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Glossar

Lehrfreiheit

Fachbegriff

Das Recht von Hochschulen und ihren Lehrenden, frei zu lehren und zu forschen. Es gehört zur akademischen Freiheit oder Wissenschaftsfreiheit. Dazu gehört auch Verantwortung für Hochschulen, Lehrende und Studierende.

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In den Programmen

4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Baden-Württemberg

2001
SPD BW 2

Rheinland-Pfalz

2026
BSW RP 1

Schleswig-Holstein

1996
CDU SH 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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