Unterlieger
Fachbegriff
Ein Begriff aus dem Wasserrecht: Unterlieger sind Berechtigte, etwa Grundstückseigentümer, weiter flussabwärts. Sie können betroffen sein, wenn weiter oben am Fluss zum Beispiel Wasser aufgestaut wird. Das Gegenstück ist der Oberlieger.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Niedersachsen
2017
SPD NI CDU NI · Koalitionsvertrag 2
Rheinland-Pfalz
2026
CDU RP SPD RP · Koalitionsvertrag 2
CDU RP 2
Sachsen-Anhalt
1998
CDU ST 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.