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Energie: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Energie 43 neu, 16 geändert, 16 unverändert, 53 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Schwerpunkt auf Energiepreisen: Für den Grundverbrauch soll es günstige Sockeltarife geben, Strom- und Gassperren sollen verboten werden, und teure fossile Kraftwerke sollen nicht mehr den Strompreis bestimmen. Standortkommunen sollen 25.000 Euro je Megawatt neuer Wind- und Solarleistung erhalten, die Stromerzeugung aus Erdgas soll bis 2035 enden. Für Sanierung und Heizungstausch nennt das Programm 25 Milliarden Euro jährlich, bei niedrigem Einkommen soll der Heizungstausch zu bis zu 100 Prozent gefördert werden. Nicht mehr einzeln genannt werden Forderungen zum Kohleausstieg, zum Atomausstieg und zur Lagerung von Atommüll sowie feste Ausbaumengen für Wind und Solar. Das Programm bewegt sich damit weg von Ausstiegsfragen, hin zu Preisen und sozialer Staffelung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (43)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Heiz- und Strompreise sollen wieder bezahlbar werden.
  2. Für den Grundverbrauch bei Strom und Gas werden soziale Tarife eingeführt.
  3. Das Strommarktsystem soll allen Verbrauchern bezahlbaren Strom bereitstellen.
  4. Der Strommarkt wird reformiert.
  5. Energieversorger müssen die Rechtfertigung von Preiserhöhungen durch gestiegene Beschaffungskosten selbst nachweisen.
  6. Heizungs- und Strompreise werden sozial gestaffelt.
  7. Für den durchschnittlichen Verbrauch werden preisgünstige Sockeltarife geschaffen.
  8. Strom- und Gassperren werden verboten.
  9. Investitionen in Atom- oder Gasenergie gelten nicht als nachhaltig.
  10. Neue Batterietechnologien und Energiespeicher erhalten eine Anschubfinanzierung.
  11. Herstellung und Transport von Wasserstoff werden dort finanziert, wo er nachweislich notwendig ist und keine Alternativen bestehen.
  12. Ein Industriestrompreis für die energieintensive Industrie in der Transformation wird finanziert.
  13. Sozial gestaffelte Energiepreistarife werden eingeführt.
  14. Strom- und Wärmeerzeugung und -verteilung werden so dezentral wie möglich organisiert.
  15. Energiemanagement- und Speichertechnik für Prosumenten wird gefördert.
  16. Teure fossile Kraftwerke bestimmen nicht mehr den Strompreis, das Merit-Order-Prinzip in seiner jetzigen Wirkung wird abgelehnt.
  17. Das Strommarktsystem schließt leistungslose Übergewinne aus.
  18. Durch externe Schocks entstehende Übergewinne im Strommarkt werden konsequent abgeschöpft.
  19. Die Netzentgeltstruktur wird neu gestaltet.
  20. Die Flexibilisierung der industriellen Stromnachfrage wird angeregt statt gleichbleibende Nachfrage zu belohnen.
  21. Stromerzeuger und internationaler Stromhandel werden an den Kosten des Stromtransports beteiligt.
  22. Strom wird möglichst erzeugungsnah eingesetzt.
  23. Strom- und Gassperren werden gesetzlich verboten.
  24. Für den durchschnittlichen Verbrauch von Strom und Heizenergie gibt es preisgünstige Sockeltarife.
  25. Investiert wird nur in echte erneuerbare Energiequellen und deren Infrastruktur.
  26. Die Förderung von Solaranlagen auf Dächern wird ausgebaut.
  27. Kommunen erhalten einen Bonus von 25.000 Euro je Megawatt Leistung neu gebauter Windräder oder PV-Großflächenanlagen, auch bei Repowering, direkt in die Gemeindekasse.
  28. Die Pflichtzahlungen an Standortkommunen werden auf Bestandsanlagen ausgedehnt.
  29. Die Zahlungen an Standortkommunen steigen von 0,2 auf 0,5 Cent je eingespeister Kilowattstunde.
  30. Strom-, Wärme- und Gasnetze werden europäisch koordiniert.
  31. Für Kommunen wird ein Re-Kommunalisierungsfonds für Energienetze geschaffen.
  32. Die positive Bewertung von Atomkraft und Gas in der EU-Taxonomie wird gestrichen.
  33. Öffentliche Gelder einschließlich Pensionsrücklagen und Rentenkassenmittel werden umgehend aus Anlagen in fossil-atomaren Energieunternehmen abgezogen.
  34. Öffentliche Institutionen dürfen nicht in fossile und nukleare Energieunternehmen investieren.
  35. Durch Fracking gewonnenes LNG darf nicht importiert werden.
  36. Eine umlagefinanzierte Förderung neuer Gaskraftwerke wird abgelehnt.
  37. Bestehende fossile Kraftwerksstandorte werden infrastrukturell weitergenutzt, etwa für Großspeicher, und als Fachkräfte- und Ausbildungsstandorte erhalten.
  38. Die Stromerzeugung aus Erdgas wird bis 2035 beendet.
  39. Bürger sowie Mieter- und Umweltverbände werden stärker an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt.
  40. Spitzenverdiener ab 250.000 Euro Einkommen erhalten keine Förderung für die Sanierung.
  41. Städte und Gemeinden werden beim Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen unterstützt.
  42. Für Wärmenetze gilt ein Gewinnverbot; der Wärmepreis darf die tatsächlichen Erzeugungskosten nicht übersteigen.
  43. Alle erhalten Zugang zu überwiegend lokal und gemeinwirtschaftlich erzeugter Energie zu sozial gestaffelten Preisen.

GeändertFortgeführt, aber geändert (16)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Für den durchschnittlichen Verbrauch von Strom und Heizenergie werden preisgünstige Sockeltarife geschaffen.
  2. Strom- und Gassperren werden gesetzlich verboten.
  3. Preiserhöhungen im Energiesektor bedürfen einer Genehmigung.
  4. Strom und Wärme sollen aus Stadtwerken, kommunalen und genossenschaftlichen Anlagen sowie von Dächern und Wärmepumpen der Bürger kommen.
  5. Bürger und Betriebe werden als Prosumenten in der Energiewende gestärkt.
  6. Langzeit-Energiespeicher werden an strategisch günstigen Orten ins Stromnetz integriert, um den Netzausbau zu minimieren.
  7. Die Stromsteuer wird auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt.
  8. Die Energiewende wird nicht dem Markt überlassen.
  9. Der Energieverbrauch wird reduziert und die Energieeffizienz gesteigert.
  10. Staat und Kommunen beteiligen sich stark am Ausbau der erneuerbaren Energien, um große Teile der Energieproduktion in öffentliche Hand zurückzuholen.
  11. Strom-, Wärme- und Gasnetze werden in die öffentliche Hand überführt und demokratisch kontrolliert.
  12. Dezentrale Lösungen der Energie- und Wärmewende werden bevorzugt gefördert.
  13. Für Flüssiggas und Erdgas wird keine neue dauerhafte Infrastruktur geschaffen.
  14. Perspektivisch kommt in allen Anwendungsbereichen nur Wasserstoff aus Elektrolyse mit erneuerbarem Strom zum Einsatz.
  15. Eine Investitionsoffensive für energetische Sanierungen und Heizungstausch in Höhe von 25 Milliarden Euro pro Jahr wird aufgelegt.
  16. Die Förderung des Heizungstauschs wird nach Einkommen gestaffelt, bei niedrigem Einkommen bis zu 100 Prozent der Kosten.

GleichUnverändert fortgeführt (16)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (53)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Der Restenergiebedarf von Gebäuden wird schneller durch erneuerbare Energie gedeckt.
  2. Die Wärmepumpe spielt die zentrale Rolle bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.
  3. Der Einbau fossiler Heizungen wird schnellstmöglich gestoppt.
  4. Eine Erneuerbare-Energien- und Mobilitätswende sorgt für ökologische und bezahlbare Energie und Mobilität für alle.
  5. Die EEG-Förderung wird so ausgerichtet, dass sie auch für Kleinbetreiber und Kommunen rentabel ist.
  6. Elektromobilität darf nicht zu einer Rückkehr der Atomkraft führen.
  7. Der Braunkohleausstieg wird arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitisch begleitet.
  8. Das nationale Kohleausstiegsgesetz wird novelliert.
  9. Der schrittweise Kohleausstieg beginnt sofort.
  10. Der Neubau von Kohlekraftwerken wird verboten.
  11. Neuaufschluss und Erweiterung von Braunkohletagebauen werden verboten.
  12. Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 wird sofort vom Netz genommen.
  13. Für den Braunkohleabbau werden keine weiteren Dörfer abgebaggert.
  14. Deutschen Unternehmen und ihren Töchtern wird der Bau und Betrieb neuer Kohleanlagen im Ausland verboten.
  15. Export und Verkauf von Kohleförderanlagen und entsprechender Technologie ins Ausland werden gesetzlich untersagt.
  16. Förderungen und Garantien des Bundes für Kohletechnologieexporte sind unzulässig.
  17. Die Bundesregierung setzt sich für einen deutlich höheren Anteil erneuerbarer Energien in den EU-Zielen für 2030 ein.
  18. Die Energieversorgung wird der Profitgewinnung entzogen.
  19. Ungerechtfertigte Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und EEG entfallen.
  20. Erneuerbare Energien werden so ausgebaut, dass auf Importe fossiler Energie verzichtet werden kann.
  21. Die erneuerbaren Energien werden so ausgebaut, dass auf Importe fossil erzeugter Energien verzichtet werden kann.
  22. Große Energiekonzerne werden vergesellschaftet.
  23. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird strukturell reformiert.
  24. Ausschreibungssysteme für Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt beziehungsweise fünf Anlagen werden abgelehnt.
  25. Der Zubau erneuerbarer Energien wird in der nächsten Legislaturperiode und danach stetig gesteigert.
  26. Bis 2025 werden jährlich mindestens 10 Gigawatt Fotovoltaik installiert.
  27. Bis 2025 werden jährlich mindestens 7 Gigawatt Windenergie an Land und 2 Gigawatt auf See installiert.
  28. Institutionen, Einrichtungen, Betriebe, Städte und Kommunen erhalten ein gesetzliches Recht zum Kauf der Netze, die sie für Energieerzeugung und Eigenversorgung nutzen.
  29. Mieterstromkonzepte mit Fotovoltaikanlagen auf dem Dach werden unterstützt.
  30. Bioenergie aus eigens angebauten Energiepflanzen oder neu geschlagenem Holz gilt nicht mehr generell als ökologisch und erhält keine staatliche Förderung als erneuerbare Energie.
  31. Alle in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke werden unverzüglich abgeschaltet.
  32. Atomexporte werden verboten.
  33. Import und Export von Uranbrennstoffen werden verboten.
  34. Im Endlager Schacht Konrad in Salzgitter wird kein Atommüll gelagert.
  35. Für den zu bergenden Atommüll aus der Asse II gibt es eine faire Standortsuche für ein Zwischenlager mit größerem Abstand zur Wohnbebauung als bislang geplant.
  36. Die Atomkonzerne tragen die Kosten für Stilllegung und Rückbau von Atomanlagen.
  37. Beim Rückbau von Atomanlagen gilt ein Höchstmaß an Strahlenschutz und Sicherheit.
  38. Beim Rückbau von Atomanlagen wird eine über das bestehende Atomrecht hinausgehende Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht.
  39. Der Zugang zu Energie gilt als Grundrecht.
  40. Energiearmut wird verhindert.
  41. Verbrauch über dem Durchschnitt wird teurer abgerechnet.
  42. Der zuständigen Behörde wird ein Beirat aus Verbraucherinnen und Verbrauchern, Umwelt- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften zur Seite gestellt.
  43. Ein bundeseinheitliches Netzentgelt über alle Spannungsebenen wird eingeführt.
  44. Die Förderung erneuerbarer Energien wird zu wesentlichen Teilen aus dem Bundeshaushalt statt über die EEG-Umlage finanziert.
  45. Öffentlich geförderte Elektrolyseanlagen werden mindestens anteilig öffentlich betrieben.
  46. Energie direkt aus dem Wald gilt nicht als Beitrag zum Klimaschutz.
  47. Die Abwärme von Rechenzentren wird verpflichtend zur Gebäudeheizung genutzt.
  48. Alle Rechenzentren werden in ein Kataster mit Energieausweis aufgenommen.
  49. Wasserstoffimporte aus Ländern des Globalen Südens werden abgelehnt, solange diese ihren Eigenbedarf nicht aus Ökostrom decken können.
  50. Der Kohleausstieg soll europaweit sofort beginnen und 2030 abgeschlossen sein.
  51. Eine alternative Europäische Gemeinschaft zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung soll eingerichtet werden.
  52. Atomkraft wird abgelehnt.
  53. Der Euratom-Vertrag soll aufgelöst und von den vertraglichen Grundlagen der EU abgekoppelt werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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