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Vertrag und Programme

SPD, Grundsatzprogramm 2007: nicht im Vertrag

Mut zur Verantwortung. Thüringen nach vorne bringen. Regierungsvertrag 2024–2029 zwischen CDU, BSW und SPD im Freistaat Thüringen

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2007 der SPD, nicht aus dem Vertrag. 316 von 579 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung12
  1. Parteien gelten als unverzichtbares Element einer demokratischen Gesellschaft.
  2. Jeder politische Allmachtsanspruch über die Menschen wird abgelehnt.
  3. Demokratische Politik soll Vorrang vor der Ökonomie haben; eine Unterordnung des Politischen unter das Ökonomische wird abgelehnt.
  4. Der demokratische Rechts- und Sozialstaat ist verantwortlich für das, was nicht zur Ware werden darf.
  5. Der Staat ist nicht für Wahrheit zuständig, wohl aber für die Bedingungen der Wahrheitsfindung.
  6. Deregulierung als Prinzip wird abgelehnt.
  7. Privatisierungen werden abgelehnt, wo sie den Zugang zu öffentlichen Gütern behindern oder das Gewaltmonopol des Staates infrage stellen.
  8. Bei Privatisierungen werden neben dem kurzfristigen Nutzen für die öffentlichen Finanzen auch die Folgen für politische Gestaltungsmöglichkeiten und demokratische Verantwortung geprüft.
  9. Kernbereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge werden nicht den Renditeerwägungen globaler Kapitalmärkte ausgesetzt.
  10. Verfassungsrechtliche Grenzen der parlamentarischen Mehrheit gelten auch für Bürgerentscheide.
  11. Ein vormundschaftlicher Staat wird abgelehnt.
  12. Die Demokratie braucht starke, entscheidungsfähige Parteien und starke Parlamente.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte7
  1. Menschen dürfen weder vom Staat noch von der Wirtschaft zum Mittel für Zwecke erniedrigt werden.
  2. Sicherheit vor Verbrechen ist eine Pflicht des Staates und darf nicht zur Ware werden.
  3. Das staatliche Gewaltmonopol wird verteidigt.
  4. Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird abgelehnt.
  5. Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte bedürfen einer Rechtfertigung.
  6. Das Verbot von Willkür und Folter gilt absolut.
  7. Menschenrechte können nicht durch Berufung auf religiöse Regeln oder Traditionen außer Kraft gesetzt werden.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit7
  1. Niemand darf Frauen und Mädchen daran hindern, sich frei zu entfalten und zu bilden.
  2. Die Chancen der Mehrsprachigkeit von Einwanderern werden genutzt.
  3. Die Einbürgerung von Zuwanderern wird angestrebt.
  4. Mehrstaatlichkeit wird bei der Einbürgerung nicht ausgeschlossen.
  5. Ausländer ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die länger in Deutschland leben, erhalten das kommunale Wahlrecht, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen.
  6. Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte bleibt bestehen.
  7. Wer vor staatlicher, nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung oder Diskriminierung flieht, erhält in Deutschland Schutz und schließlich einen gesicherten Aufenthalt.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie31
  1. National, europäisch und international soll eine soziale Antwort auf den globalen Kapitalismus gegeben werden.
  2. Kapital soll der Wertschöpfung und dem Wohlstand dienen.
  3. Die Globalisierung soll durch demokratische Politik gestaltet werden.
  4. Recht, Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Kultur und natürliche Umwelt sollen nicht zur bloßen Ware werden.
  5. Der Markt gilt als notwendiges und anderen Koordinierungsformen überlegenes Mittel.
  6. Der Markt soll durch Regeln, einen sanktionsfähigen Staat, wirkungsvolle Gesetze und faire Preisbildung eingerahmt werden.
  7. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche wird abgelehnt.
