Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 26 neu, 3 geändert, 1 unverändert, 26 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Vorhaben zur Finanzlage der Kommunen: Das Programm will einen von Bund und Ländern finanzierten Altschuldenfonds für hoch verschuldete Kommunen, Investitionsmittel über einen Deutschlandfonds und mehr ungebundene Mittel. Hinzu kommen eine klarere Verteilung der Aufgaben im föderalen Staat, bei der der Bund die Verwaltungsdigitalisierung verantwortet, und die Beibehaltung des Bund-Länder-Finanzausgleichs in seiner jetzigen Form. Die Kosten übertragener Aufgaben wie Rettungsdienst und Unterbringung Geflüchteter sollen Bund und Länder nun vollständig übernehmen. Nicht mehr einzeln genannt sind regionale Transformationsfonds, eine Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge im Grundgesetz und Mindeststandards für Gesundheit, Mobilität und Breitband auf dem Land. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (26)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Zum Investitionsfonds wird ein „Pakt für ein modernes Deutschland“ von Bund, Ländern und Kommunen vorgeschlagen.
- Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsentwicklung (GRW) wird ausgebaut.
- Der Strukturwandel in den Kohleregionen wird mit Infrastruktur, Wissenschaftsstandorten, Wirtschaftsförderung, Renaturierung und Zukunftsinvestitionen gestaltet.
- Die Menschen vor Ort werden am Strukturwandel durch transparente Entscheidungsprozesse und Unterstützung ihrer Ideen beteiligt.
- Aufgaben und Rollen im föderalen Staat sollen teilweise neu verteilt, gebündelt und klarer gestaltet werden.
- Bei der Verwaltungsdigitalisierung übernimmt der Bund die Verantwortung und erhält die entsprechenden Kompetenzen.
- Zwischen den staatlichen Ebenen soll konstruktive Zusammenarbeit statt Doppelstrukturen herrschen.
- Der Bund soll bei Gesetzen und Förderprogrammen mehr Umsetzungsverantwortung auf Länder und Kommunen übertragen.
- Länder und Kommunen erhalten mehr Spielräume für eigenverantwortliches Handeln und Kooperationen.
- Neue finanzielle Spielräume werden angemessen zwischen Bund und Ländern verteilt.
- Die Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll den tatsächlichen Aufgaben und Investitionsbedarfen entsprechen.
- Der Bund-Länder-Finanzausgleich wird in seiner jetzigen Form beibehalten.
- Die vielfältigen Landschaften, Siedlungen, regionalen Kulturen und lokalen Traditionen im ländlichen Raum werden geschützt.
- In jedem Dorf wird eine zeitgemäße Infrastruktur benötigt.
- Passende Rahmenbedingungen für das Zusammenleben und gute Infrastruktur für lebendige Regionen, auch für junge Familien und ältere Menschen, werden unterstützt und gefördert.
- Über den Deutschlandfonds erhalten Kommunen die Möglichkeit, dringend notwendige Investitionen zu finanzieren.
- Für hoch verschuldete finanzschwache Kommunen wird ein von Bund und Ländern finanzierter Altschuldenfonds eingerichtet.
- Beim Altschuldenfonds wird die Lage ostdeutscher Kommunen mit unverschuldeten Altlasten berücksichtigt.
- Mit steigenden Kosten kommunaler Pflichtaufgaben steigt auch die Finanzausstattung der Kommunen.
- Über die Bedürfnisse vor Ort entscheiden die Kommunen und nicht allein Vorgaben aus den Hauptstädten.
- Die Förderdatenbank wird für mehr Transparenz weiter ausgebaut.
- Den Kommunen werden künftig direkt mehr Gelder zur Verfügung gestellt.
- Die ungebundenen Mittel der Kommunen werden weiter gestärkt.
- Kommunale Unternehmen und öffentliche Betriebe werden als Träger der sozial-ökologischen Transformation und demokratischer Daseinsvorsorge unterstützt.
- Kommunen werden dabei unterstützt, Unternehmen der Daseinsvorsorge wieder in öffentliche Hand zu bringen.
- Die Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz wird zeitnah abgeschlossen.
GeändertFortgeführt, aber geändert (3)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wird verbessert.
- Die Kommunen werden auskömmlicher finanziert, damit sie notwendige Investitionen finanzieren können.
- Die Kosten an die Kommunen übertragener Aufgaben wie Rettungsdienst, Unterbringung und Integration Geflüchteter oder Jugendsozialarbeit werden vollständig von Bund und Ländern übernommen.
GleichUnverändert fortgeführt (1)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
EntfallenNicht mehr im Programm (26)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Regionale Transformationsfonds zur Unterstützung von Regionen und ihren kleinen und mittleren Unternehmen werden aufgelegt.
- Die Förderung aus den Transformationsfonds richtet sich an regional verankerte Unternehmen, die den ökologischen Strukturwandel nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
- Regionale Akteure aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften werden eingebunden und erarbeiten gemeinsame Zukunftsvisionen für ihre Region.
- Besonders betroffene Autoregionen werden mit regionalen Transformationsdialogen und -fonds unterstützt.
- Die Handlungsspielräume von Kommunen in der Europäischen Union werden ausgebaut.
- Die Daseinsvorsorge wird vor Liberalisierungsdruck geschützt.
- Auf dem Land lebende Menschen erhalten den gleichen Zugang zu Ärztinnen und Ärzten, schnellem Internet und öffentlicher Daseinsvorsorge wie Menschen in der Stadt.
- Individuelle Entfaltung, demokratische Teilhabe und gesellschaftliches Engagement sollen überall im Land möglich sein.
- Eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ wird im Grundgesetz verankert.
- Regionen mit großen Versorgungsproblemen sollen wieder investieren und gestalten können.
- Mit Regionalbudgets erhalten Bürgerinnen, Bürger und Akteure vor Ort die Möglichkeit, ihre Dörfer und Städte selbstbestimmt zu entwickeln.
- Für zentrale Versorgungsbereiche wie Gesundheit, Mobilität und Breitband werden Mindeststandards formuliert.
- In Ostdeutschland werden Bundeseinrichtungen angesiedelt, um strukturschwachen Regionen Impulse zu geben.
- In strukturschwachen Regionen werden gezielt neue Forschungsinstitute angesiedelt.
- Kommunen sollen für ihr Schuldenmanagement auf Wunsch die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können.
- Die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen für 2021 und 2022 werden vollständig von Bund und Ländern übernommen.
- Die Kosten für Unterkunft und Heizung von Geduldeten sollen übernommen werden.
- Die Hürden für die Teilnahme an Förderprogrammen werden besonders für finanzschwache Kommunen gesenkt.
- Bund und Länder unterstützen die Kommunen mit einer gemeinsamen Kompetenzagentur für Förderpolitik und Investitionen.
- Programme zur Umnutzung von Leerstand, etwa für Co-Working, soziale und kulturelle Einrichtungen oder Lebensmittelgeschäfte in kleinen Orten, werden unterstützt.
- Landesprogramme zu Markttreffs, bei denen Supermärkte Café, Bank- und Postfiliale integrieren, werden unterstützt.
- Kommunen erhalten Zuschüsse, wenn sie öffentliche Einrichtungen unter dem Dach eines Kulturzentrums zusammenfassen.
- Die Kommunalfinanzen werden als Grundlage für das Kulturleben gestärkt.
- Die Wettbewerbsregeln des Binnenmarkts dürfen Kommunen nicht zur Privatisierung öffentlicher Güter zwingen.
- EU-Handelsabkommen enthalten Ausnahmen für kommunale Daseinsvorsorge sowie öffentliche und soziale Dienstleistungen.
- Ein Konvent soll auf Grundlage der Lehren aus der Pandemie das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen neu justieren.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht