Selbstbestimmungsrecht der Völker
Begriff
Grundsatz des Völkerrechts: Jedes Volk darf frei über seinen politischen Status, seine Staatsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung bestimmen. Dazu gehört die Freiheit von Fremdherrschaft.
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In den Programmen
21 Forderungen aus 9 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
AfD 1
2021
AfD 1
FW 1
2017
FW 1
2013
FW 1
Länder
Niedersachsen
1998
CDU NI 4
1994
CDU NI 4
Rheinland-Pfalz
2016
AfD RP 1
Bremen
2007
BIW HB 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.