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Linke SL · NEUSTART FÜRS SAARLAND. Sozial. Ökologisch. Sicher. Landtagswahlprogramm Die Linke Saar 2027

Gesundheit und Pflege: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für das Saarland, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Gesundheit und Pflege 137 neu, 18 geändert, 9 unverändert, 19 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf setzt in der Gesundheitsversorgung auf öffentliche Trägerschaft: Alle Krankenhäuser sollen in einem Landesklinikverbund unter einer Landesholding nach burgenländischem Vorbild vernetzt werden, kein Standort soll schließen. Neu sind zudem ein Netz kommunaler Gesundheitszentren mit angestellten Ärztinnen und Ärzten, eine zentrale öffentliche Vergabe von Facharztterminen und kostenfreie Verhütungsmittel. In der Pflege werden aus höheren Personalschlüsseln nun verbindliche Vorgaben per Landesgesetz, pflegende Angehörige sollen beim Land angestellt werden können. Nicht mehr einzeln genannt sind die Ablehnung der Fallpauschalen, die Planung der Kliniken für Pandemien sowie der Ausbau von Palliativmedizin und Hospizbetreuung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (137)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Krankenhäuser dienen den Menschen und nicht dem Profit.
  2. Ein öffentlicher Klinikenverbund wird geschaffen.
  3. Ein dichtes Netz kommunaler Gesundheitszentren wird aufgebaut.
  4. Keine Klinik wird geschlossen, ohne dass die Bevölkerung darüber entscheidet.
  5. Hilfs- und Beratungsangebote der Drogenhilfe werden verlässlich finanziert und personell gestärkt.
  6. Niedrigschwellige Konsumräume werden ausgebaut.
  7. Spritzentausch und aufsuchende Streetwork-Teams für Drogenkonsumierende werden ausgebaut.
  8. Für Drogenkonsumierende gibt es nahtlose Übergänge in Therapie, Reintegration, Arbeit und Wohnen.
  9. Sozialarbeit und Gesundheitsdienste kooperieren eng, um die öffentliche Ordnung zu sichern, ohne Hilfeangebote zu verdrängen, und beziehen die Polizei als ersten Ansprechpartner ein.
  10. Drogenpolitische Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und unter Beteiligung Betroffener umgesetzt.
  11. Drogenpolitik stellt Prävention, Schutz und Selbstbestimmung statt Strafe und Ausgrenzung in den Mittelpunkt.
  12. Die Bemühungen, versicherungslose Menschen in die reguläre Krankenversicherung einzugliedern, werden deutlich verstärkt.
  13. Drogenarmut wird mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten, Prävention und Entkriminalisierung verringert.
  14. Gesundheit ist keine Ware, sondern ein Grundrecht.
  15. Gesundheitsversorgung ist für alle Menschen sicher, wohnortnah und solidarisch.
  16. Im Saarland wird ein Landesklinikverbund geschaffen.
  17. Alle saarländischen Krankenhäuser einschließlich kommunaler, freigemeinnütziger und Universitätskliniken werden unter einer öffentlichen Trägerschaft vernetzt.
  18. Keine Klinik und kein Kreißsaal wird aus Marktgründen geschlossen.
  19. Auf Strukturveränderungen wird nicht reflexhaft mit Standortschließungen reagiert.
  20. Ob Doppelstrukturen in der Krankenhausversorgung unnötig sind, entscheidet eine transparente, demokratische und am Bedarf orientierte Planung statt Marktlogik oder Sparzwängen.
  21. Unterschiedliche Krankenhausträger werden in einer gemeinsamen, demokratisch legitimierten Aufsichtsstruktur gebündelt.
  22. Entscheidungen über Standort, Leistungsspektrum und Personal der Kliniken fallen transparent unter Einbeziehung von Aufsichtsräten, Betriebsräten, Gewerkschaften und Beschäftigten.
  23. Ausbildungsplätze in den Kliniken werden gesichert.
  24. Praxisanleitungen werden verbindlich geregelt und Ausbildungsstandards flächendeckend vereinheitlicht.
  25. Ressourcen der Kliniken werden gebündelt, Vorhaltekosten berücksichtigt und medizinische Leistungen bedarfsgerecht geplant.
