Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit 129 neu, 49 geändert, 13 unverändert, 256 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist ein starker Schwerpunkt auf der Ukraine: Das Programm will sie bis zum Frieden unterstützen, ihren Weg in EU und NATO begleiten und prüfen, stillgelegte russische Vermögenswerte für sie zu nutzen. Hinzu kommen ein Verteidigungsetat von dauerhaft deutlich mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die nukleare Teilhabe als Säule der Sicherheit und eine neue Wehrerfassung bei Ablehnung eines allgemeinen Grundwehrdienstes. 2021 lehnte das Programm das Zwei-Prozent-Ziel noch ab und forderte den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag, der nun nur langfristig angestrebt wird. Nicht mehr einzeln genannt sind viele handelspolitische Forderungen, etwa zu CETA und Mercosur, sowie Zusagen zur internationalen Klimafinanzierung. Das Gewicht verschiebt sich hin zu Verteidigungsfähigkeit und Abschreckung. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (129)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Die Menschenrechte sind überall und jederzeit einzuhalten und unverhandelbar.
- Die Unterstützung der Ukraine gilt als bester Selbstschutz gegen die Bedrohung der europäischen Friedensordnung.
- Eine nachhaltige und faire Rohstoffaußenpolitik wird entwickelt.
- Schwerste Umweltverbrechen werden durch eine Ergänzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs geächtet.
- Deutschland soll sich unabhängiger von autoritären Regimen wie Russland oder China machen.
- Es werden starke globale Partnerschaften für eine Welt in Frieden und Freiheit aufgebaut, in der die Stärke des Rechts gilt.
- Mit Diplomatie werden Kooperation und eine regelbasierte internationale Ordnung dem Modell der Autokraten entgegengestellt.
- Menschen, die sich weltweit für Frieden, Demokratie, Menschenrechte und eine lebenswerte Welt einsetzen, werden unterstützt.
- Deutsche nationale Minderheiten im Ausland werden gestärkt.
- Andere Länder sollen ebenso Verantwortung für die Bekämpfung von Fluchtursachen übernehmen.
- Staaten, die mit gezielten Aktionen im Graubereich feindliche Angriffe durchführen, wird etwas entgegengesetzt.
- Neue völkerrechtliche Instrumente zum Schutz globaler Infrastruktur werden vorangetrieben.
- Leitend ist ein integrierter Sicherheitsbegriff, wie er in der Nationalen Sicherheitsstrategie verankert ist.
- Der Militärische Abschirmdienst wird so aufgestellt, dass er seine Aufgaben wahrnehmen und Bundeswehrangehörige weltweit schützen kann.
- Frieden erfordert Diplomatie und Kooperation ebenso wie Widerstands- und Wehrfähigkeit.
- Sicherheitspolitik muss über Diplomatie und Militär hinaus alle Politikbereiche zusammenführen.
- Integrierte Sicherheit umfasst innere und äußere Sicherheit sowie den Schutz von Demokratie, Sozialstaat und Lebensgrundlagen im Einklang mit feministischer Außen- und Entwicklungspolitik und starker internationaler Klimapolitik.
- Alle Elemente einer integrierten Sicherheit sollen verlässlich finanziert werden.
- Die Ukraine muss sich verteidigen und eine starke Position für einen möglichen Friedensprozess sichern können.
- Die Ukraine wird in ihrem Recht auf Selbstverteidigung weiter deutlich gestärkt und ihre Verteidigungsfähigkeit verbessert.
- Die Souveränität der Ukraine muss in europäischer Solidarität sichergestellt sein.
- Diplomatische Friedensbemühungen der Ukraine, ihrer Partner und glaubwürdig an Frieden interessierter Staaten werden nach dem Grundsatz „Nichts über die Ukraine ohne die Ukraine“ unterstützt.
- Das Recht auf freie Bündniswahl wird bekräftigt.
- Die Ukraine wird auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in EU und NATO unterstützt.
- Die Ukraine wird beim Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur wie Wärmeversorgung, Schulen und Krankenhäuser unterstützt.
- Kandidatenländer und enge EU-Partner wie Armenien werden im Kampf gegen Destabilisierung durch Russland und andere Bedrohungen unterstützt.
- Die Beziehungen zwischen der Türkei, Deutschland und Europa werden gestärkt.
- Verantwortung wird mit einer aktiven Außenpolitik in starken Bündnissen wahrgenommen.
- Die EU als weltpolitische Akteurin steht im Zentrum der Außenpolitik.
- Die Ukraine wird gemeinsam mit den europäischen Partnern so lange und entschlossen unterstützt, bis dort wieder Frieden herrscht.
- Eine dauerhaft stabile Friedensordnung in Europa soll unter besonderer Berücksichtigung der an Russland grenzenden Partnerländer gestaltet werden.
- Es braucht eine neue strategische Auseinandersetzung mit dem autoritären Russland.
- Das gewaltsame Verschieben von Grenzen darf nicht erfolgreich sein.
- Wirtschaftliche und sicherheitspolitische Maßnahmen sollen einen militärischen Sieg Russlands verhindern und den ökonomischen Druck auf das Regime erhöhen.
- EU und Mitgliedstaaten sollen entschieden gegen Sanktionsverletzungen vorgehen und internationale Partner in die Pflicht nehmen.
- Es wird geprüft, ob neben den Erträgen auch die stillgelegten russischen Vermögenswerte rechtssicher für die Unterstützung der Ukraine genutzt werden können.
- Deutschland bleibt für die USA ein verlässlicher Verbündeter.
- Die europäische Souveränität wird gestärkt und politische Differenzen mit den USA werden offen angesprochen.
- Deutschland bleibt fest in seinen Bündnissen verankert.
- Die Zusammenarbeit mit Ländern in Asien, Afrika, Lateinamerika und Nahost wird gezielt ausgebaut.
- China wird als systemischer Rivale, Wettbewerber und Partner betrachtet.
- Die China-Strategie der Bundesregierung wird gemeinsam mit den europäischen Partnern konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
- Einseitige und risikoreiche Abhängigkeiten von China werden abgebaut und die Handelsbeziehungen breiter aufgestellt.
- Taiwan wird im Rahmen der Ein-China-Politik als wichtiger demokratischer Wertepartner betrachtet.
- Israel hat das Recht, sich im Rahmen des Völkerrechts gegen Angriffe zu verteidigen.
- Die Sicherheit von Israelis und Palästinensern wird unterstützt.
- Aus der deutschen Geschichte folgt die Verantwortung, für das humanitäre Völkerrecht einzutreten.
- Die Vereinbarungen zu einem Waffenstillstand in Gaza müssen vollumfänglich umgesetzt werden.
- Die konsequente Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats und eine Stabilisierung des Libanon werden unterstützt.
- Israel muss sich gegen den Terror der Hamas und die Raketen des iranischen Regimes und seiner Stellvertreter verteidigen können.
- Bei jeder Entscheidung über Rüstungsexporte ist das humanitäre Völkerrecht zu beachten.
- Wird dem Schutz der Zivilbevölkerung nicht genug Rechnung getragen, dürfen Waffen im Einzelfall nicht exportiert werden.
- Syrer werden im Rahmen von EU und UN bei einem friedlichen und demokratischen Transformationsprozess unterstützt, der alle Bevölkerungsgruppen beteiligt.
- Von den Nachbarstaaten Syriens wird erwartet, Selbstbestimmungsrecht, Souveränität und territoriale Integrität Syriens zu achten.
- Schwerste Menschenrechtsverletzungen in Syrien sollen aufgearbeitet werden.
- Syrien soll ein stabiles, freies und friedliches Land werden, in das Geflüchtete sicher und selbstbestimmt zurückkehren können.
- Für Syrien wird weiter humanitäre Hilfe geleistet.
- Der Wiederaufbau Syriens wird gefördert.
- Bestehende EU-Wirtschaftssanktionen gegen Syrien werden abgebaut.
- Die Sanktionen gegen die Verantwortlichen des iranischen Regimes werden fortlaufend geprüft, weiterentwickelt und ihre Einhaltung streng überprüft.
- Die Sanktionspolitik soll den iranischen Machtapparat treffen, nicht die Menschen im Iran.
- Die Revolutionsgarden sollen auf EU-Ebene rechtssicher als Terrororganisation gelistet werden.
- Die iranische Zivilgesellschaft wird unterstützt.
- Mit diplomatischen Anstrengungen soll die Freilassung politischer Gefangener im Iran bewirkt werden.
- Aus den Verhandlungen zur Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran sollen Lehren gezogen werden.
- Die Konfliktparteien im Sudan sollen an den Verhandlungstisch zurückkehren und humanitären Zugang ermöglichen.
- Ein Zentrum für strategische Vorausschau wird geschaffen, das Zukunftsszenarien entwickelt und Handlungsmöglichkeiten ableitet.
- Über moderne Beteiligungsformen sollen Impulse von Bürgern in die strategische Vorausschau aufgenommen werden.
- Die Vereinbarungen des UN-Zukunftspakts werden gemeinsam mit den UN-Mitgliedstaaten umgesetzt.
- Lokale humanitäre Organisationen sollen neben den Vereinten Nationen weiter gestärkt werden.
- Humanitäre Diplomatie soll sicherstellen, dass Hilfe die notleidende Bevölkerung erreicht und Helfende geschützt sind.
- Die internationale Strafgerichtsbarkeit und das Völkerstrafrecht sollen gestärkt und weiterentwickelt werden.
- Das Verbrechen der Aggression soll international strafrechtlich verfolgbar werden.
- Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs soll entsprechend reformiert werden.
- Die liberale Demokratie und die konsequente Umsetzung der Menschenrechte in allen Bereichen werden international unterstützt.
- Überlebende sexualisierter Gewalt sollen besser unterstützt werden.
- Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sollen mehr Mittel erhalten.
- Die Rechte und die Unterstützung von Frauen und marginalisierten Gruppen in Afghanistan werden weiterhin gefördert.
- Ohne Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen gibt es keine Rückkehr der afghanischen De-facto-Regierung in die internationale Gemeinschaft.
- Die feministische Protestbewegung im Iran wird unterstützt.
- Jesiden, die durch den IS Leid und Vertreibung erfahren haben, sollen weiter geschützt werden.
- Der europäische Pfeiler der NATO wird gestärkt.
- Die Bündnisverpflichtungen und der damit verbundene Ausbau militärischer Fähigkeiten werden bejaht.
- Der Verteidigungsetat soll dauerhaft deutlich mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen und die NATO-Ziele erfüllen.
- Auf europäischer Ebene soll es eine gemeinsame finanzielle Anstrengung zur Friedenssicherung geben.
- Global soll für Frieden und Stabilität gewirkt und menschliche Sicherheit in den Mittelpunkt gerückt werden.
- Die diplomatischen Kapazitäten in den Auslandsvertretungen sollen zur besseren Koordination aufgestockt werden.
- Abrüstungsinitiativen und Rüstungskontrolle sollen vorangetrieben werden.
- Der Vertrag zur Nichtverbreitung von Kernwaffen soll gestärkt werden.
- Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests soll ausgebaut werden.
- Die nukleare Teilhabe im Rahmen der NATO gilt als wesentliche Säule der Sicherheit.
- Die Entwicklung und der Einsatz letaler vollautonomer Waffensysteme ohne menschliche Kontrolle werden abgelehnt.
- Der militärische Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll international reguliert werden.
- Völkerrechtliche Vertragsverpflichtungen sollen mit Partnern auch in schwierigen Zeiten aufrechterhalten werden.
- Die humanitäre und präventive Rüstungskontrolle soll weiterentwickelt werden.
- Die Landes- und Bündnisverteidigung steht wieder im Zentrum des Auftrags der Bundeswehr.
- Frieden und Sicherheit sollen im Notfall militärisch verteidigt und potenzielle Aggressoren wirksam abgeschreckt werden.
- Die parlamentarische Mitbestimmung und Kontrolle von Auslandseinsätzen soll verbessert werden.
- Die Evaluierung von Auslandseinsätzen soll verstetigt werden.
- Die Empfehlungen der Enquetekommission des Bundestags zu Afghanistan sollen sorgfältig berücksichtigt werden.
- Die Innere Führung mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und die Integration der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft sind leitend.
- Die Wiedereinführung des allgemeinen Grundwehrdienstes wird abgelehnt.
- Der freiwillige Wehrdienst und die Reserve sollen für eine breite Zielgruppe attraktiver werden.
- Soldaten sollen durch gute Lebens- und Arbeitsbedingungen langfristig gebunden werden.
- Die Bundeswehr soll strukturell reformiert werden, unter anderem durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- In der Bundeswehr soll Bürokratie abgebaut werden.
- Für den Verteidigungsfall soll es schnelle Rekrutierungsmechanismen geben.
- Eine neue Form der Wehrerfassung soll eingeführt werden, die auch den Zivil- und Heimatschutz stärkt.
- Die Bundeswehr soll mithilfe einer leistungsfähigen europäischen Rüstungsindustrie gut und modern ausgestattet werden.
- Die technologische Souveränität soll durch den Ausbau europäischer Rüstungsproduktionskapazitäten gestärkt werden.
- Bei jeder Rüstungsexportentscheidung muss Deutschland seine nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen einhalten.
- Im Rahmen dieser Partnerschaften sollen auch Technologiepartnerschaften mit deutschen Unternehmen geschlossen werden.
- Klimaaußenpolitik soll auch Brücken zu Partnern bauen, die nicht alle Werte teilen.
- Globale Herausforderungen sollen durch internationale Partnerschaften im gegenseitigen Interesse angegangen werden.
- Die Verantwortung für die ärmsten Länder und für die Verwirklichung der Agenda 2030 wird bekräftigt.
- Für die Agenda 2030 soll es einen Endspurt und ambitionierte Folgeziele geben.
- Eine eigenständige Entwicklungspolitik soll strukturelle Ungerechtigkeiten abbauen und gleichberechtigte Partnerschaften gestalten.
- Es soll ein eigenständiges Entwicklungsministerium geben, das verstärkt mit Zivilgesellschaft und Diaspora kooperiert.
- Landrechte von Kleinbauern sollen geschützt werden.
- Wirksame Mechanismen gegen exzessive Finanzmarktspekulation mit Wasser, Land und Lebensmitteln sollen unterstützt werden.
- Partnerländer sollen beim Aufbau ihrer Gesundheitssysteme unterstützt werden.
- Ein internationales Pandemieabkommen soll vorangetrieben werden.
- Alle Menschen sollen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten, Impfstoffen und Tests erhalten.
- Davon sollen 0,2 Prozent den am wenigsten entwickelten Ländern zur Verfügung stehen.
- Es soll ambitionierte neue Finanzierungsziele für die Agenda 2030 geben.
- Deutsche Entwicklungsbanken sollen verstärkten Zugang zum Kapitalmarkt erhalten, um zusätzliche Mittel zu mobilisieren.
- Der Gewährleistungsrahmen des Bundes für Entwicklungsbanken soll erhöht werden.
- Es sollen Anreize gesetzt werden, um neben öffentlichen auch private Mittel für Entwicklung zu mobilisieren.
- Das internationale Handeln soll wirkungsorientiert und kohärent sein.
GeändertFortgeführt, aber geändert (49)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Neue Rohstoffpartnerschaften werden geschlossen, die an Menschenrechten und Umweltschutz ausgerichtet sind.
- Fluchtursachen werden durch vorausschauende Diplomatie, Krisenprävention, verlässlich finanzierte humanitäre Hilfe, nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit, Wiederaufbau und faire Handelsbedingungen bekämpft.
- Internationale Zusammenarbeit darf nicht einseitig migrationspolitischen Interessen untergeordnet werden.
- Die türkische Zivilgesellschaft wird unterstützt.
- Die Sanktionen gegen Russland werden ausgeweitet, etwa auf die Atomwirtschaft.
- Russen, die sich als Teil der demokratischen Zivilgesellschaft glaubwürdig für Kriegsende, Frieden und Freiheit einsetzen, wird die Hand gereicht.
- Die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten im Indopazifik in Sicherheit, Handel, Klima, Wissenschaft und Technologie wird gestärkt.
- Eine Änderung des Status quo in der Taiwan-Straße darf nicht gegen den Willen Taiwans erfolgen.
- Siedlungsbau, Annexionspläne der israelischen Regierung und Siedlergewalt werden verurteilt.
- Mit diplomatischen Anstrengungen soll die nukleare Bewaffnung Irans verhindert werden.
- Eine vorausschauende und kohärente Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik soll Krisen frühzeitig erkennen und menschliches Leid verhindern.
- Grundlage sollen ein ressortgemeinsames Lagebild und Lagezentrum, wirkungsorientierte Strategien und eine starke ressortübergreifende Koordination sein.
- Der UN-Sicherheitsrat wird reformiert, um eine gerechtere Repräsentation der Weltregionen zu gewährleisten.
- Bei Blockaden im Sicherheitsrat sollen die Möglichkeiten der UN-Generalversammlung nach den Resolutionen „Uniting for Peace“ und „Veto Initiative“ nutzbar gemacht werden.
- In den UN und internationalen Foren wird ein globales, offenes und selbstverwaltetes Internet unterstützt.
- Der Internationale Strafgerichtshof und sein Auftrag werden uneingeschränkt unterstützt.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen, die für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit kämpfen, sollen gezielt und unkompliziert unterstützt werden.
- Es soll Schutzprogramme für verfolgte Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Künstler, Wissenschaftler und Studierende vor Ort oder im Exil geben.
- Mittlerorganisationen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sollen gestärkt werden.
- Rechte, Ressourcen und Repräsentation von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen sollen weltweit gestärkt und Diskriminierungen abgebaut werden.
- Der internationale Einsatz gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt soll verstärkt werden.
- Die Umsetzung der Istanbul-Konvention soll vorangetrieben werden.
- Der Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung und Gewalt soll weltweit vorangetrieben werden.
- Geschlechtergerechtigkeit soll in allen Projekten der internationalen Zusammenarbeit stärker verankert werden.
- Deutschland und Europa sollen unabhängig von der US-Politik mehr Verantwortung für ihre Sicherheit übernehmen.
- Die Fähigkeiten von Zivilgesellschaft, EU, UN, OSZE und Regionalorganisationen wie der Afrikanischen Union zur Krisenprävention sollen gestärkt werden.
- Ein schrittweiser, gemeinsamer Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag wird langfristig angestrebt.
- Für autonome Waffen, Cyber und Weltraum soll es neue internationale Regeln geben.
- Letale vollautonome Waffensysteme sollen international geächtet werden.
- Deutschland soll sich weiterhin an internationalen Friedenseinsätzen beteiligen.
- Die Bundeswehr soll die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und für alle Menschen ein sicherer Ort sein.
- Ausgeschiedene Soldaten sollen Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten.
- Die Bundeswehr soll personell und materiell gut ausgestattet werden.
- Soldaten sollen angemessene Ausrüstung und Fortbildungsmöglichkeiten erhalten.
- Die Kooperation von Streitkräften in EU und NATO soll zur Regel werden, etwa durch ständige multinationale Einheiten.
- Doppelstrukturen unter EU-Mitgliedstaaten sollen zugunsten gemeinsamer Entwicklung, Produktion und Beschaffung von Rüstungsgütern abgebaut werden.
- Ein bedarfsorientierter europäischer Rüstungsmarkt soll mit einer restriktiven gemeinsamen Exportpolitik einhergehen.
- Die Rüstungsexportpolitik soll Partner schützen und verhindern, dass mit deutschen und europäischen Waffen Menschenrechte verletzt oder Diktaturen unterstützt werden.
- Klare, transparente und an Menschenrechten orientierte Kriterien für Rüstungsexporte sollen national und europäisch gesetzlich verankert werden.
- Rüstungsexporte sollen vorangehende Risikoanalysen, einklagbare Sanktionsmöglichkeiten und Endverbleibskontrollen erfordern.
- Außenwirtschaftsförderung sowie Klima-, Energie- und Entwicklungspartnerschaften mit über 30 Ländern sollen als Instrumente der Klimaaußenpolitik genutzt werden.
- Die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit im Inland soll stark und partizipativ sein.
- Länder des Globalen Südens sollen beim Streben nach gerechter Repräsentation in internationalen Organisationen unterstützt werden.
- Es soll regelbasierte und gesetzlich flankierte Verfahren zur Schuldenrestrukturierung für besonders belastete Länder geben.
- Besonders belasteten Ländern sollen Schulden erlassen werden.
- Agrarökologische Ansätze in Partnerländern sollen gefördert werden.
- Die Weltgesundheitsorganisation soll gestärkt werden.
- Wo nötig, soll geistiges Eigentum an Gesundheitsprodukten geteilt werden.
- Deutschland soll mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens in Entwicklungszusammenarbeit investieren.
GleichUnverändert fortgeführt (13)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Der Austausch mit Taiwan wird intensiviert.
- Das Existenzrecht Israels ist unverhandelbar.
- Die Bedrohung Israels sowie Angriffe und Terror gegen seine Bevölkerung werden verurteilt.
- Eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung auf Basis der Grenzen von 1967 wird angestrebt.
- Angestrebt wird eine Welt, in der Kooperation vor Konkurrenz steht und die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren triumphiert.
- Deutschland und die EU sollen ihr Engagement in den UN diplomatisch, finanziell und personell verstärken.
- Die Außen- und Entwicklungspolitik wird feministisch ausgerichtet und stellt die Menschen in den Mittelpunkt.
- Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Abstimmung mit europäischen Partnern haben Vorrang.
- Eine atomwaffenfreie Welt bleibt Ziel.
- Die Rekrutierung Minderjähriger für die Bundeswehr wird abgelehnt.
- Das Recht auf Wasser und Nahrung soll verwirklicht werden.
- Technologie- und Wissenstransfer für Gesundheitsprodukte soll gefördert werden.
- Der Aufbau sozialer Sicherungssysteme in Partnerländern soll unterstützt werden.
EntfallenNicht mehr im Programm (256)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Wasserstoff-Exportländer werden bei ihrer Energiewende unterstützt.
- Für Wasserstoffkooperationen werden verbindliche Standards zu Beteiligung der Bevölkerung, Menschenrechten und nachhaltigen Entwicklungszielen eingeführt.
- Kleinbäuerliche Strukturen im globalen Süden werden gestärkt.
- In den Herkunftsländern von Wildtieren werden wirtschaftliche Alternativen aufgebaut.
- Gesetzt wird auf eine proaktive Handelspolitik im Systemwettbewerb mit autoritären Staaten.
- Die Welthandelsorganisation soll nachhaltig und fair reformiert werden.
- Die WTO-Berufungsinstanz zur Streitbeilegung wird wiederbelebt.
- Die Handelskonflikte mit den USA sollen beigelegt werden.
- Ein transatlantischer Markt für klimaneutrale Produkte wird geschaffen.
- Handelsabkommen mit negativen Folgen für Umwelt oder Ernährungssouveränität wie das EU-Mercosur-Abkommen werden abgelehnt.
- Marktöffnungen im Dienstleistungsbereich werden in Handelsverträgen grundsätzlich nur über Positivlisten geregelt.
- Handelspolitik schützt die kommunale Daseinsvorsorge und die Möglichkeit der Rekommunalisierung.
- Handelsabkommen regeln neben Rechten auch Pflichten von Unternehmen.
- Bei den Vereinten Nationen wird ein multilateraler Handelsgerichtshof für Rechte und Pflichten von Unternehmen geschaffen.
- Die EU und ihre Mitgliedstaaten steigen aus dem Energiecharta-Vertrag aus.
- Handelsabkommen, die Klima, Umwelt und Verbraucher nicht ausreichend schützen, werden abgelehnt.
- Das CETA-Abkommen wird in der jetzigen Fassung nicht ratifiziert.
- Die vorläufig angewendeten Teile des CETA-Abkommens werden kritisiert.
- Das CETA-Abkommen soll gemeinsam mit Kanada weiterentwickelt und neu ausgerichtet werden.
- Dem EU-China-Investitionsabkommen in der jetzigen Form wird nicht zugestimmt.
- Die EU reagiert, wenn Drittländer mit unfairen Mitteln auf dem Binnenmarkt agieren.
- Die EU betreibt eine aktive Außenwirtschaftspolitik.
- Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Instrumente werden weiterentwickelt.
- Anti-Dumping-Regeln sollen stärker auch bei Dumping durch niedrige ökologische und soziale Standards greifen.
- Ein neues EU-Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang von außen wird geschaffen.
- Die EU unterstützt mit Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleich ärmere Handelspartnerländer bei der Dekarbonisierung.
- Fairer Handel soll zum Standard werden.
- Fairer Handel orientiert sich am Pariser Klimaabkommen, an der Agenda für nachhaltige Entwicklung und an den UN-Menschenrechtsverträgen.
- Bestehende Fair-Handels-Initiativen werden gefördert.
- Die Handelspolitik mit Ländern des globalen Südens fördert regionale Wertschöpfung, regionalen Handel und Integration.
- Länder des globalen Südens erhalten Spielraum, ihre Märkte durch Zölle und Quoten zu schützen.
- Länder des globalen Südens erhalten Spielraum, die Ausfuhr heimischer Rohstoffe durch Exportsteuern zu beschränken.
- Zölle auf verarbeitete Produkte aus Ländern des globalen Südens werden gesenkt oder abgeschafft.
- Ein rechtsverbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten wird vorangetrieben.
- Die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit ist ein zentraler Aspekt der Außenpolitik.
- Deutschland soll eine kooperative, aktive, multilaterale und wertegeleitete Außenpolitik betreiben, europäisch, transatlantisch und im Rahmen der Vereinten Nationen.
- Eine wirkungsorientierte globale Strukturpolitik für globale Gemeingüter, gerechte Verteilung und Entwicklungschancen wird angestrebt.
- Eine europäische Politik der globalen Vernetzung und Konnektivität wird vorangetrieben.
- Der wirtschaftliche Einfluss des EU-Binnenmarkts wird genutzt, um die globale Transformation gerecht zu gestalten und ambitionierte Standards zu setzen.
- Mit einer Demokratieoffensive wird die globale Zusammenarbeit von Demokratien gestärkt.
- In eine Partnerschaft für Demokratie werden Länder, zivilgesellschaftliche Gruppen und Parlamentarier einbezogen, die sich zu ambitionierten demokratischen Standards bekennen.
- Die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, regionaler Integration, Zivilgesellschaft und Menschenrechten wird ressortübergreifend besser koordiniert und ausgebaut.
- Regelbasierte multilaterale Zusammenarbeit wird informellen Formaten vorgezogen.
- Politische Bündnisse mit Staaten, Regionen, Kommunen sowie zivilgesellschaftlichen und zwischenstaatlichen Akteuren werden gestärkt.
- Deutschlands Vertretung in internationalen Organisationen wird besser aufgestellt und das Engagement dort gestärkt.
- Die Außenpolitik wird postkolonial und antirassistisch ausgerichtet.
- Die Einhaltung der Menschenrechte wird nicht nur von anderen gefordert, sondern auch an die eigene Politik angelegt.
- In den nächsten Jahren braucht es einen energischen Schub für eine sozial-ökologische Transformation.
- International wird auf eine verbindliche Transformationsquote hingewirkt.
- Die Länder des globalen Südens werden bei der sozial-ökologischen Transformation unterstützt.
- Die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit, internationale Klimafinanzierung und Teile der humanitären Hilfe werden zur Finanzierung einer globalen Transformation gebündelt.
- Die internationalen Zusagen für Entwicklungszusammenarbeit, Klimafinanzierung und Biodiversität werden eingehalten.
- Weitere 10 Milliarden Euro werden für die internationale Klimafinanzierung bereitgestellt.
- Eine ambitionierte, menschenrechtskonforme Klimaaußenpolitik für globale Klimagerechtigkeit wird verfolgt.
- Klimaneutralität und die Bewältigung von Klimafolgen werden zur ressortübergreifenden strategischen Priorität der internationalen Politik.
- Der massive Ausbau erneuerbarer Energien in Partnerländern wird unterstützt.
- Die Anpassung an den Klimawandel in Partnerländern wird gestärkt.
- Die personellen und finanziellen Mittel Deutschlands und der EU für Klimaaußenpolitik und globale Klimagerechtigkeit werden gestärkt.
- Die diplomatischen Fähigkeiten werden gezielt auf eine klimagerechte Politik ausgerichtet.
- Die bestehenden internationalen Fonds für Klimaanpassung und Klimaschutz werden besser ausgestattet.
- Ein zusätzlicher Fonds zum Ausgleich klimabedingter Schäden und Verluste, etwa zur Finanzierung von Klimarisikoversicherungen, wird geschaffen.
- Entwicklungs- und Investitionsbanken wie Weltbank und KfW werden zu Transformationsbanken umgebaut.
- Regionale Ansätze, die klimabedingt Betroffenen selbstbestimmte Migration und Aufenthaltsperspektiven ermöglichen, werden unterstützt.
- Die historisch größten Verursacher der Erderwärmung werden verpflichtet, Heimat- und Aufnahmeländer klimabedingter Migration zu unterstützen.
- Die Task Force on Displacement der UNFCCC wird strukturell gestärkt.
- Die Empfehlungen der Task Force on Displacement, der Globale Migrationspakt und der Globale Pakt für Flüchtlinge werden umgesetzt.
- Die Rechte indigener Gemeinschaften werden gestärkt.
- Initiativen zur Stärkung des Rechtswegs, auch gegen multilaterale Investitionsbanken, und Klimaklagen werden unterstützt.
- Die französische Initiative zur Kodifizierung und Konsolidierung des Umweltvölkerrechts wird aufgegriffen.
- Das Recht auf saubere Umwelt wird in einer Resolution der VN-Generalversammlung verbrieft.
- Armutsbekämpfung und gerechte Teilhabe sind zentrale Ziele des internationalen Engagements.
- Andere Länder werden bei einer sozialorientierten Wirtschafts- und Steuerpolitik unterstützt.
- Menschen weltweit werden sozial abgesichert, auch über Social Cash Transfers.
- Kinder und Jugendliche weltweit erhalten Zugang zu hochwertiger Schul- und Berufsausbildung.
- Soziale Sicherungsprogramme sollen einfach zugänglich sein, die verletzlichsten Gruppen erreichen und Geschlechtergerechtigkeit herstellen.
- Wirkungsevaluierung, Transparenz und Austausch mit der Wissenschaft in der Entwicklungszusammenarbeit werden gestärkt.
- Die Mittel für humanitäre Hilfe werden kontinuierlich angepasst.
- Mittel für humanitäre Hilfe werden bedarfsorientiert und verstärkt mehrjährig vergeben.
- Die Achtung der humanitären Prinzipien wird eingefordert.
- Humanitäre Hilfe wird besser mit ziviler Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit verzahnt.
- Das Engagement Deutschlands und der EU für die Vereinten Nationen wird besser koordiniert.
- Internationale Vereinbarungen werden konsequent in nationale und europäische Politik umgesetzt.
- Das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat wird langfristig abgeschafft.
- Ein Veto im Sicherheitsrat bei schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss mit einer Begründung und einem Alternativvorschlag versehen werden.
- Taiwan wird einschließlich eines Beobachterstatus in die WHO eingebunden.
- Der Multilateralismus erhält neue Impulse für mehr Zusammenarbeit.
- Im Auswahlverfahren für Personal in internationalen Einsätzen, international arbeitenden Ministerien und im gehobenen und höheren Europäischen Auswärtigen Dienst gilt eine 50-Prozent-Quote für Frauen.
- Die EU übernimmt vor allem in ihrer direkten Nachbarschaft mehr Verantwortung.
- Reformen im westlichen Balkan bei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung sowie Inklusion und Schutz von Minderheiten, insbesondere der Roma, werden aktiv unterstützt.
- Für Menschen aus dem Kosovo wird die Visapflicht liberalisiert.
- Im Serbien-Kosovo-Dialog werden Fortschritte erzielt.
- In Bosnien und Herzegowina wird eine Bürgergesellschaft mit gleichen Rechten für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
- Aussöhnungsprozesse und die politische und juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen im westlichen Balkan werden gestärkt.
- Ethnische Grenzverschiebungen und Diskriminierungen werden abgelehnt.
- Die demokratische Zivilgesellschaft und unabhängige Medien vor Ort werden unterstützt.
- Der Austausch zwischen Ost und West wird ausgeweitet.
- Justizreformen in den Partnerländern werden vorangetrieben.
- Eine neue Mittelmeerpolitik realisiert Entwicklungspotenziale der Region und stellt sich Terrorismus, autoritären Regimen und Staatszerfall.
- Der durch das Karfreitagsabkommen und die offene Grenze gesicherte Frieden auf der irischen Insel darf nicht gefährdet werden.
- Die transatlantische Partnerschaft wird erneuert, europäisch gefasst, multilateral und an gemeinsamen Werten und demokratischen Zielen ausgerichtet.
- Bei Multilateralismus, Handelsfragen und Gesundheit wird eine gute Kooperation mit den USA angestrebt.
- Die transatlantische Debatte wird auf vielen Ebenen, auch föderal, lokal und in zivilgesellschaftlichen Foren, geführt.
- China beendet seine Menschenrechtsverletzungen, etwa in Xinjiang, Tibet und Hongkong.
- Mit China wird ein konstruktiver Dialog mit Kooperation und klaren Gegenstrategien gegen die Schwächung internationaler Standards geführt.
- Kooperation mit China darf nicht zu Lasten von Drittstaaten oder von Menschen- und Bürgerrechten gehen.
- Die Handelsbeziehungen mit China werden genutzt, um fairen Marktzugang, Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen einzufordern.
- China ratifiziert die Kernnormen der ILO und beendet jede Form von Zwangsarbeit.
- Deutschland setzt sich im VN-Menschenrechtsrat für eine Fact-Finding-Mission zu Xinjiang ein.
- Deutschland bezeichnet die Unterdrückung der Uiguren als Völkerstraftaten.
- Dem europäisch-chinesischen Investitionsabkommen CAI wird in seiner jetzigen Form nicht zugestimmt.
- Die europäische und transatlantische Koordinierung gegenüber China wird eng gestaltet.
- Eine freie und offene indo-pazifische Region auf Grundlage globaler Normen und des Völkerrechts wird unterstützt.
- Die strategischen Partnerschaften mit Indien und ASEAN werden ausgebaut.
- Australien, Japan, Neuseeland, Südkorea und Taiwan gelten als wichtige Partnerländer.
- Die Stärkung der Zivilgesellschaften ist Bestandteil der Indo-Pazifik-Strategie.
- Eine indo-pazifische Handelspolitik mit nachhaltigen, demokratisch und transparent zustande gekommenen Handelsbeziehungen im multilateralen Rahmen wird entwickelt.
- Mit Partnern im Indo-Pazifik wird ein intensivierter Dialog zu Frieden und Sicherheit geführt.
- Die vom steigenden Meeresspiegel Betroffenen erhalten verstärkte, konkrete Unterstützung.
- Deutschland setzt sich für eine globale EU-Konnektivitätsstrategie zur gemeinsamen Infrastrukturentwicklung nach hohen internationalen Standards ein.
- An den Bedingungen der EU für eine Lockerung der Sanktionen gegen Russland wird festgehalten.
- Die russische Regierung setzt ihre Zusagen aus dem Minsker Abkommen um.
- Die Menschenrechts- und Rechtsstaatsverletzungen in der Türkei werden verurteilt.
- Alle politischen Gefangenen in der Türkei werden sofort freigelassen.
- In der kurdischen Frage kehrt die Türkei zu einem politischen Dialog- und Friedensprozess zurück.
- Die aggressive Außenpolitik der türkischen Regierung wird zurückgewiesen.
- Die türkische Regierung kehrt zu einer multilateralen Außen- und Sicherheitspolitik zurück.
- Die Türkei macht ihren Austritt aus der Istanbul-Konvention rückgängig.
- Jugendaustauschprogramme mit der Türkei werden ausgebaut.
- Partnerschaften mit Staaten und Gesellschaften des Nahen Ostens und der südlichen Nachbarschaft sind Bestandteil der Außen-, Klima- und Menschenrechtspolitik.
- Im Nahen Osten werden die Zivilgesellschaften im Bemühen um mehr Beteiligung gestärkt.
- Mit Staaten des Nahen Ostens wird bei der Bewältigung des Klimawandels kooperiert.
- Unabhängige und nachhaltige Wirtschaftsstrukturen im Nahen Osten, gerade für junge Menschen, werden gefördert.
- Frieden, Sicherheit und menschenwürdige Lebensverhältnisse im Nahen Osten, insbesondere ein nachhaltiger Frieden zwischen Israelis und Palästinensern, sind ein zentrales Anliegen der Außenpolitik.
- Die Sicherheit Israels ist Teil der deutschen Staatsräson.
- Die engen deutsch-israelischen Beziehungen werden fortgesetzt.
- In den palästinensischen Gebieten werden Wahlen, Demokratisierung und der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen unterstützt.
- Europäische Afrikapolitik soll sich von patriarchalen Denkmustern lösen, europäische Verantwortung annehmen und die jeweiligen Interessen in Einklang bringen.
- Die Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Kultur- und Wissenschaftsbetrieb in Afrika wird verstärkt.
- Die afrikanische Diaspora in Europa wird stärker beteiligt.
- Eine Afrikapolitik, die auf Abwehr von Geflüchteten, unfairer Handels- und Agrarpolitik und Rohstoffausbeutung beruht, wird abgelehnt.
- Eine gemeinsam entwickelte EU-Afrika-Strategie wird angestrebt.
- Die Afrikanische Union und die Regionalorganisationen werden bei der Agenda 2063, der afrikanischen Freihandelszone und regionalen Entwicklungs- und Friedensagenden unterstützt.
- Eine abgestimmte Lateinamerika- und Karibik-Politik Deutschlands und der EU befördert die sozial-ökologische Transformation und schützt Menschenrechte.
- Bedrohte Indigene sowie Umwelt-, LSBTIQ*-, Frauen- und Menschenrechtsaktivisten in Lateinamerika erhalten internationale Aufmerksamkeit und Unterstützung.
- Handelspolitik wie das Mercosur-Abkommen wird verbindlich an Leitlinien zum Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt ausgerichtet.
- Ökologische Nachhaltigkeit, demokratische Teilhabe, Frieden und Geschlechtergerechtigkeit stehen im Zentrum der Zusammenarbeit mit Lateinamerika.
- An besonders betroffenen deutschen Auslandsvertretungen werden Menschenrechtsreferenten als Anlaufstelle etabliert.
- Eine ressortübergreifende systematische Berichterstattung über die Menschenrechtslage im jeweiligen Land wird eingeführt.
- Schutzinstrumente und Institutionen wie Sonderberichterstatter werden finanziell gestärkt.
- Die jüngsten Erklärungen und Empfehlungen auf VN-Ebene zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern werden umgesetzt.
- Menschenrechtsverteidiger aus EU-Mitgliedstaaten werden geschützt und gezielt gefördert.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Völkerstrafverfolgung werden langfristig finanziell unterstützt und relevante Akteure vernetzt.
- Alle Staaten treten dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bei.
- Die individuelle Traumabearbeitung wird durch mehr qualifiziertes Personal und sichere Traumazentren vor Ort und in Deutschland ausgebaut.
- In der internationalen Zusammenarbeit wird der freie Zugang aller zu digitaler Technologie unterstützt.
- Durch Trainings wird die sichere digitale Vernetzung zivilgesellschaftlicher Organisationen weltweit gestärkt.
- Frauen und Mädchen erhalten uneingeschränkten Zugang zu gleichwertiger Bildung.
- Die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Mädchen werden geschützt.
- Frauen und Mädchen weltweit erhalten uneingeschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Innovative Bildungsangebote wie nachholende Grundbildung für Frauen oder Berufsbildung in Krisen- und Post-Konflikt-Kontexten werden geschaffen.
- Die Umsetzung der ILO-Konvention für die Rechte indigener Völker wird abgeschlossen.
- Das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über Antidiskriminierung wird ratifiziert.
- Das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt wird ratifiziert.
- Die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten Nationen wird ratifiziert.
- Die VN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen wird ratifiziert.
- Der Prozess für ein VN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten wird unterstützt und vorangetrieben.
- Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden umgesetzt.
- Gezielte EU-Sanktionen gegen Menschenrechtsverbrecher werden befürwortet.
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe wird strukturell besser ausgestattet.
- Die VN-Fachausschüsse und Sonderberichterstatter werden gestärkt.
- Menschenrechte und Demokratieförderung sind Grundpfeiler der Entwicklungspolitik.
- Die Rechte von Minderheiten werden international und innerhalb der EU gestärkt.
- Die humanitäre Versorgung von Geflüchteten außerhalb der EU ist Teil der globalen Verantwortung.
- Die finanzielle und logistische Unterstützung von Erstaufnahme- und Transitländern und der dort tätigen Hilfsorganisationen wird ausgebaut.
- Ein gerechtes Handelssystem dient auch den Interessen der Menschen im globalen Süden.
- Langfristig wird ein kooperatives Weltwährungssystem aufgebaut.
- Der IWF kann in Krisensituationen deutlich mehr Liquidität ohne Auflagen bereitstellen.
- Die Sonderziehungsrechte des IWF werden deutlich aufgestockt.
- Deutschland und Europa stellen nicht genutzte Sonderziehungsrechte Ländern des globalen Südens zur Verfügung.
- Der IWF hilft Ländern des globalen Südens bei Kapitalverkehrskontrollen und arbeitet dafür mit Staaten mit Finanzzentren zusammen.
- Die EU-Staaten legen ihre Stimmrechte zusammen.
- Der Europäische Auswärtige Dienst und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU werden gestärkt, einschließlich der Rolle der Hohen Vertreterin oder des Hohen Vertreters.
- Die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ werden um einen Aufbauplan mit zivilen Planzielen ergänzt.
- Der Auswärtige Dienst wird für seine heutigen Aufgaben ertüchtigt.
- Die personellen und finanziellen Mittel für zivile Krisenprävention werden gezielt erhöht.
- Durch eine Reform des Zuwendungsrechts wird die zivile Krisenprävention langfristig planbarer.
- Eine permanente und schnell einsatzbereite Reserve an EU-Mediatorinnen und -Mediatoren sowie Fachleuten für Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Mediation wird aufgebaut.
- Die Abstimmung mit internationalen Partnern in der Krisenprävention wird enger.
- Ein angemessen ausgestatteter Fonds „Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung“ wird eingerichtet.
- Der Zivile Friedensdienst wird weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut.
- Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze wird gestärkt.
- Erfolge und Chancen der zivilen Krisenprävention werden der Bevölkerung durch mehr und gezieltere Öffentlichkeitsarbeit vermittelt.
- Für einzelne Länderkontexte werden in regelmäßigen Abständen Genderanalysen erstellt.
- Die Zusammenarbeit mit feministischen Akteurinnen und Akteuren in Deutschland und in Partnerländern wird eng gestaltet.
- Bedarfsgerechte Strategien, Gender Budgeting und eine bessere Ressortkoordinierung in der Außenpolitik werden gestärkt.
- Die Umsetzung der Agenda 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ wird in Deutschland und international vorangetrieben.
- Die reproduktiven Rechte von Frauen werden geschützt.
- Sicherheit und Partizipation von Frauen und Mädchen in Konfliktprävention, Konflikttransformation und Stabilisierungsprozessen rücken in den Fokus.
- Geschlechterbildern, die sich nachteilig auf Frieden, Sicherheit und Entwicklung auswirken, wird entgegengewirkt.
- Gemeinsam mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft werden verbindliche Leitlinien für eine feministische Außenpolitik der Bundesregierung erarbeitet.
- Die internationale Politik zielt auf eine selbstkritische und gleichberechtigte Zusammenarbeit.
- Benachteiligende Klauseln in Handelsabkommen werden schrittweise abgebaut.
- Ungerechte globale Wohlstandsverteilung wird schrittweise abgebaut.
- Die Zusammenarbeit mit der UNESCO und dem Europarat wird intensiviert.
- Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen werden verstärkt.
- Europarat und OSZE werden als über die EU hinausreichende europäische Institutionen gestärkt und weiterentwickelt, um alle europäischen Staaten einzubinden.
- Die östlichen Nachbarstaaten der EU sollen auf Basis gemeinsamer Werte für eine gesamteuropäische Sicherheitsperspektive gewonnen werden.
- Die demokratischen Zivilgesellschaften in den östlichen Nachbarstaaten der EU werden unterstützt.
- Die OSZE erhält mehr finanzielle und personelle Ressourcen.
- Bundesregierung und teilnehmende Parlamentarier engagieren sich aktiver in der OSZE.
- Die OSZE wird als Akteurin für Rüstungsbegrenzung, Abrüstung und den Kampf gegen die Klimakrise gestärkt.
- Die OSZE wird bei der Umsetzung des Minsker Abkommens unterstützt.
- Versuchen autoritärer Staaten, die OSZE-Agenda zu dominieren, wird gemeinsam mit anderen liberalen Demokratien begegnet.
- Die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa wird wiederbelebt.
- Weitere deeskalierende Maßnahmen in Konfliktzonen werden ergriffen.
- Der Sicherheitsdialog und militärische Kontakte zwischen NATO und Russland werden wieder aufgenommen.
- Nach dem Ende des INF-Vertrags wird eine neue Vertragsinitiative zu nuklearen Mittelstreckensystemen angestrebt.
- Eine Stationierung neuer Mittelstreckenraketen auf dem europäischen Kontinent wird abgelehnt.
- Der transatlantische Neustart und die Wiederbelebung des New-START-Vertrags werden genutzt, um mit den USA über das Ziel „Global Zero“ zu sprechen.
- Deutschland wird frei von Atomwaffen.
- Eine internationale Initiative zur Reduzierung der Zahl von Atomwaffen wird initiiert.
- Die NATO verzichtet auf jeden nuklearen Erstschlag.
- Eine breite öffentliche Debatte über die veralteten Abschreckungsdoktrinen des Kalten Krieges wird angestoßen.
- Kooperationen mit dem Sicherheitssektor anderer Staaten werden an demokratische, rechtsstaatliche und menschenrechtliche Kriterien geknüpft.
- Bei Verstößen gegen das Rüstungsexportkontrollgesetz wird ein Verbandsklagerecht eingeführt.
- Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte werden ausgeschlossen.
- Der Einsatz von Sicherheitsfirmen in internationalen Konflikten wird streng reguliert.
- Private Militärfirmen werden verboten.
- Zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen werden ressortübergreifende Strategien entwickelt.
- Für das Handeln der Bundeswehr im Cyberraum gelten klare rechtliche Vorgaben und eine starke parlamentarische Kontrolle.
- Die Bundeswehr erhält ein an Schutz und Defensive orientiertes Selbstverständnis im digitalen Raum.
- Die Gültigkeit der VN-Charta wird ausgedehnt und das humanitäre Völkerrecht auch im Cyberraum angewendet.
- Auf Konflikte wird frühzeitig eingewirkt, um eine Eskalation zu bewaffneten Auseinandersetzungen zu verhindern.
- Leitlinie ist das VN-Konzept der Schutzverantwortung, das die Staatengemeinschaft verpflichtet, Menschen vor schwersten Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu schützen.
- Der zivile und militärische Beitrag Deutschlands zu VN-Einsätzen wird signifikant erhöht.
- Der Frauenanteil unter entsandten Einsatzkräften, Polizistinnen und Soldatinnen, besonders in Leitungspositionen, wird durch gezielte Rekrutierung deutlich erhöht.
- Militärische Gewalt als Ultima Ratio nach Ausschöpfung von Sanktionen und Embargos wird in manchen Situationen als nötig angesehen, um Völkermord zu verhindern.
- Militärische Einsätze erhalten einen klaren und erfüllbaren Auftrag, ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten und unabhängige Zwischenevaluierungen.
- Bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr werden in ein System kollektiver Sicherheit statt in Koalitionen der Willigen und in ein politisches Gesamtkonzept auf Grundlage von Grundgesetz und Völkerrecht eingebettet.
- Eingriffe in die Souveränität eines Staates oder in Gebieten ohne staatliche Souveränität erfordern ein Mandat der Vereinten Nationen.
- Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr orientieren sich an den realen strategischen Herausforderungen für Sicherheit und Friedenssicherung und fügen sich in gesamtstaatliches Handeln ein.
- Deutschland und seine Bündnispartner sollen sich gegenseitig aufeinander verlassen können.
- Menschenfeindliche Ideologien und rechtsextremistisches Verhalten in der Bundeswehr werden konsequent verfolgt und entsprechende Strukturen zerschlagen.
- Rechtsextremismus in der Bundeswehr wird durch weiterentwickelte Innere Führung, verantwortungsbewusste Personalgewinnung und verbindliche politische Bildung vorgebeugt.
- Ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird abgelehnt.
- Der Freiwillige Wehrdienst im Heimatschutz wird beendet.
- Vor einer Entscheidung über die Beschaffung bewaffneter Drohnen wird geklärt, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr sie eingesetzt werden sollen.
- Im laufenden Strategieprozess wird eine Neuaufstellung der NATO angestrebt.
- In der NATO wird eine Debatte über faire Lastenverteilung und ausgewogene Beteiligung der Mitgliedstaaten geführt.
- Das NATO-Zwei-Prozent-Ziel wird abgelehnt.
- Statt des Zwei-Prozent-Ziels wird mit den NATO-Partnern eine neue, von gemeinsamen Aufgaben ausgehende Zielbestimmung angestrebt.
- Eine EU-Sicherheitsunion mit starker parlamentarischer Kontrolle wird etabliert.
- EU-Einheiten werden ausgebaut und geeignet ausgestattet.
- Die gemeinsame EU-Kommandostruktur und Initiativen wie PESCO werden gestärkt und konsolidiert.
- Gemeinsame EU-Auslandseinsätze werden stärker vom Europäischen Parlament begleitet und kontrolliert.
- Die Umwidmung ziviler Mittel aus dem EU-Haushalt für militärische Zwecke wird abgelehnt.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht