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Glossar

Kronzeugenregelung

Fachbegriff

Gesetzliche Regeln, nach denen ein Beteiligter an einer Straftat milder bestraft oder nicht bestraft wird, wenn er gegen die anderen Beteiligten aussagt. Der Begriff stammt aus Presse, Lehre und Politik, nicht aus dem Gesetz.

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In den Programmen

32 Forderungen aus 16 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2005

Grüne 1

2002

CDU und CSU 1

1998

Grüne 1

1994

CDU und CSU 1

Länder

Baden-Württemberg

2001
CDU BW 4

Niedersachsen

2003
CDU NI 5
1994
CDU NI 1

Hessen

2008
CDU HE 1
2003
CDU HE 1

Rheinland-Pfalz

2006
CDU RP 4
FDP RP 1

Berlin

2001
CDU BE 3

Sachsen-Anhalt

2002
CDU ST 2

Mecklenburg-Vorpommern

1994
CDU MV 2

Saarland

2004
CDU SL 2

Bremen

2007
BIW HB 2

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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