  26. Ambulante, stationäre, rehabilitative und geriatrische Angebote werden sektorübergreifend geplant und vernetzt.
  27. Psychische Erkrankungen, Geburtshilfe und Frauengesundheit werden umfassend abgedeckt.
  28. Die Zentralisierungsstrategie der Bundesregierung für Krankenhäuser und ihre Umsetzung im Saarland werden abgelehnt.
  29. Jede Klinik und jeder Kreißsaal wird nach dem Bedarf vor Ort ausgerichtet.
  30. Der Einsatz für den Erhalt einer wohnortnahen Gesundheitsversorgung wird unterstützt.
  31. Es entsteht ein Netzwerk kommunaler Gesundheitszentren, das ambulante Versorgung, Prävention, Facharztangebote und psychosoziale Betreuung bündelt.
  32. Kommunale Gesundheitszentren kombinieren hausärztliche, pflegerische und psychotherapeutische Versorgung mit Gesundheits- und Sozialberatung, Pflegehilfe und pharmazeutischer Betreuung.
  33. In urbanen Räumen entstehen Stadtteilgesundheitszentren.
  34. In urbanen Räumen stehen Community Health Nurses zur Verfügung.
  35. Mobile Ärztinnen und Ärzte sichern die Versorgung auch in entlegenen Gebieten.
  36. Ein flächendeckender Medikamenten-Botendienst im Nacht- und Notdienst wird eingerichtet.
  37. Gesundheitskioske werden eingerichtet, besonders für ländliche Regionen.
  38. Geriatrische Versorgungsnetzwerke werden aufgebaut.
  39. Die Landarztquote wird als nicht nachhaltige Lösung gegen den Ärztemangel abgelehnt.
  40. Öffentliche und kommunale Versorgungsstrukturen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten in multiprofessionellen Teams werden konsequent ausgebaut.
  41. Ärztinnen und Ärzte erhalten verlässliche Arbeitszeiten und werden von Bürokratie entlastet.
  42. Die Wartezeiten auf Facharzttermine im Saarland werden deutlich verkürzt.
  43. Für kurzfristige Facharztbehandlungen gelten verbindliche Terminquoten.
  44. Facharzttermine werden über eine zentrale, öffentliche Terminvergabe vermittelt.
  45. Ein verbindliches Primärarztsystem koordiniert den Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten.
  46. Fachärztinnen und Fachärzte werden verstärkt in kommunalen Gesundheitszentren in öffentlicher Trägerschaft angestellt.
  47. Telemedizin wird im rechtlich zulässigen Rahmen genutzt.
  48. Ein landesweites Medi-Taxi-Konzept übernimmt medizinisch notwendige Heimfahrten nach ambulanten Eingriffen oder verkehrsuntüchtig machenden Medikamenten.
  49. Das Land schafft mit Krankenkassen und Leistungserbringern ein flächendeckendes, für Betroffene kostenfreies System medizinisch notwendiger Heimfahrten.
  50. Die flächendeckende Präsenz öffentlicher Apotheken wird gesichert.
  51. Einer Monopolisierung des Arzneimittelhandels wird entgegengewirkt.
  52. Versorgungssicherheit, Beratung und Patientenwohl haben Vorrang vor den Gewinninteressen internationaler Plattformunternehmen.
  53. Wohnortnahe Apotheken bleiben erhalten.
  54. Apotheken werden stärker in die gesundheitliche Versorgungsstruktur im Saarland eingebunden.
  55. Die Ausbildungskapazitäten für Pharmazeutinnen, Pharmazeuten und pharmazeutisch-technische Assistenzen werden ausgebaut.
  56. Auf Bundesebene wird eine Anpassung der Vergütungsstrukturen für Apotheken angestrebt.
  57. Für kürzere Wartezeiten und eine flächendeckende Versorgung werden mehr Ausbildungs- und Praxisplätze für Psychotherapeutinnen und -therapeuten geschaffen.
  58. Das Land fördert Ausbildungsstellen in der Psychotherapie.
  59. Das Land unterstützt psychotherapeutische Praxisgründungen in strukturschwachen Regionen.
  60. Das Land setzt finanzielle Anreize für Psychotherapeutinnen und -therapeuten im öffentlichen oder kommunalen Bereich.
  61. Kommunale Beratungs- und Versorgungsangebote für psychische Gesundheit werden ausgebaut.
  62. Die psychotherapeutische Versorgung soll vielfältig und wissenschaftlich breit aufgestellt sein.
  63. Die Förderung psychotherapeutischer Ausbildung und Versorgung beschränkt sich nicht einseitig auf verhaltenstherapeutische Ansätze.
  64. Neben der Verhaltenstherapie werden tiefenpsychologische und psychoanalytische Verfahren sowie Ansätze der kritischen Psychologie und Sozialpsychologie gestärkt.
  65. Die Psychotherapieausbildung gibt unterschiedlichen wissenschaftlichen Schulen ausreichend Raum in Lehre, Forschung und Praxis.
  66. Die Pflege im Land wird stärker öffentlich getragen.
  67. Die Pflege im Land wird sicher finanziert.
  68. In der Pflege gelten Flächentarifverträge.
  69. Verbindliche Mindestpersonalbesetzungen in der Pflege werden per Landesgesetz eingeführt.
  70. Verbindliche Personalbemessungsvorgaben gelten perspektivisch für alle Berufsgruppen im Krankenhaus.
  71. Die aus verbindlichen Personalbemessungsvorgaben entstehenden Personalkosten werden vollständig und verlässlich refinanziert.
  72. Die Personalvorgaben in der Pflege orientieren sich an objektiv ermittelten Pflegebedarfen und werden regelmäßig überprüft.
  73. Die Personalvorgaben in der Pflege decken auch Nacht- und Wochenenddienste ab.
  74. Ein landesgesetzlicher Rahmen hebt die Personalstandards in der Pflege über die Richtwerte des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes an.
  75. Pflegekräfte erhalten verlässliche und gesundheitsgerechte Arbeitszeiten.
  76. Pflegekräfte erhalten echte Mitbestimmung im Arbeitsalltag.
  77. Das Pflegepersonal erhält mehr Schutz, Anerkennung und auch psychische Unterstützung.
  78. Pflegebedürftige werden durch ergänzende Landesleistungen entlastet.
  79. Beschäftigte in Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen erhalten deutlich mehr Mitbestimmung.
  80. Entscheidungen über die Gesundheitsversorgung sind transparent, nachvollziehbar und am Bedarf der Menschen orientiert.
  81. Auszubildende in der Pflege sind von Beginn an sozialversichert angestellt.
  82. Auszubildende in der Pflege werden angemessen vergütet.
  83. Fort- und Weiterbildungen, Mentoring und flexible Arbeitszeiten sollen Pflegefachkräfte im Beruf halten.
  84. Eine Landesholding nach burgenländischem Vorbild bündelt die Verantwortung für Gesundheitsversorgung und Pflege.
  85. Die Landesholding ist Träger des Landesklinikverbundes.
  86. Die Landesholding betreibt öffentliche Pflegeeinrichtungen.
  87. Die Landesholding schafft transparente Strukturen mit stärkerer Mitbestimmung der Belegschaften.
  88. Alle Einkommensarten werden zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen.
  89. Das Land übernimmt Investitionskosten für Pflegeheime stärker.
  90. Kommunale und gemeinwohlorientierte Pflegeträger werden gezielt unterstützt.
  91. Die öffentliche Gesundheit wird mit Prävention, Aufklärung und niedrigschwelliger Versorgung im Mittelpunkt gestärkt.
  92. Es gibt Programme zu Ernährung, Bewegung und mentaler Gesundheit in Schulen, Kitas und am Arbeitsplatz.
  93. Suchtprävention und Krisenberatung werden gestärkt.
  94. Der barrierefreie Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Screenings und Telemedizin wird auch in ländlichen Regionen ausgebaut.
  95. Verhütungsmittel werden kostenfrei.
  96. Kondome sind in Schulen, Jugendzentren, Beratungsstellen und Kliniken frei verfügbar.
  97. Die Kosten der Antibabypille werden für Jugendliche, Studierende und einkommensschwache Personen vollständig übernommen.
  98. Ein flächendeckendes Landesprogramm verbindet Kostenfreiheit, unkomplizierten Zugang und Aufklärung über Verhütung und sexuelle Gesundheit.
  99. Das Gedenken an die Corona-Toten und die Anerkennung des Leids der Betroffenen werden dauerhaft im öffentlichen Bewusstsein verankert.
  100. Die Corona-Pandemie wird wissenschaftlich fundiert und transparent aufgearbeitet, um das Gesundheitswesen krisenfester zu machen.
  101. Das Land unterstützt den Aufbau spezialisierter Versorgungsangebote für Menschen mit Long Covid und Post-Covid-Erkrankungen.
  102. Das Land fördert Forschung und Vernetzung zu Long Covid und Post-Covid-Erkrankungen.
  103. Das Land stärkt die Fortbildung von Gesundheitspersonal zu Long Covid und Post-Covid-Erkrankungen.
  104. Die Landespolitik schafft gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen wie Grünflächen, sichere Rad- und Fußwege sowie Sport- und Bewegungsangebote.
  105. Gesundheitsprogramme richten sich gezielt an einkommensschwache und vulnerable Gruppen, um gesundheitliche Ungleichheit abzubauen.
  106. Alle Krankenhäuser im Land werden unter öffentlicher Trägerschaft zu einem Landesklinikverbund vernetzt.
  107. Alle bestehenden Krankenhausstandorte bleiben erhalten.
  108. Belegschaften der Krankenhäuser erhalten umfassende Mitspracherechte durch paritätisch besetzte Aufsichtsräte und regelmäßige Beteiligung.
  109. In Krankenhäusern und Pflege gelten einheitliche Tarifverträge.
  110. Die Landesholding übernimmt den Landesklinikverbund.
  111. Die Landesholding betreibt Pflegeeinrichtungen.
  112. Die Landesholding ermöglicht die Anstellung privater Pflegepersonen beim Land.
  113. In der Pflege gelten verbindliche, bedarfsgerechte Personalvorgaben statt unverbindlicher Mindeststandards.
  114. Die Pflegeausbildung wird gestärkt.
  115. Das Apothekensterben wird gestoppt und wohnortnahe Apotheken bleiben erhalten.
  116. Der Monopolisierung des Arzneimittelhandels durch große Internetplattformen wird entgegengewirkt.
  117. Kürzungen in der Psychotherapie werden verhindert.
  118. Es werden mehr psychotherapeutische Ausbildungs- und Therapieplätze geschaffen.
  119. Eine flächendeckende, wissenschaftlich vielfältige psychotherapeutische Versorgung wird sichergestellt.
  120. Prävention und Gesundheitsförderung werden ausgebaut.
  121. Kostenfreie Verhütungsmittel werden angeboten.
  122. Niedrigschwellige Gesundheitsangebote und ein gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsleistungen für alle werden ausgebaut.
  123. Das Land sorgt für einen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln.
  124. Das Land sorgt für einen Zugang zu kostenfreien Menstruationsartikeln.
  125. Das Land sorgt für einen sicheren und kostenfreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.
  126. Beratungsstellen und medizinische Einrichtungen werden durch Schutzbereiche und klare rechtliche Vorgaben vor Belästigung durch Abtreibungsgegner geschützt.
  127. Die Landespolitik berücksichtigt konsequent die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen und queeren Menschen.
  128. Die Versorgung von Erkrankungen wie Endometriose, PCOS oder starken Menstruationsbeschwerden wird verbessert.
  129. Spezialisierte Fachambulanzen für geschlechtsspezifische Versorgung werden gefördert.
  130. Medizinische Weiterbildung zu geschlechtsspezifischer Versorgung wird gefördert.
  131. Verhütungsmittel werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  132. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen wird auch ohne Krankenversicherung garantiert.
  133. Die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete wird verbessert.
  134. Eine angemessene Gesundheitsversorgung für Geflüchtete wird mit einer Gesundheitskarte gesichert.
  135. Eine stark begrenzte Zahl angemeldeter Raucherkneipen soll nach einer regionalen Quote wieder zugelassen werden können.
  136. Für Seniorinnen und Senioren soll eine medizinische Versorgung im näheren Umfeld vorhanden sein.
  137. Eine gute Gesundheitsversorgung für alle wird als Schwerpunkt angestrebt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (18)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Im Gesundheitswesen stehen Zusammenarbeit, öffentliche Verantwortung und bessere Arbeitsbedingungen statt Konkurrenz und Privatisierung im Vordergrund.
  2. Eine Personaloffensive im Gesundheitssektor wird gestartet.
  3. In jedem Landkreis und im Regionalverband Saarbrücken werden medizinische Ambulanzen für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit erschwertem Zugang zu Ärzten eingerichtet.
  4. Die Grundversorgung in der Fläche wird gesichert und spezialisierte Leistungen werden angeboten, ohne Wirtschaftlichkeit über die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu stellen.
  5. Im Klinikverbund gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes verbindlich für alle Beschäftigten.
  6. Arbeitsbedingungen, Personalbemessung und Ausbildung in den Kliniken werden vereinheitlicht.
  7. Die Krankenhäuser erhalten eine stabile, bedarfsorientierte Finanzierung, die Investitionen, Personal und Vorhaltekosten berücksichtigt.
  8. Gemeindeschwestern werden eingesetzt, besonders in ländlichen Regionen.
  9. In der Pflege werden verbindliche Personalschlüssel eingeführt.
  10. Pflegebedürftige werden durch eine solidarische Finanzierung entlastet.
  11. Pflegende Angehörige werden durch barrierefreie Beratungsstellen unterstützt.
  12. In der Pflege gelten stabile Beschäftigungsverhältnisse und tarifliche Standards.
  13. Menschen, die privat Angehörige pflegen, können direkt beim Land mit tariflicher Bezahlung und sozialer Absicherung angestellt werden.
  14. Eine bundesweite solidarische Pflegevollversicherung übernimmt alle pflegebedingten Kosten in ambulanter und stationärer Versorgung.
  15. Alle Bürgerinnen und Bürger werden in eine gemeinsame Pflegeversicherung einbezogen.
  16. Das Land stellt landesweit eine bedarfsgerechte Pflegeplanung sicher.
  17. Menstruationsartikel werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  18. Für Geflüchtete wird eine Gesundheitskarte nach Bremer Vorbild eingeführt.

GleichUnverändert fortgeführt (9)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (19)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Fallpauschalen im Krankenhaus werden abgelehnt.
  2. Wer die Investitionen im Krankenhaussystem bezahlt, erhält die Steuerungsbefugnis.
  3. Insolvente und von Insolvenz bedrohte Kliniken werden vom Land aufgefangen, ihr Weiterbetrieb gesichert und Investitionen bezahlt.
  4. Die Schließungsförderung über den Krankenhausstrukturfonds wird sofort gestoppt.
  5. Krankenhäuser in Stadt und Land werden ausreichend mit Intensiv- und Isolierstationen, Beatmung und Schutzkleidung ausgestattet.
  6. Betten und Personal der Krankenhäuser werden nach Spitzenlasten, Katastrophen und Pandemien statt nach Durchschnittsauslastung geplant.
  7. In unterversorgten Regionen werden Betten, Notaufnahmen und Geburtsstationen durch Förderung öffentlicher Kliniken aufgestockt.
  8. Kirchliches Arbeitsrecht in überwiegend öffentlich finanzierten Kliniken wird hinterfragt.
  9. Pflege soll sich vom Heim hin zum eigenen Haushalt als Pflegeort verlagern.
  10. Die Qualitätsstandards der Pflegeheime im Saarland werden für Angehörige transparent und abrufbar gemacht.
  11. Alle Menschen können selbstbestimmt zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Pflege- oder Assistenzleistungen wählen.
  12. Wohnortnahe Tagespflege für pflegebedürftige Menschen wird sichergestellt.
  13. Auf Bundesebene wird eine Pflegeteilzeit für pflegende Angehörige eingeführt.
  14. Bei Neuanmeldungen von Prostituierten in der gesetzlichen Krankenkasse entstehen keine Nachzahlungen.
  15. Wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird kommunale Pflichtaufgabe.
  16. Die Diskussion auf Bundesebene über die Freigabe von Cannabisprodukten wird unterstützt.
  17. Palliativmedizin und Hospizbetreuung werden im ländlichen Raum ausgebaut.
  18. Das Ehrenamt in der Hospizbetreuung wird gestärkt.
  19. Die ambulante palliative Betreuung wird ausgebaut.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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