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Linke SL · NEUSTART FÜRS SAARLAND. Sozial. Ökologisch. Sicher. Landtagswahlprogramm Die Linke Saar 2027

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für das Saarland, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 89 neu, 5 geändert, 3 unverändert, 4 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf setzt im Wohnen vor allem auf eine neue Landesbaugesellschaft, die Wohnraum baut, saniert, bewirtschaftet und verbindliche Sozial- und Mietstandards durchsetzt; die WOGE Saar könnte dazu umgewandelt werden. Neu sind zudem eine Sozialbauquote von 40 Prozent mit dauerhafter Preisbindung nach Wiener Vorbild, ein Verbot von Index- und Staffelmieten, eine Leerstandssteuer, ein Verbot von Ferienwohnungen in Wohnhäusern und ein landesweiter Räumungsstopp bei Mietrückständen. 2022 nannte das Programm noch 5.000 neue Sozialwohnungen bis Ende der Wahlperiode, der Entwurf setzt stattdessen auf einen Masterplan Wohnen ohne Zielzahl. Ein saarländisches Wohnraumfördergesetz und ein Transparenzregister über Eigentümer werden nicht mehr einzeln genannt. Das Gewicht verschiebt sich hin zu öffentlichem Eigentum an Boden und Wohnraum. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (89)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Es entstehen mehr bezahlbare Wohnungen und bestehender Wohnraum wird gesichert.
  2. Das Land unterstützt Städte und Gemeinden beim Wohnungsbau.
  3. Das Land baut selbst wieder Wohnungen.
  4. Klare Regeln stoppen steigende Mieten.
  5. Neue Wohnungen bleiben dauerhaft bezahlbar.
  6. Housing-First-Modelle, bei denen wohnungslose Menschen sofort eigenen Wohnraum erhalten, werden flächendeckend umgesetzt.
  7. Urban Gardening, auch für Gemüse- und Kräuteranbau, wird ausgebaut und verstärkt gefördert.
  8. Das Saarland soll den Wohnungsmarkt aktiv gestalten und den Ausverkauf der Städte und Gemeinden stoppen.
  9. Öffentlicher Raum, Boden und Wohnraum sollen in öffentlicher Hand statt in privaten Portfolios liegen.
  10. Eine neu zu schaffende Landesbaugesellschaft soll Wohnungsnot dauerhaft und systematisch bekämpfen.
  11. Die bestehende WOGE Saar kann zu einer echten Landesbaugesellschaft umgewandelt werden.
  12. Die Landesbaugesellschaft baut, saniert und bewirtschaftet landesweit Wohnraum und unterstützt die kommunalen Baugesellschaften.
  13. Die Landesbaugesellschaft setzt verbindliche Sozial- und Mietstandards durch.
  14. Die Landesbaugesellschaft übernimmt gestoppte Projekte oder tritt als Endinvestorin auf, auch für Vorhaben von Genossenschaften.
  15. Die Landesbaugesellschaft wird dort aktiv, wo weder Genossenschaften noch kommunale Wohnungsunternehmen bezahlbaren Wohnraum anbieten können.
  16. Langfristige öffentliche Finanzierung, eine aktive Grundstückspolitik des Landes und enge Kooperation mit den Kommunen schaffen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum.
  17. Alle Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden unverzüglich und vollständig an die Baugesellschaft und die Kommunen weitergeleitet.
  18. Die Landesbaugesellschaft arbeitet mit dem Landesaktionsplan gegen Armut zusammen und baut und saniert gezielt dort, wo soziale Not besonders groß ist.
  19. Für wohnungslose Menschen werden Wohnungen geschaffen.
  20. Die Sozialbauquote wird auf 40 Prozent erhöht.
  21. Die Sozialbauquote gilt auch bei energetischen Sanierungen.
  22. Sozialwohnungen verlieren ihre Bindung nicht mehr.
  23. Die Sozialpreisbindung wird nach Wiener Vorbild gestaltet, sodass öffentlich gebaute oder geförderte Wohnungen dauerhaft preisgebunden bleiben.
  24. Mieten sollen sich an den tatsächlichen Kosten und den Einkommen orientieren statt am Markt.
  25. Die Wohngemeinnützigkeit wird konsequent ausgebaut.
  26. Kommunale Baugesellschaften und Genossenschaften werden gestärkt und bei Bedarf neu gegründet.
  27. Die Saarländische Investitionskreditbank stellt zinsfreie Darlehen und Bürgschaften für genossenschaftliche Wohnprojekte bereit.
  28. Schlechte Vermieter werden über einen Vermieter-TÜV und ähnliche Instrumente sanktioniert.
  29. Index- und Staffelmieten werden verboten.
  30. Ein Grund- und Bodenfonds sichert die öffentliche Kontrolle über Flächen und dämmt Bodenspekulation ein.
  31. Erbpachtmodelle sichern die Kontrolle über Flächen und dämmen Bodenspekulation ein.
  32. Mischbebauungen mit Gewerbe und Wohnungen werden gefördert.
  33. Heterogene Wohngebiete werden geschaffen.
  34. Maßnahmen gegen Gentrifizierung werden umgesetzt.
  35. Neubauten und Sanierungen werden klimafreundlich geplant.
  36. Das Geschäft mit illegalen Ferienwohnungen wird beendet.
  37. Ferienwohnungen in Wohnhäusern werden landesweit verboten.
  38. Behörden erhalten digitale Werkzeuge, um illegale Ferienwohnungsangebote zu finden und zu unterbinden.
  39. Mieter erhalten effektiven Schutz vor Abzocke und Druck durch Vermieter.
  40. Bei den kommunalen Ordnungsämtern werden vom Land finanzierte Fachstellen für kostenlose, niedrigschwellige Mietenberatung geschaffen.
  41. Die Fachstellen erfassen Hinweise auf Rechtsverstöße systematisch und leiten sie an die zuständigen Behörden weiter.
  42. Die Erfahrungen der Task Force gegen Schrottimmobilien werden in eine dauerhafte Struktur überführt.
  43. Die Kommunen werden personell, rechtlich und technisch ausgestattet, um dauerhaft gegen Mietwucher, Überbelegung, Verwahrlosung, illegale Vermietung und Zweckentfremdung vorzugehen.
  44. Zweckentfremdungsverbote werden verschärft, um Leerstand und spekulative Nutzung von Wohnraum zu unterbinden.
  45. Eine Leerstandssteuer wird eingeführt.
  46. Das Land erlässt eine Verordnung für angespannte Wohnungsmärkte, um eine wirksame Mietpreisbremse in den Städten zu ermöglichen.
  47. Ein Rekommunalisierungsfonds ermöglicht Städten und Gemeinden, Wohnraum in die öffentliche Hand zurückzuführen.
  48. Städte und Gemeinden kaufen Wohnungen oder Grundstücke von privaten Eigentümern zurück oder nutzen ihr Vorkaufsrecht.
  49. Rekommunalisierte Bestände werden von kommunalen oder gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen verwaltet oder an Genossenschaften und Syndikate vergeben.
  50. Das Land fördert Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bei der Sanierung ihres Wohneigentums, etwa durch Kreditbürgschaften.
  51. Die Lücke zwischen Sanierungskosten und Heizkostenersparnis bei Mietwohnungen wird durch deutlich stärkere öffentliche Förderung von Bund und Land geschlossen.
  52. Neubauten setzen konsequenter auf energieeffiziente Bauweisen und nachhaltige Dämmung.
  53. Die Sanierung von Altbauten im Saarland wird massiv vorangetrieben.
  54. Öffentliche Förderprogramme motivieren Eigentümer zum Sanieren, ohne dass die Kosten auf Mieter abgewälzt werden.
  55. Im Saarland wird eine Modellsiedlung für klimaneutrales und bezahlbares Wohnen auf den Weg gebracht.
  56. Das Wohngeldverfahren wird deutlich vereinfacht.
  57. Wohngeldanträge werden spätestens nach sechs Wochen bearbeitet.
  58. Unnötige Kriterien beim Wohngeld werden gestrichen.
  59. Wohngeld ersetzt nicht gedeckelte Mieten, den Ausbau bezahlbaren Wohnraums und eine Lösung der Grundeigentumsfrage.
  60. Die Wohnungswirtschaft im Saarland wird am Gemeinwohl ausgerichtet.
  61. Es gibt umgehend einen landesweiten Räumungsstopp bei Mietrückständen.
  62. Ein Sofortfonds übernimmt Mietschulden, um Zwangsräumungen abzuwenden.
  63. Mit Kommunen und Wohnungsunternehmen werden verbindliche Vereinbarungen gegen Zwangsräumungen wegen Mietrückständen geschlossen.
  64. Alle Landesstellen werden angewiesen, Räumungen nach Möglichkeit abzuwenden.
  65. Ein Landesgesetz sichert den Schutz vor Wohnungsverlust dauerhaft ab.
  66. Eine starke landeseigene Wohnungsbaugesellschaft schafft dauerhaft gebundenen, gemeinwohlorientierten und barrierefreien Wohnraum nach dem Wiener Modell.
  67. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft unterstützt Kommunen und Kreise und setzt verbindliche Sozial- und Mietstandards durch.
  68. Der kommunale Wohnungsbau wird gestärkt.
  69. Ein Zweckentfremdungsverbot richtet sich gegen Leerstand und spekulative Nutzung von Wohnraum.
  70. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird verboten.
  71. Städte und Gemeinden werden in die Lage versetzt, Boden und Wohnraum zu sichern, zu kaufen, zu behalten oder zu rekommunalisieren.
  72. Auf Bundesebene wird ein Mietendeckel eingeführt, um Mieten wirksam zu begrenzen.
  73. Im Saarland entstehen deutlich mehr öffentliche, dauerhaft günstige Studierendenwohnheime.
  74. An der Universität wird ein Mietenbüro eingerichtet, das Studierende kostenlos zum Mieterschutz berät.
  75. Für Studierende entsteht mehr bezahlbarer Wohnraum.
  76. Im Saarland werden Azubi-Wohnheime errichtet.
  77. Sichere Heimwege sowie eine bessere Beleuchtung und Gestaltung öffentlicher Räume beugen Gewalt vor.
  78. Bei Neubau, Umbau und Sanierung öffentlicher Toilettenanlagen werden die Planungsstandards weiterentwickelt und die Bedürfnisse der Nutzerinnen stärker berücksichtigt.
  79. Die Zahl der Toiletteneinheiten in öffentlichen Gebäuden, Veranstaltungsstätten und Verkehrsknotenpunkten wird so bemessen, dass vergleichbare Wartezeiten für alle erreicht werden.
  80. Neuplanungen öffentlicher Toiletten erfolgen queerinklusiv und sehen ausreichend geschlechtsneutrale Toiletten vor.
  81. Die öffentliche Wohnraumförderung wird verbindlich an mehr Barrierefreiheit gekoppelt.
  82. Kommunen werden beim Aufbau inklusiver Quartiere und wohnortnaher Unterstützungsangebote stärker unterstützt.
  83. Eine landesweite Beratungs- und Vermittlungsstelle für barrierefreien Wohnraum wird geschaffen.
  84. Die Vergabe von Stadtentwicklungsmitteln wird an die Verknüpfung mit Mobilitätskonzepten gekoppelt.
  85. Das Konzept der Stadt der kurzen Wege wird vorangetrieben, sodass alle Einrichtungen der Daseinsvorsorge in höchstens 15 Minuten erreichbar sind.
  86. Autoarme Quartiere mit sicheren Fuß- und Radwegen werden nach dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege geschaffen.
  87. Bei Neubau und Sanierung wird Hitzeschutz von Beginn an berücksichtigt.
  88. Die verkehrsberuhigte Gestaltung von Innenstädten wird stärker vorangetrieben.
  89. Ein bezahlbarer Alltag und deutlich niedrigere Mieten werden als Schwerpunkt angestrebt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (5)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (4)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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