Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für das Saarland, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 169 neu, 18 geändert, 3 unverändert, 34 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Der Entwurf rückt die Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt: Ein verbindlicher Landesaktionsplan gegen Armut soll Energiearmut als eigenen Schwerpunkt erhalten, dazu kommen Landeszuschüsse zu Heiz- und Stromkosten, eine landesweite SozialCard und ein Netz öffentlicher Nachbarschaftskantinen. Neu ist auch das Ziel, das Saarland zur Modellregion für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich zu machen. Fortgeführte Forderungen werden verschärft: Der Mindestlohn soll ab 2027 mindestens 15 statt 13 Euro betragen, die Tariftreue bei Vergaben schon ab 1.000 statt 25.000 Euro greifen. Nicht mehr genannt sind Krisenhilfen wie das Mindestkurzarbeitergeld, die Abschaffung verkaufsoffener Sonntage und die soziale Absicherung von Selbstständigen. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (169)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Der Kurs des Sozialabbaus und der Militarisierung wird abgelehnt.
- Ein verbindlicher, ressortübergreifender Landesaktionsplan gegen Armut wird weiterentwickelt.
- Sozialleistungen werden armutsfest und sanktionsfrei gestaltet.
- Menschen werden vor Energie- und Lebensmittelarmut geschützt.
- Gebühren werden sozial gestaffelt oder abgeschafft.
- Öffentliche Gelder gibt es nur für tarifgebundene, unbefristete Beschäftigung über dem Mindestlohn.
- Statt Stellenabbau wird auf Qualifizierung der Beschäftigten gesetzt.
- Statt Stellenabbau wird auf Arbeitszeitverkürzung gesetzt.
- Statt reiner Fürsorge braucht es echte soziale, kulturelle und politische Teilhabe in allen Lebensbereichen.
- Armutsbekämpfung bezieht verbindlich alle relevanten Politikbereiche ein.
- Die Armutsbekämpfung wird mehrjährig und gesetzlich über Legislaturperioden hinaus finanziert.
- Bestehende Maßnahmen gegen Armut werden mit zusätzlichen Ressourcen hinterlegt und ausgebaut.
- Mittel kommen unmittelbar bei den Betroffenen und den Trägern vor Ort an statt in der Verwaltung zu versickern.
- Für die Armutsbekämpfung gelten unbürokratische Verfahren, klare Zielvorgaben und transparente Erfolgskontrollen.
- Die Gemeinwesenarbeit wird ausreichend und verlässlich finanziert.
- Der Landesaktionsplan gegen Armut nimmt alle Lebensphasen stärker in den Blick.
- Eine konsequent umgesetzte Anti-Armutsstrategie stärkt gesellschaftliche Teilhabe und schützt vor sozialer Isolation.
- Netzwerke wie die Saarländische Armutskonferenz werden institutionell stärker gefördert.
- Armutsbetroffene werden systematisch in Gremien, Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren einbezogen.
- Es werden verbindliche Beteiligungsformate für Armutsbetroffene geschaffen.
- Politische Maßnahmen werden konsequent auf den Abbau von Ausgrenzung ausgerichtet.
- Wohlfahrtsverbände werden als sozialpolitische Interessenvertretungen gezielt gestärkt.
- Der Zugang zu Sozialleistungen wird einfach, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei.
- Sozialleistungen werden möglichst pauschal und automatisch gewährt.
- Der Landesaktionsplan leitet konkrete Schritte zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme ein.
- Sozialleistungen sind bedarfsgerecht, armutsfest und sanktionsfrei.
- Soziale Unterstützung fördert individuell statt zu bevormunden.
- Beschäftigungsverhältnisse im dritten Arbeitsmarkt sind grundsätzlich unbefristet.
- Ein neu aufgesetzter Landesaktionsplan gegen Wohnungslosigkeit setzt auf dauerhafte, menschenwürdige Lösungen statt kurzfristiger Nothilfe.
- Betreutes Wohnen für wohnungslose Menschen wird als Ergänzung zu Housing First stärker ausgebaut und finanziell besser unterstützt.
- Die aufsuchende Sozialarbeit mit mobilen Teams, die Wohnungslose vor Ort erreichen und mit Gesundheits-, Beratungs- und Beschäftigungsangeboten begleiten, wird deutlich ausgebaut.
- Die Kommunen erhalten mehr Stellenanteile für die aufsuchende Sozialarbeit.
- Wohnraumversorgung und psychosoziale Betreuung werden enger miteinander verzahnt.
- Regelmäßige Datenerhebungen wie Wohnungslosenberichte schaffen ein realistisches Lagebild als Grundlage gezielter Maßnahmen.
- Niedrigschwellige Hilfsangebote wie der Kältebus Saarbrücken, Tagesaufenthalte, Tafeln, Beratungsstellen und Straßensozialarbeit werden dauerhaft abgesichert, professionalisiert und ausgebaut.
- Landespolitik, Kommunalpolitik und zivilgesellschaftliche Träger koordinieren ihre Hilfsangebote, damit diese niedrigschwellig, nachhaltig und passgenau sind.
- Der Landesaktionsplan gegen Armut wird konsequent umgesetzt, weiterentwickelt und ausgeweitet, mit verbindlichen Maßnahmen, klaren Zielvorgaben und regelmäßiger Berichterstattung.
- Beratungsstellen, Hilfsangebote und Tagesaufenthalte für arme Menschen werden verstärkt gefördert und professionalisiert.
- Die Lobby für arme Menschen im Saarland wird gestärkt.
- Sozialleistungen werden armutsfest, sanktionsfrei und automatisch gewährt.
- Eine landesweite SozialCard für Bildung, Kultur und Freizeit wird eingeführt.
- In der kommenden Legislaturperiode beginnt der Aufbau eines landesweiten Netzes öffentlicher Nachbarschaftskantinen.
- Nachbarschaftskantinen sollen gesunde, warme Mahlzeiten für alle bezahlbar machen und Orte der Begegnung in Städten und Gemeinden stärken.
- Bestehende Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäuser, Jugendzentren oder kommunale Kantinen können in Kooperation mit den Kommunen in das Programm integriert und gefördert werden.
- Neue Standorte werden nach klaren sozialen und qualitativen Kriterien ausgeschrieben.
- Das Land stellt ein dauerhaft finanziertes Förderprogramm bereit, während die Kommunen Verankerung und Trägerschaft sichern.
- Nachbarschaftskantinen bieten täglich frische, gesunde Mahlzeiten zu sozial gestaffelten Preisen an.
- Menschen mit geringem Einkommen zahlen in Nachbarschaftskantinen einen stark reduzierten Betrag, besonders Bedürftige essen kostenfrei.
- Energiearmut wird ein eigenständiger Schwerpunkt des Landesaktionsplans gegen Armut.
- Haushalte mit geringem Einkommen erhalten ergänzende Landeszuschüsse zu Heiz- und Stromkosten.
- Bei Sozialleistungsbeziehenden werden die Energiekosten vollständig übernommen.
- Das Land legt eigene Programme zur Abfederung von Energiepreissteigerungen auf.
- Ein landesfinanzierter Härtefallfonds versetzt Kommunen in die Lage, Menschen in akuten Krisen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
- Sozialleistungen werden einfacher, digital zugänglich und möglichst automatisch gewährt.
- Ein zentrales, verständliches Sozialportal und gebündelte Anlaufstellen erleichtern den Zugang zu Sozialleistungen.
- Gegen Energiearmut gibt es Zuschüsse zu Energiekosten.
- Gegen Energiearmut wird ein Härtefallfonds eingerichtet.
- Die Schuldnerberatung wird ausgebaut.
- Sozialleistungen werden einfach, digital und automatisch zugänglich gemacht.
- Notschlaf-, Übernachtungs- und Tageseinrichtungen für Wohnungslose werden erhalten und ausgebaut.
- Für Sozialleistungsbeziehende werden die vollen, tatsächlichen und angemessenen Mietkosten übernommen.
- Die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft werden am jeweiligen kommunalen Mietspiegel ausgerichtet.
- Für Beschäftigte werden neue Perspektiven geschaffen, insbesondere im Dienstleistungs- und sozialen Sektor.
- Ein landeseigener Fonds für Übergänge, Qualifizierung und Standortentwicklung wird eingerichtet.
