Lehrfreiheit
Fachbegriff
Das Recht von Hochschulen und ihren Lehrenden, frei zu lehren und zu forschen. Es gehört zur akademischen Freiheit oder Wissenschaftsfreiheit. Dazu gehört auch Verantwortung für Hochschulen, Lehrende und Studierende.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Baden-Württemberg
2001
SPD BW 2
Rheinland-Pfalz
2026
BSW RP 1
Schleswig-Holstein
1996
CDU SH 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.