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Grüne Bund · Zusammen wachsen

Europa, Euro und europäische Institutionen: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Europa, Euro und europäische Institutionen 34 neu, 8 geändert, 6 unverändert, 70 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Schwerpunkt auf Reform und Handlungsfähigkeit der EU: Das Programm strebt einen Verfassungskonvent für Vertragsänderungen an, will im Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit ermöglichen und Antidemokraten keine EU-Gelder zukommen lassen. Hinzu kommen ein wachsender EU-Finanzrahmen mit neuen Eigenmitteln, gemeinsame europäische Anleihen und Kontrollen an der Außengrenze zunehmend durch europäische Beamtinnen und Beamte. Den Beitrittswunsch der Ukraine, Moldaus und Georgiens unterstützt das Programm nun ausdrücklich, die Wiederaufnahme der Gespräche mit der Türkei knüpft es an einen Kurswechsel. Nicht mehr einzeln genannt sind etwa eine Föderale Europäische Republik, ein Europäischer Währungsfonds, ein Zweikammersystem und ein verbindliches EU-Lobbyregister. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (34)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. An der Regierungsspitze soll eine neue Initiative für ein starkes gemeinsames Europa ergriffen werden.
  2. Nur mit mehr europäischer Zusammenarbeit kann im Wettbewerb mit den USA und China bestanden werden.
  3. Der europäische Binnenmarkt wird weiter gestärkt.
  4. Im nächsten EU-Finanzrahmen werden Instrumente für die Industriepolitik geschaffen und finanziell ausgestattet.
  5. Eine starke europäische Kapitalmarktaufsicht wird geschaffen.
  6. Das Vertrags- und Insolvenzrecht für Finanzmarktakteure wird europaweit angeglichen.
  7. Über Handelsabkommen soll europäisch einig entschieden werden.
  8. Die Europäische Union wird gestärkt.
  9. Die Europäische Union wird erweitert.
  10. Die Europäische Union wird reformiert.
  11. Grenzkontrollen an der EU-Außengrenze sind eine Gemeinschaftsaufgabe und sollen zunehmend von europäischen Beamtinnen und Beamten übernommen werden.
  12. Die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex wird rechtsstaatlich weiterentwickelt.
  13. Frontex-Einsätze sollen engmaschig parlamentarisch kontrolliert werden.
  14. Frontex darf sich nicht an menschenrechtswidrigen Einsätzen beteiligen und muss solche Einsätze beenden.
  15. Frontex und nationale Behörden sollen einfacher für Rechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen werden können.
  16. Nationale Alleingänge und ein ständiges „German Vote“ werden abgelehnt.
  17. Angestrebt wird ein Europa, das nach innen durch Freiheit und Demokratie geeint ist, soziale Sicherheit garantiert und nach außen kooperative und robuste Antworten gibt.
  18. Die EU wird reformiert, um sie handlungsfähiger zu machen.
  19. Die europäische Demokratie mit ihrem Wertefundament soll wehrhaft gemacht werden.
  20. Verstöße von Mitgliedstaaten gegen die Grundwerte der EU dürfen nicht folgenlos bleiben.
  21. Im Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag sollen in allen Stufen Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit möglich sein.
  22. Der Rechtsstaatsdialog der EU wird gestärkt.
  23. Die Freiräume der Zivilgesellschaft werden gezielter und europaweit geschützt.
  24. Antidemokraten erhalten keine EU-Gelder.
  25. Die laufende EU-Legislatur soll zu einer Reformlegislatur werden.
  26. Die EU soll besonders gemeinsam mit Frankreich und Polen vorangebracht werden.
  27. Für eine Änderung der EU-Verträge wird die Einberufung eines Verfassungskonvents angestrebt.
  28. Der nächste EU-Finanzrahmen soll stärker auf Innovation und die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ausgerichtet werden.
  29. Europäische öffentliche Güter wie Infrastruktur, Erasmus und andere Austauschprogramme, Forschungskooperationen und eine gemeinsame Asylpolitik werden gestärkt.
  30. Die EU soll in wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, europäische Resilienz und internationale Zusammenarbeit investieren.
  31. Der EU-Finanzrahmen soll anwachsen.
  32. Die EU erhält neue Eigenmittel.
  33. Investitionen mit höchster Priorität für Sicherheit, Wohlstand, sozialen Frieden und Klimaschutz werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung aller Finanzierungsoptionen gestemmt.
  34. Gemeinsame europäische Anleihen, etwa im Rahmen der Europäischen Investitionsbank, gelten als bewährtes Mittel zur Bewältigung großer Herausforderungen.

GeändertFortgeführt, aber geändert (8)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (70)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Wirtschafts- und Finanzpolitik soll europäisch gestaltet werden.
  2. Solange Wettbewerbsverzerrungen bestehen, werden der EU-Binnenmarkt und vor allem kritische Infrastruktur geschützt.
  3. Eine gemeinsame strategische europäische Außenwirtschaftspolitik soll Fairness im Welthandel sowie nachhaltiges und menschenrechtskonformes Wirtschaften fördern.
  4. Gründungs- und Gesellschaftsrecht werden im Europäischen Wirtschaftsraum mittelfristig vereinheitlicht.
  5. Der Just Transition Fund der EU wird aufgestockt und ausgebaut.
  6. Die hohen Standards des EU-Binnenmarkts bei Verbraucher-, Daten-, Umwelt- und Gesundheitsschutz werden erhalten und ausgebaut.
  7. Ein eigenständiges europäisches Kartellamt wird geschaffen.
  8. Die Initiative der Europäischen Zentralbank für einen digitalen Euro wird befürwortet.
  9. Ein digitaler Euro soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen.
  10. Eine Aushöhlung des Geld- und Währungsmonopols durch private Währungen von Großkonzernen wird abgelehnt.
  11. Die Europäische Währungsunion wird zu einer Sozialunion ausgeweitet.
  12. Die EU investiert konsequent in Klimaschutz, Digitalisierung, Forschung und Bildung.
  13. Das Wiederaufbauinstrument der EU wird verstetigt und in ein permanentes Investitions- und Stabilisierungsinstrument unter Kontrolle des Europäischen Parlaments überführt.
  14. Daseinsvorsorge, Gesundheitsversorgung und Bildung werden in allen EU-Mitgliedstaaten gestärkt.
  15. Die EU erhält mit einem nachhaltigen Investitionsfonds ein Instrument für eine dauerhafte eigene Fiskalpolitik.
  16. Der europäische Investitionsfonds stabilisiert in Krisen und investiert in öffentliche Güter wie Klima, Forschung, digitale Infrastruktur, Eisenbahn und Bildung.
  17. Der europäische Investitionsfonds darf im Krisenfall nicht durch einzelne Länder blockiert werden können.
  18. Der europäische Investitionsfonds unterliegt einer starken Kontrolle durch das Europäische Parlament.
  19. Der Europäische Stabilitätsmechanismus wird zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt.
  20. Die Mitgliedstaaten erhalten im Europäischen Währungsfonds eine nicht konditionierte kurzfristige Kreditlinie.
  21. Eine gemeinsame, stärker antizyklische europäische Fiskalpolitik soll die Zentralbank entlasten.
  22. Es wird begrüßt, dass die Europäische Zentralbank Zinsunterschiede innerhalb der Eurozone begrenzt.
  23. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank wird bejaht.
  24. Der Euro soll sich zu einer glaubwürdigen internationalen Leitwährung entwickeln.
  25. Der Euro soll langfristig in einem kooperativen globalen Währungssystem verankert sein.
  26. Es werden sichere europäische Vermögenswerte als globale Anlagemöglichkeit geschaffen.
  27. Der Euro soll internationales Zahlungsmittel in Zukunftsmärkten wie Klimaschutzinvestitionen werden.
  28. Wirtschaftliche Ungleichgewichte werden gemeinsam in Überschuss- und Defizitländern abgebaut.
  29. Wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungen werden in der EU gemeinschaftlich getroffen.
  30. In der EU wird auch in Steuerfragen zu Mehrheitsentscheidungen übergegangen.
  31. Die sozialen Rechte der Europäischen Grundrechtecharta sollen gegenüber den Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof als Grundrechte einklagbar sein.
  32. Angriffen auf die Wissenschaftsfreiheit in anderen EU-Staaten wie Ungarn wird konsequent widersprochen.
  33. Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit in EU-Staaten sollen im Rahmen des Rechtsstaatsmechanismus sanktioniert werden.
  34. Ziel ist eine demokratisch gestärkte EU, die ihr ganzes Gewicht gegen Klimakrise und Artensterben einsetzt.
  35. Verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Verträge erfolgt stets mit dem Ziel, dass sich alle anschließen können, und mit vollen Parlamentsrechten.
  36. Die Konferenz über die Zukunft Europas soll für die nächste Phase der europäischen Integration auf dem Weg zu einer Föderalen Europäischen Republik genutzt werden.
  37. Die Ergebnisse der Konferenz über die Zukunft Europas werden in europäischer Gesetzgebung bis hin zu Vertragsänderungen umgesetzt.
  38. Das Europäische Parlament erhält ein starkes Haushaltsrecht.
  39. Das Europäische Parlament wählt die Kommission auf Vorschlag der Kommissionspräsidentin oder des Kommissionspräsidenten.
  40. Das Europäische Parlament kann die Kommission durch ein konstruktives Misstrauensvotum entlassen.
  41. Über die Spitzenkandidaturen der Parteien bestimmen die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl auch die Präsidentschaft der EU-Kommission.
  42. In allen verbleibenden Politikbereichen mit Einstimmigkeitsprinzip werden Mehrheitsentscheidungen mit Mitentscheidung des Europäischen Parlaments eingeführt.
  43. Die europäischen Institutionen werden zu einem Zweikammersystem weiterentwickelt.
  44. Ein EU-weites Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht wird geschaffen.
  45. Ein europäischer Vereinsstatus mit klaren Regeln zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Auflösung stellt Vereine unter den Schutz der EU.
  46. Auf eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative folgt spätestens nach einem Jahr und nach Grundrechtsprüfung ein Gesetzesvorschlag.
  47. Über das Ziel einer erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative findet eine Plenumsabstimmung im Europaparlament statt.
  48. Im Gesetzgebungsverfahren gelten Fristen, bis zu denen eine öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben muss.
  49. Alle Regierungen legen ihre aktuelle Position zum Vorschlag der Ratspräsidentschaft vor.
  50. Der Zugang zu EU-Dokumenten wird substanziell weiterentwickelt.
  51. Für alle EU-Institutionen wird ein verbindliches Lobbyregister eingeführt.
  52. Beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft gelten auf EU-Ebene strengere Karenzzeiten.
  53. Ein legislativer Fußabdruck macht die Einflussnahme auf EU-Gesetzgebung überprüfbar.
  54. Eine unabhängige Ethikbehörde mit Sanktionsbefugnis kontrolliert die Transparenzregeln der EU.
  55. Die EU-Grundrechtecharta wird langfristig gegenüber den Nationalstaaten einklagbar.
  56. Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht folgen konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von Subventionen.
  57. Der neue Rechtsstaatsmechanismus wird sofort angewendet.
  58. Mitgliedstaaten erhalten neue EU-Gelder nur, wenn sie sich der Europäischen Staatsanwaltschaft anschließen.
  59. Mitgliedstaaten legen öffentlich Rechenschaft über die Empfänger von Subventionen ab.
  60. Die Minority SafePack Initiative wird unterstützt.
  61. Minderheitenrechte wie Erhalt von Sprache, Kultur, Identität und Namensführung werden in der EU gestärkt.
  62. Die EU unterstützt nach dem Subsidiaritätsprinzip dort, wo Kommunen an ihre Grenzen stoßen, ohne jeden Lebensbereich zu regulieren.
  63. Kommunen und Regionen erhalten mehr Mitsprache auf europäischer Ebene, unter anderem über einen gestärkten Ausschuss der Regionen.
  64. Bei Umsetzung des Green Deal und Vergabe von Förderprogrammen gilt das Partnerschaftsprinzip.
  65. Die Werte der EU wie Menschenrechte, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit werden nach innen verteidigt und nach außen vertreten.
  66. Die EU soll ihre Abhängigkeit von Dritten in kritischen Bereichen abbauen und ihre Souveränität und strategische Handlungsfähigkeit ausbauen.
  67. Die ersten EU-Beitrittskapitel für Albanien und Nordmazedonien werden eröffnet.
  68. Es werden weitere Anstrengungen unternommen, um ein Aushöhlen europäischer Standards zu verhindern.
  69. In der EU werden gemeinsame Mindeststandards und ein einheitlicher Rechtsrahmen zum Schutz und zur Förderung von Minderheiten geschaffen.
  70. Die VN-Behindertenrechtskonvention wird auf europäischer Ebene rechtlich umgesetzt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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