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Linke SL · NEUSTART FÜRS SAARLAND. Sozial. Ökologisch. Sicher. Landtagswahlprogramm Die Linke Saar 2027

Klima, Umwelt und Naturschutz: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für das Saarland, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Klima, Umwelt und Naturschutz 139 neu, 16 geändert, 3 unverändert, 11 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf baut das Feld deutlich aus. Neu ist vor allem die Klimaanpassung mit einem dauerhaft finanzierten Landesprogramm für klimafeste Kommunen, Hitzeschutz für Schulen und Pflegeeinrichtungen und kostenfreien Trinkwasserbrunnen. Beim Gewässerschutz verlangt er, die Einleitung von PCB-belastetem Grubenwasser sofort zu stoppen, hinzu kommen Tierschutzforderungen wie ein Hundeführerschein. Klimaneutralität soll möglichst vor 2045 erreicht werden; ein eigenes Klimaschutzgesetz, das 2022 noch gefordert wurde, nennt der Entwurf nicht mehr. Beim Grubenwasseranstieg lehnt er nur noch übereilte Genehmigungen ab, statt jedes Risiko auszuschließen. Nicht mehr einzeln genannt sind die Einschränkung von Schottergärten und die Kritik am Einsatz von Harvestern im Wald. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (139)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Ziel ist ein flächendeckend klimaneutraler Gebäudebestand ohne fossile Energien.
  2. Hochschulentwicklung erfolgt nicht auf Kosten wertvoller Naturflächen.
  3. Erweiterungen der Universität durch Rodungen werden abgelehnt.
  4. Brachliegende oder bereits versiegelte Bereiche werden statt Naturflächen für das Wachstum des Campus entwickelt.
  5. Der Campus der Universität des Saarlandes wird ökologischer und lebenswerter gestaltet.
  6. Auf dem Campus werden Bienen- und Wildblumenwiesen, zusätzliche Grünflächen und eine naturnahe Gestaltung gefördert.
  7. Reparatur- und Wiederverwendungszentren werden gefördert.
  8. Lokale Stoffkreisläufe zwischen Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden systematisch vernetzt.
  9. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, an den Zielen für klimaneutralen, grünen Stahl festzuhalten.
  10. Die Anforderungen an klimaneutrale Stahlproduktion werden nicht nachträglich abgeschwächt.
  11. Das Saarland setzt sich klar gegen den militärischen Fluglärm durch Übungen über seinen Regionen ein.
  12. Gegen den militärischen Fluglärm durch den Übungsluftraum „TRA Lauter“ wird konsequent eingetreten.
  13. Wirksamer Klimaschutz erfordert direkte staatliche Eingriffe, verbindliche Vorgaben und einen Umbau der Infrastruktur statt allein Marktmechanismen.
  14. Klimaschutz darf nicht an Sparzwängen oder der Schuldenbremse scheitern.
  15. Die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien, klimafreundliche Mobilität, energetische Sanierung und Naturschutz werden konsequent bereitgestellt.
  16. Klimaschutz darf nicht den marktbeherrschenden Großkonzernen überlassen werden.
  17. Sozialer Klimaschutz umfasst die Stärkung nachbarschaftlicher und lokaler Netzwerke wie Bürgerforen, Quartiersräte und Nachbarschaftsinitiativen.
  18. Gesundheitliche Prävention und Unterstützung vulnerabler Gruppen werden fester Bestandteil der Klimaanpassungsstrategien.
  19. In benachteiligten Stadtteilen werden Bildungs- und Aufklärungsangebote zum Schutz vor Extremwetter geschaffen.
  20. Die thermische Verwertung von Müll und organischen Abfällen wird auf das notwendige Maß reduziert.
  21. Straßen, Plätze, Schulhöfe und Aufenthaltsflächen werden durch Bepflanzung und Beschattung gegen Hitze gestaltet.
  22. Kostenfreie Wasserspender im öffentlichen Raum dienen der gesundheitlichen Vorsorge.
  23. Parks, Grünzüge, Stadtwälder und kleine Biotope sollen städtische Hitze reduzieren, die Luftqualität verbessern und die Biodiversität fördern.
  24. Das Land legt ein dauerhaft finanziertes Landesprogramm für klimafeste Kommunen auf.
  25. Klimaanpassung darf nicht von der Haushaltslage einer Kommune abhängen.
  26. Der Hitzeschutz von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden erhält besondere Priorität.
  27. Außenliegender Sonnenschutz, Dämmung, begrünte Höfe, Verschattung und klimafreundliche Lüftung und Kühlung werden Standard.
  28. Die Entsiegelung von Innenstädten wird stärker vorangetrieben.
  29. Urban Gardening und gemeinschaftliche Begrünungsprojekte werden erleichtert und gefördert.
  30. Kostenfreie Trinkwasserbrunnen werden im öffentlichen Raum, insbesondere an Spielplätzen, in Parks und auf Plätzen, flächendeckend ausgebaut.
  31. Jede Entscheidung der Landespolitik wird darauf geprüft, wie sie Klimaschutz, den Abbau sozialer Ungleichheit und Resilienz voranbringt.
  32. Ökologisches Handeln wird im Konzept eines grünen Sozialismus mit sozialer Verantwortung verbunden.
  33. Öffentliche Klimaschutzinvestitionen werden vorrangig in benachteiligten Stadtteilen und Kommunen eingesetzt.
  34. Klimapolitik wird als Querschnittsaufgabe verankert, die alle Landesressorts auf soziale Ausgeglichenheit, Resilienz und Klimawirkungen prüft.
  35. Nachbarschaftliche und lokale Netzwerke werden gefördert, um Teilhabe und Mitsprache bei der Klimaanpassung zu stärken.
  36. Öffentliche Räume werden klimafreundlich und klimaresilient gestaltet, mit Begrünung, Beschattung und kostenfreien Wasserspendern.
  37. Blau-grüne Infrastruktur nach dem Prinzip der Schwammstadt wird in den Kommunen gefördert.
  38. Industrie- und Arbeitsplatzinteressen dürfen nicht gegen Umwelt- und Klimaschutz ausgespielt werden.
  39. Umwelt- und Naturschutzpolitik schützt Klima, Artenvielfalt, Böden und Wasser gleichermaßen und bezieht soziale Belange ein.
  40. Die Einleitung von PCB-belastetem Grubenwasser in saarländische Gewässer wird sofort gestoppt.
  41. Die verantwortlichen Unternehmen werden zu einer wirksamen Reinigung des Grubenwassers verpflichtet.
  42. Zum Grubenwasseranstieg werden unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen, echte Bürgerbeteiligung und vollständige Transparenz verlangt.
  43. Eingriffe in Böden und Landschaften werden auf ein Minimum beschränkt.
  44. Es gilt das Ziel einer Netto-Null-Flächenversiegelung.
  45. Entsiegelung erhält Vorrang als Ausgleichsmaßnahme.
  46. Die Landesmittel für die kommunale Abwasserinfrastruktur werden deutlich erhöht, um Kanäle, Kläranlagen und Regenwasserbewirtschaftung an den Klimawandel anzupassen.
  47. Abfallvermeidung wird konsequent vorangetrieben.
  48. Die Kreislaufwirtschaft wird ausgebaut.
  49. Produkte sollen länger genutzt, repariert und wiederverwendet statt weggeworfen werden.
  50. Ein Reparaturbonus wird eingeführt.
  51. Kommunale Reparaturinitiativen und Wiederverwendungszentren werden gezielt gefördert.
  52. Die öffentliche Hand bekennt sich zur Verantwortung für den Wasserschutz.
  53. Der Schutz von Trink-, Grund- und Oberflächenwasser hat im Saarland höchste Priorität.
  54. Eine landesweite, wissenschaftlich fundierte Wasserstrategie stärkt Schutzgebiete, reduziert Schadstoffeinträge und schafft Transparenz über die Wasserqualität.
  55. Erkenntnisse aus Forschung und Praxis zu naturnaher Gewässerentwicklung sowie Boden- und Wasserrückhalt fließen stärker in die Landespolitik ein.
  56. Renaturierung, Entsiegelung und nachhaltige Landnutzung werden als zentrale Instrumente zur Wassersicherung, Hochwasservermeidung und Dürrevorsorge eingesetzt.
  57. Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird im Saarland und bundesweit mit Nachdruck vorangetrieben.
  58. Gewässerschutz, Hochwasservorsorge und die Sicherung der Trinkwasserressourcen gelten als Gemeinwohlaufgaben, die nicht an privaten Nutzungsinteressen scheitern dürfen.
  59. Die kommerzielle Nutzung von Mineralwasserquellen wird deutlich stärker begrenzt.
  60. Die Vergabe neuer Förderrechte für Wasser an private Unternehmen wird abgelehnt.
  61. Die Nutzung natürlicher Wasserressourcen wird am Gemeinwohl ausgerichtet und vorrangig durch öffentliche oder gemeinwohlorientierte Träger betrieben.
  62. Kahlschläge im Wald werden abgelehnt.
  63. Totholz bleibt als Bestandteil des Waldökosystems erhalten.
  64. Verbindliche Mindestanteile an Naturwäldern werden gesetzlich festgeschrieben.
  65. Im Wald wird konsequent auf Pestizide verzichtet.
  66. Waldböden werden als zentrale CO₂-Speicher geschützt.
  67. Der Landesbetrieb SaarForst wird neu ausgerichtet.
  68. Die Nutzung des öffentlichen Waldes orientiert sich konsequent am Gemeinwohl.
  69. Bei der Gestaltung des SaarForsts gibt es mehr Bürgerbeteiligung unter Einbeziehung von Beschäftigten, Umweltverbänden und Zivilgesellschaft.
  70. Ein strukturierter Dialog mit Verbänden, Wissenschaft und Praxis soll Nutzungskonflikte in der Natur frühzeitig erkennen und lösen.
  71. Die Jagd wird als Teil eines ökologischen Wildtiermanagements anerkannt, sofern sie sich an ökologischen Kriterien, Tierschutz und Gemeinwohl orientiert.
  72. Es gilt der Grundsatz: Vermeidung vor Wiederverwendung, Wiederverwendung vor Recycling und Recycling vor Verbrennung.
  73. Produkte werden so gestaltet, dass ihre Materialien sortenrein getrennt, wiederverwendet und hochwertig recycelt werden können.
  74. Ein Saarländisches Zentrum für zirkuläre Kunststoffe wird aufgebaut.
  75. Bestehende Landesstrukturen für die Kreislaufwirtschaft werden gezielt ausgebaut.
  76. Der Naturpark Saar-Hunsrück, der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und weitere Schutzlandschaften werden erhalten und weiterentwickelt.
  77. Die Schutzgebiete werden zu Modellregionen für nachhaltiges Wirtschaften und umweltfreundlichen Tourismus.
  78. Der Schutz vor Gefahren durch Grubenwasser wird verstärkt.
  79. Der Bodenschutz wird mit dem Ziel einer Netto-Null-Flächenversiegelung gestärkt.
  80. Entsiegelung erhält Vorrang als Ausgleichsmaßnahme.
  81. Die Nutzung des SaarForsts wird neu ausgerichtet und ökologisch weiterentwickelt.
  82. Die Fördermittel für Ressourcen- und Abwassermanagement werden massiv erhöht.
  83. Abfallvermeidung wird gestärkt.
  84. Die Kreislaufwirtschaft wird gefördert.
  85. Ein Reparaturbonus wird eingeführt.
  86. Eine landesweite Wasserstrategie wird in der Landespolitik verankert.
  87. Einwegplastik und kurzlebige Kunststoffprodukte werden verbindlich reduziert.
  88. Recyclinggerechtes Produktdesign wird gefördert.
  89. Ein Saarländisches Zentrum für zirkuläre Kunststoffe wird aufgebaut.
  90. Schutzgebiete ohne forstwirtschaftliche Nutzung werden deutlich ausgeweitet.
  91. Verbindliche Mindestanteile an Naturwäldern werden eingeführt.
  92. Im Wald wird konsequent auf Pestizide verzichtet.
  93. Waldböden werden als zentrale CO₂-Speicher geschützt.
  94. Die Biosphäre Bliesgau und andere Schutzlandschaften werden mit naturschonender Nutzung, mehr Artenschutz und nachhaltigem Tourismus gefördert.
  95. Tiere und Biodiversität im Saarland werden umfassend geschützt.
  96. Wildtiere in Zirkussen und Ponykarussells werden verboten.
  97. Gnadenhöfe für aus Zirkussen und Ponykarussells genommene Tiere werden finanziert.
  98. Für Zoos und Wildparks im Saarland werden Masterpläne umgesetzt.
  99. Bei Zoo-Eintritten wird ein Artenschutz-Euro eingeführt.
  100. Zoos stehen unter öffentlicher Kontrolle und werden öffentlich gefördert.
  101. Zoologische Gärten im Saarland werden nicht als kommerzielle Privatunternehmen betrieben.
  102. Die Finanzierung der Tierheime wird gesetzlich dauerhaft verankert.
  103. Tierheime erhalten eine angemessene Ausstattung.
  104. Die verbindliche Aufklärung über verhaltensgerechte Haltung von Heimtieren wird gestärkt.
  105. Tierversuche werden reduziert.
  106. Für Freigängerkatzen wird eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht eingeführt.
  107. Für die Haltung potenziell gefährlicher Tiere gelten mehr verbindliche Vorschriften.
  108. Importe von Produkten, die Tierquälerei fördern, werden verboten.
  109. Für Ersthalter von Hunden wird ein verpflichtender Hundeführerschein mit Besuch einer anerkannten Hundeschule eingeführt.
  110. Niedrigschwellige und bezahlbare Hundekurse werden landesweit angeboten.
  111. Das Saarland schränkt mit landesrechtlichen Mitteln Zucht, Handel und Ausstellung von Tieren mit zuchtbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen ein.
  112. Die bestehenden tierschutzrechtlichen Vorgaben zur Tierzucht werden konsequent kontrolliert und durchgesetzt.
  113. Tierzucht orientiert sich am Wohl der Tiere statt an Schönheitsidealen.
  114. Für bedrohte heimische Tierarten werden gezielte Schutzprogramme aufgelegt.
  115. Lebensräume werden erhalten und vernetzt.
  116. Brut-, Laich- und Überwinterungsplätze werden konsequent geschützt.
  117. Für Amphibien werden sichere Wanderkorridore, Leitsysteme und dauerhafte Querungshilfen an Straßen geschaffen.
  118. Lichtverschmutzung wird reduziert.
  119. Artenschutz wird bei Bauvorhaben, Infrastrukturprojekten und Energieplanung verbindlich berücksichtigt.
  120. Der Biotopschutz für gefährdete Lebensräume wie Röhrichte, Feuchtwiesen, Moore, Kleingewässer und Auen wird deutlich ausgebaut.
  121. Verlandete oder zerstörte Kleingewässer werden renaturiert.
  122. Neue Laichgewässer werden geschaffen.
  123. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird abgelehnt.
  124. Ziel ist eine dauerhafte Koexistenz von Mensch, Nutztieren und Wolf auf Grundlage einer faktenbasierten Politik.
  125. Arten- und Tierschutz wird als fester Bestandteil der Stadtentwicklung verankert.
  126. Tierschonende Bauweisen, insbesondere vogelfreundliche Glasflächen, werden verpflichtend.
  127. Nist- und Quartiermöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse werden an Gebäuden erhalten und geschaffen.
  128. Eine Regulierung von Wildtierbeständen erfolgt wissenschaftlich fundiert, tierschutzgerecht und im Einklang mit Empfehlungen der Naturschutzverbände.
  129. Ein landesweiter Taubennotdienst wird eingerichtet.
  130. Betreute Taubenschläge werden gefördert.
  131. Wildtier- und Vogelauffangstationen werden dauerhaft finanziell abgesichert.
  132. Das ehrenamtliche Engagement in Wildtier- und Vogelauffangstationen wird gestärkt.
  133. Wildtiere werden aus Zirkussen verbannt.
  134. Zoos und Wildparks werden mit Masterplänen zu verhaltensgerechter Haltung, Bildung und Artenschutz und mit mehr Landesförderung umgestaltet.
  135. Tierheime werden mit sicherer Finanzierung, angemessener Ausstattung und ausreichend qualifiziertem Personal dauerhaft abgesichert.
  136. Für heimische Arten wie Wildbienen, Amphibien, Vögel und Fledermäuse werden verbindliche Schutzprogramme aufgelegt.
  137. Die Lebensräume heimischer Arten werden in allen Landesplanungen gesichert und vernetzt.
  138. EU-Mittel sollen gezielt für Investitionen in Klimaschutz, erneuerbare Energien, öffentliche Mobilität und den Umbau der Industrie eingesetzt werden.
  139. Das Saarland soll Sensibilisierungskampagnen und niedrigschwellige Angebote zur Abfallvermeidung fördern.

GeändertFortgeführt, aber geändert (16)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die öffentliche Beschaffung wird konsequent auf Recycling und Langlebigkeit ausgerichtet.
  2. Das Saarland soll so schnell wie möglich, möglichst vor 2045, klimaneutral werden.
  3. Bei Klimaschutzmaßnahmen werden soziale Aspekte stets berücksichtigt, um soziale Spaltung nicht zu verschärfen.
  4. Dächer, Fassaden, Parkplätze, Verkehrsinseln und Spielplätze werden begrünt und ressourcenschonend gestaltet.
  5. Die Kommunen erhalten finanzielle und personelle Unterstützung für Klimaschutz, energetische Sanierung, Stadtbegrünung und Klimaanpassung.
  6. Ziel ist ein ökologischer Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Gemeinwohl, wissenschaftliche Erkenntnisse und die Interessen der Menschen vor Ort verbindet.
  7. Übereilte Genehmigungen zum Anstieg des Grubenwassers werden abgelehnt.
  8. Renaturierungsprojekte an saarländischen Gewässern werden beschleunigt, finanziell besser ausgestattet und ausgeweitet.
  9. Die Waldpolitik wird grundlegend hin zu einer naturnahen, klimaresilienten und gemeinwohlorientierten Ausrichtung gewandelt.
  10. Die Umforstung zu vielfältigen, standortgerechten Laubmischwäldern wird konsequent vorangetrieben.
  11. Natürliche Regenerationsprozesse im Wald werden gestärkt.
  12. Schutzgebiete ohne forstwirtschaftliche Nutzung werden gesetzlich deutlich ausgeweitet.
  13. Die Interessen von Naturschützern, Waldbesitzern, Landwirten und Jagdpächtern werden in der Umweltpolitik berücksichtigt und in Einklang gebracht.
  14. Zoos und Wildparks erhalten eine verstärkte finanzielle Förderung durch das Land.
  15. Alte Bäume, Dach- und Fassadenstrukturen sowie Nist- und Quartierplätze für Vögel und Fledermäuse werden erhalten und geschützt.
  16. Hecken, Feldraine, Streuobstwiesen, Trockenmauern und naturnahe Waldränder werden als Trittsteine des Biotopverbunds erhalten und ausgebaut.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (11)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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