- Beschäftigte werden beim Umbau der Wirtschaft verlässlich unterstützt.
- Bessere Arbeit, verlässliche Einkommen, Weiterbildung und kollektive Sicherungssysteme sind Bestandteil jeder Transformationsmaßnahme.
- Wer in Betrieben, Verwaltungen oder sozialen Einrichtungen arbeitet, erhält Einfluss auf deren Entwicklung.
- Ökologische Modernisierung wird mit einer demokratischen Neuordnung der Arbeitswelt und einer sozial ausgeglichenen Verteilung von Zeitressourcen verbunden.
- Demokratische Mitbestimmung in Betrieben, Kommunen und gesellschaftlichen Institutionen wird massiv ausgebaut.
- Ein landeseigener Fonds unterstützt Beschäftigte bei Übergang und Qualifizierung sowie den Aufbau zukunftsfähiger Branchen.
- In allen öffentlichen und genossenschaftlichen Betrieben gelten verbindlich tarifgebundene Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen.
- Die Arbeitswelt orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen statt an Profitsteigerung.
- Das Saarland wird langfristig Modellregion für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
- Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, wird er am nächsten Werktag nachgeholt.
- Die Landesholding koordiniert Pilotprojekte zur Arbeitszeitverkürzung in öffentlichen Betrieben, Ausbildungsverbünden und landeseigenen Einrichtungen und setzt Tarifvereinbarungen um.
- Die Landesholding fördert die Übertragbarkeit der Arbeitszeitverkürzung auf private Unternehmen.
- Das Saarland wird Modellregion für die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich in allen Bereichen der öffentlichen Beschäftigung.
- Pilotprojekte, Tarifumsetzungen und die Ausweitung der Arbeitszeitverkürzung auf landeseigene Einrichtungen werden über die Landesholding gesteuert.
- Arbeitszeitverkürzung wird mit einer breiteren Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und gesellschaftlich relevanter Tätigkeiten verknüpft.
- Beschäftigte werden fest und garantiert an der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen beteiligt.
- Produktivitätsgewinne durch Digitalisierung und Automatisierung sollen in Lebenszeit, Weiterbildung und soziale Teilhabe fließen.
- Öffentliche und genossenschaftliche Beschäftigung wird ausgebaut.
- Förderungen, Subventionen und Investitionsprogramme des Landes werden fester an Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeitsplatzgarantien und die Einhaltung von Klimazielen gekoppelt.
- Die Kontrollbehörden werden deutlich gestärkt und erhalten mehr Personal für Prüfungen.
- Bei Verstößen gibt es wirksame Sanktionen bis hin zum Ausschluss von künftigen öffentlichen Aufträgen.
- Ein Tariftreuegesetz soll Tarifbindung im öffentlichen Vergabesystem tatsächlich durchsetzen und Lohndumping verhindern.
- Öffentliche Aufträge und staatliche Fördermittel werden an tarifgerechte Bezahlung, reguläre Beschäftigung sowie soziale und ökologische Standards gebunden.
- Ein digitales, öffentliches Tarifregister nach Berliner Vorbild wird eingerichtet.
- Für gleiche und gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
- Zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte werden gleichbehandelt und vor Diskriminierung geschützt.
- Zur Stärkung der Tarifbindung im Dienstleistungssektor werden öffentliche Aufträge und Fördermittel an bessere Löhne und Arbeitsbedingungen gebunden.
- Verbindliche Regelungen sorgen für planbare Arbeitszeiten und Schichtpläne.
- Es gibt mehr Vor-Ort-Kontrollen zur Einhaltung guter und sicherer Arbeitsbedingungen.
- In der Lieferbranche gibt es deutlich mehr Schwerpunktkontrollen gegen Arbeitszeitverstöße, Lohndumping und Scheinselbstständigkeit.
- Beratungsangebote für migrantische und nicht deutschsprachige Beschäftigte in der Lieferbranche werden gestärkt.
- Öffentliche Aufträge und Kooperationen des Landes gehen nur an Unternehmen, die feste Anstellungen statt Subunternehmerketten nutzen.
- Betriebsratsgründungen und gewerkschaftliche Organisierung in der Plattform- und Lieferbranche werden gezielt gefördert.
- Es werden anonyme und niedrigschwellige Meldemöglichkeiten für Verstöße geschaffen.
- Unternehmen werden bei systematischen Verstößen spürbar sanktioniert, bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
- Arbeitsrecht soll durch effektive Rechtsdurchsetzung im Alltag gelten.
- Die unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung soll Regelfall werden, zunächst in landeseigenen Betrieben und Einrichtungen.
- Unabhängige Ombudsstellen für Auszubildende werden geschaffen.
- Landeseigene Betriebe werden zu verbindlichen Schutzkonzepten gegen Mobbing, Gewalt und Diskriminierung verpflichtet.
- Landeseigene Betriebe werden zu regelmäßigen Schulungen für Ausbilder und Führungskräfte verpflichtet.
- Arbeitsmarktpolitik setzt auf reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt Ein-Euro-Jobs und Niedriglohnmaßnahmen.
- Qualifizierung und Weiterbildung für Arbeitsuchende sollen hochwertig sein.
- Die Fallzahlen pro Fallmanager in den Jobcentern werden gesenkt.
- Die Aus- und Weiterbildung der Jobcenter-Beschäftigten wird verbessert.
- Alle Jobcenter-Standorte im Saarland werden gesichert.
- Leistungskürzungen werden abgelehnt.
- Wer unter dem Existenzminimum lebt, soll nicht weiter sanktioniert werden.
- Betriebs- und Personalräte werden gestärkt.
- Die Arbeitsbedingungen der Landesbeschäftigten werden gemeinsam mit den Gewerkschaften verbessert.
- Das Land nutzt seinen Einfluss in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für bessere Tarifverträge.
- Die Expertise der Arbeitskammer wird in die Gestaltung der saarländischen Arbeits- und Sozialpolitik einbezogen.
- Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur für tarifgerechte Arbeit vergeben, gestützt auf ein öffentliches Tarifregister.
- Niedriglohn und prekäre Beschäftigung werden zugunsten sicherer Jobs zurückgedrängt.
- Für gleiche Arbeit gibt es gleiche Bezahlung.
- Arbeitnehmerrechte werden gestärkt.
- Eine Ausbildungsplatzumlage nach Bremer Modell wird eingeführt.
- Die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht.
- Jobcenter werden durch Qualifizierungsangebote zu Orten der Unterstützung.
- Sanktionen in den Jobcentern werden abgeschafft.
- Mitbestimmung und Schutz der Beschäftigten werden ausgebaut.
- Die Arbeitskammer des Saarlandes wird erhalten und weiterentwickelt.
- Rechte Pseudogewerkschaften werden abgelehnt; rechtsradikale Propaganda soll keinen Platz am Arbeitsplatz haben.
- Antifaschistische gewerkschaftliche Organisation wird gefördert.
- Gewerkschaften sollen konsequent gegen rechte Einflüsse geschützt werden.
- Für alle öffentlich Beschäftigten im Saarland wird ein Menstruationsurlaub eingeführt.
- Das Entgelttransparenzgesetz wird reformiert.
- Das Land stellt gleichwertige und transparente Gehälter in öffentlichen Betrieben sicher.
- Initiativen, Beratungen und Gewerkschaften, die Lohndiskriminierung aufdecken und bekämpfen, werden gestärkt.
- Die Bekämpfung der Armut von Frauen und queeren Menschen ist ein Schwerpunkt.
- Die Sozialversicherungspflicht gilt ab dem ersten verdienten Euro.
- In der Kinder- und Jugendhilfe werden ausreichend Fachkräfte mit attraktiven Arbeitsbedingungen gewonnen.
- In geförderten Angeboten wird die Tarifbindung sichergestellt.
- Das Saarland wird als öffentlicher Arbeitgeber Vorbild bei der Inklusion.
- Landesverwaltung, Schulen, Hochschulen und landeseigene Betriebe beschäftigen deutlich mehr behinderte Menschen.
- Arbeitsplätze im Landesdienst werden barrierefrei gestaltet.
- Bewerbungsverfahren im Landesdienst werden für behinderte Menschen angepasst.
- Notwendige Assistenz am Arbeitsplatz wird unbürokratisch ermöglicht.
- Die gesetzliche Beschäftigungsquote für behinderte Menschen wird erfüllt.
- Statt Ausgleichsabgaben hinzunehmen, werden gezielt barrierefreie Arbeitsplätze geschaffen.
- Gute Arbeitsbedingungen gelten auch für Menschen mit Behinderungen.
- Der Übergang aus Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt wird erleichtert.
- Die Arbeitsassistenz wird ausgebaut.
- Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird personell gestärkt, um Verstöße konsequent zu verfolgen.
- Die geplanten Kürzungen bei individueller Unterstützung und Eingliederungshilfe werden abgelehnt.
- Die Ersetzung bedarfsgerechter Einzelfallhilfe durch pauschale Gruppenangebote wird abgelehnt.
- Mehr Mittel fließen in Assistenz, Schulbegleitung, psychosoziale Unterstützung und barrierefreie Angebote.
- In Werkstätten für behinderte Menschen gilt der Mindestlohn.
- Die Arbeitsassistenz wird ausgebaut.
- Kürzungen bei Eingliederungshilfe, Assistenz und Unterstützungsangeboten werden abgelehnt.
- Die Arbeitsbedingungen im Forst werden verbessert.
- Ein Sozialpass auf Landesebene wird eingeführt beziehungsweise ausgeweitet.
- Fördergelder für Gastronomie- und Kneipenbetriebe sollen an tariflich gebundene Arbeit gekoppelt werden.
- In der Kultur sollen flächendeckende Tarifverträge und Tariftreue gelten.
- Die soziale Absicherung Kulturschaffender soll verbessert und die Künstlersozialversicherung ausgebaut werden.
- In der Grenzregion SaarLorLux sollen gemeinsame Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen gelten.
- In der Grenzregion SaarLorLux soll eine grenzüberschreitende soziale Sicherung geschaffen werden.
- Berufsabschlüsse und Sozialleistungen sollen in der Grenzregion besser gegenseitig anerkannt werden.
- Das Saarland soll mit seinen Nachbarregionen dafür sorgen, dass soziale Rechte nicht an der Grenze verloren gehen.
- Das Saarland soll auf europäischer Ebene gegen Kürzungen sozialer Leistungen eintreten.
- Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sollen faire Ergebnisse bringen, die Preis- und Produktivitätsentwicklung berücksichtigen und Planungssicherheit sowie Mitbestimmung bieten.
- Prekäre Haushalte werden gezielt bei der Ausstattung mit Endgeräten wie Laptops oder Tablets gefördert.
- Der Zugang zum Internet gilt als Teil des soziokulturellen Existenzminimums.
- Laptops und vergleichbare Endgeräte sollen unpfändbar sein.
- Die gleichberechtigte Teilhabe an öffentlichen Leistungen soll sichergestellt werden.
GeändertFortgeführt, aber geändert (18)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Der ressortübergreifende Landesaktionsplan gegen Armut wird verbindlich weiterentwickelt, fortgeschrieben und mit mehr Maßnahmen und Mitteln konsequent umgesetzt.
- Die Ursachen von Armut werden bekämpft und die Teilhabe armutsbetroffener Menschen gestärkt.
- Ein öffentlich geförderter „dritter“ Arbeitsmarkt mit tariflich entlohnter und sozial abgesicherter Beschäftigung für Menschen ohne Perspektive auf dem regulären Arbeitsmarkt wird im Saarland ausgebaut.
- Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird ausgebaut.
- Die Mitbestimmung wird konsequent ausgebaut.
- Beschäftigte erhalten reale Eingriffsrechte bei Investitionsentscheidungen, Produktionsumstellungen und Standortfragen auf betrieblicher, regionaler und Landesebene.
- Das Saarland soll ein vorbildhafter Standort für sichere, tariflich bezahlte und zukunftsfähige Arbeit werden.
- Ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro ab 2027 wird konsequent durchgesetzt, insbesondere bei landesfinanzierten Projekten.
- Der Schwellenwert, ab dem Tariftreuepflichten bei öffentlichen Vergaben greifen, wird von 25.000 auf 1.000 Euro gesenkt.
- Niedriglöhne, sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit und Werkverträge werden abgelehnt.
- Arbeit in Handel, Gastronomie, Pflege, Reinigung und Service soll besser bezahlt, planbar und zukunftsfähig werden.
- Gewerkschaften und Betriebsratsgründungen im Dienstleistungsbereich werden durch landesweite Beratungs- und Qualifizierungsprogramme unterstützt.
- Arbeitsrechte sollen wirksam durchgesetzt und Ausbeutung konsequent bekämpft werden.
- Eine Ausbildungsplatzumlage nach Bremer Modell wird eingeführt, an der sich nicht ausbildende Betriebe beteiligen.
- Die Mindestausbildungsvergütung soll deutlich steigen.
- Das Bürgergeld soll durch eine armutsfeste, sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden.
- Armut von Frauen und queeren Menschen wird durch gezielte finanzielle, bildungs- und arbeitsmarktpolitische Unterstützung bekämpft.
- Behinderte Menschen erhalten echte Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt.
GleichUnverändert fortgeführt (3)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Jugend- und Auszubildendenvertretungen und die Mitbestimmung von Auszubildenden werden gestärkt.
- Öffentliche Aufträge werden verstärkt an Inklusionsbetriebe und Betriebe vergeben, die behinderte Menschen beschäftigen und gute Arbeitsbedingungen bieten.
- Die Künstlersozialversicherung wird erhalten und ausgebaut.
EntfallenNicht mehr im Programm (34)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Der starke Anstieg der Kinderarmut im Saarland wird nicht hingenommen.
- Der Jugendarbeitsschutz wird verbessert.
- Als Soforthilfe gibt es einen Krisenaufschlag von 100 Euro auf Hartz IV.
- Ein Corona-Armutsgipfel wird einberufen, um Lösungen für die Armutsprobleme zu finden.
- Gegen Jugendarmut werden Maßnahmen mit angemessenen Ausbildungsplätzen und begleitenden Hilfen ergriffen.
- Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten sind Ziel der Politik.
- Löhne reichen für ein gutes Leben und eine lebensstandardsichernde Rente.
- Das Fairer-Lohn-Gesetz wird in der neuen Legislaturperiode überarbeitet.
- Eine landesweite Kampagne zur Wahl von Betriebsräten in allen Wirtschaftsbereichen wird durchgeführt.
- Gewerkschaftliche Forderungen gegen Konkurrenz durch Missachtung tariflicher Verhandlungsergebnisse, etwa in Gastronomie, Gesundheitswesen und Handel, werden konsequent unterstützt.
- Verkaufsoffene Sonntage werden abgeschafft.
- Ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns wird eingeführt.
- Das kirchliche Arbeitsrecht wird in das allgemeine Arbeitsrecht integriert.
- Bisherige kirchenrechtlich begründete Gehaltsprivilegien der Betroffenen bleiben als Bestandsschutz erhalten.
- Die Benachteiligung von Grenzgängern beim Bezug von Kurzarbeitergeld wird beseitigt.
- Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich auf den Arbeitsplatz statt auf die Person.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird auf Antrag einer Tarifpartei vereinfacht.
- Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei Ausgliederungen.
- Tarifverträge gelten auch beim Subunternehmen fort.
- Die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit wird wirksam verfolgt.
- Ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitergeld wird als zusätzliche Nothilfe eingeführt.
- Eine landesweite Kampagne zur Wahl von Betriebsräten in allen Wirtschaftsbereichen wird durchgeführt.
- Verkaufsoffene Sonntage im Saarland werden abgeschafft.
- Die Doppelbelastung von Grenzgängern wird beseitigt.
- Der dauerhaft geförderte öffentliche Arbeitsmarkt wird vom Bund und der Bundesagentur für Arbeit finanziert und vom Saarland unterstützt.
- Selbstständige und Solo-Selbstständige werden sozial abgesichert.
- Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird reformiert.
- Alle Selbstständigen werden perspektivisch in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einbezogen.
- Selbstständige erhalten gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Sozialversicherungen.
- Beiträge Selbstständiger orientieren sich am tatsächlichen Einkommen und überfordern sie finanziell nicht.
- Das Kurzarbeitsgeld wird angemessen angehoben.
- Ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitsgeld schützt Geringverdienende vor Armut.
- Das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit wird ausgebaut.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen bei Sozialabgaben werden abgeschafft.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht