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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 26 neu, 9 geändert, 6 unverändert, 45 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf sind Forderungen zu den Kommunalfinanzen: Der Bund soll sich an einer Altschuldenlösung und dauerhaft an der Eingliederungshilfe beteiligen, das Konnexitätsprinzip soll per Grundgesetzänderung auch für ihn gelten. Förderprogramme des Landes sollen grundsätzlich pauschaliert werden. Hinzu kommen der Strukturwandel im Rheinischen Revier und im Ruhrgebiet mit der Entwicklung alter Industrieflächen sowie die Sicherung der EU-Strukturfonds. Statt eines eigenen Altschuldenfonds setzt der Entwurf auf eine Lösung von Bund und Ländern. 2022 forderte das Programm noch den Erhalt aller Dörfer im Revier, einen Grundstücksfonds für RWE-Flächen, Maßnahmen gegen Steuer-Dumping und digitale Ratsarbeit; das wird nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt verschiebt sich von den Revierdörfern hin zur Finanzausstattung der Kommunen. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (26)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Die Strukturfördermittel des Bundes im Rheinischen Revier werden für Ansiedlungen, private Investitionen und zukunftssichere Arbeitsplätze genutzt.
  2. Ehemalige Industrie-, Brach- und Konversionsflächen werden zu Standorten für Unternehmen, Forschung, Wohnen und Innovation mit passender Infrastruktur entwickelt.
  3. Neue Arbeitsplätze sollen möglichst dort entstehen, wo durch den Strukturwandel alte verloren gehen.
  4. Die Förderung der Metropole Ruhr soll gebündelt und langfristiger ausgerichtet werden.
  5. Bei der Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete sollen die Herausforderungen des Ruhrgebiets angemessen berücksichtigt werden.
  6. Für die finanzielle Überforderung kleinerer Jugendämter durch aufwendige individualpädagogische Hilfen werden gemeinsam mit den Kommunen tragfähige Lösungen gesucht.
  7. Kommunen sollen finanziell besser ausgestattet werden, damit es vor Ort Schwimmbäder, Bibliotheken und gute Schulgebäude gibt.
  8. Kommunale IT-Dienstleister werden als regionale Ansprechpartner gestärkt.
  9. Die Zusammenarbeit kommunaler IT-Dienstleister wird stärker arbeitsteilig und standardisiert organisiert.
  10. Pauschale Zuweisungen wie die Aufwands- und Unterhaltungspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz werden zugunsten einer bedarfsgerechten Verteilung zurückgefahren.
  11. Das Gemeindefinanzierungsgesetz wird um einen Mechanismus zur mehrjährigen Stabilisierung der Finanzkraftbetrachtung ergänzt.
  12. Der Bund soll eine umfassende Altschuldenlösung umsetzen und seinen Teil zur Entlastung der Kommunen beitragen.
  13. Der Bund soll sich dauerhaft und verlässlich an der Finanzierung der Eingliederungshilfe beteiligen und die Kommunen strukturell entlasten.
  14. Das Konnexitätsprinzip soll per Grundgesetzänderung auch für den Bund verbindlich gelten.
  15. Die Kommunale Haushaltsverordnung wird weiterentwickelt, um nachhaltige Investitionen in Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz, CO2-Reduktion und soziale Standards gezielt zu fördern.
  16. Förderprogramme des Landes werden grundsätzlich pauschaliert, Einzelförderungen gibt es nur im Ausnahmefall.
  17. Aufgaben mit deutlichem Ortsbezug oder Ermessensspielraum wie Bauleitplanung oder Kita-Planung bleiben bei den Kommunen.
  18. In der EU-Kohäsionspolitik sollen die zentrale Rolle der Regionen und ihre Kompetenzen erhalten bleiben.
  19. Nordrhein-Westfalen soll auch künftig im bisherigen Umfang von den europäischen Strukturfonds profitieren.
  20. Die Kofinanzierungssätze für europäische Strukturfonds sollen so gestaltet sein, dass sie die Kommunen nicht überfordern.
  21. Ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden in ihrer Arbeit unterstützt.
  22. Die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Kommunalpolitik werden verbessert, etwa bei der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Mandat.
  23. Die kommunale Planung soll die Bedürfnisse junger Menschen frühzeitig berücksichtigen.
  24. Bundes- und Landesförderprogramme werden besser miteinander verzahnt, damit Kommunen sie leichter nutzen können.
  25. Kommunen sollen durch die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen nicht mit langfristigen finanziellen Belastungen allein gelassen werden.
  26. Der Austausch mit internationalen Partnerkommunen wird gestärkt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (9)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (45)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Alle Dörfer im Rheinischen Revier bleiben erhalten.
  2. Die geretteten Dörfer sollen zu Zukunftsdörfern entwickelt werden.
  3. Ein Abriss- und Rodungsmoratorium soll die weitere Zerstörung von Infrastruktur und Heimat im Revier verhindern.
  4. Für Gebäudebestand und dörfliche Strukturen soll eine Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht der Eigentümer gelten.
  5. Bereits umgesiedelte Menschen erhalten ein Vor- und Rückkaufsrecht.
  6. Verbliebene Anwohner erhalten bei der Entwicklung der Dörfer bevorzugt Mitspracherechte.
  7. Für die Anpassung der Dörfer an die Klimaneutralität werden Landesmittel bereitgestellt.
  8. Die Planung der Nachnutzung von Kraftwerksstandorten beginnt bereits jetzt.
  9. Nicht benötigte Kraftwerksstandorte werden schnellstmöglich für andere wirtschaftliche Nutzungen bereitgestellt.
  10. Der Strukturwandel in den Kohleregionen wird beschleunigt und seine Prozesse werden verbessert.
  11. Die großen Flächen im Besitz von RWE sollen schnellstmöglich für zukunftsfähige Nutzungen zur Verfügung stehen.
  12. Alte RWE-Betriebsflächen und nicht mehr benötigte Tagebauflächen werden in einen Grundstücksfonds überführt.
  13. Die verbliebenen Siedlungsstrukturen und die Manheimer Kirche sollen erhalten werden.
  14. Der Grundstücksfonds NRW wird verstetigt.
  15. Kommunen erhalten über den Grundstücksfonds die Möglichkeit, Flächen anzukaufen, zu entwickeln und neu zu nutzen.
  16. Die Kohleregionen werden zu Vorbildern für einen klima- und sozialgerechten Strukturwandel für alle Menschen der Region.
  17. Das Leitbild für den Strukturwandel wird mit Generationengerechtigkeit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit als zentralen Aspekten weiterentwickelt.
  18. Die Zivilgesellschaft erhält mehr Mitspracherechte, etwa durch Bürgerräte.
  19. Eine transparente Beteiligungsarchitektur wird eingerichtet.
  20. Für die Vergabe von Fördermitteln gelten klare, verbindliche Kriterien.
  21. Jedes geförderte Projekt muss zum Klimaschutz und zu einer klima- und sozialgerechten Gesellschaft beitragen und mit Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen.
  22. Die Gründung von Co-Working-Spaces im ländlichen Raum und in dezentralen Stadtteilen wird durch Öffnung der Städtebau- und Strukturförderung finanziell gefördert.
  23. Die Arbeit kommunaler Ratsmitglieder wird digitalisiert.
  24. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund wird der Wissenstransfer zwischen Kommunen durch zentrale Sammlung von Erfahrungen professionalisiert.
  25. Kommunen erhalten Hilfe beim Aufbau von Co-Working-Spaces und Standorten für mobiles Arbeiten.
  26. Die Versorgungszeiträume für den Rohstoffabbau im Landesentwicklungsplan werden kurzfristig von 25 auf höchstens 15 Jahre verkürzt.
  27. Grundlage der Bedarfsberechnung ist der regionale Bedarf der heimischen Bauindustrie statt zurückliegender Abbaumengen.
  28. Die Abbauplanung wird künftig auf Landesebene gesteuert.
  29. Städte, Gemeinden und Kreise werden vom Land unterstützt.
  30. Kommunen werden beim Beitritt zum WHO-Netzwerk altersgerechter Städte und Gemeinden unterstützt.
  31. Kommunen erhalten einen angemessenen Anteil an den Kosten für Projektmanagement im Rahmen förderfähiger Ausgaben.
  32. Die kommunalen Steuerausfälle aus der Corona-Krise sollen solidarisch ausgeglichen werden.
  33. Ruinösem Steuer-Dumping zwischen Kommunen soll entgegengewirkt werden.
  34. Anreize sollen Kommunen dazu bringen, zu kooperieren und die Gewerbesteuer gemeinsam zu vereinnahmen.
  35. Die Gemeindefinanzierung wird so geregelt, dass Steuer-Dumping unattraktiv wird.
  36. Kommunale Förderprogramme werden stärker an Bedarf und Finanzkraft ausgerichtet.
  37. Bei der kommunalen Vergabe soll neben der Wirtschaftlichkeit auch die ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Angebots berücksichtigt werden.
  38. Vom Kreistag zu wählende Kreisbeigeordnete werden eingeführt.
  39. Die Gemeindeordnung wird so erweitert, dass demokratische Teilhabe digital möglich ist.
  40. Alle gewählten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter erhalten Hardware, Software und Schulungen für digitale Sitzungen.
  41. Auf kommunaler Ebene sollen Jugend-, Senioren-, Migrations- und Inklusionsbeiräte geschaffen werden.
  42. Mehr Personalmittel sollen die hauptamtliche Unterstützung der Fraktionen in kommunalen Gremien stärken.
  43. Die Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wird erhöht, damit die Kosten der Kommunen angemessen gedeckt sind.
  44. Die Kommunen werden bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele unterstützt.
  45. Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden Finanzmittel für kommunale Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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