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Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 45 neu, 35 geändert, 23 unverändert, 133 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, die Prüfung aller Gesetze auf Geschlechtergerechtigkeit und eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes mit Verbandsklagerecht. Für anerkannte Minderheiten fordert das Programm Rechte im Grundgesetz, dazu einen Beauftragten für muslimisches Leben. Sport soll Staatsziel werden, der Bund soll 15 Jahre lang jährlich eine Milliarde Euro für Sportstätten geben. Bei den Familienleistungen steigen die Beträge: Das Kindergeld soll 350 statt 328 Euro betragen, der Elternschutz für den zweiten Elternteil 28 statt zehn Tage. Nicht mehr einzeln genannt werden das Wahlverwandtschaftsrecht, die Verlängerung des Elterngeldes auf zwölf Monate je Elternteil, Forderungen zur Sexarbeit und zum freiwilligen Engagement. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (45)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Eine echte Kindergrundsicherung wird eingeführt.
- Frauen erhalten gleiches Geld für gleichwertige Arbeit.
- Frauen sollen über ihren eigenen Körper selbst bestimmen können.
- Frauen werden vor Gewalt geschützt.
- Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes sollen an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden.
- Berufstätige Alleinerziehende sollen durch konsequente Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz entlastet werden.
- Beim Unterhaltsvorschuss soll das Kindergeld nicht mehr voll angerechnet werden.
- Der Unterhaltsvorschuss soll bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.
- Im Sorge- und Umgangsrecht soll der Gewaltschutz verankert werden.
- Die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle soll im Familienrecht und in der Beratung zum Ausdruck kommen.
- Regenbogenfamilien sollen gleichgestellt werden.
- Die Kindergrundsicherung soll einmalige und besondere Bedarfe wie Klassenfahrten und Umzugskosten umfassen.
- Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes sollen aufgestockt werden.
- Kinder sollen bereits im Vorschulalter lernen, sexualisierte Übergriffe und Gewalt zu erkennen und Erwachsene zu informieren.
- In den Kommunen sollen Jugendbeiräte oder Jugendparlamente mit Stimmrecht in allen sie betreffenden Belangen eingerichtet werden.
- Die Kinder- und Jugendhilfe soll gestärkt werden.
- Altersdiskriminierung soll durch Aufnahme des Merkmals Alter in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verboten werden.
- Alle Angebote sollen digital und analog ohne finanziellen Aufschlag verfügbar sein.
- Sorgearbeit wird vergesellschaftet.
- Es gibt Orte, an denen sich Menschen ohne Konsumzwang treffen können.
- Die umfassende Gleichstellung aller Geschlechter wird angestrebt.
- Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird freiwillig statt verpflichtend.
- Mutterschutz und Mutterschutzleistungen für Selbstständige werden gesetzlich verankert.
- Künstliche Befruchtung steht allen unabhängig von sexueller Orientierung, Identität und Beziehungsstatus offen.
- Die Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention nimmt ihre Arbeit auf und die Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen wird umgesetzt.
- Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wird als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche verstanden.
- Alle neuen Gesetze werden auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechtergerechtigkeit geprüft.
- Die Bundesregierung verabschiedet eine ressortübergreifende, langfristige Gleichstellungsstrategie.
- Freiheit und Emanzipation hängen nicht vom Geldbeutel ab.
- Queere Jugendarbeit wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes zum Kriegsfall und die Ausschlüsse etwa von Geflüchteten werden gestrichen.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird novelliert.
- Regenbogenfamilien werden anderen Familienformen gleichgestellt.
- Das Abstammungsrecht wird reformiert.
- Die Rechte der anerkannten Minderheiten werden im Grundgesetz verankert.
- Die anerkannten Minderheiten dürfen ihre Sprachen auch auf Ämtern und vor Gericht sprechen.
- Auf Bundesebene gibt es weiterhin einen Beauftragten gegen Antiziganismus.
- Auch die dänische und friesische Minderheit erhalten das Recht, ihre Muttersprache vor Gericht zu gebrauchen.
- Ein Beauftragter für muslimisches Leben wird eingesetzt.
- Quoten für von Diskriminierung Betroffene gelten auch im privaten Arbeitsmarkt, in Politik, Kultur, Medien und geförderten Einrichtungen.
- Das AGG wird mit längeren Klagefristen, Verbandsklagerecht, zusätzlichen Diskriminierungsmerkmalen und Einbeziehung staatlichen Handelns reformiert.
- Ein Beauftragter für muslimisches Leben und Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus werden eingeführt.
- Der Bundestag setzt eine Enquete-Kommission „Gesellschaftliche Inklusion“ ein, um demokratische Gesellschaftsstrukturen für alle sicherzustellen.
- Sport wird als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
- Der Bund beteiligt sich 15 Jahre lang mit jährlich einer Milliarde Euro an Sanierung und Bau von Sportstätten.
GeändertFortgeführt, aber geändert (35)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die soziale Absicherung, besonders von Alleinerziehenden, soll vor Armut schützen und Familie und Beruf sollen leichter vereinbar sein.
- Die öffentliche und gebührenfreie Ganztagsbetreuung für Kinder aller Altersgruppen soll massiv ausgebaut werden.
- Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll mit ausreichend Kitaplätzen umgesetzt werden.
- Für den zweiten Elternteil sollen 28 Tage Elternschutz ab Geburt eingeführt werden.
- Der Mindestbetrag des Elterngeldes soll auf 420 Euro steigen.
- Das Mindest-Elterngeld soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht auf Bürgergeld und Asylbewerberleistungen angerechnet werden.
- Die Kindergrundsicherung soll anteilig die tatsächlichen Unterkunftskosten umfassen.
- Das Kindergeld soll für alle Kinder unabhängig vom Elterneinkommen 350 Euro monatlich betragen.
- Das Kindergeld soll nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden.
- Kinder in Armut sollen einen altersgestaffelten Kinderzuschlag von bis zu 379 Euro monatlich erhalten.
- Kinder und Jugendliche sollen einen Rechtsanspruch auf gute Entfaltung, soziale Teilhabe und Schutz vor Gewalt erhalten.
- Freizeiteinrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken, Schwimmbäder und Sportvereine für Kinder und Jugendliche sollen niedrigschwellig, barrierefrei, wohnortnah und gebührenfrei sein.
- Kinder und Jugendliche sollen in Entscheidungen über ihre Zukunft eingebunden werden.
- Selbstbestimmtes Altern in Würde ohne Diskriminierung, Armut und Abstiegsängste soll ermöglicht werden.
- Ältere Menschen sollen einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Altenhilfe erhalten.
- In allen Kommunen sollen Seniorenvertretungen eingerichtet werden.
- Eine familienentlastende Infrastruktur mit guter Erreichbarkeit wird ausgebaut.
- Unbezahlte und bezahlte Arbeit sowie Machtressourcen werden gerecht zwischen den Geschlechtern verteilt.
- Die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft ist frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich.
- Paragraf 218 StGB wird ersatzlos gestrichen.
- Frauenhäuser werden bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert.
- Schutz und Beratung stehen allen Frauen und ihren Kindern kostenfrei, anonym und barrierefrei zur Verfügung.
- Queere Orte wie Jugendzentren, Projekte, Bars und Clubs werden auch vor Wuchermieten und Kürzungen geschützt.
- Queere Selbstorganisation wird auch im ländlichen Raum gestärkt.
- Das Selbstbestimmungsgesetz wird verbessert.
- Ein ausfinanzierter Aktionsplan „Queer leben“ bekämpft queerfeindliche Gewalt und Diskriminierung.
- Ein bundesweites Antidiskriminierungsgesetz wird geschaffen.
- Antisemitismus, Antifeminismus und Rassismus jeder Form werden bekämpft.
- Die Rechte und Partizipationsmöglichkeiten der vier anerkannten Minderheiten werden gestärkt.
- Rassismus gegen Sinti und Roma wird wirksam bekämpft.
- Es gibt weiterhin einen Antirassismusbeauftragten.
- Barrierefreiheit wird umfassend hergestellt.
- Sport wird als Teil der Daseinsvorsorge öffentlich gefördert.
- Turnhallen und Sportplätze werden saniert und moderne, barrierefreie und ökologische Sportstätten und Schwimmbäder geschaffen.
- Inklusiver, integrativer und umweltverträglicher Schul-, Breiten-, Gesundheits- und Spitzensport wird gefördert.
GleichUnverändert fortgeführt (23)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Das Abstammungsrecht soll reformiert werden, weil es queere Familien diskriminiert.
- Eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen soll eingeführt werden.
- Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden.
- Senioren sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt teilhaben können.
- Geschlechtsspezifische Ungleichgewichte auf Ausbildungs- und Arbeitsmarkt werden durch geschlechtersensible Bildung und Aufwertung schlecht bezahlter Frauenberufe überwunden.
- Menstruationsprodukte werden in allen öffentlichen Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt.
- Die Istanbul-Konvention wird in Deutschland vollständig umgesetzt.
- Gesetzlich wird klargestellt, dass der Gewaltschutz von Frauen und Kindern Vorrang vor dem Umgangsrecht hat.
- Der 8. März wird bundesweiter Feiertag.
- Artikel 3 des Grundgesetzes wird um den Schutz der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität erweitert.
- Jede Form von Rassismus sowie strukturelle und institutionelle Diskriminierung werden bekämpft.
- Eine gesetzliche Arbeitsdefinition von institutionellem und strukturellem Rassismus wird geschaffen.
- In Artikel 3 des Grundgesetzes wird eine Schutz- und Förderklausel für von Rassismus Betroffene eingefügt.
- Menschen mit Behinderungen haben an allen Lebensbereichen selbstverständlich teil.
- AGG und Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten private Anbieter öffentlich zugänglicher Güter und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.
- In das AGG wird ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände eingeführt.
- Die Zugangsbedingungen zum Sport werden verbessert.
- Die Möglichkeit, Sport zu treiben, hängt nicht von Einkommen und sozialem Status ab.
- Sportangebote und Sportförderung sind geschlechtergerecht und berücksichtigen alle Altersgruppen.
- Allen Schülerinnen und Schülern wird die Teilnahme am Schwimmunterricht ermöglicht.
- Alle Kinder können bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen.
- Die Kommerzialisierung des Sports wird zurückgedrängt.
- Die Vermittlung von Werten wie Respekt und Fairness im Sport wird gefördert.
EntfallenNicht mehr im Programm (133)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Alle sollen Zeit für Familie und Freunde haben und zugleich einer sinnvollen, gut bezahlten Arbeit nachgehen können.
- Frauen sollen genauso wie Männer an politischen Entscheidungen mitwirken können.
- Alle sollen gleichberechtigt zusammenleben und an demokratischen Entscheidungen beteiligt werden.
- Der IT-Zuschlag wird nach ihrem Aufbau in die eigenständige Kindergrundsicherung überführt.
- Kinder- und Jugendarmut wird mit finanzieller Unterstützung bei materieller Armut bekämpft.
- Die Kindergrundsicherung soll leicht verständlich, transparent und gerecht sein.
- Die Kindergrundsicherung orientiert sich am Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung.
- Die Kindergrundsicherung beträgt je nach Einkommenssituation abgestuft zwischen 630 Euro und 328 Euro.
- Die Kindergrundsicherung gilt bis zum 18. Lebensjahr und für junge Volljährige bis zum Abschluss der ersten Schulausbildung.
- Die Kindergrundsicherung ersetzt die bestehenden sozialen Sicherungssysteme für Kinder einkommensarmer Familien.
- Der Unterhaltsvorschuss bleibt bestehen.
- Familienpolitik soll allen Menschen und allen Familienformen ein gutes, planbares Leben ohne Zukunftsangst ermöglichen.
- Betreuungseinrichtungen erhalten flexible Öffnungszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Der Elterngeldanspruch wird auf 12 Monate pro Elternteil bzw. 24 Monate für Alleinerziehende verlängert.
- Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
- Der Elterngeldanspruch kann bis zum siebten Lebensjahr des Kindes genutzt werden.
- Die Kinderkrankentage werden dauerhaft verlängert.
- Kinderkrankentage gelten auch für Beschäftigte in Mini- und Midijobs, Soloselbstständige und Freiberufler.
- Im Sorge- und Umgangsrecht steht das Kindeswohl im Mittelpunkt und wird weiterhin im Einzelfall geprüft.
- Jugendämter erhalten eine bedarfsdeckende personelle und sachliche Ausstattung, insbesondere mit psychologischem Personal und Mediatoren.
- Ältere Menschen werden in alle sie betreffenden Lebensbereiche einbezogen.
- Kommunikations-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsangebote sollen altersgerecht und barrierefrei verfügbar sein.
- Ältere Menschen sollen so lange wie gewünscht in ihrer eigenen Wohnung und ihrem Wohnumfeld bleiben können.
- Wirksame Hilfen und Konzepte gegen soziale Isolation und Einsamkeit im Alter werden geschaffen.
- Kommunale aufsuchende Angebote für Senioren und gemeinschaftliche Begegnungsorte werden öffentlich gefördert.
- Zentren für aktive gesellschaftliche Teilhabe an der Transformation werden geschaffen.
- Führungspositionen sollen die Zusammensetzung der Gesellschaft widerspiegeln.
- Bundesweit kommen mehr Frauen, Ostdeutsche und Migrantinnen und Migranten in Führungspositionen.
- Die Begabtenförderung wird deutlich ausgebaut, um Karrieren unterrepräsentierter Gruppen zu ermöglichen.
- Der öffentliche Dienst ermöglicht mit geeigneten Förderinstrumenten Karrierewege Ostdeutscher und anderer unterrepräsentierter Gruppen.
- Bundes- und Landesbehörden, Hochschulförderprogramme, Stiftungen und Förderwerke erheben freiwillig Geburtsorte und biografische Daten, um Diskriminierung sichtbar zu machen.
- Kommunale Aufwandsentschädigungen werden nicht auf Leistungen nach SGB II und BAföG angerechnet.
- Die Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit festgelegt.
- Die Erwähnung eines Vereins in einem Verfassungsschutzbericht führt nicht mehr automatisch zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
- Apps zur Überwachung etwa des Standorts von Jugendlichen werden abgelehnt.
- Menschen sollen nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung abgewertet oder zur Anpassung an eine bestimmte Norm gezwungen werden.
- Frauen sollen genauso an politischen Entscheidungen mitwirken können wie Männer.
- Neben kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Aufwertung von Frauen und ihrer Arbeit wird die Überwindung des Kapitalismus angestrebt.
- Angestrebt wird eine Gesellschaft, in der alle Tätigkeiten und Bedürfnisse zu ihrem Recht kommen und nicht die Erwerbsarbeit den Takt vorgibt.
- Es werden mehr Erzieherinnen und Erzieher eingestellt.
- Der Elterngeldanspruch wird auf zwölf Monate pro Elternteil verlängert.
- Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
- Für Führungspositionen gilt eine Frauenquote von 50 Prozent.
- Führungsaufgaben und -positionen werden stärker durch Jobsharing oder andere Arbeitsmodelle geteilt.
- Die Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern wird abgelehnt.
- Die Selbstorganisation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern wird gestärkt.
- Freiwillige Beratungs-, Umschulungs- und Fortbildungsangebote für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden gestärkt.
- Die Gesundheitsversorgung und die sozialen Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern werden gestärkt.
- Jeder Mensch soll unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf ohne Angst vor Gewalt leben können.
- Zum Schutz vor Gewalt sollen Frauen unabhängig, selbstbestimmt und ökonomisch unabhängig leben können.
- Patriarchale Strukturen werden verändert, um Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu verhindern.
- Die bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention vorgenommenen Einschränkungen werden zurückgenommen, damit geflüchtete und migrierte Frauen Zugang zu Schutz erhalten.
- Frauen erhalten Zugang zu gesellschaftlichen Positionen, ohne dass ihnen Lebensformen aufgedrängt werden.
- Werte wie Fürsorge, Nachhaltigkeit und Gesundheit stehen bei wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen im Zentrum.
- Alle Menschen sollen entscheiden können, ob und wie sie mit Kindern leben.
- Ein Leben mit Kindern wird gesellschaftlich abgesichert, beginnend mit guter gesundheitlicher Versorgung und Aufklärung während Schwangerschaft und Geburt.
- Ein Leben mit Kindern darf kein Armutsrisiko sein.
- Eltern und Alleinerziehende sollen Kinder unter sicheren und gesunden Bedingungen aufziehen können.
- Frauen mit Behinderung haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und Elternschaft.
- Frauen mit Behinderung erhalten Zugang zu Unterstützungsangeboten wie Assistenz zur Elternschaft.
- Frauen mit Behinderung erhalten barrierefreien Zugang zu umfassender, unabhängiger Beratung.
- Vielfältige Lebensweisen werden rechtlich gleichgestellt.
- Der besondere staatliche Schutz und die Förderung gelten künftig nicht nur Ehepaaren, sondern allen, die mit Kindern oder Pflegebedürftigen leben.
- Alle Lebensweisen, in denen Verantwortung für andere übernommen wird, werden gleichberechtigt.
- Ein Wahlverwandtschaftsrecht ermöglicht jeder verbundenen Gemeinschaft, auch mit mehr als zwei Personen, rechtlich Verantwortung füreinander zu übernehmen.
- Mitglieder einer Wahlverwandtschaft erhalten Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht.
- Bei Pflege eines Angehörigen nach dem Wahlverwandtschaftsrecht oder bei Kindern in einer Wahlverwandtschaft werden besondere Zuwendungen gezahlt.
- Co-Elternschaft sowie trans*, intergeschlechtliche und nicht binäre Eltern werden rechtlich anerkannt, auch rückwirkend.
- Die Rechte von LSBTIQA* sind nicht verhandelbar.
- In allen gesellschaftlichen Bereichen gibt es mehr queere Bildungsangebote.
- Eine diskriminierungsfreie Sprache, die der Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten gerecht wird, wird befürwortet.
- Ein queerer Rettungsschirm schützt die Strukturen und Einrichtungen der queeren Communities.
- Strukturelle Diskriminierungen lesbischer, trans* und inter* Initiativen bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel werden abgebaut.
- Lesbische und schwule Projekte werden in gleichem Umfang gefördert.
- Lesbische Communities sollen sichtbarer werden.
- Für junge queere Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, werden Zufluchts- und Wohnorte geschaffen.
- Aufsuchende Jugendarbeit und Wohnungslosenhilfe berücksichtigen die spezifischen Notlagen von LSBTIQA*.
- Strukturelle Ausschlüsse und Problemlagen von Lesben sowie von trans* und inter* Personen werden beseitigt.
- Studien zu intersektionaler Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen LSBTIQA* werden öffentlich beauftragt und finanziert.
- Selbsthilfe- und Aufklärungsprojekte der LSBTIQA*-Communities werden unterstützt und gefördert.
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird finanziell so ausgestattet, dass sie zielgruppengerechte, mehrsprachige und barrierefreie Beratung in der Arbeitswelt anbieten kann.
- Der Diskriminierungsschutz für trans* und intergeschlechtliche Personen wird gestärkt.
- Es gibt mehr queere Bildungsangebote, die die Selbstorganisation in der Arbeitswelt anregen.
- Es werden Antidiskriminierungsstellen geschaffen.
- Die fremdbestimmten Operationen an trans* und intergeschlechtlichen Menschen aufgrund der OP- und Sterilisationspflicht im Transsexuellengesetz von 1981 bis 2011 werden historisch aufgearbeitet.
- Die Betroffenen werden über einen Entschädigungsfonds angemessen entschädigt.
- Die Rechte von trans* und intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen werden gestärkt.
- Die selbst benannte Geschlechtszugehörigkeit von trans* und intergeschlechtlichen Kindern wird anerkannt.
- Insbesondere in öffentlichen Gebäuden werden geschlechtsneutrale Toiletten und Waschräume eingerichtet.
- Alle Menschen sollen unabhängig von Fähigkeiten, Herkunft, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung gleichberechtigt zusammenleben und an demokratischen Entscheidungen beteiligt werden.
- Politik für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung wird als menschenrechtliche Aufgabe gestaltet.
- Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention werden in Deutschland umgesetzt.
- Menschenrechte werden nicht unter Kostenvorbehalt gestellt.
- Selbstbestimmung wird als wichtigstes Prinzip der Behindertenpolitik verankert und einklagbar gemacht.
- Menschen mit Behinderungen erhalten für ihre politische Arbeit eine Arbeitsassistenz.
- Öffentliche Investitionen und Fördergelder werden an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden.
- Die rechtliche Stellung von Menschen mit schwerer geistiger und Mehrfachbehinderung, psychischer Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung wird verbessert.
- Zur Überwindung von Rassismus und Diskriminierung werden Rechte, Reichtum und Ressourcen gerechter verteilt.
- Investitionen fließen in Zusammenhalt und Partizipation statt in Ausgrenzung und Abschottung.
- Für Menschen mit Rassismuserfahrungen werden niedrigschwellige Hilfs- und Beratungsstrukturen flächendeckend und regelfinanziert eingerichtet.
- Antirassistische Initiativen erhalten mehr finanzielle Unterstützung.
- Trainerinnen, Betreuer und ehrenamtlich Verantwortliche in Vereinen und Fanprojekten mit Partizipationsarbeit werden stärker unterstützt.
- Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Ganztagsplätze gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Der gesellschaftliche Beitrag der Sinti und Roma in Deutschland wird umfassender vermittelt.
- Die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus werden schnell umgesetzt.
- Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe werden vollfinanziert.
- Für gewalttätige Männer werden Präventionsprogramme eingerichtet.
- Elterlicher Hausarrest wird verboten.
- In der Jugendpolitik findet ein Wechsel von Fremdbestimmung und Restriktion hin zu Selbstbestimmung statt.
- Freiwilliges Engagement wird besser unterstützt.
- Barrieren für im Engagement unterrepräsentierte soziale Gruppen werden gesenkt.
- Bürgerschaftliches Engagement wird nicht als Ersatz öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge missbraucht.
- Strukturen zur Unterstützung freiwillig engagierter Menschen werden ausgebaut und gesichert.
- Zusammen mit Ländern und Kommunen wird ein bundesweit einheitlicher Freiwilligenpass geschaffen, der Vergünstigungen und kostenlose Nutzung von Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen ermöglicht.
- Jugendfreiwilligendienste werden ausgebaut.
- Die Qualität der Jugendfreiwilligendienste wird insbesondere in der pädagogischen Begleitung verbessert.
- Sozial benachteiligte junge Menschen werden besser unterstützt, um ihnen die Teilnahme an Freiwilligendiensten zu erleichtern.
- Freiwilligendienstleistende erhalten freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr.
- Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird stärker auf die Förderung bestehender Engagementstrukturen ausgerichtet.
- Eine Monetarisierung des freiwilligen Engagements wird verhindert.
- Freiwilliges Engagement darf keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ersetzen oder verhindern.
- Im Bundestag wird ein Hauptausschuss zum bürgerschaftlichen Engagement eingerichtet.
- Gegenüber Rechteinhabern wie der Deutschen Fußballliga werden finanzielle Verhältnismäßigkeit der Übertragungsrechte und eine gerechtere, auch geschlechtergerechte Verteilung unter den Vereinen geltend gemacht.
- Der Jugendschutz im Internet wird verbessert.
- Die Eintrittspreise für Schwimmbäder sollen für alle erschwinglich sein.
- Anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen erhalten das Recht, Spiel- und Sportanlagen öffentlicher Träger unentgeltlich zu nutzen.
- Mögliche Sportkarrieren werden unterstützt.
- Die Spitzensportreform des Bundes und das Konzept zur Förderung von Sportgroßveranstaltungen werden überprüft.
- Die Rechte von Athletinnen und Athleten werden weiter gestärkt.
- Ungleichheiten bei der Förderung des Sports von Menschen mit Behinderungen werden beseitigt.
- Doping, Gewalt, Korruption und andere Manipulationen im Sport werden bekämpft.
- Erhalt und Förderung der Gesundheit erhalten im Breiten- und Leistungssport einen höheren Stellenwert.
- Die Mittel für Fanprojekte, Initiativen gegen extreme Rechte, Diskriminierung und Gewalt sowie für die integrative Wirkung der Sportvereine werden erhöht und nachhaltig festgeschrieben.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht