Oberlieger
Fachbegriff
Im Wasserrecht jemand, der weiter oben an einem Gewässer Rechte hat, etwa als Grundstückseigentümer. Das Gegenstück ist der Unterlieger weiter flussabwärts. Was der eine am Gewässer tut, kann den anderen betreffen.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Rheinland-Pfalz
2026
CDU RP SPD RP · Koalitionsvertrag 2
CDU RP 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.