Produzentenhaftung
Fachbegriff
Haftung des Herstellers für Schäden durch seine Produkte nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie besteht gegenüber jedem Abnehmer des Produkts.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2009
Linke 2
1994
Grüne 2
Länder
Sachsen-Anhalt
2011
Linke ST 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.