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Grüne Bund · Zusammen wachsen

Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 39 neu, 10 geändert, 11 unverändert, 74 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Deutschlandfonds, der Bund, Ländern und Kommunen Mittel für Investitionen in gemeinsame Infrastruktur verschaffen soll, dazu eine Reform der Schuldenbremse und eine teilweise Kreditfinanzierung von Klimaschutz- und Verteidigungsausgaben. Hinzu kommen Entlastungen wie eine befristete Investitionsprämie von 10 Prozent für Unternehmen, die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und ein Arbeitnehmerpauschbetrag von mindestens 1.500 Euro. Die Vermögensteuer auf sehr hohe Vermögen gilt nun als ein Ansatz neben anderen. Nicht mehr einzeln genannt sind die Spitzensteuersätze von 45 und 48 Prozent, die Vermögensteuer von 1 Prozent ab zwei Millionen Euro, das Energiegeld und der Vorrang des Sparens vor neuen Krediten. Das Gewicht verschiebt sich hin zu kreditfinanzierten Investitionen. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (39)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Ein Deutschlandfonds mobilisiert in Bund, Ländern und Kommunen Mittel für Zukunftsinvestitionen in die gemeinsamen Infrastrukturen.
  2. Eine gerechte Steuerpolitik wird angestrebt.
  3. Die Stromsteuer wird auf das europäische Minimum gesenkt.
  4. Eine auf fünf Jahre befristete Investitionsprämie von 10 Prozent für alle Unternehmen und alle Investitionen außer Gebäudeinvestitionen wird eingeführt.
  5. Die Investitionsprämie wird mit der Steuerschuld verrechnet und bei Überschreiten ausgezahlt.
  6. Die Wirksamkeit der Investitionsprämie wird durch ein jährliches Monitoring evaluiert.
  7. Betreuungskosten sowie Kosten für Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen sollen umfangreicher steuerlich absetzbar sein.
  8. Die Bundeshaushaltsordnung und ihre Anlagen werden entschlackt, ohne Fehlverwendung öffentlicher Gelder zu begünstigen.
  9. In der Bundeshaushaltsordnung werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.
  10. Investitionen in tragfähige Infrastrukturen werden nachgeholt.
  11. Die schwarze Null im Haushalt wird als Belastung für die Zukunftsfähigkeit abgelehnt.
  12. Ein Deutschlandfonds für Bund, Länder und Kommunen wird errichtet.
  13. Mittel aus dem Deutschlandfonds ergänzen reguläre Haushaltsmittel.
  14. Die Schuldenbremse wird im Einklang mit den europäischen Regeln reformiert.
  15. Die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse wird ausgeweitet.
  16. Die Gesamtverschuldung soll dauerhaft tragfähig bleiben.
  17. Investitionen in Klimaschutz, Verkehrs-, Energie-, Bildungs- und Forschungsinfrastruktur sowie nationale Sicherheit haben Priorität.
  18. Die Haushaltspolitik soll klar definierte und messbare Ziele haben.
  19. Zur Entlastung des Haushalts werden Steuerschlupflöcher geschlossen.
  20. Investitionen in die klimaneutrale Erneuerung sollen teilweise über Kreditaufnahme finanziert werden.
  21. Die frei werdenden Mittel werden für sozialen Ausgleich sowie Klima- und Umweltschutz verwendet.
  22. Klimaschädliche Subventionen im Luftverkehr sollen abgebaut werden.
  23. Eine globale Milliardärssteuer gilt als Ansatz gegen Vermögensungleichheit.
  24. Eine gerechte Immobilienbesteuerung ohne Schlupflöcher gilt als Ansatz gegen Vermögensungleichheit.
  25. Gewerbesteuerdumping von Kommunen wird unter Wahrung des kommunalen Hebesatzrechts wirksam entgegengetreten.
  26. Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen im Gewerbesteuerrecht wird gestrichen.
  27. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf mindestens 1.500 Euro angehoben.
  28. Weitere Pauschalen zur Vereinfachung der Steuererklärung für Bürger und kleine Unternehmen werden geprüft.
  29. Die Steuererklärung soll über die Deutschland-App abgegeben werden können.
  30. Rentner werden von der Steuererklärungspflicht befreit, indem die Versorgungsträger die Einkommensteuer automatisch einbehalten.
  31. Der Solidaritätszuschlag wird in den Einkommensteuertarif integriert.
  32. Onlineversandhäuser sollen ihre Gewinne gleichermaßen versteuern müssen wie Handwerksbetriebe.
  33. Gewinne multinationaler Konzerne sollen lokal besteuert werden.
  34. Die Mehrwertsteuer wird durch eine aufkommensneutrale Reform vereinfacht, entbürokratisiert und von Fehlanreizen befreit.
  35. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen werden beim Vermögensaufbau unterstützt.
  36. Der Zuschuss zum Fondssparen bei den vermögenswirksamen Leistungen wird spürbar angehoben.
  37. Der Sparerpauschbetrag wird spürbar angehoben.
  38. Setzen die USA die globalen Vereinbarungen zur Besteuerung digitaler Großkonzerne nicht um, wird eine Europäische Digitalkonzernsteuer angestrebt.
  39. Verteidigungsausgaben sollen mittelfristig auch über eine höhere Kreditaufnahme finanziert werden, damit andere Zukunftsinvestitionen nicht verdrängt werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (10)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (11)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (74)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis werden als Energiegeld pro Kopf an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.
  2. Durch Steuergesetzgebung soll ressourcenschonendes Verhalten belohnt und CO2-Erzeugung bepreist werden.
  3. Die Dieselsubvention wird schrittweise beendet.
  4. Eine europäische Kerosinsteuer soll eingeführt werden.
  5. Bis zu einer EU-weiten Regelung wird national eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge eingeführt.
  6. Pflanzliche Milchalternativen werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert.
  7. Die Steuer auf fair gehandelten Kaffee wird gesenkt.
  8. Mit einer ökologischen Steuerreform werden Umweltfolgekosten auch bei Lebensmitteln steuerlich berücksichtigt.
  9. Die Lenkungswirkung von Steuern wird für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft genutzt.
  10. Die Kluft zwischen Arm und Reich soll verringert werden.
  11. Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
  12. Zum Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte in Europa und weltweit wird in Deutschland verstärkt öffentlich investiert.
  13. Deutschland soll bei den öffentlichen Investitionen unter den Industrieländern Spitzenreiter werden.
  14. In diesem Jahrzehnt werden jährlich 50 Milliarden Euro zusätzlich öffentlich investiert.
  15. Die zusätzlichen öffentlichen Investitionen unterliegen dem Gender Budgeting.
  16. Der steuerliche Verlustrücktrag wird vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ausgedehnt.
  17. Attraktive, zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen werden eingeführt.
  18. Investitionen können zeitlich befristet degressiv mit mindestens 25 Prozent abgeschrieben werden.
  19. Die steuerliche Forschungsförderung soll gezielter kleinen und mittleren Unternehmen und Start-ups zugutekommen.
  20. Die Wirksamkeit der steuerlichen Forschungsförderung wird evaluiert und erhöht.
  21. Eine EU-weite Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage wird eingeführt.
  22. Der Bundeshaushalt soll nachhaltiger, gerechter und transparenter werden.
  23. Der Bundeshaushalt wird klimagerecht gestaltet.
  24. Für die Ausgaben des Bundes wird eine schrittweise steigende Klima- und Biodiversitätsquote eingeführt.
  25. Nachhaltige Ausgaben des Bundes werden über grüne Anleihen finanziert.
  26. Der Bundeshaushalt wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung gestaltet.
  27. Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch werden stärker besteuert.
  28. Im Gegenzug werden Steuern und Abgaben auf Arbeit verringert.
  29. Einnahmen aus Umweltsteuern können als Energiegeld zurückgegeben werden.
  30. Mit Steuergeld wird sorgsam umgegangen.
  31. Sparsamkeit und das Streichen überflüssiger Ausgaben haben Vorrang vor Kreditaufnahme und Einnahmeerhöhungen.
  32. Alle Verträge öffentlich-privater Partnerschaften werden veröffentlicht.
  33. Öffentlich-private Partnerschaften kommen nur bei langfristig sicherem Mehrwert oder geringeren Kosten für die Steuerzahler in Betracht.
  34. Für konsumtive Ausgaben bleiben die strikten Schuldenregeln bestehen.
  35. Alle Änderungen im Steuerrecht sollen mindestens aufkommensneutral sein.
  36. Alle sollen einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.
  37. Der Spitzensteuersatz wird moderat angehoben.
  38. Ab 100.000 Euro Einkommen für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare gilt ein Steuersatz von 45 Prozent.
  39. Ab 250.000 Euro Einkommen für Alleinstehende bzw. 500.000 Euro für Paare gilt ein Spitzensteuersatz von 48 Prozent.
  40. Managergehälter oberhalb von 500.000 Euro sind nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.
  41. Kapitalerträge werden unter Beibehaltung des Sparerfreibetrags mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert.
  42. Banken behalten weiterhin Kapitalertragsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ein.
  43. Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne von Grundstücken und Immobilien nach einer Zehn-Jahres-Frist wird abgeschafft.
  44. Die Steuerfreiheit für andere Veräußerungsgewinne, etwa beim Handel mit Edelmetallen, Rohstoffen oder Kryptowerten, wird abgeschafft.
  45. Untere und mittlere Einkommen werden durch ein Energiegeld entlastet.
  46. Kosten des mobilen Arbeitens für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber erstattet oder sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
  47. Die Länder setzen die Einnahmen der Vermögensteuer für die Finanzierung wachsender Bildungsaufgaben ein.
  48. Die Vermögensteuer gilt für Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person und beträgt jährlich 1 Prozent.
  49. Für Betriebsvermögen werden Begünstigungen bei der Vermögensteuer im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang eingeführt.
  50. Die EU-weite Anzeigepflicht für Steuergestaltungen wird um eine Pflicht für rein nationale Gestaltungen ergänzt.
  51. Auf internationaler Ebene wird eine globale Allianz gegen Steuerhinterziehung angestrebt.
  52. Für Menschen mit hohem Einkommen wird zusätzlich zur Steuerpflicht nach dem Wohnsitz eine Steuerpflicht nach der Nationalität eingeführt.
  53. Die Steuerlücke wird regelmäßig geschätzt.
  54. Die Steuerverwaltung wird deutlich gestärkt.
  55. Die entstandenen Schäden aus Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften werden durch die Länder konsequent eingezogen.
  56. Ein international verbindliches Regelwerk mit Mindeststandards für die Steuerpflichten von Unternehmen und Staaten wird angestrebt.
  57. Die internationalen Mindeststeuersätze für Großunternehmen werden in Deutschland und Europa ambitioniert umgesetzt.
  58. Europa unterbietet die Mindeststeuersätze der USA nicht, sondern setzt sich transatlantisch für höhere Mindeststeuersätze ein.
  59. Es werden harte EU-Regeln gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen zur Steuervermeidung eingeführt.
  60. Konzerne müssen ihre Gewinne, Umsätze und Steuerzahlungen nach Ländern umfassend veröffentlichen.
  61. In der EU wird eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern eingeführt.
  62. In der EU wird mittelfristig ein Mindeststeuersatz für Unternehmen von 25 Prozent ohne Ausnahmen eingeführt.
  63. Eine Übergewinnsteuer für weitere Sektoren wird geprüft.
  64. Banken und Steuerberaterinnen und Steuerberatern wird verboten, Geschäfte in Steueroasen zu tätigen oder dorthin zu vermitteln.
  65. Gegen Gewinnverschiebungen wird national mit einer verschärften Zins- und Lizenzschranke vorgegangen.
  66. Gegen Gewinnverschiebungen werden Quellensteuern eingesetzt.
  67. Bei der Lohnsteuer wird das Faktorverfahren zur Regel.
  68. Die Steuerklasse 5 wird abgeschafft.
  69. Immobilienbesitz wird bei Unternehmensverkäufen anteilig besteuert.
  70. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften werden angemessen besteuert.
  71. Diversity Budgeting, also vielfaltsfördernder Einsatz und Evaluierung von Haushaltsmitteln, wird vorangebracht.
  72. Für Reparaturdienstleistungen wird ein reduzierter Mehrwertsteuersatz eingeführt.
  73. Auf EU-Ebene wird die Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf die Reparatur von Elektrogeräten angestrebt.
  74. Es werden finanzielle Spielräume für notwendige Zukunftsinvestitionen geschaffen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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