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Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 27 neu, 22 geändert, 19 unverändert, 70 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind ein Verbot der Lebensmittelverschwendung mit dem Ziel, die Abfälle bis 2030 zu halbieren, sowie Mindesterzeugerpreise für Landwirte. Heimische Betriebe sollen vor billigen Importen mit niedrigeren Standards geschützt werden, große Fleischfabriken sollen schließen und dezentralen Schlachtstrukturen weichen. Hinzu kommen ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel gegenüber Kindern und eine Begrenzung des Zuckergehalts. Konkreter werden fortgeführte Ziele: Der Pestizideinsatz soll bis 2030 um mindestens die Hälfte sinken, statt Megaställen soll es höchstens 1,5 Großvieheinheiten je Hektar geben. Nicht mehr einzeln genannt werden das Ziel von 25 Prozent Ökolandbau bis 2030, ein öffentlicher Bodenfonds, die Reform der EU-Direktzahlungen und Verbote einzelner Haltungsformen wie der Käfighaltung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (27)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Lebensmittelverschwendung wird verboten.
  2. Die Lebensmittelabfälle werden bis 2030 halbiert.
  3. Der Lebensmittelmarkt erhält gerechte Lieferbeziehungen.
  4. Landwirte werden wo nötig durch Mindesterzeugerpreise geschützt.
  5. Landwirtschaftlicher Grund und Boden wird vor Spekulation geschützt.
  6. Landwirte werden sozial abgesichert.
  7. Im Mittelpunkt der Agrarpolitik steht die Versorgung mit guten, bezahlbaren Lebensmitteln statt der Interessen großer Konzerne.
  8. Es werden täuschungssichere staatliche Regionalsiegel eingeführt.
  9. Heimische Agrarwirtschaft mit hohen Standards wird vor billigen Importen aus Drittländern mit niedrigeren Standards geschützt.
  10. Freihandelsabkommen werden im Agrarbereich kritisch gesehen.
  11. Lebensmittel erhalten eine eindeutige Herkunftskennzeichnung.
  12. Neue Gentechnikverfahren wie die Genschere unterliegen denselben Kontrollen und Regeln wie ältere Verfahren.
  13. Für alle Tierarten gelten hohe Mindesthaltungsstandards.
  14. Die Bundesförderung für tierschutzrelevante Umbauten von Haltungssystemen wird ausgeweitet.
  15. Es werden dezentrale Schlachtstrukturen ohne Akkordlöhne geschaffen.
  16. Große Fleischfabriken werden geschlossen.
  17. Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sollen Klima und Umwelt schützen und alle mit hochwertigen Produkten versorgen.
  18. Öffentliche Einrichtungen beziehen Lebensmittel regional und umweltfreundlich und folgen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
  19. Grobe Verstöße bei Lebensmittelkontrollen werden an der Ladentür veröffentlicht.
  20. Für ungesunde Lebensmittel gilt ein Werbe- und Marketingverbot, besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen.
  21. Der Zuckergehalt, insbesondere in Softdrinks, wird gesetzlich begrenzt, ohne Verbraucher zu belasten.
  22. Lebensmittelverschwendung wird verboten.
  23. Fischereisubventionen werden an nachhaltige, soziale und Tierschutzstandards gekoppelt.
  24. Tierschutz wird unabhängig von Profitinteressen von der Landwirtschaft bis zum Forschungslabor durchgesetzt.
  25. Tierschutzvereine und -organisationen werden gestärkt.
  26. Der Import von Tieren, die in Zoos und Aquarien nicht artgerecht gehalten werden können, wird verboten.
  27. Wild gefangene Tiere dürfen nicht in Zoohandlungen verkauft werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (22)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Gesunde Ernährung soll durch schnelle Maßnahmen wieder für alle erschwinglich werden.
  2. Genießbare Lebensmittel müssen an gemeinnützige Organisationen weitergegeben oder kostenfrei abgegeben werden.
  3. Zur Halbierung der Lebensmittelabfälle gelten verbindliche Vorgaben für die einzelnen Branchen.
  4. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern werden gefördert und lokale Produzenten vor Preisdumping und Verdrängung geschützt.
  5. Saatgut wird nicht durch Konzerne monopolisiert.
  6. Angestrebt wird eine sozial gerechte, gemeinwohlorientierte Landwirtschaft, die Klima und Natur schont und mit dem Tierschutz vereinbar ist.
  7. Menschen in der Landwirtschaft sollen von ihrer Arbeit gut leben können.
  8. Wo nötig, werden Landwirte durch Mindesterzeugerpreise geschützt.
  9. Regionale Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten werden aufgebaut und regionale Marketinginitiativen unterstützt.
  10. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird unterbunden.
  11. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird bis 2030 um mindestens 50 Prozent verringert.
  12. Agrarbetriebe werden durch eine Pestizidreduktionsstrategie und Entwicklung von Düngemittelalternativen beim ökologischen Umbau unterstützt.
  13. Statt Megaställen wird eine flächengebundene Tierhaltung mit höchstens 1,5 Großvieheinheiten je Hektar und weniger Viehbestand eingeführt.
  14. Ein Agrarstrukturgesetz stärkt gemeinschaftliches und öffentliches Eigentum an Boden und schützt Bauern vor landwirtschaftsfremden Investoren.
  15. Unangekündigte Kontrollen werden häufiger und Strafen bei Tierschutzverstößen härter.
  16. Landwirtschaftsförderung bleibt an hohe Umweltstandards geknüpft.
  17. Für die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen gibt es staatliche Zuschüsse.
  18. Lebensmittel erhalten ein einheitliches staatliches Label zu Klima, Umwelt, Tierschutz, Gesundheit und sozialen Aspekten.
  19. Die Zahl der Lebensmittelkontrollen wird erhöht.
  20. Ein konkreter Ausstiegsplan aus Tierversuchen wird aufgestellt.
  21. Herstellung und Import von Pelzen werden verboten.
  22. Soziale Tiere dürfen nicht einzeln gehalten werden.

GleichUnverändert fortgeführt (19)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (70)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Agrarindustrie soll zu einer krisenfesten ökologischen Landwirtschaft umgebaut werden.
  2. Landraub soll wirksam verhindert werden.
  3. Ein öffentlicher Bodenfonds soll Flächen zu fairen Konditionen an nachhaltig wirtschaftende, ortsansässige Agrarbetriebe verpachten.
  4. Genossenschaftliche und gemeinnützige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen soll gefördert werden.
  5. Die Preise für landwirtschaftlichen Boden sollen gedeckelt werden.
  6. Der Hanfanbau in ehemaligen Braunkohlegebieten wird gefördert.
  7. Bäuerliche, genossenschaftliche und ökologische Landwirtschaft wird gefördert.
  8. Der Ökolandbau wird bis 2030 auf mindestens 25 Prozent der Agrarfläche ausgebaut.
  9. Genossenschaftliche und solidarische Landwirtschaft sowie Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften werden besonders unterstützt.
  10. Boden wird für regional verankerte Landwirtschaftsbetriebe und die ländliche Bevölkerung verfügbar gemacht.
  11. Flächen der BVVG in Ostdeutschland werden in Länderhand übergeben.
  12. Ein öffentlicher Bodenfonds wird eingeführt, der Flächen langfristig zu fairen Konditionen an nachhaltig wirtschaftende, ortsansässige Agrarbetriebe verpachtet.
  13. Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie genossenschaftliche Konzepte werden gefördert.
  14. Die ordnungs-, steuer-, förder- und preisrechtlichen Regelungen zum Boden werden umfassend reformiert.
  15. Landwirtschaftliche Flächen werden grundsätzlich nur an Landwirtinnen und Landwirte sowie gemeinnützige Landgesellschaften verkauft.
  16. Landwirtschaftliche Flächen werden zu Preisen verkauft, die dem Ertragswert entsprechen.
  17. Die EU-Agrarpolitik wird grundlegend reformiert.
  18. Direktzahlungen erhalten nur Betriebe, die diese Kriterien umsetzen, unabhängig von Größe und Wirtschaftsweise.
  19. Agrargelder gibt es nur noch für konkret nachweisbare öffentliche Leistungen.
  20. Die Schaffung und der Erhalt sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in der Landwirtschaft werden unterstützt.
  21. Renditeorientierte Investoren werden von der Agrarförderung ausgeschlossen.
  22. Eine gerechte Gewinnverteilung in der Wertschöpfungskette sichert bezahlbare Lebensmittel.
  23. Alte Pflanzensorten und Tierrassen werden zur Sicherung der genetischen Vielfalt erhalten.
  24. Freie Nachbaurechte werden gesichert.
  25. Die gentechnikfreie klassische und ökologische Züchtung wird mit höheren Forschungsmitteln gestärkt.
  26. Das Klonen von Tieren bleibt verboten.
  27. Importierte Lebensmittel aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen werden gekennzeichnet.
  28. Der Import gentechnisch veränderter Pflanzen wird verboten.
  29. Es wird ein globales Moratorium für die Freisetzung von Gene-Drive-Organismen angestrebt.
  30. In der EU nicht zugelassene Pestizide und Pestizidwirkstoffe dürfen in Deutschland nicht produziert werden.
  31. Die heimische Produktion von Tierfutter wird gestärkt.
  32. Anbausysteme, die Klima, Böden, Tiere und Pflanzen besonders schützen, wie Ökolandbau, Paludikulturen, Permakultur und Agroforstsysteme, werden gefördert.
  33. Ein Förder- und Weiterbildungsprogramm für Landwirtinnen und Landwirte zur sozialökologischen Agrarwende wird entwickelt.
  34. Die Bürgerbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Mastställe wird gestärkt.
  35. Der Umbau zu einer gesellschaftlich akzeptierten und klimagerechten Tierhaltung wird eingeleitet.
  36. Für den Umbau der Tierhaltung wird eine sozial faire Finanzierung gesichert.
  37. Die bisher profitierenden Konzerne werden angemessen an den Kosten des Umbaus der Tierhaltung beteiligt.
  38. Bei Tiertransporten wird stets der nächstgelegene Schlachthof bevorzugt.
  39. Schlachtverfahren werden schmerz- und stressärmer gestaltet.
  40. Das Schreddern von Küken wird verboten.
  41. Die Anbindehaltung von Rindern wird verboten.
  42. Die Käfighaltung wird verboten.
  43. Zuchtsauen dürfen nicht im Kastenstand gehalten werden.
  44. Tierquälerische Kastrationsmethoden werden beendet.
  45. Der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft wird auf kranke Tiere nach ärztlicher Verschreibung begrenzt.
  46. Verschreibung und Verkauf von Antibiotika in der Tierhaltung werden getrennt.
  47. Lebenswichtige Reserveantibiotika werden in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht eingesetzt.
  48. Die Agrarforschung wird gestärkt.
  49. Die epidemiologische Forschung wird verbessert, um Tierseuchen schneller zu erkennen und einzugrenzen.
  50. Schul- und Selbsterntegärten werden gestärkt.
  51. Das Inverkehrbringen verunreinigter Lebensmittel wird härter bestraft.
  52. Entscheidungen zum Tierschutz werden im Parlament statt über Verordnungen getroffen.
  53. Im Tierschutz gelten höhere Standards ohne Schlupflöcher.
  54. Die Tierindustrie wird transparenter, etwa durch eine Veröffentlichungspflicht für Verwaltungsakte.
  55. Unabhängige Tierschutzkontrollen mit ausreichendem Personal werden durchgeführt.
  56. Ein bundesweites Verbandsklagerecht im Tierschutz wird eingeführt.
  57. Angestellte in relevanten Behörden werden zum Tierschutz weitergebildet und sensibilisiert.
  58. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz wird zu einem wirkungsvollen Plan zur Pestizidreduktion umgestaltet.
  59. Alternative Fangmethoden werden gefördert, um auf grundberührende und lebensraumschädliche Methoden zu verzichten.
  60. Die Fischerei arbeitet nachhaltig mit Fangquoten auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen.
  61. In Dörfern werden wohnortnahe soziale Zentren geschaffen, die Begegnung ermöglichen und Post, Bank und öffentlichen Internetzugang anbieten.
  62. Für den Nahrungsmittelhandel ist statt der Welthandelsorganisation die Welternährungsorganisation der UN zuständig.
  63. Regionen werden unterstützt, Landwirtschaft nicht vorrangig für den Export zu betreiben.
  64. Die ökologische Landwirtschaft wird weltweit gefördert.
  65. International werden Systeme zum Schutz vor Preisverfall vereinbart.
  66. Die Einfuhr von Lebensmitteln, die auf gestohlenem Land produziert wurden, wird verboten.
  67. Deutsche Konzerne und ihre Partner, die am Landraub beteiligt sind, zahlen Entschädigungen zur Förderung ökologischer und regionaler Landwirtschaft.
  68. Lokale Nahrungsmittelmärkte und agrarökologische Anbaumethoden werden gestärkt.
  69. Angestrebt werden nachhaltige Landwirtschaft und regionale Kreisläufe statt langer Transportwege und industrieller Massenproduktion.
  70. Exportsubventionen für landwirtschaftliche Produkte sollen beendet werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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