CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 77 neu, 17 geändert, 13 wieder aufgenommen, 6 unverändert, 58 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Das Programm von 2025 verlangt eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik. Neu sind Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, das Ende freiwilliger Aufnahmeprogramme und Asylverfahren in sicheren Drittstaaten, dazu Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan und die Rücknahme der Einbürgerung nach drei Jahren. Die Ausweisung von Extremisten wird zur zwingenden Regelausweisung, auch nach antisemitischen Straftaten. 2021 forderte das Programm noch europäische Entscheidungszentren an den Außengrenzen, Fachkräfte-Attachés an Botschaften und digitale Sprachangebote; diese werden nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt verschiebt sich weg von der Gestaltung der Zuwanderung, hin zu Begrenzung und Rückführung. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (77)
Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.
- Für ausländische Fachkräfte wird eine digitale Work-and-Stay-Agentur eingerichtet, die Anwerbung, Arbeitsplatzvermittlung, Prüfung der Einreisevoraussetzungen, Visavergabe und Aufenthaltstitel aus einer Hand anbietet.
- Es braucht eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik.
- Die deutschen Staatsgrenzen werden kontrolliert.
- An der Grenze werden konsequente Zurückweisungen durchgesetzt.
- Es muss wieder selbst entschieden werden, wer kommt und wer bleiben darf.
- Asylverfahren werden beschleunigt.
- Rückführungen werden beschleunigt.
- Weitere Länder werden zu sicheren Herkunftsländern erklärt.
- Es wird wieder nach Syrien und Afghanistan abgeschoben.
- Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird ausgesetzt.
- Alle freiwilligen Aufnahmeprogramme werden beendet.
- Sozialleistungen für Ausreisepflichtige werden am Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ ausgerichtet.
- An der Bezahlkarte wird ohne Abstriche festgehalten.
- Das europäische Asylrecht soll geändert werden.
- Die humanitäre Verantwortung wird anerkannt.
- Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden, dort das Verfahren durchlaufen und dort bei Bedarf Schutz finden.
- Unterstützer von Terrororganisationen sollen ausgewiesen werden.
- Unterstützern von Terrororganisationen soll der Aufenthaltstitel entzogen werden.
- Unterstützern von Terrororganisationen soll die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden können.
- Gewachsene Spielregeln und Normen müssen von allen anerkannt und respektiert werden, die hier leben wollen.
- Integration soll eng begleitet und eingefordert werden.
- Es wird ein breites Angebot an Deutsch- und Integrationskursen geschaffen.
- Die Express-Einbürgerung wird rückgängig gemacht.
- Die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wird rückgängig gemacht.
- Der deutsche Pass steht am Ende der Integration und nicht am Anfang.
- Es wird eine digitale Bundesagentur für Einwanderung eingerichtet, die Fachkräften Anwerbung, Arbeitsplatzvermittlung, Prüfung der Einreisevoraussetzungen, Visavergabe und Aufenthaltstitel aus einer Hand anbietet.
- Asylverfahren werden von den Verfahren zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt getrennt.
- Vom ersten Tag einer neuen Regierung an soll auf eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik hingearbeitet werden.
- Humanitäre Aufnahmen sollen auf ein Maß beschränkt werden, das die Möglichkeiten Deutschlands nicht überfordert.
- Das nationale Asylsystem soll sichere Identitätsfeststellungen vorsehen.
- Asylentscheidungen sollen konsequent umgesetzt werden.
- Ein faktischer Aufnahmestopp soll sofort durchgesetzt werden.
- In moderne Grenzsicherungstechnik wie Drohnen, Nachtsicht- und Wärmebildkameras soll investiert werden.
- Alle freiwilligen Aufnahmeprogramme sollen beendet werden.
- Sachleistungen sollen, wo immer möglich, Vorrang vor Geldleistungen haben.
- Die Bezahlkarte soll flächendeckend und restriktiv in allen Bundesländern eingeführt werden.
- Für Ausreisepflichtige soll, wo immer möglich, ein gänzlicher Leistungsausschluss vorgesehen werden.
- Der subsidiäre Schutzstatus soll abgeschafft werden.
- Auf europäischer Ebene soll auf eine Rückkehr zum ursprünglichen Geist der Genfer Flüchtlingskonvention hingewirkt werden.
- Neu ankommenden ukrainischen Flüchtlingen statt Bürgergeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewähren.
- Es sollen alle Anstrengungen unternommen werden, dass neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine unmittelbar in Arbeit kommen und unabhängig von staatlichen Leistungen werden.
- Das Erlernen der deutschen Sprache im Arbeitsalltag soll gestärkt werden.
- Regelmäßig insbesondere Straftäter und Gefährder nach Afghanistan und Syrien abschieben.
- Ein umfassendes Gesetz soll die Zahl der Rückführungen steigern.
- Die europäische Grenzschutzagentur Frontex soll dabei unterstützt werden, die Zahl der Rückführungen weiter zu erhöhen.
- In Europa soll für schärfere Regeln zu Rückführungen eingetreten werden.
- Der Bund soll die Länder bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen weiterhin unterstützen und diese Unterstützung ausbauen.
- Zentrale Asylverfahren für beschleunigte Verfahren sollen geschaffen werden, um Rückführungen zu erleichtern.
- Bundesausreisezentren sollen geschaffen werden, um Rückführungen zu erleichtern.
- Die Bundespolizei soll ausreisepflichtige Ausländer vorübergehend in Haft oder Ausreisegewahrsam nehmen dürfen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.
- Jeder ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder soll im Anschluss an seine Haft bis zur freiwilligen Ausreise oder zwangsweisen Abschiebung in zeitlich unbegrenzten Ausreisearrest genommen werden können.
- In der EU soll ein Reformprozess angestoßen werden, der das Konzept der sicheren Drittstaaten verwirklicht.
- Schutz durch Europa soll nicht zwingend Schutz in Europa bedeuten.
- Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen.
- Bei positivem Ausgang des Asylverfahrens soll der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren.
- Zum wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen soll verstärkt auch baulicher und technischer Grenzschutz gehören.
- Durch einen funktionierenden Außengrenzschutz sollen Kontrollen an den Binnengrenzen perspektivisch überflüssig werden.
- Frontex soll eine echte Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden.
- Frontex soll schrittweise eigene Grenzabschnitte zugewiesen bekommen und diese eigenverantwortlich schützen.
- Die gemeinsamen europäischen Außengrenzen sollen gemeinsam europäisch geschützt werden.
- Das Gesetz soll das Versagen eines Aufenthaltstitels vorsehen, wenn öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgerufen wird oder bei Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat.
- Das Gesetz soll bei Doppelstaatlern den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vorsehen, wenn öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgerufen wird oder bei Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat.
- Eine antisemitische Straftat soll zum Verlust des humanitären Schutzes führen.
- Eine antisemitische Straftat soll zur Abschiebung führen.
- Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels soll Einbürgerungsvoraussetzung werden.
- Illegale Migration soll gestoppt werden.
- Bei den partnerschaftlichen Beziehungen im Nahen und Mittleren Osten sowie im Norden Afrikas soll ein Schwerpunkt auf der Unterbindung illegaler Migration liegen.
- Mit anerkannt Schutzberechtigten sollen verpflichtende Integrationsvereinbarungen geschlossen werden, die Schritte und Etappenziele vorgeben und kontrollieren, ob darauf hingearbeitet wird.
- Für anerkannte Schutzberechtigte ohne Beschäftigung soll ein gemeinnütziger integrativer Dienst geschaffen werden, der an den Arbeitsmarkt heranführt.
- Ein breites Angebot an Deutsch- und Integrationskursen soll Erfolge in Bildung und Arbeit ermöglichen.
- Einbürgerung nach erfolgreicher Integration; Dreijahres-Express-Einbürgerung rückgängig machen.
- Die Einbürgerung nach nur drei Jahren Aufenthalt und die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft sollen rückgängig gemacht werden.
- Die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ist unabdingbare Voraussetzung für die Einbürgerung.
- Straffreiheit ist unabdingbare Voraussetzung für die Einbürgerung.
- Die gesetzlichen Vorgaben für Spätaussiedler sollen stärker an der Lebenswirklichkeit der Menschen in den Herkunftsgebieten ausgerichtet werden.
- Spezielle Integrationskurse für Familien mit Zuwanderungsgeschichte sollen fortgeführt werden.
- Dem Personalnotstand in der Pflege wird mit Anwerbungen im Ausland entgegengewirkt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (17)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Migration muss strikt begrenzt werden.
- Ohne deutsche Sprache gelingt Integration nicht.
- Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird vereinfacht und beschleunigt.
- Außenpolitik, Europapolitik und Entwicklungszusammenarbeit sollen auf die Wende in der Migrationspolitik ausgerichtet werden.
- Die Kontrolle über die Migration soll zurückgewonnen werden.
- Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll ausgesetzt werden.
- Die Verfahren zur Berufsanerkennung sollen vereinfacht werden.
- Mit den Hauptherkunftsländern sollen verstärkt Rücknahmeabkommen geschlossen werden.
- Asylbewerber ohne Schutzberechtigung sollen das Land wieder verlassen.
- Nach Afghanistan und Syrien soll regelmäßig abgeschoben werden, vor allem Straftäter und Gefährder.
- Schutzbedürftigen Menschen soll auch künftig im Rahmen einer Kontingentlösung Schutz und Aufenthalt gewährt werden.
- Das Gesetz soll eine zwingende Regelausweisung vorsehen, wenn öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgerufen wird, etwa durch die Forderung eines islamistischen Gottesstaates, oder bei Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat.
- Wer sich für das Land entscheidet, entscheidet sich auch für dessen Werte und die freiheitliche Demokratie.
- Es wird ein klares Bekenntnis zu Freiheit, Gleichberechtigung, Demokratie und Rechtsstaat verlangt.
- Integration soll weiterhin gefördert werden.
- Integration soll intensiver als bisher eingefordert werden.
- Die Förderung von Müttern mit Zuwanderungsgeschichte soll fortgeführt werden, um deren Berufseinstieg zu erleichtern.
Wieder daWieder aufgenommen (13)
Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.
- Es werden verpflichtende Integrationsvereinbarungen eingeführt.
- Das Land soll für ausländische Fachkräfte ein attraktiver Standort und eine lebenswerte Heimat werden.
- Das nationale Asylsystem soll zügige Verfahren vorsehen.
- Die erforderlichen Kontrollen an den deutschen Grenzen sollen verlängert werden, solange es notwendig ist.
- Sozialleistungen für Ausreisepflichtige sollen am Grundsatz Bett, Brot und Seife ausgerichtet werden.
- Neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine sollen kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Nach Verwirklichung des Konzepts sicherer Drittstaaten soll jährlich ein begrenztes Kontingent tatsächlich schutzbedürftiger Menschen, gezielt die Schwächsten, direkt aus dem Ausland aufgenommen werden.
- Der europäische Außengrenzschutz soll weiter deutlich verbessert werden, damit nicht Schlepper und Schleuser über die Einreise in die EU entscheiden.
- Das Personal von Frontex soll deutlich aufgestockt werden.
- Die Einbürgerung steht am Ende einer erfolgreichen Integration.
- Die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wird abgelehnt.
- Gute Deutschkenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für die Einbürgerung.
- Der Zuzug der nach dem 1. Januar 1993 geborenen Angehörigen von Spätaussiedlern soll ermöglicht werden.
GleichUnverändert fortgeführt (6)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Illegale Migration soll gestoppt werden.
- Weitere Länder sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, um Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern.
- Die Ausreisepflicht soll staatlich durchgesetzt werden, wenn die Ausreise nicht freiwillig geschieht.
- Das europäische Asylrecht soll grundlegend geändert werden.
- Zwischen humanitärer Aufnahme und der Einwanderung von Fachkräften soll wieder klar getrennt werden.
- An der gesetzlich garantierten Aufnahme deutscher Spätaussiedler soll festgehalten werden.
EntfallenNicht mehr im Programm (58)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Am Grundrecht auf Asyl und an den rechtlichen und humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas wird festgehalten.
- Gezielte Zuwanderung gilt als Gewinn, wenn sie von gelungener Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft begleitet ist.
- Migration gilt nur dann als Chance, wenn sie geordnet erfolgt und sich an klaren Regeln orientiert.
- Geordnete und regelgebundene Migration gilt für die Einwanderung von Fachkräften ebenso wie für die Aufnahme von Schutzsuchenden und Geflüchteten.
- Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme wird abgelehnt.
- Die Möglichkeiten des europäischen Asylrechts sollen genutzt werden, um das Konzept eines kleinen sicheren Herkunftsstaats zu schaffen.
- Eine Einstufung als kleiner sicherer Herkunftsstaat im Sinne der Asylverfahrensrichtlinie soll ohne Zustimmung des Bundesrats und ohne Mitwirkung der Länder möglich sein.
- Die im Grundgesetz garantierte Prüfung auf Asyl nach Artikel 16 a bleibt unberührt.
- Bleiberechtsmöglichkeiten Ausreisepflichtiger sollen stärker eingeschränkt werden, um Anreize für illegale Zuwanderung zu senken.
- Aufenthaltserlaubnisse bei Geduldeten sollen an echte Integrationsvoraussetzungen geknüpft werden.
- An den Verkehrsflughäfen sollen Gewahrsamseinrichtungen geschaffen werden, um Sammelabschiebungen zu erleichtern.
- Auf Verstöße gegen eine Wiedereinreisesperre folgt unmittelbar die Abschiebehaft.
- Wer in Deutschland straffällig wird, verwirkt das Gastrecht.
- Der Druck auf Identitätstäuscher und Mitwirkungsverweigerer soll noch einmal deutlich erhöht werden.
- Die rechtlichen Möglichkeiten gegen Identitätstäuschung und Mitwirkungsverweigerung sollen ausgebaut werden.
- Gegen Identitätstäuschung und Mitwirkungsverweigerung sollen verfügbare technische Mittel genutzt werden.
- Falschangaben im Asylverfahren sollen auch strafbar sein, wenn sie gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen.
- Wer über seine Identität täuscht und seine Abschiebung verhindert, soll keinen Anspruch auf eine Duldung erhalten.
- Die Regelungen des Ausreisegewahrsams sollen praxistauglicher ausgestaltet werden.
- Die Regelungen der Abschiebungshaft sollen praxistauglicher ausgestaltet werden.
- Die Versorgung von Schutzsuchenden gilt als gemeinsame europäische Herausforderung und nicht als Aufgabe allein Deutschlands oder der Staaten an den EU-Außengrenzen.
- Vorrangiges Ziel ist, Menschen in ihrer Heimat oder in deren Nähe Lebensperspektiven zu eröffnen.
- Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur fairen und solidarischen Verteilung der Kosten und Lasten zwischen den Mitgliedstaaten wird als Schritt in die richtige Richtung unterstützt.
- An den EU-Außengrenzen sollen europäisch verwaltete Entscheidungszentren eingerichtet werden, in denen geprüft wird, ob ein Asylanspruch vorliegt.
- Aus den Entscheidungszentren an den Außengrenzen soll sich perspektivisch eine europäische Behörde entwickeln, die Mitgliedstaaten unterstützt und Koordinationsaufgaben übernimmt.
- Im europäischen Asylrecht werden gemeinsame Standards gebraucht.
- Die Aufnahmebedingungen sollen europaweit hinsichtlich Verfahren, Unterbringung und Versorgung harmonisiert werden.
- Die Potenziale der Binnenmarktmigration werden mit gezielten Sprach- und Qualifizierungsangeboten in den EU-Heimatländern gehoben.
- Auslandsinstitutionen werden stärker zu aktiven Botschaftern des Landes gemacht.
- Deutsche Unternehmen, Außenhandelskammern, Botschaften, Generalkonsulate, Goethe-Institute, Schulen im Ausland und der Deutsche Akademische Austauschdienst werden ermutigt, für Deutschland zu werben und über Möglichkeiten des Studiums und der Ausbildung zu informieren.
- Im Rahmen eines Pilotprojekts werden Fachkräfteeinwanderungs-Attachés an ausgewählten deutschen Botschaften in Drittstaaten ernannt.
- Diese Attachés sollen intensiv über die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland informieren.
- Diese Attachés sollen zuwanderungswillige Fachkräfte, beispielsweise im IT-Bereich, unterstützen.
- Schüler der Deutschen Auslandsschulen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden gefördert, für ein Jahr zum Schulbesuch nach Deutschland zu kommen, über ein Deutschland-Jahr-Stipendium.
- Die Zertifizierung von Qualifikationen wird verbessert.
- Das Antragsverfahren wird digitalisiert.
- Informationen zum Anerkennungsverfahren werden frühzeitig vermittelt.
- Die gesteuerte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt orientiert sich weiterhin am Fachkräftebedarf von Mittelstand und Industrie und berücksichtigt Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse, ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Sicherung des Lebensunterhalts.
- Das Asylrecht bleibt ein individuelles Schutzrecht und ist kein Ersatzeinwanderungsrecht.
- Die Willkommenskultur für ausländische Pflegefachkräfte wird gestärkt.
- Der Vorschlag auf europäischer Ebene für ein neues Tech-Visum-Programm für hochqualifizierte Fachkräfte wird unterstützt, um die besten Köpfe einfacher nach Europa zu holen.
- Bei kriminellen Mitgliedern ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind sämtliche aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen mit dem Ziel der Ausweisung und Abschiebung anzuwenden.
- Wer in Deutschland lebt, ist Teil der Gesellschaft.
- Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sollen in allen Bereichen teilhaben können.
- Von zuziehenden Menschen wird erwartet, dass sie die Gesetze einhalten.
- Von zuziehenden Menschen wird erwartet, dass sie die Landessprache sprechen.
- Der Spracherwerb soll beschleunigt werden.
- Beim Spracherwerb soll vermehrt auf digitale, flexible und zielgruppenspezifische Angebote gesetzt werden.
- Zuwanderer aus der Europäischen Union und ihre Familien sollen durch Informations- und Sprachförderung beim Übergang in qualifizierte Beschäftigung besser unterstützt werden.
- Die Integration der ganzen Familie von Zuwanderern aus der Europäischen Union soll von Anfang an gefördert werden.
- Bei Kindern soll flächendeckend der Sprachstand erhoben werden.
- Kommunale Integrationsfachkräfte sollen durch ein Bundesprogramm gefördert werden.
- Beratungsangebote in Kitas und Grundschulen sollen verbessert werden.
- Frauen und Mütter sollen durch gezielte digitale Angebote beim Spracherwerb unterstützt werden.
- Über Angebote für Frauen und Mütter sollen auch Kinder besser erreicht werden.
- Die Arbeitsmarktintegration von Migranten soll erfolgreich verlaufen.
- Mit einem befristeten Programm sollen Kenntnisse über Gründungsschritte, Kreditzugang und Zulassungsvoraussetzungen zielgerichtet vermittelt werden.
- Für Spätaussiedler werden weiterhin Eingliederungshilfen geleistet.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht