Zum Inhalt

Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Digitalisierung, Daten und Technologie: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Digitalisierung, Daten und Technologie 46 neu, 3 geändert, 1 unverändert, 25 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu ist im Entwurf vor allem die digitale Souveränität: Die Landesverwaltung soll ihre Daten ohne Risiken durch den US-Cloud-Act sichern und sich im Zahlungsverkehr von außereuropäischen Anbietern lösen. Hinzu kommen Cybersicherheit mit einem landeseigenen Cyber-Response-Team sowie Jugendschutz mit einer Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien. Rechenzentren sollen ihre Abwärme nutzen. Bei Open Source nennt der Entwurf nun konkret die Veröffentlichung öffentlich finanzierter Software. 2022 hatte das Programm die Digitalisierung noch auf Klimaneutralität ausgerichtet und eine Green-IT-Strategie gefordert; das sowie freies WLAN und Mobilfunkkoordinatoren werden nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt verschiebt sich weg von Netzausbau und Green IT, hin zu Unabhängigkeit und Sicherheit. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (46)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. NRW soll Leitregion für die industrielle Anwendung von KI werden.
  2. Für Rechenzentren gelten höchste Standards an Energie- und Flächeneffizienz und geringen Wasserverbrauch.
  3. Rechenzentren sollen ihre Abwärme konsequent nutzen und Kommunen beteiligen.
  4. Auf europäischer Ebene soll volle Transparenz über Energie- und Wasserverbrauch einzelner Rechenzentren gesetzlich vorgeschrieben werden.
  5. Es sollen digitale und industrielle Ökosysteme entstehen, die von Rechenzentren profitieren.
  6. KI soll dort genutzt werden, wo sie sinnvoll ist, wobei der Mensch die Regeln bestimmt.
  7. Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Menschen dürfen nicht allein KI-Systemen überlassen werden.
  8. Die praxisnahe Erprobung und Anwendung von KI, Automatisierung und Robotik wird unterstützt.
  9. Für Social-Media-Plattformen soll eine verbindliche Altersgrenze von 13 Jahren gelten.
  10. Für 13- bis 15-Jährige sollen nur Plattformen zugänglich sein, die die Jugendschutzanforderungen des Digital Services Act erfüllen.
  11. Die Altersprüfung auf Plattformen soll datenschutzkonform und ohne biometrische Daten erfolgen.
  12. Kinder und Jugendliche werden in die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes einbezogen.
  13. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ werden in NRW umgesetzt.
  14. Der Betrieb digitaler Bildungswerkzeuge soll nicht von Konzernen außerhalb des EU-Rechtsraums abhängen.
  15. Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften müssen in europäischer Hand bleiben und dürfen nicht in Geschäftsmodelle von Anbietern einfließen.
  16. Der Staat soll digital unabhängig von anderen Staaten sein.
  17. Künstliche Intelligenz wird genutzt, wo es sinnvoll ist, bei staatlicher Bestimmung der Regeln.
  18. Der Glasfaser- und Mobilfunkausbau wird fortgesetzt.
  19. Die Nutzung des Breitband-Portals für digitale Genehmigungsverfahren wird vorangebracht.
  20. Wo kein Glasfaserkabel liegt, soll Mobilfunk die Versorgungslücke schließen.
  21. Einseitige Abhängigkeiten von außereuropäischen IT-Anbietern werden reduziert.
  22. Ziel der digitalen Souveränität ist nicht Autarkie, sondern die Fähigkeit, technische Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen und Anbieter wechseln zu können.
  23. Für Cloud-Lösungen werden leistungsfähige öffentliche oder in öffentlicher Verantwortung betriebene Rechenzentren aufgebaut und genutzt.
  24. Die öffentliche Hand löst sich beim Zahlungsverkehr schrittweise von außereuropäischen Anbietern.
  25. Für Landes- und kommunale Dienstleistungen werden europäische digitale Zahlweg-Alternativen angeboten.
  26. Daten und Infrastruktur der Landesverwaltung werden unter europäischer Kontrolle ohne Risiken durch den US-Cloud-Act gesichert.
  27. Kommunen werden in die Cybersicherheitsarchitektur einbezogen und bei Sicherheitsmaßnahmen finanziell, organisatorisch und fachlich unterstützt.
  28. Eine widerstandsfähige digitale Infrastruktur wird geschaffen.
  29. Verbindliche Cybersicherheitsübungen werden etabliert.
  30. Die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bei der Cybersicherheit wird gestärkt.
  31. Ein landeseigenes Cyber-Response-Team wird aufgebaut, das Sicherheitsvorfälle erkennt und Kommunen und Behörden unterstützt.
  32. Kleine und mittlere Unternehmen werden beim Ausbau ihrer digitalen Resilienz beraten und unterstützt.
  33. Europäische Technologien und Anbieter für Cybersicherheit werden vorangebracht.
  34. Cybersicherheit wird als Teil einer zukunftsfähigen Wirtschaftspolitik verstanden.
  35. Auf Bundesebene wird für einheitliche, digitaltaugliche Standards eingetreten.
  36. Illegale Hassrede muss leicht aus dem Netz gelöscht werden können.
  37. Menschen sollen ihre Inhalte auf Social Media frei und bewusst wählen können.
  38. Algorithmen, die Hass und Gewalt mit hoher Reichweite belohnen und andere Inhalte unterdrücken, werden abgelehnt.
  39. Die Europäische Kommission soll den Digital Services Act entschlossener und konsequenter durchsetzen.
  40. Plattformen müssen rechtswidrige Inhalte einschließlich Hate Speech zügig löschen.
  41. Plattformen müssen Betroffene digitaler Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen.
  42. Angebote, die Schülerinnen, Schüler und Bürger befähigen, Geschäftsmodell, Algorithmen und Suchtmechanismen sozialer Medien zu verstehen, werden ausgebaut.
  43. Kleinere, eigenständige Initiativen außerhalb der Ballungsräume werden unterstützt, unter einem Dach vernetzt und sichtbarer gemacht.
  44. Abhängigkeiten bei kritischer digitaler Infrastruktur werden reduziert.
  45. Europäische Kompetenzen bei Halbleitern, Cloud, Künstlicher Intelligenz und Open Source werden gestärkt.
  46. NRW soll Ankerstandort europäischer Technologie bei Halbleitern, Cloud, KI und Open Source sein.

GeändertFortgeführt, aber geändert (3)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (1)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (25)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Digitalisierung soll konsequent auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.
  2. Effizienzgewinne sollen nicht durch vermeidbaren Datenverbrauch aufgezehrt werden.
  3. Mit einer Green-IT-Strategie wird die öffentliche Verwaltung Vorreiter bei Green IT und klimaneutralen Rechenzentren.
  4. Der Ausbau des schnellen Internets soll ab sofort nur noch mit Glasfaser und 5G erfolgen.
  5. Eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur soll Energie gegenüber vergleichbaren Netzen einsparen.
  6. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur wird zur Chefsache gemacht.
  7. Die Internetversorgung wird so ausgebaut, dass Homeoffice und digitale Innovationen der Industrie nicht an der Verbindung scheitern.
  8. Handwerksbetriebe sollen die Souveränität über ihre Daten und Prozesse behalten und Zugang zu E-Commerce-Vertrieb erhalten.
  9. Die öffentliche Hand treibt Datenzugang, Datenverfügbarkeit und gemeinwohlorientierte Regeln für das Teilen von Daten voran.
  10. Die Pläne auf Bundesebene für ein Dateninstitut und für Regeln zur Datennutzung werden unterstützt.
  11. Kommunen werden beim Netzausbau und beim Schließen von Funklöchern mit Mobilfunkkoordinatoren unterstützt.
  12. Öffentliche Einrichtungen werden zügig mit freiem WLAN ausgestattet.
  13. Kommunen werden beraten und gefördert, damit sie die Digitalisierung eigenständig gestalten können.
  14. Die Konzepte „Smart City“ und „Zero-Emission-City“ werden zusammengeführt und ihre Umsetzung in den Kommunen gefördert.
  15. Digitale Dienste und Informationen der öffentlichen Hand werden einfach nutzbar gemacht.
  16. Alle sollen Zugang zu schnellem Internet haben und selbstbestimmt mit dieser Technik umgehen können.
  17. Für Menschen ohne eigenes Endgerät werden frei verfügbare PC-Arbeitsplätze in öffentlichen Einrichtungen geschaffen.
  18. Der Aufbau von Initiativen zur Stärkung der digitalen Teilhabe im Alter wird gefördert.
  19. Die Entwicklung digitaler Lösungen in Nordrhein-Westfalen wird stärker gefördert.
  20. Gefördert wird Künstliche Intelligenz, die daten- und energiesparsam, diskriminierungsfrei und datenschutzkonform ist.
  21. Höchste Standards für IT-Sicherheit und Datenschutz bei Landesbehörden und Kommunen werden gesetzlich festgeschrieben.
  22. Deutlich mehr Behörden sollen den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik umsetzen.
  23. Gemeinsame Forschung von Hochschulen und Unternehmen sowie Unternehmensgründungen im Bereich IT-Sicherheit werden gefördert.
  24. Der Zugang zu nicht personenbezogenen Daten von Land und Kommunen wird erweitert.
  25. Internet und soziale Medien bedürfen stärkerer Selbstkontrolle und Regulierung.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de