterhin gestärkt, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis zu Lokal- und Hochschulradios.
- Das Konzept der Staatsferne des Rundfunks wird vollumfänglich unterstützt.
- Der WDR soll mit seinen Formaten die Breite der Bevölkerung erreichen.
- Die Landesmedienanstalt wird bei der Stärkung des Lokaljournalismus unterstützt, begleitet durch gesetzgeberische Maßnahmen.
- Journalismusförderung soll als gemeinnütziger Zweck gesetzlich in der Abgabenordnung verankert werden.
- Die Aufsichtsbehörden erhalten mehr Kompetenzen gegen illegale demokratiefeindliche und hetzerische Inhalte.
- Strukturen wie das Mediennetzwerk NRW, die Film- und Medienstiftung NRW, die Internationale Filmschule Köln, das Mediengründerzentrum NRW und das GamesLab Cologne werden erhalten und weiterentwickelt.
GleichUnverändert fortgeführt (14)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Stimmen liberaler Muslime in der Kommission für islamischen Religionsunterricht sollen gestärkt werden.
- Verbände unter Steuerung oder maßgeblichem Einfluss ausländischer Regierungen sollen nicht in der Kommission für islamischen Religionsunterricht vertreten sein.
- Die Erinnerung an die Verbrechen der Vergangenheit wird wachgehalten.
- Die Geschichte der Einwanderung nach Nordrhein-Westfalen soll als selbstverständlicher Teil der gemeinsamen Geschichte sichtbar bleiben.
- Die Freiheit zu glauben und die Freiheit, nicht zu glauben, stehen im Mittelpunkt der Politik.
- Die Partnerschaft von Land, Kommunen und Kirchen soll erhalten und weiterentwickelt werden.
- Das Feiertagsgesetz soll modernisiert und das Verbot von Kultur- und Tanzveranstaltungen an stillen Feiertagen überwunden werden.
- Jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen soll weiter sichtbar, vielfältig und hörbar sein.
- Für Solo-Beschäftigte an öffentlichen Theatern wird eine Gagenuntergrenze eingeführt.
- Kulturräume in Städten und Gemeinden sollen gesichert, geschaffen und dauerhaft zugänglich gehalten werden.
- Gemeinsam nutzbare Produktionsräume nach dem Vorbild des Werkkunsthauses NRW werden gefördert.
- Landesgebäude und -flächen werden für kulturelle Projekte geöffnet.
- Inklusive und mehrsprachige Angebote des WDR sollen gestärkt werden.
- Das Recht auf Gegendarstellung wird ausgeweitet.
EntfallenNicht mehr im Programm (52)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Die deutsche und europäische Kolonialgeschichte und ihre Folgen bis in die Gegenwart werden systematisch aufgearbeitet.
- Ein Konzept zur historischen Aufarbeitung der kolonialen Verantwortung Nordrhein-Westfalens und zur Auseinandersetzung damit in Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Stadtquartieren wird entwickelt.
- Religionsgemeinschaften sollen die Grundprinzipien der Verfassung achten, sich dem öffentlichen Diskurs stellen und nicht fundamentalistisch handeln.
- Islamische Gemeinschaften sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Imam-Ausbildung in Nordrhein-Westfalen wird unterstützt.
- Muslimisches Engagement wird gefördert.
- Begegnung und Austausch mit jüdischem Leben werden ermöglicht.
- Allen soll im Rahmen der Urlaubsregelungen ein individueller Feiertag in Schule und Arbeitsleben ermöglicht werden.
- Die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen werden im Dialog mit den Kirchen abgelöst.
- Es werden Erinnerungsorte für die Verfolgung queerer Menschen geschaffen.
- Die Kulturpolitik soll transparent, beteiligend und vielfältig sein.
- Die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens erhält Sicherheit und wird erhalten und ausgebaut.
- Die Kulturszene lebt nach der Corona-Krise wieder auf.
- Bis zum Abklingen der Pandemiefolgen gibt es spezielle Kulturförderungen.
- Die Förderlandschaft des Landes wird weiterentwickelt und krisenfest gemacht.
- Die Kulturförderstrukturen werden unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Corona-Krise untersucht.
- Bund, Land und Kommunen arbeiten in der Kulturförderung besser zusammen.
- Es werden Bedingungen geschaffen, unter denen Menschen kreativ werden können.
- Die Stipendienprogramme für Kulturschaffende werden bis zum Ende der Pandemie fortgesetzt.
- Nach der Pandemie wird evaluiert, welche Elemente der Stipendienprogramme dauerhaft zur Kulturförderung gehören können.
- Das Land unterstützt Kommunen finanziell bei der Organisation kultureller Reallabore.
- NRW.URBAN und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW werden zur Kooperation mit den Kommunen verpflichtet.
- Clubs werden vor Verdrängung geschützt.
- Projekte wie „Kultur und Schule“, „Kulturrucksack NRW“ und „JeKits“ werden weiterentwickelt.
- Ein Kulturpass für Jugendliche und junge Erwachsene wird erprobt.
- Die Gedenkstätte Stalag 326 in Schloß Holte-Stukenbrock wird ausgebaut und weiterentwickelt.
- Ein Schlussstrich unter das Gedenken an die NS-Verbrechen wird abgelehnt.
- Schutz und Pflege des kulturellen Erbes werden gestärkt.
- Die Stellung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände wird erhalten.
- Die Zusammenarbeit zwischen Unteren Denkmalbehörden und Fachämtern bleibt bestehen.
- Ökologisches und klimagerechtes Bauen wird mit dem Denkmalschutz vereinbart, im Dialog mit Fachverbänden und Denkmalschutzbehörden.
- Bei der Besetzung von Intendanzen kommen Frauen stärker zum Zuge.
- Neue Leitungs- und Organisationsformen als Alternative zum hierarchischen Intendanzmodell werden zur Regel.
- Mitwirkung und künstlerische Freiheit der Künstlerinnen und Künstler werden gestärkt.
- Modellprojekte für kollektive und partizipative Strukturen im Kulturbetrieb werden gefördert.
- Eine „Green Culture Desk“-Beratungsstelle und ein „Green Culture“-Fonds des Bundes werden unterstützt.
- Der WDR wird gegen populistische Angriffe verteidigt.
- Die Finanzierung des WDR wird weiterhin abgesichert.
- Der WDR entwickelt sich mit der Gesellschaft weiter und bleibt relevant.
- Die Gremien des WDR bilden die gesellschaftliche Vielfalt besser ab.
- Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender werden zu gemeinsamen Plattformen weiterentwickelt.
- Eine neue gemeinsame Medienanstalt der Länder sichert die lokale Medienvielfalt ab.
- Das nordrhein-westfälische Zwei-Säulen-Modell im Lokalfunk wird beibehalten.
- Eine starke Lokalradioszene wird angestrebt.
- Das Medienkonzentrationsrecht wird aktualisiert und erfasst alle relevanten Mediengattungen und -märkte einschließlich digitaler Medien.
- Alle Bürgerinnen und Bürger lernen lebenslang, kompetent mit Informationen und Medien umzugehen.
- Die Arbeit des Landesverbandes Bürgermedien NRW wird unterstützt.
- Eine effektive Popkulturförderung wird etabliert.
- Das fotografische Erbe wird in größtmöglicher Vielfalt erfasst, erforscht und bewahrt.
- Das fotografische Erbe soll in größtmöglicher Vielfalt erfasst, erforscht und bewahrt werden.
- Die Ansiedlung eines Deutschen Fotoinstituts in Nordrhein-Westfalen wird unterstützt.
- Die Initiative des Bundes, ein Deutsches Fotoinstitut in Nordrhein-Westfalen anzusiedeln, wird unterstützt.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht