Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 78 neu, 27 geändert, 16 unverändert, 100 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist ein Schwerpunkt auf der Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften: Das Programm will eine digitale Einwanderungsagentur, online beantragbare Arbeitsvisa mit nur einer Ansprechstelle und eine zentrale Anerkennungsstelle für ausländische Abschlüsse. Hinzu kommen Migrationsabkommen, in denen Partnerländer eigene Staatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht zurücknehmen, und die vorrangige Rückführung ausreisepflichtiger schwerer Straftäter; die europäische Asylreform soll ohne zusätzliche Einschränkungen des Asylrechts umgesetzt werden. Die Seenotrettung soll nun staatlich statt zivil koordiniert werden. Nicht mehr einzeln genannt sind die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, ein Bleiberecht für Geduldete nach fünf Jahren und das Ende des EU-Türkei-Abkommens. Das Gewicht verschiebt sich hin zu Arbeitsmigration und Steuerung über Abkommen. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (78)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Deutschland soll für qualifizierte Arbeitskräfte aus aller Welt attraktiv, offen und einladend sein.
- Arbeitsvisa sollen online beantragt werden können.
- Für das Arbeitsvisum soll nur eine Ansprechstelle zuständig sein.
- Eine digitale Einwanderungsagentur soll den Einwanderungsprozess modernisieren und beschleunigen.
- Der Austausch mit Ämtern und Behörden soll leichter auf Englisch möglich sein.
- Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse werden praxisorientierte Nachweisoptionen ermöglicht.
- Eine zentrale Anerkennungsstelle mit mehr Personal wird geschaffen.
- Bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte soll eine übermäßige Abwanderung von Talenten aus den Herkunftsländern verhindert werden.
- Arbeitshindernisse für Geflüchtete werden weiter abgebaut.
- Arbeitsaufnahme und Weiterqualifizierung sollen unbürokratisch und gut kombinierbar gestaltet werden.
- Deutschland gilt als Einwanderungsland, das mehr als provisorische Lösungen für Geflüchtete und kurzfristig Zugewanderte braucht.
- Qualifizierte Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt stärken die Wirtschaftskraft und die Beitragszahlungen in die Rente.
- Alle Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete müssen verpflichtend Gewaltschutzkonzepte etablieren.
- Gewaltbetroffene Frauen mit abhängigem Aufenthaltsstatus erhalten Zugang zu Beratung und Hilfestrukturen.
- Bei der Lebensunterhaltssicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden Erwerbseinschränkungen von Schwangeren, Alleinerziehenden und pflegenden Frauen im Einzelfall berücksichtigt.
- Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland.
- Es braucht eine echte Willkommenskultur.
- Deutschland und Europa schotten sich nicht ab.
- Migrationspolitik verbindet Humanität und Ordnung.
- Deutschland ist auf die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften angewiesen.
- Die Anrechnung von Berufserfahrung wird entbürokratisiert und vereinfacht.
- Die Ausländerbehörden werden zu Einwanderungsbehörden.
- Menschen sollen sich in Deutschland ohne Vorurteile und Diskriminierung willkommen fühlen.
- Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung oder schweren Erkrankungen erhalten gleichberechtigten und unbürokratischen Zugang zur Einbürgerung.
- Es darf keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse und keine Staatsangehörigkeit auf Abruf geben.
- Ein rechtssicheres Anerkennungsverfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit für Menschen und ihre Kinder wird geschaffen.
- Flucht und Arbeitsmigration werden grundsätzlich unterschieden.
- Für Arbeitsmigration und Asylrecht braucht es wirksame Instrumente und eine verlässliche Finanzierung der Integration.
- Die Flucht- und Migrationspolitik soll funktionierend und pragmatisch sein.
- Wissenschaftliche Expertise wird stärker in migrationspolitische Entscheidungen einbezogen.
- Ein beratendes Gremium aus Wissenschaft, Forschung, kommunaler Praxis und Betroffenen wird für die Migrationspolitik eingerichtet.
- Die Einwanderungsgesellschaft schafft Perspektiven und ermöglicht Ankommen, verlangt aber von Zugewanderten die Bereitschaft, sich einzubringen.
- Die Kommunen werden mit einer Integrationsoffensive stärker und verlässlicher finanziell unterstützt.
- Digitale Angebote zum Spracherwerb vom ersten Tag an werden geschaffen.
- Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste werden gestärkt.
- Geflüchtete dürfen aus einer Unterkunft ausziehen.
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten besondere Unterstützung.
- Standardabsenkungen bei der Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger werden abgelehnt.
- Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung sichergestellt.
- Schulbesuch, psychosoziale Hilfe und Unterstützung vulnerabler Gruppen werden ab der Inobhutnahme schnell sichergestellt.
- Die psychosoziale Hilfe für Geflüchtete wird ausgebaut.
- Maßnahmen wie die Bezahlkarte werden so ausgestaltet, dass sie Bürokratie verringern und Integration ermöglichen.
- Leistungskürzungen dürfen nie unter das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum gehen.
- Wer arbeiten kann, soll arbeiten dürfen.
- Die Verfahren zur Arbeitsaufnahme Geflüchteter werden vereinfacht und beschleunigt.
- Geflüchtete sollen vorrangig tatsächlich in den Arbeitsmarkt gebracht werden.
- Für arbeitsbezogene Genehmigungen für Geflüchtete werden kurze Fristen eingeführt, nach denen sie als erteilt gelten, wenn die Ausländerbehörde nicht aktiv widerspricht.
- Geflüchtete sollen statt in prekäre, nicht reguläre Arbeitsverhältnisse in gute Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.
- Mit frühzeitiger Beratung und einem Kompetenzcheck soll sichergestellt werden, dass Geflüchtete gute Perspektiven bekommen und ihre Qualifikationen einbringen können.
- Gemeinsam mit den betroffenen Staaten werden Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu klimabedingter Migration und Flucht ergriffen, damit Menschen geschützt werden können.
- Das Kirchenasyl wird weiterhin befürwortet.
- Reine Symbolpolitik und Asylrechtsverschärfungen zulasten der Schutzsuchenden werden abgelehnt.
- Der Familiennachzug soll weiter ermöglicht werden.
- Die Verfahren des Familiennachzugs werden beschleunigt.
- Bei der Familienzusammenführung wird auf Sprachnachweise vor der Einreise verzichtet.
- Die Einstufung sicherer Herkunftsländer und Drittstaaten darf nur parlamentarisch nach klaren grund- und menschenrechtsorientierten Kriterien erfolgen.
- Abschiebungen in Staaten, bei denen menschen- oder völkerrechtliche Gründe entgegenstehen, sind ausgeschlossen.
- Menschen soll Schutz vor Unrechtsregimen wie den Taliban geboten werden.
- Ausreisepflichtige, die schwere Straftaten begangen haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe vorrangig zurückgeführt.
- Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird national grund- und menschenrechtskonform umgesetzt.
- Bei der Umsetzung der GEAS-Reform sollen Integration gefördert, rechtsstaatliche Verfahren umfassend gewährleistet und keine zusätzlichen Einschränkungen des Asylrechts vorgenommen werden.
- Die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte in Deutschland wird gemäß den Leitlinien der EU-Agentur für Grundrechte gesetzlich geregelt.
- Menschen dürfen nicht allein deshalb inhaftiert werden, weil sie Asyl beantragen.
- Kinder müssen grundsätzlich unter Achtung der UN-Kinderrechtskonvention untergebracht werden.
- Haft ist mit dem Kindeswohl grundsätzlich nicht vereinbar.
- Zur Ordnung und Steuerung von Migration werden weitere menschenrechtsbasierte Migrationsabkommen abgeschlossen.
- Bestehende Migrationsabkommen werden zügig umgesetzt.
- Migrationsabkommen sollen auch bessere Lebensbedingungen in den Herkunftsländern schaffen.
- Die durch Migration und zirkuläre Migration entstehenden Verbindungen zwischen Diaspora in Deutschland und Herkunftsgesellschaften werden gefördert.
- Alle rechtsstaatlichen und politischen Möglichkeiten werden ausgeschöpft, um die Instrumentalisierung von Schutzsuchenden durch Staaten wie Russland und Belarus zu verhindern.
- Der Entrechtung von Menschen, die von autoritären Staaten instrumentalisiert werden, wird entschieden entgegengetreten.
- Opfer von Rechtsverstößen durch Frontex und nationale Behörden, insbesondere an den Außengrenzen, erhalten juristische Unterstützung.
- Seenotrettung ist eine humanitäre Verpflichtung; das Sterben im Mittelmeer muss enden.
- Bis zu einer staatlich koordinierten europäischen Seenotrettung wird die Förderung der zivilen Seenotrettung fortgeführt.
- Für Afghaninnen und Afghanen, die wegen ihrer Arbeit für die Bundesregierung oder ihres Einsatzes für ein demokratisches Afghanistan gefährdet sind, wird weiterhin Verantwortung übernommen.
- Menschen, die in den vergangenen Jahren Zuflucht gefunden haben, erhalten eine verlässliche Perspektive.
- Geflüchtete, die beim Wiederaufbau mitwirken wollen, werden durch Abbau bürokratischer Vorgaben unterstützt, ohne dass sie ihren Aufenthaltstitel verlieren.
- Übereilte Forderungen nach Rückführungen nach Syrien werden abgelehnt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (27)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Opfer von Menschenhandel erhalten ein sicheres Bleiberecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft im Strafverfahren.
- Die Visavergabe für Fach- und Arbeitskräfte wird digitalisiert.
- Berufs- und Bildungsabschlüsse ausländischer Fachkräfte werden leichter anerkannt.
- Mehrfache Staatsangehörigkeit darf nicht zu ungerechtfertigter Ungleichbehandlung deutscher Staatsbürger führen.
- Der „Spurwechsel“ zwischen Asyl und Arbeitsmigration wird ermöglicht und sinnvoll ausgestaltet.
- Ausfinanzierte, bedarfsgerechte und qualifizierte Integrations- und Sprachkurse werden direkt nach der Ankunft zugänglich gemacht.
- In Integrations- und Sprachkursen werden Teilhabebarrieren abgebaut, insbesondere für Eltern und Mütter.
- Menschen, die klimabedingt fliehen, sollen perspektivisch einen völkerrechtlichen Schutzstatus erhalten.
- Statt politischer Einstufungen als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten braucht es rechtssichere, zügige und faire Verfahren.
- Unrechtsregime wie die Taliban sollen nicht durch Rückführungsvereinbarungen politisch legitimiert werden.
- Eine gemeinsame europäische Migrationspolitik mit fairer, verbindlicher und solidarischer Verteilung von Schutzsuchenden in Europa wird vorangetrieben.
- Menschenrechte müssen überall in der EU eingehalten werden, auch an den Außengrenzen.
- An den EU-Außengrenzen wird ein effektives Menschenrechtsmonitoring gefordert.
- Gegen illegale Pushbacks wird konsequent vorgegangen.
- Die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen wie Frauen, Kinder, queerer Menschen und Menschen mit Behinderung müssen im Asylverfahren berücksichtigt werden.
- Asylanträge von Menschen, die in der EU ankommen oder hier sind, müssen in der EU inhaltlich geprüft werden.
- Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten wird abgelehnt.
- Eine menschenrechtsbasierte Zusammenarbeit mit Dritt- und Transitstaaten soll mehr geregelte und weniger ungeregelte Migration ermöglichen.
- Durch Visaabkommen und Ausbildungspartnerschaften werden geregelte Migrationswege für Studierende, Auszubildende und Fachkräfte geschaffen.
- Partnerländer nehmen im Gegenzug eigene Staatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland zurück.
- Dauerhafte stationäre Binnengrenzkontrollen werden abgelehnt.
- Rechtsstaatliche Kontrollen an den Außengrenzen und eine zuverlässige Registrierung der ankommenden Menschen sind unabdingbar.
- Eine europäische Initiative für eine staatlich koordinierte und ausreichend finanzierte Seenotrettung wird gefordert.
- Menschen sollen Schutz finden können, ohne lebensgefährliche Fluchtrouten wählen zu müssen.
- Humanitäre Aufnahme- und Resettlementprogramme für besonders gefährdete Gruppen, auch auf Landesebene, werden unterstützt.
- Ortskräften sowie bedrohten Frauen- und Menschenrechtlerinnen aus Afghanistan, die nach Pakistan, Iran oder in die Türkei geflohen sind, werden humanitäre Visa unbürokratisch erteilt.
- Die Aufnahme besonders gefährdeter Aktivisten soll durch humanitäre Visa und beschleunigte Verfahren weiter unterstützt werden.
GleichUnverändert fortgeführt (16)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird deutlich vereinfacht.
- Ein Bundespartizipationsgesetz stärkt die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.
- Ein Partizipationsrat für Menschen mit Migrationsgeschichte wird eingerichtet.
- Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus vom Partner abhängt, können einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten.
- Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
- Die dezentrale Unterbringung Geflüchteter wird bevorzugt.
- Bestehende Arbeitsverbote für Geflüchtete werden abgeschafft.
- Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen wird vereinfacht.
- Das Grundrecht auf Asyl und die völkerrechtlichen Verpflichtungen wie Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und Europäische Menschenrechtskonvention werden verteidigt.
- Asylverfahren sollen zügig und fair sein und Klarheit für Betroffene und Kommunen schaffen.
- Bestehende Einschränkungen des Familiennachzugs werden aufgehoben.
- Wer nach individueller Prüfung und Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht hat und keine Abschiebungshindernisse geltend machen kann, muss zügig ausreisen.
- Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang.
- Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete werden abgelehnt.
- Das Recht auf Einzelfallprüfung und das Nichtzurückweisungsgebot gelten immer und überall.
- Der Kriminalisierung von Seenotrettung und humanitärer Hilfe wird entgegengetreten.
EntfallenNicht mehr im Programm (100)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Zur Erleichterung der Einwanderung wird eine Talentkarte eingeführt.
- Das Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse wird kostengünstiger.
- Betriebe, die Geflüchteten und Eingewanderten Ausbildung und Beschäftigung bieten, werden mit Ansprechpersonen, Qualifizierung, Beratung und Begleitung unterstützt.
- Es wird ein echtes Einwanderungsgesetz geschaffen.
- Die Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten öffentlicher Stellen bei der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere werden abgeschafft.
- Beratungsnetzwerke für Menschen ohne Papiere werden gestärkt.
- Die erleichterte Abschiebung erkrankter und traumatisierter Geflüchteter wird zurückgenommen.
- Psychotherapeutische Gutachten werden im Asylverfahren wieder anerkannt.
- Das Leitbild „Einheit in Vielfalt“ für eine rassismuskritische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft wird gesetzlich verankert.
- Die Situation von Roma in ihren Herkunftsländern wird in Asylverfahren und bei asylunabhängigen Bleiberechten stärker berücksichtigt.
- In Deutschland Geborene erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
- Einbürgerungen werden für Menschen, die jahrelang in Deutschland leben, früher möglich.
- Nach fünf Jahren Aufenthalt kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
- Für anerkannte Geflüchtete gilt ein beschleunigtes und vereinfachtes Einbürgerungsverfahren.
- Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wird abgeschafft.
- Nicht selbst verschuldete Hindernisse bei der Identitätsklärung dürfen Einbürgerungswilligen nicht angelastet werden.
- Die Einreise für binationale Familien und Paare, auch ohne Trauschein, wird unbürokratisch und fair gestaltet.
- Ein modernes Einwanderungsgesetz schafft neue Zugangswege für Bildungs- und Arbeitsmigration, auch für Menschen ohne formal anerkannte Abschlüsse.
- Das Einwanderungsgesetz sieht transparente, unbürokratische und faire Verfahren vor.
- Auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs wird eine punktebasierte Talentkarte eingeführt.
- Bildungsmigration wird über Stipendien und Ausbildungsvisa erleichtert.
- Die Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis werden erleichtert.
- Der automatische Verlust der Aufenthaltserlaubnis nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt wird beendet.
- Bewährte Konzepte der Arbeitsmigration wie die Westbalkanregelung werden ausgebaut und verstetigt.
- Die Werte des Grundgesetzes sind die Grundlage des Zusammenlebens.
- Für Menschen mit Lernschwierigkeiten werden eigene Kursangebote aufgebaut.
- Die nach 2015 ausgebauten weiterführenden Sprachkurse werden aufrechterhalten.
- Zugewanderte sollen unterschiedslosen Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen, Kitas, Bildung, Ausbildung und Arbeit haben.
- Auf europäischer Ebene wird ein kommunaler Integrationsfonds aufgelegt, der das Ankommen in den Kommunen direkt unterstützt.
- Aus dem Integrationsfonds werden Migrationsberatungsstellen, Dolmetschleistungen und zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen finanziert.
- Kommunen, die sich zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklären, werden in der EU strukturell entlastet.
- Die Hürden für die Freizügigkeit anerkannter Flüchtlinge innerhalb der EU werden abgesenkt.
- Über den Aufenthaltstitel wird zügig entschieden.
- Das BAMF wird personell ausreichend ausgestattet und erhält ein funktionierendes Qualitätsmanagement.
- Eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung für alle Asylsuchenden wird sichergestellt.
- Die Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen wird auf höchstens drei Monate begrenzt.
- AnkER-Zentren in ihrer jetzigen Form werden abgelehnt.
- Kinder erhalten unabhängig von ihrer Bleibeperspektive garantierten Zugang zu Kitas, Schulen und Bildungsangeboten.
- Flächendeckende und anlasslose Widerrufsprüfungen durch das BAMF werden beendet.
- Das Asylprozessrecht wird optimiert.
- Anträgen auf Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung wird schnell zugestimmt.
- Das Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft.
- Die pauschale Wohnsitzauflage wird abgeschafft.
- Leistungskürzungen für Geflüchtete werden abgeschafft.
- Die Verschärfungen des Aufenthalts- und Asylrechts der vergangenen Jahre werden zurückgenommen.
- Der Schutz von Geflüchteten, die Menschenrechtsverletzungen erlebt haben oder schwer erkrankt sind, wird garantiert.
- Das Flughafenverfahren wird abgeschafft.
- Sofortige Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen werden abgeschafft.
- Ein pandemiebedingter Verlust von Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplätzen führt nicht zu aufenthaltsrechtlichen Nachteilen.
- Die Zahl der Menschen in Kettenduldungen wird möglichst auf null reduziert.
- Geduldete erhalten nach fünf Jahren Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht.
- Heranwachsende, Jugendliche und Familien mit minderjährigen Kindern erhalten nach drei Jahren einen Aufenthaltstitel.
- In Deutschland Geborene mit geklärter Identität, die trotz Bemühungen keinen Nationalpass erhalten, bekommen einen Passersatzausweis.
- Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung werden in Aufenthaltsrechte umgewandelt.
- In der Abschiebungshaft wird das Trennungsgebot beachtet.
- In der Abschiebungshaft wird Rechtsbeistand gewährt.
- Der Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan wird bundesweit wieder eingesetzt.
- Es gibt keine Zusammenarbeit mit syrischen Behörden für Abschiebungen.
- Die Ausweisung sicherer Gebiete darf keine Grundlage für Rückführungen in unsichere Länder sein.
- In Länder mit einer Covid-19-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wird nicht abgeschoben.
- Notfalls in einer humanitären Koalition der Willigen wird ein Paradigmenwechsel zu konsequenter Vorbeugung gegen Fluchtursachen und menschenwürdigem Umgang mit Geflüchteten vorangetrieben.
- Der EU-Türkei-Deal wird beendet.
- Die Türkei setzt die Genfer Flüchtlingskonvention vollumfänglich um.
- Die Türkei gilt nicht als sicherer Drittstaat.
- Ein neues Abkommen der EU mit der Türkei muss völker- und rechtsstaatskonform sein und die Perspektiven der Geflüchteten verbessern statt Flucht zu bekämpfen.
- Das neue Abkommen garantiert die notwendige finanzielle und logistische Unterstützung vor Ort.
- Das neue Abkommen unterstützt die Türkei bei der Aufnahme von Geflüchteten.
- Das neue Abkommen enthält verbindliche Kontingentzusagen zur Umsiedlung schutzbedürftiger Geflüchteter in die EU.
- Die Türkei garantiert im Gegenzug, Geflüchtete gut zu versorgen und zu integrieren.
- Geflüchtete dürfen nicht zum Spielball gemacht werden.
- Zustände wie in den Lagern auf den griechischen Inseln, auf dem Mittelmeer oder an der kroatischen Grenze sind ein Bruch mit europäischen Werten und Menschenrechten.
- Ankommende Geflüchtete werden medizinisch und psychologisch erstversorgt und menschenrechtskonform untergebracht.
- Wer freiwillig Geflüchtete aufnimmt, erhält Hilfe aus einem EU-Integrationsfonds.
- Das Asylverfahren findet im aufnehmenden Mitgliedstaat statt.
- Vorgezogene Asylverfahrensprüfungen an den Außengrenzen werden abgelehnt.
- Die EU-Kommission stellt die Einhaltung der gemeinsamen Asylregeln und -standards sicher.
- Mit handlungswilligen Ländern und Regionen wird vorangegangen, um die Situation an den Außengrenzen zu beenden.
- Der Geschwisternachzug wird wieder ermöglicht.
- Schutzberechtigte erhalten pragmatisch Passersatzpapiere, wenn die Beschaffung von Identitätsnachweisen Angehörige im Herkunftsstaat gefährdet.
- Schutzbedürftige erhalten humanitäre Visa, um sicher nach Europa zu kommen und Asyl zu beantragen.
- Mittelfristig wird mindestens der faire Anteil am jährlichen Resettlement-Bedarf des UNHCR entsprechend der Wirtschaftskraft erfüllt.
- Das geplante EU-Resettlement orientiert sich an den UNHCR-Kriterien.
- Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten mehr Mitsprache bei der humanitären Aufnahme Geflüchteter.
- Die Zustimmungsregel zwischen Bundesinnenministerium und Ländern wird von Einvernehmen auf Benehmen geändert, sodass Länder über den Königsteiner Schlüssel hinaus selbständig Geflüchtete aufnehmen können.
- Der Bund erfüllt weiter die finanziellen und infrastrukturellen Aufgaben der Aufnahme und fördert die Aufnahmebereitschaft.
- Europäische Gelder können für aufnehmende Staaten und Regionen eingesetzt werden.
- Kontingente zur Aufnahme aus EU-Staaten mit Außengrenzen werden auf den Weg gebracht.
- Ein Patenschaftsprogramm nach kanadischem Vorbild wird ermöglicht.
- Mit Staaten, die Seenotrettung als völkerrechtliche Pflicht ernst nehmen, wird vorangegangen und ein eigener Beitrag geleistet.
- Gerettete werden zum nächsten sicheren Hafen gebracht und unverzüglich auf aufnahmebereite Mitgliedstaaten, Regionen oder Städte verteilt.
- Die Registrierung von Schiffen der Menschenrechtsbeobachtungs- und Seenotrettungsorganisationen wird rechtssicher und einfacher.
- Deutschland beteiligt sich nicht an völker- und menschenrechtswidrigen Einsätzen.
- Verstöße bei Grenzeinsätzen werden verfolgt und haben Konsequenzen.
- Intransparenz und Menschenrechtsverletzungen bei EU-Agenturen wie Frontex werden beseitigt.
- Europäische Initiativen zur Behebung struktureller Probleme beim Menschenrechtsschutz an den Grenzen werden unterstützt.
- Frontex-Einsätze werden eng parlamentarisch kontrolliert.
- Bei Frontex-Einsätzen findet eine systematische Menschenrechtsbeobachtung vor Ort statt.
- Migrationspartnerschaften, die Fluchtabwehr und Rückführungen zur Bedingung etwa von Entwicklungszusammenarbeit machen, werden abgelehnt.
- Die Kooperation mit der libyschen Küstenwache wird abgelehnt.
- Rückübernahmeabkommen dürfen nicht zur Bedingung in anderen Politikbereichen gemacht werden, nicht für Drittstaatsangehörige gelten und das Einwanderungsrecht nicht konterkarieren.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht