Digitalisierung, Daten und Technologie: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Digitalisierung, Daten und Technologie 53 neu, 15 geändert, 3 unverändert, 77 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Vorhaben zu Datenschutz, Plattformen und IT-Sicherheit: Das Programm will die Datenschutzkonferenz mit dauerhafter Struktur stärken, die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung vereinfachen und manipulative Algorithmen sozialer Netzwerke strenger regulieren, etwa solche, die Kinder süchtig machen sollen. Hinzu kommen ein Cybersicherheitsstärkungsgesetz, eine eigene Verwaltungscloud und die Bündelung aller IT-Budgets des Bundes in einem Einzelplan. Bei der KI geht es nun um eine unbürokratische Umsetzung der europäischen KI-Verordnung statt um die Schaffung eines Rahmens. Nicht mehr einzeln genannt sind viele Vorgaben zu nachhaltigen Rechenzentren, Schadensersatz bei zu langsamem Internet, die Ablehnung von Uploadfiltern und Hintertüren sowie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Standard. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (53)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Der Binnenmarkt wird um eine vertiefte europäische Digitalunion ergänzt.
- Die Digitalisierung von Wirtschaft und Wissenschaft sowie digitale Geschäftsmodelle erhalten einen deutlichen Schub.
- Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz werden gezielt gefördert.
- Robuste Cybersicherheitsstandards werden gefördert.
- Digitale Kompetenzen in Unternehmen und Hochschulen werden gestärkt, etwa durch Weiterentwicklung der Mittelstandsdigitalzentren.
- Ein Quick-Check soll Anwendern die Einordnung von KI-Systemen in Risikokategorien und Pflichten erleichtern.
- Rahmenbedingungen für interoperable Standards und sicheren Datenaustausch entlang der Wertschöpfungskette werden geschaffen.
- Der Staat soll seine Einkaufsmacht nutzen, um innovative digitale Produkte zu fördern.
- Der Digital Fairness Act der EU-Kommission wird unterstützt.
- Das IT-Sicherheitsgesetz wird um Cybersicherheit im Energiesektor erweitert.
- Die Potenziale der Digitalisierung sollen besser genutzt werden.
- Die langfristige Finanzierung der Verwaltungs-IT-Architektur wird gesichert.
- Das Datenschutzcockpit wird als Transparenz- und Steuerungswerkzeug ausgebaut.
- Automatisierung und KI-Anwendungen werden überall ermöglicht, wo sie hilfreich, diskriminierungsarm und ethisch verantwortbar sind.
- Es wird eine eigene Verwaltungscloud geschaffen, die Sicherheit, Datenschutz, Quelloffenheit und Anbieterunabhängigkeit gewährleistet.
- Die Vereinbarkeit digitaler Verwaltung in der EU wird gestärkt.
- Alle IT-Budgets des Bundes werden in einem Einzelplan zentralisiert und zentral gesteuert.
- Die Digitalisierung wird nachhaltig gestaltet.
- Interoperabilität der IT-Systeme von Unternehmen, Behörden und Forschung gilt als Schlüssel zur Beschleunigung der Digitalisierung.
- Offene Standards werden gefördert.
- Bei der Entwicklung neuer Standards werden Entwickler, Zivilgesellschaft und KMU einbezogen.
- Interoperabilität und digitale Kooperation gelten als Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit der Wirtschaft.
- Die Umsetzung des Datenschutzes wird vereinfacht und entbürokratisiert, ohne das Datenschutzniveau zu senken.
- Die Datenschutzgrundverordnung muss effizienter und einheitlicher umgesetzt werden.
- Die Datenschutzaufsicht wird reformiert, etwa durch Bündelung von Zuständigkeiten für Sektoren oder Forschung bei einzelnen Behörden.
- Die Datenschutzkonferenz wird als Koordinationsstelle der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern gestärkt.
- Die Datenschutzkonferenz erhält eine dauerhafte Struktur.
- Alternative Verlegemethoden für Glasfaser werden erleichtert.
- Regionale Wirtschaftskreisläufe sollen mit digitalen Standards verbunden und gestärkt werden.
- Das Recht junger Menschen auf sichere Teilhabe im Netz soll gestärkt werden.
- Manipulative Algorithmen von Social-Media-Plattformen sollen strenger reguliert werden.
- Algorithmen, die Kinder gezielt süchtig machen sollen, werden nicht geduldet.
- Bis Ende der Wahlperiode soll der Bundestag ein weiteres Maßnahmenpaket zum digitalen Kinder- und Jugendschutz beschließen.
- Digitale Angebote werden barrierefrei zugänglich gemacht.
- Künstliche Intelligenz wird im Rahmen gemeinsamer Werte eingesetzt, um Innovationspotenziale zu heben und Menschenrechte sowie Diskriminierungsfreiheit zu schützen.
- Die Rechte der Nutzer digitaler Dienste werden gestärkt.
- Algorithmen sozialer Netzwerke sollen eine vielfältige Informationslandschaft gewährleisten.
- Digitale-Dienste-Gesetz und Digitale-Märkte-Gesetz werden wo nötig in Europa und Deutschland verbessert.
- Gemeinsam mit der EU wird auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes hingewirkt.
- Der Datenschutz soll effektiv und zugleich praktikabel sein.
- Der Einsatz von KI wird transparent und besser erkennbar gemacht.
- Große Medienplattformen werden auch auf EU-Ebene verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen die Verbreitung von Desinformation zu ergreifen.
- Systematische Desinformation wird bekämpft.
- Das manipulierende und künstliche Verbreiten desinformierender Inhalte, etwa durch Bots, wird in die Bekämpfung einbezogen.
- Der Kauf und das Anbieten von Likes oder Followern auf Onlineplattformen wird als unlautere Geschäftspraktik untersagt.
- Gegen Plattformen, die von autoritären Staaten zur systematischen Verbreitung von Desinformation genutzt werden, werden Maßnahmen ergriffen.
- Mit einem Cybersicherheitsstärkungsgesetz wird die IT-Infrastruktur gehärtet und widerstandsfähiger gemacht.
- Digitale Netze und Einrichtungen sollen durch wirksame IT-Sicherheitsmaßnahmen robust gegen Hackerangriffe werden.
- Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für sichere „Digitale Botschaften“ werden geschaffen.
- Relevante öffentliche Datenbanken werden abgesichert, um sie auch in Krisenfällen vorzuhalten.
- Die europäische Richtlinie zur Cybersicherheit wird bürokratiearm und zügig umgesetzt.
- Personen, die strukturiert im Interesse der Allgemeinheit nach Sicherheitslücken suchen, erhalten Rechtssicherheit und Unterstützung.
- In den UN und internationalen Foren wird ein verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz unterstützt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (15)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Datennutzung wird erleichtert, etwa durch den zügigen Aufbau des Dateninstituts.
- Der Staat soll bei der Beschaffung insbesondere Open-Source-Anwendungen einsetzen.
- Bei staatlicher Beschaffung digitaler Produkte soll IT-Sicherheit gewährleistet sein.
- Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wird eine plattformunabhängige Deutschland-App auf Open-Source-Basis eingeführt.
- Zentrale digitale Dienste wie BundID und Deutschland-App werden vorangetrieben.
- Ein Rechtsanspruch auf Open Data wird vorangetrieben und staatliche Datenbestände werden proaktiv bereitgestellt.
- Schnelles Internet soll in Stadt und Land verfügbar sein.
- Die staatliche Gigabitförderung für ländliche und strukturschwache Regionen wird bedarfsorientiert erhöht.
- Die Mindestbandbreite für Internetanschlüsse wird schrittweise erhöht.
- Sichere Voreinstellungen für Dienste und Geräte (kids-safety-by-default) werden vorgeschrieben.
- Datenschutzregeln sollen die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen schützen.
- Digitales Ehrenamt und nicht gewinnorientierte Open-Source-Software werden institutionell unterstützt.
- Die KI-Verordnung der EU wird möglichst unbürokratisch und bundesweit einheitlich umgesetzt.
- Digitale-Dienste-Gesetz und Digitale-Märkte-Gesetz werden konsequent und staatsfern umgesetzt.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält eine stärkere und unabhängige Rolle beim Schutz digitaler Infrastruktur und wird zur Zentralstelle ausgebaut.
GleichUnverändert fortgeführt (3)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Es sollen faire und transparente digitale Märkte für Gewerbetreibende, Kreative, Presse und Kundschaft geschaffen werden.
- Eine modulare, standardisierte IT-Architektur im Sinne von Government as a Platform wird für Bund, Länder und Kommunen aufgebaut.
- Open Access bei Telekommunikationsnetzen wird gefördert.
EntfallenNicht mehr im Programm (77)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Digitale Anwendungen, die Ressourcen schonen oder nachhaltiger als analoge sind, werden gefördert und priorisiert.
- Bei IT-Beschaffungen des Bundes müssen Herstellerabhängigkeit, technische Offenheit, Sicherheit, Datenschutz, Reparaturfähigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Kriterien zwingend bewertet werden.
- Zertifizierungen wie der Blaue Engel für IT-Produkte werden bei IT-Beschaffungen des Bundes zum Standard.
- Alle Rechen- und Datenzentren des Bundes werden nachhaltig umgestellt und mit erneuerbarer Energie betrieben.
- In Rechenzentren des Bundes wird zertifizierte umweltfreundliche Hardware eingesetzt.
- Es werden Anreize geschaffen, den Stromverbrauch von Rechenzentren zu senken, einschließlich Umstellung auf Wasserkühlung.
- CO2-neutrale Rechenzentren werden gefördert.
- Die Digitalisierung wird gestaltet, damit notwendige Innovationen in Europa entwickelt und marktfähig werden.
- Dienstleistungen von Plattformen und ihre Marktmacht werden reguliert.
- Für kooperative und dezentrale Datenpools und Datentreuhandmodelle wie Datengenossenschaften werden klare gesetzliche Regeln geschaffen.
- Die eigene kritische Infrastruktur wird geschützt.
- Eine gemeinsame europäische Cloud-Infrastruktur auf Basis von Open-Source-Technologien wird realisiert.
- Europa investiert in eigene Expertise bei der Verarbeitung großer Datenmengen für Künstliche Intelligenz.
- Ein europäisches Ökosystem zum Erproben allgemeiner Künstlicher Intelligenz wird unterstützt.
- Eine europäische Digitalaufsicht wird als Frühwarnsystem mit sanktionsbewehrten Kooperations- und Transparenzpflichten etabliert.
- Alle sollen an der Gestaltung der digitalen Transformation beteiligt sein.
- Qualitätskriterien sowie Transparenz und Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungssysteme werden vorangetrieben, damit sie nicht diskriminieren.
- Für automatische Systeme gelten klare Regeln zu Nachvollziehbarkeit, Datenschutz, Arbeitsrecht und Datenqualität.
- Für algorithmische und automatische Entscheidungen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, gelten strenge Kriterien.
- Plattformanbieter müssen ihre automatisierten Entscheidungen, Vergleiche und Preise transparent machen und erklären können.
- Kritische Infrastruktur wie Stromnetze wird besonders geschützt.
- Es werden Anreize für guten Datenschutz und hohe IT-Sicherheit gesetzt.
- Innovative technische Ansätze zum Schutz der Privatsphäre werden ausgebaut.
- Auditierungen und europäisch einheitliche Zertifizierungen für Datenschutz und IT-Sicherheit werden vorangetrieben.
- Kleine und mittlere Unternehmen werden durch ein dezentrales, unabhängiges IT-Beratungsnetzwerk unterstützt.
- Die Entwicklung sicherer Hardware wird gezielt gefördert.
- Für digitale Produkte wird eine Pflicht zur angemessenen, risikoorientierten und nutzerfreundlichen Bereitstellung von Sicherheitsupdates eingeführt.
- Beim Ausbau digitaler Infrastrukturen wie 5G sollen Integrität der kritischen Infrastruktur, digitale Souveränität Europas und Menschenrechte gesichert werden.
- Für Komponenten digitaler Infrastrukturen gelten höchste IT-Sicherheitsstandards.
- Die technologische Unabhängigkeit Europas wird durch Eigenentwicklungen, eigene Produktion, vielfältige digitale Ökosysteme und offene Standards gestärkt.
- Bei der Bewertung von Gefahrenlagen für digitale Infrastruktur werden neben technischen auch rechtliche, sicherheitsrelevante und geostrategische Aspekte geprüft.
- Eine Beteiligung nicht vertrauenswürdiger Unternehmen, insbesondere aus autoritären Staaten, an kritischer Infrastruktur wird abgelehnt.
- Chancen und Risiken von Kryptowährungen und Blockchains werden differenziert ausgelotet.
- Plattformen bieten altersgerechte und leicht auffindbare Informations- und Beschwerdemöglichkeiten.
- Eine ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung gilt als Teil der Daseinsvorsorge.
- Das Recht auf schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung soll schnell und unbürokratisch durchsetzbar sein.
- Schnelles Internet gilt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
- Ziel ist schnelles, kostengünstiges und zuverlässiges Glasfaserinternet in jedem Haus.
- Blockaden beim Glasfaserausbau werden abgebaut, um den Ausbau zu beschleunigen.
- Der Glasfaserausbau soll auch über Betreibermodelle vorangetrieben und langfristig gesichert werden.
- Der Rechtsanspruch auf schnelle Internet-Grundversorgung soll unbürokratisch und leicht durchsetzbar ausgestaltet werden.
- Die Netzneutralität wird weiter abgesichert und konsequent durchgesetzt.
- Liefern Telekommunikationsunternehmen nicht die versprochene Geschwindigkeit, erhalten Kunden unkomplizierten pauschalierten Schadensersatz.
- Für Telekommunikationsunternehmen, die versprochene Download-Geschwindigkeiten nicht liefern, werden hohe Bußgelder eingeführt.
- Beim Mobilfunk wird eine flächendeckende Versorgung unabhängig vom Netz sichergestellt.
- Schließen Mobilfunkanbieter keine Kooperationsvereinbarungen gegen Funklöcher, wird notfalls lokales Roaming gegen Vergütung angeordnet.
- Bei künftigen Frequenzversteigerungen werden die Versorgungsauflagen für die Fläche dem steigenden Bedarf angepasst, besonders entlang von Bahnstrecken und Straßen.
- Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten von Kindern soll umgesetzt werden.
- Digitale Infrastrukturen werden aufgebaut.
- Bestehende Identitätssysteme werden zusätzlich geöffnet.
- Öffentliche Stellen können Identitätsmerkmale bestätigen.
- Es wird eine Identitätsinfrastruktur geschaffen, mit der natürliche und juristische Personen ihre digitale Identität per Smartphone, Onlinediensten oder Ausweisdokumenten nutzen können.
- EU-weit interoperable digitale Identitäten werden offen und technologieneutral zu einer Basisinfrastruktur des digitalen Gemeinwesens gemacht.
- Für die Kommunikation mit der öffentlichen Hand wird ein offenes System mit Ende-zu-Ende-verschlüsseltem Nachrichtenaustausch geschaffen.
- Menschen, die nur analog unterwegs sind, erhalten Unterstützung durch Weiterbildung und Hilfe.
- Jede Person erhält eine kostenfreie digitale Identität zum digitalen Ausweisen und Unterschreiben.
- Im Rahmen einer E-Government-Strategie wird ein Mobilpass für Mobilitätsangebote, Verwaltungsleistungen, E-Health, E-Justice und digitale Beteiligung ermöglicht.
- Es werden gesetzliche Grundlagen geschaffen, damit auch die Wirtschaft das digitale Identitätsverfahren branchenübergreifend nutzen kann.
- Die EU und Deutschland sollen bei hoheitlichen digitalen Identitäten Vorreiter sein.
- Das Datenportal GovData wird zu einem zentralen, nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausgebaut.
- Von der öffentlichen Hand entwickelte Software wird unter freier Lizenz veröffentlicht.
- Plattformen sollen effektiv mit Nutzerbeschwerden umgehen.
- Plattformbetreiber haften für Inhalte und müssen beim Moderieren die Grundrechte wahren.
- Zivilgesellschaftliche Plattformräte gelten als mögliches Instrument für Entscheidungen über unzulässige Inhalte.
- Große Plattformanbieter beteiligen sich über eine Abgabe an unabhängigen Beratungsangeboten für Betroffene von Hass und Hetze.
- Für Porno-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten gelten besondere Sorgfaltspflichten zum Schutz vor ungewollt gezeigtem Bildmaterial.
- Die Aufsicht über Plattformanbieter und den Umgang mit Desinformation wird national und europäisch besser strukturiert, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder.
- Eine Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern wird abgelehnt.
- Durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird Standard bei allen staatlichen IT-Vorhaben.
- Generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen werden abgelehnt.
- Eine Pflicht, Sicherheitslücken zu melden und auf ihre Behebung hinzuwirken, wird eingeführt.
- Unternehmen dürfen nicht verpflichtet werden, IT-Sicherheit und Netzintegrität zu gefährden.
- Verschlüsselte Kommunikation wird entkriminalisiert.
- Einer Schwächung von Verschlüsselungstechnologien und -standards wird entgegengetreten.
- Der freie Zugang zu Informationen als globales öffentliches Gut wird gefördert und geschützt.
- Alle staatlichen Institutionen stärken kontinuierlich ihre Resilienz gegen digitale Bedrohungen.
- Betreiber kritischer Infrastrukturen werden bei der Stärkung ihrer Resilienz unterstützt.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht