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Glossar

Grobe Fahrlässigkeit

Fachbegriff

Eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß missachtet und nicht beachtet, was in der Lage jedem hätte einleuchten müssen. Im Gesetz ist der Begriff nicht genau festgelegt.

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In den Programmen

9 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2025

FDP 1

Länder

Niedersachsen

2017
CDU NI 2
2013
FW NI 1

Hessen

1999
CDU HE 1

Schleswig-Holstein

2000
CDU SH 1

Sachsen-Anhalt

2016
FDP ST 1

Hamburg

2020
FDP HH 1

Mecklenburg-Vorpommern

2016
FDP MV 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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