  8. Eine koordinierte Marktwirtschaft soll den Vorrang der Demokratie vor den Märkten gewährleisten.
  9. Die Finanzmärkte sollen international einem wirksamen ordnungspolitischen Rahmen unterworfen werden.
  10. Die Entwicklung der Marktwirtschaft zu einer Marktgesellschaft wird in Deutschland und Europa abgelehnt.
  11. Die Globalisierung gilt als Chance für neue Arbeitsplätze und weltweiten Wohlstand.
  12. Märkte werden politisch gestaltet, auch über nationale Grenzen hinaus.
  13. Es gilt so viel Wettbewerb wie möglich und so viel regulierender Staat wie nötig.
  14. Für die soziale Marktwirtschaft wird ein gemeinsames Vorgehen in der Europäischen Union angestrebt.
  15. In Deutschland wird eine Kultur der Selbstständigkeit gefördert.
  16. Die öffentliche und private Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen wird erhöht, um Beschäftigungspotenziale zu erschließen.
  17. Der Staat bündelt seine Mittel und Instrumente von der Forschung über gezielte Regulierung bis zur Beschaffung bestimmter Produkte.
  18. Eine moderne Volkswirtschaft braucht einen funktionierenden Kapital- und Finanzmarkt.
  19. Langfristig orientierte Anleger werden auch über Steuer- und Aktienrecht gestärkt.
  20. Für Investoren und Fonds gelten Spielregeln, die einseitige Renditeorientierung zulasten des Substanzerhalts von Unternehmen verhindern.
  21. Die internationale Regulierung der Güter- und Finanzmärkte gewinnt an Bedeutung.
  22. Zur Stabilität der Finanzmärkte wird gemeinsam mit anderen Staaten und internationalen Institutionen gehandelt.
  23. Klare Regeln und wirksame Aufsicht verhindern Stabilitätsrisiken und volkswirtschaftlich schädliche Fehlentwicklungen.
  24. Die besondere Rolle kleinerer Banken und Sparkassen für kleine und mittlere Unternehmen wird erhalten.
  25. Die Sparkassen bleiben öffentlich-rechtlich.
  26. Geistiges Eigentum wird geschützt.
  27. Die Bedingungen, unter denen Produkte hergestellt und Dienstleistungen erbracht werden, werden transparent gemacht.
  28. Der Markt der Finanzdienstleistungen wird transparenter.
  29. Es gibt eine umfassende Verbraucherbildung.
  30. Die öffentliche Hand ist mit Beschaffungs- und Investitionsentscheidungen Vorbild für nachhaltigen Konsum.
  31. Qualitatives Wachstum soll Wohlstand und Lebensqualität für alle ermöglichen.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung56
  1. Ein vorsorgender Sozialstaat soll Armut bekämpfen, gleiche Chancen und gerechte Teilhabe sichern und die großen Lebensrisiken verlässlich absichern.
  2. Ausreichende soziale Sicherung gilt als Voraussetzung dafür, Freiheit nutzen zu können.
  3. Einkommen, Vermögen und Macht sollen gleichmäßiger verteilt werden.
  4. Menschen sollen mehr selbstbestimmte und freie Zeit erhalten.
  5. Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten werden nicht vereinheitlicht.
  6. Die Mitgliedstaaten verständigen sich auf einen sozialen Stabilitätspakt.
  7. Für die nationalen Sozial- und Bildungsausgaben werden Ziele und Standards festgelegt, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.
  8. Soziale Sicherheit ist Aufgabe des Staates und keine Ware.
  9. Frauen und Männer erhalten mehr Zeitsouveränität.
  10. Für gleichwertige Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
  11. Jeder Mensch soll einen gerechten Anteil am erwirtschafteten Reichtum erhalten.
  12. Die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten großer Unternehmen wird beibehalten.
  13. Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung werden auf europäischer Ebene ausgebaut.
  14. Der Flächentarifvertrag wird gestärkt.
  15. Die Arbeitnehmerrechte werden gesichert, einschließlich des Kündigungsschutzes.
  16. Lohnzuwächse orientieren sich am Produktivitätswachstum und an der Inflation.
  17. Die Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenskapital wird als zusätzliche Einkommensquelle unterstützt.
  18. Überbetriebliche Fonds sollen verhindern, dass bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmer übergeht.
  19. Gering verdienende Freiberufler und Gewerbetreibende erhalten eine bessere soziale Sicherung.
  20. Die sozialen Sicherungssysteme werden stärker durch Steuern auf alle Einkunftsarten und weniger durch Beiträge finanziert.
  21. Lohnsteigerungen orientieren sich mindestens an Produktivität und Inflation.
  22. Das Ziel der Vollbeschäftigung wird beibehalten.
  23. Zeiten der Weiterbildung, Kindererziehung, Familienarbeit sowie ehrenamtlicher und politischer Arbeit werden solidarisch sozial abgesichert.
  24. Vollbeschäftigung soll durch hohes qualitatives Wachstum, innovative Produkte und Beschäftigungsdynamik im Dienstleistungsbereich erreicht werden.
  25. Eine moderne Arbeitszeitpolitik fördert Selbstbestimmung und Flexibilität und bringt durch Arbeitszeitverkürzung mehr Menschen in Beschäftigung.
  26. Arbeitnehmer erhalten einen gerechten Anteil am Ertrag der gesellschaftlichen Arbeit.
  27. Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer bei Unternehmensentscheidungen werden gestärkt.
  28. Mitbestimmungsrechte werden auf europäischer Ebene verankert.
  29. Die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand wird ausgebaut.
  30. Mindestlöhne werden tariflich und gesetzlich durchgesetzt.
  31. Gute Arbeit soll Flexibilität und Sicherheit verbinden.
  32. Menschen haben ein Recht auf freie Zeit.
  33. Eine moderne Arbeitszeitpolitik wird entwickelt.
  34. Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Arbeitsversicherung umgestaltet.
  35. Überstunden werden abgebaut.
  36. Arbeitszeitkonten werden abgesichert.
  37. Die Sozialsysteme werden den sich ändernden Erwerbsbiografien besser angepasst.
  38. Die Arbeitsversicherung sichert berufliche Übergänge und Erwerbsunterbrechungen ab.
  39. Die Arbeitsversicherung gewährleistet Weiterbildung in allen Lebensphasen.
  40. Zuwanderung und Freizügigkeit von Arbeitnehmern dürfen nicht zu Sozial- und Lohndumping führen.
  41. Unbefristete und sozialversicherte Arbeitsverhältnisse werden gestärkt.
  42. Arbeits- und Kündigungsschutz bleiben erhalten.
  43. Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen; soziale Bürgerrechte ergänzen die Freiheitsrechte.
  44. Staatlich verbürgte soziale Sicherung, einklagbare Rechtsansprüche auf Sozialleistungen und Arbeitnehmerrechte bleiben Fundament des Sozialstaats.
  45. Der Sozialstaat wird zum vorsorgenden Sozialstaat weiterentwickelt.
  46. Die Erwerbsquote von Frauen und Älteren wird erhöht.
  47. Bildung ist zentrales Element der Sozialpolitik.
  48. Zentrale Ziele des Sozialstaats sind Sicherheit, Teilhabe und Emanzipation.
  49. Der Sozialstaat schützt vor existenzieller Not, Ausbeutung, Diskriminierung und Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit.
  50. Beschäftigte in sozialen Einrichtungen haben Anspruch auf erstklassige Qualifizierung und Förderung.
  51. Soziale Dienstleistungen müssen nicht vom Staat selbst erbracht werden.
  52. Der Staat verantwortet Qualität und gleichen Zugang für alle bei sozialen Diensten.
  53. Paritätische Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben Grundlage der Sicherungssysteme.
  54. Die Sicherungssysteme werden durch eine höhere, gesicherte Steuerfinanzierung nach Leistungsfähigkeit ergänzt.
  55. Die Finanzierung des Sozialstaats wird auf eine breitere Grundlage gestellt, um Erwerbsarbeit zu entlasten.
  56. Der Sozialstaat setzt stärker am Bürgerstatus und weniger am Erwerbsstatus an.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen11
  1. Wer überdurchschnittlich verdient oder mehr Vermögen besitzt, soll mehr zum Wohl der Gesellschaft beitragen.
  2. Für Unternehmensteuern gelten europaweit Mindestsätze.
  3. Für Unternehmensteuern gilt europaweit eine einheitliche Bemessungsgrundlage.
  4. Von der EU beschlossene Mindestsätze für Unternehmensteuern werden befürwortet.
  5. Die Steuerpolitik soll Ungleichheit von Einkommen und Vermögen begrenzen und gleiche Chancen fördern.
  6. Der Staat braucht für politische Gestaltung ausreichende und verlässliche Einnahmen.
  7. Unternehmen und Privathaushalte beteiligen sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung staatlicher Aufgaben.
  8. Die progressive Einkommensteuer wird beibehalten.
  9. Große Vermögen werden gerecht besteuert.
  10. Große Erbschaften werden gerecht besteuert.
  11. Finanz- und Geldpolitik in Deutschland und Europa soll die Konjunktur festigen und stetiges, kräftiges Wachstum fördern.
Rente und Alterssicherung8
  1. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt tragende Säule der Alterssicherung.
  2. Die gesetzliche Rente wird durch Betriebsrenten oder öffentlich geförderte private Vorsorge ergänzt.
  3. Die gesetzliche Rentenversicherung wird langfristig auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt.
  4. Erwerbseinkommen und Erwerbsdauer bleiben Maßstab für die Rentenhöhe.
  5. Die Rente bleibt beitragsbezogen.
  6. Eine Einheitsrente wird abgelehnt.
  7. Altersarmut wird vermieden.
  8. Frauen erhalten eine eigenständige Alterssicherung.
Gesundheit und Pflege10
  1. Alle Menschen sollen ein gesundes Leben führen können.
  2. Die Würde des menschlichen Lebens ist in allen Phasen unantastbar.
  3. Das Verbot gezielter genetischer Eingriffe in die menschliche Keimbahn bleibt bestehen.
  4. Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen werden auch in Kindertagesstätten und Schulen eingeführt.
  5. Jedes Kind hat ein Recht, gesund aufzuwachsen.
  6. Medizinischer Fortschritt wird genutzt, um Krankheiten zu heilen und unheilbar Kranke menschenwürdig zu versorgen.
  7. Eine Zweiklassenmedizin wird abgelehnt.
  8. Eine solidarische Bürgerversicherung für alle Menschen wird eingeführt.
  9. Die Prinzipien der Bürgerversicherung werden auf die Pflegeversicherung übertragen.
  10. Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Sterben in Würde.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft14
  1. Kein Kind soll zurückgelassen werden.
  2. Kulturelle Vielfalt gilt als Merkmal erfolgreicher Gesellschaften.
  3. Die Gesellschaft ist bei Behinderung, im Alter, am Lebensanfang und am Lebensende zum besonderen Schutz der Menschenwürde verpflichtet.
  4. Natürliche Ungleichheiten und soziale Herkunft dürfen nicht über Lebenswege entscheiden.
  5. Die Bürgergesellschaft kontrolliert und ergänzt staatliches Handeln, ersetzt es aber nicht.
  6. Eine Kultur des gemeinnützigen Stiftens wird unterstützt.
  7. Die Trennung in typische Frauen- und Männerberufe wird überwunden.
  8. Eltern werden durch Bildungs- und Betreuungsangebote bei ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt.
  9. Eltern, Hebammen, Ärzte und Pflegekräfte werden auf ihre Aufgabe in den ersten Lebensjahren von Kindern gut vorbereitet.
  10. Leitbild ist die Familie, in der Mutter und Vater gleichermaßen für Unterhalt und Fürsorge verantwortlich sind.
  11. Den Menschen wird kein Lebensmodell vorgeschrieben.
  12. Familie ist dort, wo Kinder sind oder Lebenspartner und Generationen füreinander einstehen.
  13. Die Trennung der Eltern darf für Kinder kein Armutsrisiko werden.
  14. Angestrebt wird eine solidarische Bürgergesellschaft mit einer Kultur des Respekts und der Anerkennung.
Bildung, Wissenschaft und Forschung25
  1. Bildung gilt als Menschenrecht, dem der Staat verpflichtet ist, und nicht als Ware.
  2. Erfindungen werden daraufhin geprüft, ob sie freier Entfaltung, Würde, Sicherheit und Miteinander der Menschen nutzen.
  3. Erforschung und Anwendung von Bio- und Gentechnologie und neuer medizinischer Möglichkeiten erfordern ethische Reflexion und breite Diskussion.
  4. Ein Recht auf Weiterbildung wird eingeführt.
  5. Bildung vermittelt Freude am Lernen und Offenheit für Forschungsergebnisse.
  6. Schulabschlüsse können gebührenfrei nachgeholt werden.
  7. Gemeinsames Lernen, auch mit Menschen mit Behinderungen, wird zur sozialen Integration genutzt.
  8. Analphabetismus wird bekämpft.
  9. Das Verhältnis von Frauen und Männern unter Lehrenden von der Kita bis zur Hochschule wird ausgewogener.
  10. Es gibt einen Rechtsanspruch auf gute Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr.
  11. Kinder lernen in einer gemeinsamen Schule bis zur zehnten Klasse.
  12. Längeres gemeinsames Lernen wird mit besserer individueller Förderung verbunden.
  13. Das Bildungswesen wird sozial durchlässiger.
  14. Die Leistungsfähigkeit der Schulen wird regelmäßig überprüft.
  15. Wo das duale System zu wenige Ausbildungsplätze bietet, gibt es eine öffentlich verantwortete Berufsausbildung.
  16. Für die Hochschulfinanzierung gibt es einen finanziellen Ausgleich zwischen den Bundesländern.
  17. Hochschulen sind so weit wie möglich autonom.
  18. Alle Hochschulangehörigen bestimmen mit.
  19. Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre bleiben Kern der Universität.
  20. Der Anteil Studierender aus bildungsfernen Familien wird erhöht.
  21. Beruflich Qualifizierten wird ein Studium finanziell ermöglicht.
  22. Studiengebühren für das Erststudium werden abgelehnt.
  23. Die staatliche Ausbildungsförderung wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  24. Tarifpartner und Betriebe werden in die Sicherung der Fortbildung einbezogen.
  25. Weiterbildung kommt auch Älteren zugute.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung3
  1. Wohnraum darf nicht zum Spekulationsobjekt werden.
  2. Der soziale Zusammenhalt in Städten und Quartieren wird verbessert.
  3. Die Rechte der Mieter werden geschützt.
Verkehr und Infrastruktur1
  1. Überflüssiger Verkehr wird durch bessere Logistik und klügere Siedlungsstrukturen vermieden.
Energie2
  1. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz gelten als Schlüssel zu einer friedlichen Entwicklung.
  2. Der Ausstieg aus der Atomkraft wird umgesetzt.
Klima, Umwelt und Naturschutz3
  1. Qualitatives Wachstum soll dem Klimawandel entgegenwirken.
  2. In der Industrie werden erschöpfliche durch erneuerbare Rohstoffe ersetzt.
  3. Meere und Küstenregionen werden effektiv geschützt.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum3
  1. Tierversuche werden wo immer möglich vermieden.
  2. Landwirte und Verbraucher haben einen Anspruch auf gentechnikfreien Anbau.
  3. Neue Kooperationsformen für Landwirte stärken ihre Position gegenüber dem konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel.
Europa, Euro und europäische Institutionen27
  1. Ein soziales Europa soll die Antwort auf die Globalisierung sein.
  2. Das Projekt eines geeinten Europa soll vollendet werden.
  3. Die Europäische Union soll die politische Antwort auf die Globalisierung sein.
  4. Europa soll tolerant sein und seine Vielfalt an Nationen, Regionen, Kulturen und Religionen pflegen.
  5. Die Europäische Union setzt den Märkten einen sozialen und ökologischen Rahmen, wo der Nationalstaat es nicht mehr kann.
  6. Die Europäische Union soll die Antwort auf die Globalisierung werden.
  7. In der Europäischen Union wird mehr Demokratie verwirklicht.
  8. Leitbild ist eine politische Union mit demokratischen Mitwirkungsrechten für alle europäischen Bürger.
  9. Die Europäische Union erhält eine parlamentarisch verantwortliche Regierung.
  10. Die Europäische Union erhält eine europäische Verfassung.
  11. Europa wird föderal gestaltet, mit Beteiligung von Europäischem Parlament und Nationalstaaten an der Gesetzgebung.
  12. Was nur Menschen vor Ort, in der Region oder einem Land betrifft, bleibt in deren Zuständigkeit und wird nicht durch europäische Regeln ausgehebelt.
  13. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden gestärkt.
  14. Das Europäische Parlament erhält umfassende Kontrollrechte gegenüber der Europäischen Kommission.
  15. Das Europäische Parlament erhält ein eigenes Gesetzesinitiativrecht.
  16. Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt.
  17. Die Demokratisierung der EU kann über eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten erfolgen, wenn einzelne Staaten sie blockieren.
  18. Eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten bleibt für alle Mitgliedstaaten offen.
  19. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik werden in der EU wachstums- und beschäftigungsorientiert koordiniert.
  20. Für diese Koordination werden verbindliche gesamtwirtschaftliche Vorgaben eingeführt.
  21. Neben die Wirtschafts- und Währungsunion tritt gleichrangig eine europäische Sozialunion.
  22. Der freie Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen wird als Prinzip für die Europäische Union verbindlich festgelegt.
  23. Der EU-Haushalt wird weniger aus Zuweisungen der nationalen Haushalte finanziert.
  24. Die Europäische Union erhält langfristig eine eigene Einnahmequelle.
  25. Zusagen gegenüber Ländern mit Beitrittsperspektive, die die Kriterien erfüllen, werden eingehalten.
  26. Die Beitrittszusagen gelten auch gegenüber der Türkei.
  27. Die europäische Nachbarschaftspolitik gegenüber Staaten, die mittelfristig nicht beitreten können, wird fortentwickelt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit74
  1. Nationalstaaten sollen sich zusammenschließen, um ihren Einfluss gegenüber dem globalen Kapital gemeinsam zu stärken.
  2. Eine Weltinnenpolitik mit starken Vereinten Nationen soll entwickelt werden.
  3. Eine gerechte Weltwirtschaftsordnung soll geschaffen werden.
  4. Zusammenarbeit soll zum Leitprinzip des neuen Jahrhunderts werden.
  5. Die Unteilbarkeit und universelle Geltung der Menschenrechte ist nicht verhandelbar.
  6. Die Todesstrafe soll weltweit geächtet werden.
  7. Internationale Politik soll multilateral in organisierter Zusammenarbeit der Staaten erfolgen.
  8. Die Vorstellung eines Kampfes der Kulturen wird abgelehnt.
  9. Auswärtige Kulturpolitik soll als Teil der Außenpolitik Verständnis für Deutschland wecken und den Dialog der Kulturen fördern.
  10. Angestrebt wird ein umfassender Frieden im Nahen Osten auf der Grundlage internationaler Verträge.
  11. Das palästinensische Volk soll Selbstbestimmung und einen lebensfähigen eigenen Staat erhalten.
  12. Die transatlantische Partnerschaft soll erneuert werden.
  13. Das transatlantische Bündnis soll eine neue, am globalen Zeitalter ausgerichtete Zielbestimmung erhalten.
  14. Den Beziehungen zu den USA wird besonderes Gewicht beigemessen.
  15. Die deutsch-französische Freundschaft und Zusammenarbeit soll als Motor der europäischen Einigung und um ihrer selbst willen fortbestehen.
  16. Die Beziehungen zu Polen sollen weiterentwickelt werden.
  17. Die strategische Partnerschaft mit Russland gilt für Deutschland und die EU als unverzichtbar.
  18. Die Vereinten Nationen sollen zur obersten Instanz einer globalen Rechtsordnung ausgebaut werden.
  19. Globales Recht soll geschaffen und durchgesetzt werden.
  20. Die internationale Gerichtsbarkeit soll gestärkt werden.
  21. Internationales Recht soll durch durchsetzbare Sanktionen verbindlich werden.
  22. Die Institutionen der Vereinten Nationen sollen reformiert und demokratisiert werden.
  23. Die Rechte der UN-Vollversammlung sollen gestärkt werden.
  24. Die Stellung des UN-Generalsekretärs soll gestärkt werden.
  25. Bei der Reform des UN-Sicherheitsrats sollen alle Kontinente angemessen beteiligt werden.
  26. Das Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat wird abgelehnt.
  27. Deutschland soll mehr Verantwortung in den Vereinten Nationen übernehmen, auch mit einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat.
  28. Die Europäische Union soll langfristig einen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten.
  29. Ein Globaler Rat der Vereinten Nationen für Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik soll geschaffen werden.
  30. Der Globale Rat soll wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange abstimmen und unkontrollierte Kapitalbewegungen sowie soziales und ökologisches Dumping begrenzen.
  31. Alle Regionen und die internationalen Handels- und Finanzinstitutionen sollen im Globalen Rat hochrangig vertreten sein.
  32. Finanzielle Stabilität, Klimaschutz, Sicherung der Ökosysteme und Seuchenschutz gelten als globale politische Aufgaben.
  33. Die Staatengemeinschaft soll den Vereinten Nationen die notwendigen Mittel bereitstellen.
  34. IWF, Weltbank und WTO sollen sich an Nachhaltigkeit, Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten messen lassen.
  35. Die Entscheidungen von IWF, Weltbank und WTO sollen transparent sein.
  36. Die Stimmrechte in IWF, Weltbank und WTO sollen die Interessen der Entwicklungsländer stärker berücksichtigen.
  37. Die Internationale Arbeitsorganisation soll gestärkt werden.
  38. Deutschland unterstützt den Aufbau regionaler Organisationen nach dem Vorbild von Europarat und OSZE in anderen Weltregionen.
  39. Die Sozialistische Internationale soll als Bündnis sozialdemokratischer Parteien eine stärkere Rolle erhalten.
  40. Krisenprävention gilt als effizienteste Sicherheitspolitik.
  41. Dauerhafter Frieden erfordert die Überwindung struktureller Konfliktursachen wie Hunger, Armut und Ressourcenmangel.
  42. Die Bekämpfung von Korruption bleibt ein Ziel der Armutsbekämpfung.
  43. Gute Regierungsarbeit in Entwicklungsländern wird gefördert.
  44. Entwicklungsländer werden systematisch entschuldet.
  45. Aids, Seuchen und Epidemien werden als Teil der Armutsbekämpfung bekämpft.
  46. Die Industrieländer öffnen im Rahmen der Welthandelsorganisation ihre Märkte für Entwicklungsländer.
  47. Die Subventionierung von Agrarexporten der Industrieländer wird schrittweise reduziert und schließlich beendet.
  48. Eine neue Politik effektiver Rüstungskontrolle, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung wird verfolgt.
  49. Sämtliche auf deutschem Boden lagernden Atomsprengköpfe werden abgezogen.
  50. Ziel ist eine atomwaffenfreie Welt.
  51. Die Urananreicherung wird unter internationale Kontrolle gestellt.
  52. Der Einsatz von Atomwaffen wird international rechtsverbindlich geächtet.
  53. Der Weltraum bleibt frei von Waffen.
  54. Konventionelle Rüstungsgüter werden verstärkt begrenzt und kontrolliert.
  55. Bestehende multilaterale Abrüstungsverträge werden gestärkt und ausgebaut.
  56. Produktion und Export von Landminen und Streubomben werden verboten.
  57. Deutschland strebt weder Herstellung noch Besitz noch Anwendung von Massenvernichtungswaffen an.
  58. Es gilt eine strenge Rüstungsexportpolitik.
  59. Bei Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter sind Menschenrechte, gute Regierungsführung und das Verbot von Waffenlieferungen in Konfliktregionen maßgeblich.
  60. Deutschland übernimmt Verantwortung bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und zivilgesellschaftlichen Strukturen in zerfallenden Staaten.
  61. Das Militär kommt beim internationalen Kampf gegen den Terror nur als letzte Option zum Einsatz.
  62. Jede Aufweichung des Völkerrechts wird auch angesichts des Terrorismus abgelehnt.
  63. Die Friedenspolitik setzt vorrangig auf die Vorbeugung gegen Konflikte.
  64. Bundeswehreinsätze werden stets in ein Konzept politischer, diplomatischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und kultureller Maßnahmen eingebettet.
  65. Die Mittel für zivile Krisenprävention und Krisenreaktion werden erhöht.
  66. Die Instrumente ziviler Krisenprävention und Krisenreaktion werden ausgebaut.
  67. Militärische Mittel bleiben das letzte Mittel.
  68. Soldatinnen und Soldaten werden auch zur Friedensstabilisierung nur eingesetzt, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
  69. Gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz der Bundeswehr bleiben erhalten.
  70. Die Wehrpflicht wird fortentwickelt.
  71. Die Freiwilligkeit beim Wehrdienst wird gestärkt.
  72. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird auch international durchgesetzt.
  73. Der Einsatz einer europäischen Armee muss parlamentarisch legitimiert werden.
  74. Angestrebt wird eine friedlichere und gerechtere Welt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung12
  1. Kultur gilt als Ausdruck einer humanen Gesellschaft und nicht als bloße Ware.
  2. Die Selbstkontrolle der Medien und journalistisch-ethische Standards werden beibehalten.
  3. Manipulation, politische Einseitigkeit und Jugendgefährdung in den Medien werden abgelehnt.
  4. Sexistische, rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte werden bekämpft.
  5. Der Dialog zwischen den Kulturen wird unterstützt.
  6. Kulturelle Vielfalt wird fundamentalistischen Verengungen, der Politisierung religiöser Unterschiede und globaler Monokultur vorgezogen.
  7. Der Staat übernimmt Verantwortung für die soziale Absicherung freier Künstlerinnen und Künstler.
  8. Der Staat wirbt im Ausland für die deutsche Kultur.
  9. Mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird bei gemeinsamen Aufgaben in freier Partnerschaft zusammengearbeitet.
  10. Kirchen und Religionsgemeinschaften regeln ihre inneren Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze autonom.
  11. Das Urheberrecht wird gesichert.
  12. Urheber behalten die Freiheit, ihr geistiges Eigentum der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung10
  1. Menschen in Abwanderungsregionen sollen Hilfe erhalten, um Zukunftsperspektiven für ihre Heimat zu schaffen.
  2. Deutschland bleibt ein sozialer Bundesstaat.
  3. Im föderalen Staat gilt das Subsidiaritätsprinzip.
  4. Der föderale Staat wird bejaht.
  5. Die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern orientiert sich an der besten Aufgabenerfüllung statt an der Wahrung von Zuständigkeiten.
  6. Leitbild ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
  7. Zwischen allen Teilen Deutschlands gilt eine solidarische Beistandspflicht.
  8. Ostdeutschland hat Anspruch auf gesamtdeutsche Solidarität.
  9. Die Entwicklung der Wachstumskerne in den neuen Bundesländern wird in Zusammenarbeit mit der EU gestärkt.
  10. Kommunen stellen Menschen in spezifischen Notlagen geeignete Hilfe zur Verfügung.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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