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Glossar

Selbstbestimmungsrecht der Völker

Begriff

Grundsatz des Völkerrechts: Jedes Volk darf frei über seinen politischen Status, seine Staatsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung bestimmen. Dazu gehört die Freiheit von Fremdherrschaft.

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In den Programmen

21 Forderungen aus 9 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2025

AfD 1

2021

AfD 1
FW 1

2017

FW 1

2013

FW 1

Länder

Niedersachsen

1998
CDU NI 4
1994
CDU NI 4

Rheinland-Pfalz

2016
AfD RP 1

Bremen

2007
BIW HB 3

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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