Regelbeurteilung
Fachbegriff
Dienstliche Beurteilung von Beamten, die regelmäßig erfolgt, im Bund spätestens alle drei Jahre. Daneben gibt es Anlassbeurteilungen, wenn die Umstände es erfordern. Bewertet werden fachliche Leistung, Eignung und Befähigung.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Bayern
2013
Grüne BY 1
1998
SPD BY 1
Sachsen
2019
CDU SN Grüne SN SPD SN · Koalitionsvertrag 1
Schleswig-Holstein
2022
CDU SH 1
Thüringen
2014
Linke TH 1
Bremen
2023
CDU HB 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.