Gefährdungshaftung
Fachbegriff
Haftung für Schäden aus einer erlaubten, aber gefährlichen Sache, etwa einer Anlage oder einem Haustier. Der Verursacher haftet auch dann, wenn ihn keine Schuld trifft.
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In den Programmen
13 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
1998
Grüne 1
Länder
Bayern
2003
FDP BY 2
1998
Grüne BY 2
Baden-Württemberg
1992
SPD BW 3
Hessen
1991
SPD HE 2
Bremen
2023
SPD HB Grüne HB Linke HB · Koalitionsvertrag 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.