Grobe Fahrlässigkeit
Fachbegriff
Eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß missachtet und nicht beachtet, was in der Lage jedem hätte einleuchten müssen. Im Gesetz ist der Begriff nicht genau festgelegt.
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In den Programmen
9 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
FDP 1
Länder
Niedersachsen
2017
CDU NI 2
2013
FW NI 1
Hessen
1999
CDU HE 1
Schleswig-Holstein
2000
CDU SH 1
Sachsen-Anhalt
2016
FDP ST 1
Hamburg
2020
FDP HH 1
Mecklenburg-Vorpommern
2016
FDP MV 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.