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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Klima, Umwelt und Naturschutz: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Klima, Umwelt und Naturschutz 90 neu, 32 geändert, 5 unverändert, 125 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu enthält der Entwurf ein Programm für Klimaanpassung und Renaturierung: In zehn Jahren sollen 10.000 Hektar entsiegelt und eine Million Bäume gepflanzt werden, dazu kommen eine Renaturierungsoffensive und ein Artenhilfsprogramm für bedrohte Arten. Hinzu kommen Maßnahmen gegen PFAS in Gewässern, ein CO2-Schattenpreis des Landes und die Abscheidung unvermeidbarer Industrieemissionen. Das Ziel der Klimaneutralität verschiebt sich von möglichst vor 2040 auf spätestens 2045. Nicht mehr genannt werden etwa der Klimavorbehalt für Gesetze, die Obergrenze von 5 Hektar Flächenverbrauch pro Tag, ein Pestizidverbot in Schutzgebieten, Zero Waste bis 2050 und ein Landeswaldgesetz. Der Schwerpunkt verschiebt sich hin zu Klimaanpassung und Wiederherstellung der Natur. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (90)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Ambitionierter Klimaschutz und nachhaltiger Wohlstand sollen in NRW zusammengehen.
  2. Klimaschutz wird in allen Politikbereichen von Energie über Industrie, Verkehr und Wohnen bis zur Landwirtschaft mitgedacht.
  3. Verwaltung, Finanzpolitik und Bildung des Landes werden konsequent am Klimaschutz ausgerichtet.
  4. Das Pariser Klimaabkommen und sein Ziel, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, werden unterstützt.
  5. Im Klimaschutzgesetz sollen klare Reduktionspfade für alle Ministerien festgelegt werden.
  6. Für eine klimaneutrale Landesverwaltung soll es eine eigene Strategie geben.
  7. Das Land soll einen CO2-Schattenpreis anwenden.
  8. Nicht Klimaschutz, sondern fehlender Klimaschutz belastet die Wirtschaft.
  9. Der CO2-Ausstoß soll so weit wie möglich reduziert und künftig vermieden werden.
  10. Für unvermeidbare Prozessemissionen soll die Industrie CO2 abscheiden und nutzen können.
  11. Die Transportinfrastruktur für CO2 soll weiterentwickelt werden.
  12. Bei Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, etwa bei Wasserstraßen, Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Energie und Verkehr, werden Klimarisiken berücksichtigt.
  13. Klimaschutz darf nicht zur bloßen Verlagerung von Emissionen ins Ausland führen.
  14. Der Europäische Emissionshandel wird als marktbasiertes Klimaschutzinstrument verteidigt.
  15. Gefordert wird ein wirksamer europäischer CO2-Grenzausgleich zum Schutz vor klimaschädlich produzierten Importen.
  16. Rohstoffe aus Produkten, Gebäuden und Anlagen sollen möglichst lange genutzt und zurückgewonnen werden.
  17. Zirkuläre Netzwerke sollen gefördert werden.
  18. Der Wandel zur Kreislaufwirtschaft soll der Abfallhierarchie folgen.
  19. Abfälle sollen vorrangig vermieden und Produkte wiederverwendbar gestaltet werden.
  20. Sekundärrohstoffe gelten als wertvolle heimische Rohstoffquellen.
  21. Rechtliche und praktische Hemmnisse für qualitätsgesicherte Sekundärrohstoffe werden abgebaut.
  22. Ein landesweites Reparaturnetz für Reparaturbetriebe und -initiativen wird aufgebaut.
  23. Reparaturangebote werden erweitert, damit sich Reparieren gegenüber dem Neukauf lohnt.
  24. Auf Bundesebene wird eine wirksame Rücknahmepflicht des Handels für Batterien und Akkus gefordert.
  25. Auf Bundesebene wird ein Pfandsystem für Batterien und Akkus gefordert.
  26. Auch für den Onlinehandel soll es klare Regeln zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus geben.
  27. Die Trinkwasserversorgung der Menschen hat Vorrang vor dem Wasserbedarf von Rechenzentren.
  28. Bei der Nachnutzung ehemaliger Tagebauflächen sollen neue Räume für Natur und Erholung entstehen.
  29. Wo einkommensschwache Menschen stärker von Hitze und Wetterextremen betroffen sind, sollen mehr Abkühlung, Schatten und Schutz entstehen.
  30. Klimaanpassung gilt als Frage der Gerechtigkeit.
  31. Klimaanpassung wird bei Planungen und Investitionen verbindlich berücksichtigt.
  32. Für die Berücksichtigung der Klimafolgen in Planungen werden klare Standards und Zuständigkeiten in Stadt-, Verkehrs-, Regional- und Bauleitplanung sowie im Gewässer- und Naturschutz festgelegt.
  33. Konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen wie Begrünung, Hitzeschutz und resiliente Quartiersentwicklung werden flächendeckend umgesetzt.
  34. Nordrhein-Westfalen soll besser auf Hitze vorbereitet werden.
  35. Der Grünflächenanteil wird im Zuge der EU-Wiederherstellungsverordnung erhöht.
  36. Stadtgrün wird möglichst naturnah und vielfältig gestaltet, sodass es Lebensräume für Tiere und Pflanzen schafft.
  37. Öffentliche Flächen werden stärker entsiegelt und Bäume gepflanzt.
  38. In den nächsten zehn Jahren sollen landesweit 10.000 Hektar entsiegelt werden.
  39. In den nächsten zehn Jahren sollen eine Million Bäume gepflanzt werden.
  40. Klimaanpassung wird bei landesgeförderten Investitionen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bis zum Nahverkehr konsequent berücksichtigt.
  41. Hitzeschutzmaßnahmen werden durch aufsuchende, mehrsprachige Informationsangebote ergänzt.
  42. Eine Renaturierungsoffensive für Nordrhein-Westfalen wird gestartet.
  43. Die Verpflichtungen aus der EU-Wiederherstellungsverordnung werden ambitioniert umgesetzt.
  44. In Städten werden mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen und verbunden.
  45. Bedrohte Arten sollen zurückgeholt werden.
  46. Artenhilfsprogramme werden zu einem Programm „Arten-Comeback NRW“ ausgebaut.
  47. Für Arten mit besonderer Landesverantwortung werden Lebensräume verbessert und Wanderkorridore gesichert.
  48. Nachzucht und Wiederansiedlung solcher Arten werden wo nötig unterstützt.
  49. Der Nationalpark Eifel wird weiter gestärkt.
  50. In Wildnisgebieten und landeseigenen Naturschutzgebieten entstehen Reallabore für ökologische Wiederherstellung und Klimaanpassung.
  51. Die Einzelberichte zu Biotoptypen und Artengruppen werden in einem Naturzustandsbericht zusammengeführt.
  52. Die Wiedervernässung wird vor Ort durch gezielte Beratung und passgenaue Förderung unterstützt.
  53. Kleine, isolierte Moorflächen werden zu größeren, zusammenhängenden Flächen gebündelt.
  54. Ersatzgelder werden gezielter für die Aufwertung von Schutzgebieten und das Schließen von Lücken im Biotopverbund eingesetzt.
  55. Für Landesprojekte wird transparent gemacht, wo Ausgleichsflächen liegen und wie sie sich entwickeln.
  56. Es gelten verlässliche und klare Umweltstandards.
  57. Wasser soll in der Landschaft gehalten werden.
  58. Natürlicher Wasserrückhalt wird Leitprinzip der Wasserpolitik.
  59. Das kommunal geführte Wasserbuch über Grundwasserentnahmen wird digital und transparent weiterentwickelt.
  60. Das Wasserentnahmeentgelt wird weiterentwickelt und neu ausgerichtet.
  61. Das risikobasierte Hochwassermanagement mit Vorrang für den Schutz von Leib und Leben wird weiterentwickelt.
  62. Ökologischer Hochwasserschutz durch Gewässer- und Auenrenaturierung ist ebenso wichtig wie technischer.
  63. Hochwasserschutz wird konsequenter entlang ganzer Flusseinzugsgebiete organisiert.
  64. Die Zusammenarbeit im Hochwasserschutz mit Nachbarländern, insbesondere den Niederlanden, wird ausgebaut.
  65. Informationen über Hochwasser- und Starkregenrisiken werden leicht zugänglich und verständlich aufbereitet.
  66. Kommunen werden bei Beratung und Vorsorge gegen Starkregen unterstützt.
  67. Die Einleitung von PFAS in Gewässer wird unterbunden.
  68. Das Monitoring von PFAS in Gewässern wird ausgebaut.
  69. Verursacher von PFAS-Belastungen werden konsequent an den Sanierungskosten beteiligt.
  70. Für PFAS-haltige Alltagsprodukte werden eigene Sammel- und Entsorgungswege geprüft.
  71. Die Luftqualität wird mit Lösungen weiter verbessert, die Gesundheitsschutz, Mobilität und Wirtschaft verbinden.
  72. Niemand soll durch schlechte Luft krank werden.
  73. Gemeinsam mit kommunalen und privaten Entsorgungsbetrieben wird eine neue Offensive für die Kreislaufwirtschaft gestartet.
  74. Wiederverwendbare oder recycelbare Abfälle sollen als Rohstoff im Kreislauf bleiben.
  75. Weitere Instrumente zur Reduzierung des Flächenverbrauchs werden geprüft.
  76. Der Bund soll einheitliche Regeln für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern aufstellen.
  77. Pauschale Angelverbote in Naturschutzgebieten werden durch passgenaue, am Schutzzweck orientierte Regelungen ersetzt.
  78. Perspektivisch sollen alle Schulhöfe in NRW entsiegelt und klimaangepasst gestaltet werden.
  79. Über die Kommunale Haushaltsverordnung wird die Nutzung klimaschädlicher Technologien in den Kommunen zeitlich stärker begrenzt.
  80. Die Landesverwaltung soll bis 2030 bei Bau und Beschaffung klimaneutral werden.
  81. Bei öffentlich finanziertem Neubau, Ausbau oder Sanierung von Gebäuden und Infrastruktur werden Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz von Anfang an berücksichtigt.
  82. Ein verbindlicher Teil öffentlicher Investitionen in Baumaßnahmen soll in Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft fließen.
  83. Der verbindliche Anteil für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft soll auch in bestehenden Förderprogrammen des Landes stärker verankert werden.
  84. Klimaanpassung und Energieeffizienz werden fester Bestandteil jeder Sanierung und jedes Neubaus von Sportstätten.
  85. NRW bringt sich verstärkt in die internationale Under2 Coalition zur Begrenzung der Erderwärmung ein.
  86. Eine Abschwächung von Klima-, Umwelt-, Natur- und Menschenrechtsstandards wird abgelehnt.
  87. Das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050 soll ambitioniert verfolgt und erreicht werden.
  88. Europa soll bei erneuerbaren Energien und schonendem Ressourcenverbrauch vorangehen.
  89. NRW soll die erste klimaneutrale Industrieregion werden.
  90. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW wird vorangetrieben.

GeändertFortgeführt, aber geändert (32)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. NRW soll spätestens 2045 klimaneutral sein.
  2. Das Klimaschutzgesetz soll um verbindliche Sektorziele für 2035 und 2040 ergänzt werden.
  3. Ressourcen sollen effizienter genutzt und Produkte langlebig, reparierbar und recyclingfähig gestaltet werden.
  4. Recycling, Wiederverwendung und industrielle Kreisläufe werden gefördert.
  5. Rückgewinnung sowie Recycling- und Verarbeitungskapazitäten für kritische Rohstoffe werden in NRW und Europa ausgebaut.
  6. Bei öffentlichen Beschaffungen und Bauvorhaben sollen gleichwertige Recycling- und Sekundärmaterialien bevorzugt werden.
  7. Der Hambacher Wald wird als Wildnis-Entwicklungsgebiet dauerhaft geschützt.
  8. Der Klimawandel soll begrenzt und zugleich mit kühlen Innenstädten, sicheren Kellern und starkregenfesten Straßen vorgesorgt werden.
  9. Klimaanpassungsmaßnahmen werden durch eine verlässliche Finanzierung von Land und Bund abgesichert.
  10. In Städten werden mehr Bäume und Schatten geschaffen und weniger Flächen versiegelt.
  11. Regenwasser soll vor Ort versickern, zurückgehalten und für Trockenzeiten gespeichert werden.
  12. Mehr Versickerungs- und Rückhalteflächen, begrünte Dächer und Flächen zur Wasseraufnahme bei Starkregen werden geschaffen und gefördert.
  13. Städte und Dörfer sollen kühl, schattig und grün sein.
  14. Lücken im landesweiten Biotopverbund werden geschlossen und wertvolle Lebensräume miteinander verbunden.
  15. Regional breit getragene Initiativen für einen weiteren Nationalpark werden vom Land unterstützt.
  16. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen werden dauerhaft für die Natur gesichert.
  17. Wertvolle Naturflächen werden, auch über die NRW-Stiftung, erworben und in einen dauerhaft geschützten Biotopverbund überführt.
  18. Die Biodiversitätsstrategie des Landes wird umgesetzt.
  19. Die Wiedervernässung von Mooren wird fortgesetzt und ab 2027 verstärkt in Projekten umgesetzt.
  20. Der ökologische Ausgleich für Eingriffe durch Straßen, Siedlungen und Infrastruktur soll tatsächlich wirken.
  21. Das Netz der Biologischen Stationen wird dauerhaft abgesichert und gestärkt.
  22. Die Abwasserreinigung wird schrittweise bedarfsorientiert ausgebaut, um Mikroschadstoffe zu reduzieren.
  23. Die ab 2030 geltenden strengeren europäischen Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen eingehalten werden.
  24. Die Neuversiegelung soll mittelfristig auf netto null sinken.
  25. Vor der Versiegelung neuer Landschaft werden Gewerbe-, Industrie- und andere Brachflächen reaktiviert.
  26. Das Flächenrecycling wird gestärkt.
  27. Flächen für Retentionsräume, Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete werden raumplanerisch gesichert und freigehalten.
  28. Zoos werden in ihren Aufgaben für Artenschutz, Erhaltungszucht, Forschung und Umweltbildung gestärkt.
  29. Der Schutz des Wolfs wird gesichert.
  30. Für den Umgang mit auffälligen Wölfen und Konfliktfällen werden klare, rechtssichere Regeln geschaffen.
  31. Die Hochschulen sollen klimaneutral werden.
  32. Ein Green Deal, der ökologische Transformation und soziale Gerechtigkeit verbindet, wird unterstützt.

GleichUnverändert fortgeführt (5)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (125)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Ein Klimavorbehalt wird eingeführt.
  2. Geschädigte Wälder sollen als widerstandsfähige, naturnahe Mischwälder wieder aufwachsen.
  3. Der Natur soll wieder mehr Raum gegeben werden, damit Schmetterlinge, Fische und Bienen zurückkehren.
  4. Die Forderungen der Volksinitiative Artenschutz werden umgesetzt.
  5. Der Flächenverbrauch wird reduziert.
  6. Das Land leistet einen Beitrag zum internationalen Einsatz gegen die Klimakrise und das globale Artensterben.
  7. Die wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen werden mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm eingeleitet.
  8. Ein wirksames Klimaschutzgesetz wird vorgelegt.
  9. Ein Klima-Sachverständigenrat überwacht die Erreichung der Klimaziele.
  10. Kommunen erhalten mehr Geld und Personal für Klimaschutz und Klimaanpassung.
  11. Kommunen erhalten verbindliche Standards und Unterstützung für Handlungskonzepte zu Klimaneutralität und Klimaanpassung.
  12. Haushalte mit geringen Einkommen erhalten höhere Förderquoten in Landesförderprogrammen.
  13. Für neue Gesetze und Förderprogramme wird ein Klimavorbehalt eingeführt.
  14. Für jedes Gesetz wird berechnet, wie viele Treibhausgase entstehen oder vermieden werden und wie dies mit den Klimazielen vereinbar ist.
  15. Die Klimaanpassungsstrategie wird schnellstmöglich mit messbaren Zielen und Maßnahmen vorgelegt und umgesetzt.
  16. Flächenfraß und Versiegelung werden durch intelligente Stadtplanung begrenzt.
  17. Die überörtliche Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien wird im Sinne des Arten- und Naturschutzes verbessert.
  18. Die Planungen zur Wasserversorgung der Feuchtgebiete und zur Befüllung der Tagebaurestseen werden überprüft und an einen früheren Ausstieg angepasst.
  19. RWE soll statt unnötige Autobahnen wiederherzustellen in eine ökologisch hochwertige Renaturierung investieren.
  20. Der Hambacher Wald wird in einen Ökosystemverbund eingebettet.
  21. Die alte Trasse der A4 und die umgebende Fläche sollen erhalten und nachhaltig nachgenutzt werden.
  22. Die Notwendigkeit der geplanten Sand- und Kiesabgrabung Manheimer Bucht wird in Frage gestellt.
  23. Die technische Notwendigkeit der Abgrabung Manheimer Bucht soll unabhängig begutachtet werden.
  24. Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten werden von Windenergieanlagen freigehalten.
  25. Ein umfangreiches Schutzprogramm hilft Vögeln und Fledermäusen.
  26. Der steigende CO2-Preis sorgt für ehrlichere Preise.
  27. Alle Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen den Menschen möglichst direkt und im Sinne des Klimaschutzes zugutekommen.
  28. Bei Geothermieprojekten werden Fracking und andere wassergefährdende Technologien ausgeschlossen.
  29. Die Biodiversitätsstrategie NRW wird mit neuen Daten und ambitionierten Zielen aktualisiert.
  30. Ein Landesprogramm Biologische Vielfalt wird aufgelegt.
  31. Naturschutzverbände werden gestärkt und als Handelnde im Naturschutz besser unterstützt.
  32. Eine Strategie mit operativen Zielen gegen Flächenverbrauch wird erarbeitet.
  33. Eine Flächenversiegelungsabgabe wird eingeführt.
  34. Das Landschaftsprogramm wird wieder eingeführt, mit einer landesweiten Konzeption für Biotop- und Artenschutz und verbindlichen Vorgaben für die Regionalpläne.
  35. Das Vorkaufsrecht für Schutzgebietsflächen für Naturschutzverbände soll umgesetzt werden.
  36. Pestizide und Mineraldünger werden in Schutzgebieten verboten.
  37. Eine vielfältige Landschaftsstruktur wird besser gefördert.
  38. Für Schutzgebiete werden rechtlich bindende Verordnungen mit quantifizierten und messbaren Erhaltungszielen erlassen.
  39. Der Teutoburger Wald soll vor Rodungen und weiterem Abbau durch die Zementindustrie geschützt werden.
  40. Starke kommunale Baumschutzsatzungen werden unterstützt.
  41. Schottergärten werden in der Landesbauordnung wirksam ausgeschlossen.
  42. Pestizide in Hausgärten sowie auf öffentlichen und nicht landwirtschaftlichen Flächen werden abgelehnt.
  43. Eine insektenfreundliche und ökologische Pflege des Straßengrüns wird landesweit zur Regel.
  44. Die Vermeidung unnötiger Lichtemissionen wird im Landesrecht verankert, etwa durch belastungsärmere Leuchtmittel und Regeln für Neubaugebiete.
  45. Konflikte zwischen dem Ausbau klimanotwendiger Infrastruktur und dem Natur- und Artenschutz sollen aufgelöst werden.
  46. Die Expertise von Naturschutz- und Umweltverbänden soll stärker gewürdigt und ihre Nutzung vertraglich geregelt werden.
  47. Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Tierarten werden von vornherein aus Windenergieflächen ausgeschlossen.
  48. Schutzprogramme fördern die Populationen windenergiesensibler Tierarten in ihren Schwerpunktvorkommen, um negative Auswirkungen andernorts überzukompensieren.
  49. Technische Lösungen wie Echtzeitüberwachung von Rotoren mit Abschaltautomatik sollen Greifvögel und Fledermäuse schützen.
  50. Die Umweltverwaltung wird mit einem Zukunftsplan gestärkt.
  51. Die Umweltverwaltung erhält eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung.
  52. Unabhängige Umweltbeschwerdestellen werden auf allen Ebenen zur Regel.
  53. Die Kommunikation zwischen Behörden, ehrenamtlichem Naturschutz, Naturschutzbeauftragten, Privatpersonen und Unternehmen wird gestärkt.
  54. Das Naturerbe soll der Allgemeinheit gehören und nicht privatisiert und abgezäunt werden.
  55. Die landeseigenen Naturflächen werden in einer rechtlich selbstständigen Stiftung für das Naturerbe in NRW gebündelt und vor Privatisierung geschützt.
  56. Der Schutz der Wälder in NRW hat höchste Priorität.
  57. Die Entwicklung naturnaher, arten- und strukturreicher Wälder wird zum Ziel der Waldwirtschaft in NRW.
  58. Das Forstgesetz wird zu einem Landeswaldgesetz ausgebaut.
  59. Das Forstliche Bildungszentrum in Arnsberg wird zu einem Waldbildungszentrum weiterentwickelt.
  60. Der Waldnaturschutz wird gestärkt.
  61. Förderprogramme für Waldbesitzende werden schrittweise gestärkt und ökologisch ausgerichtet.
  62. Förder- und Beratungsinstrumente, insbesondere für Vertragsnaturschutz, sollen die naturgemäße Waldwirtschaft voranbringen.
  63. Die Gründung von Bürgerwaldgenossenschaften wird unterstützt.
  64. Es werden Maßnahmen entwickelt, damit Wildbestände für klimastabile Mischwälder ausreichend reguliert und an ein waldverträgliches Maß angepasst werden.
  65. Holzimporte aus nicht nachhaltiger Erzeugung werden künftig vermieden.
  66. Holz wird vorrangig für wertvolle langlebige Produkte in Mehrfachnutzung eingesetzt.
  67. Nitrat, Pestizide, Medikamentenreste und Mikroplastik sollen nicht in die Gewässer gelangen.
  68. Landwirtinnen, Landwirte und die Wasserwirtschaft werden beim Schutz von Wasser und Umwelt unterstützt.
  69. Die bestehenden Regeln zum Gewässerschutz werden konsequent umgesetzt.
  70. Erdgasförderung und Fracking werden auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes abgelehnt.
  71. Bei Verschmutzungen des Wassers werden das Vermeidungs- und Vorsorgeprinzip und die Herstellerverantwortung konsequent angewandt.
  72. Zur fairen Verteilung der Kosten für Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung wird ein Verursacherfonds aufgesetzt.
  73. Die Abwasserabgabe wird reformiert.
  74. Es werden Anreize zum Wassersparen geschaffen.
  75. Wasser soll allen Menschen kostenfrei zur Verfügung stehen.
  76. Die europäische Trinkwasserrichtlinie wird vollständig umgesetzt.
  77. Eine „Zukunftsstrategie Wasser“ wird entwickelt, um auf die Auswirkungen der Klimakrise zu reagieren.
  78. In der „Zukunftsstrategie Wasser“ werden auch Maßnahmen zur Verteilung der Wasserressourcen festgelegt.
  79. Die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Wiederherstellung des naturnahen Zustands der Gewässer werden umgesetzt.
  80. Das Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung mit Mooren, Auwäldern und Feuchtwiesen wird stärker in Regional- und Bauleitplanung und im Landeswassergesetz verankert.
  81. Deichrückverlegungen werden unterstützt.
  82. Der Erhalt und die Nachpflanzung von Bäumen auf Deichen werden unterstützt.
  83. Das Landeswassergesetz wird überarbeitet und der Wasserschutz gestärkt.
  84. Der Trinkwasserschutz soll künftig Vorrang vor Interessen der Kalkstein-, Zement- und Kiesindustrie haben.
  85. Das Verbot des Rohstoffabbaus in allen Trinkwasserschutz- und Reservegebieten wird wieder in Kraft gesetzt.
  86. Die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Regelungswerke werden auf allen Ebenen umfassend neu bewertet.
  87. Verrohrte Bäche im Stadtgebiet werden, wo möglich, offengelegt und renaturiert.
  88. Kommunen und Kreise werden bei der Einhaltung der Grenzwerte vorbeugend unterstützt.
  89. Ein Programm zur Verbesserung des Luftmessnetzes wird aufgelegt, das auch Flughäfen, Flusshäfen und Wohnbebauung einschließt.
  90. Die EU-weite Anwendung der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerte wird unterstützt.
  91. Bisher nicht erfasste hochgefährliche Schadstoffe wie Ultrafeinstäube werden in das Messnetz aufgenommen und systematisch überwacht.
  92. Umweltgerechtigkeit wird zum Querschnittsthema gemacht.
  93. Der Flächenverbrauch wird mit einem klaren Rechtsrahmen und intelligenten Lösungen bekämpft.
  94. Im Landesentwicklungsplan wird kurzfristig eine Obergrenze für den Flächenverbrauch von 5 Hektar pro Tag festgeschrieben.
  95. Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs werden Instrumente wie tauschbare Flächenzertifikate oder Versiegelungsabgaben eingeführt.
  96. Ein klares Ökopunktesystem wird eingeführt.
  97. Die Landesfördermittel für die Beseitigung von Altlasten werden in einem ersten Schritt verdoppelt.
  98. Mittelfristig wird eine weitere deutliche Erhöhung der Altlastenmittel angestrebt.
  99. Die Fördermittel zur Altlastenbeseitigung werden auch gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Grundstückseigentümern zugänglich gemacht.
  100. Das Recycling in der Chemieindustrie wird gesteigert.
  101. Der Natur in den Kohleregionen wird ein höherer Stellenwert gegeben.
  102. Nordrhein-Westfalen soll bis spätestens 2050 „Zero Waste“ erreichen.
  103. Unternehmen werden auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft mit Förderprogrammen und klaren Rahmenbedingungen unterstützt.
  104. Landesverwaltungen und landeseigene Betriebe werden zu Vorbildern der Kreislaufwirtschaft.
  105. Die Pflicht zur getrennten Erfassung von Bioabfällen wird konsequent umgesetzt.
  106. Die kostenlose Biotonne wird überall in Nordrhein-Westfalen Standard.
  107. Forschung und Projekte für eine Wirtschaft und Gesellschaft innerhalb der planetaren Grenzen werden unterstützt.
  108. Der ökologische Abfallwirtschaftsplan wird zu einem Kreislaufwirtschaftsplan weiterentwickelt.
  109. Neben Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung wird regionale Entsorgungsautarkie angestrebt.
  110. Bei Deponien steht der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt im Vordergrund.
  111. Vorhandene Altlasten werden systematisch erfasst.
  112. Vorhandene Altlasten werden, wo möglich, entfernt.
  113. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz wird novelliert, um Ressourcenschonung zu stärken.
  114. Eine davon abweichende Beschaffung des Landes muss begründet werden.
  115. Güter und Materialien werden mit digitalen Produktpässen ausgestattet.
  116. Nordrhein-Westfalen führt ein Pilotprojekt zu digitalen Produktpässen in Zusammenarbeit mit der EU durch.
  117. Unter der Dachmarke „Zero.Waste.NRW“ wird das Land zur Modellregion für das Ende der Wegwerfgesellschaft.
  118. Die Ausrichtung auf die Klimaziele des Pariser Abkommens soll einen verlässlichen Rahmen für Investitionen schaffen.
  119. Das Land investiert in die Entwicklung und den Aufbau funktionierender Baustoffkreisläufe.
  120. Der Rohstoffabbau in NRW wird grundlegend reformiert.
  121. Der Bedarf an zusätzlichen Rohstoffen wird durch Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft schrittweise gesenkt.
  122. Die Forderungen des Niederrheinappells von 2019 werden unterstützt.
  123. Die Bedarfsermittlung für den Rohstoffabbau bezieht schrittweise steigende Wiederverwendungsquoten ein, um Anreize für Baustoffrecycling zu setzen.
  124. Für die Betriebsgenehmigung sind Renaturierungspläne vorzulegen, die dauerhafte Folgen und die Kostenträgerschaft verbindlich regeln.
  125. Der europäische Green Deal wird als Auftrag verstanden, bis 2040 klimaneutral zu sein.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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