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Glossar

Gefährdungshaftung

Fachbegriff

Haftung für Schäden aus einer erlaubten, aber gefährlichen Sache, etwa einer Anlage oder einem Haustier. Der Verursacher haftet auch dann, wenn ihn keine Schuld trifft.

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In den Programmen

13 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

1998

Grüne 1

Länder

Bayern

2003
FDP BY 2
1998
Grüne BY 2

Baden-Württemberg

1992
SPD BW 3

Hessen

1991
SPD HE 2

Bremen

2023
SPD HB Grüne HB Linke HB · Koalitionsvertrag 3

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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