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Bildung, Wissenschaft und Forschung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung 33 neu, 28 geändert, 54 unverändert, 126 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind Forderungen zur beruflichen Bildung und zur Wissenschaft: In allen Ländern soll es eine Woche Bildungsurlaub geben, Betriebe ohne Ausbildung sollen in einen Fonds für Ausbildungsplätze einzahlen. Promotionsstellen sollen mindestens sechs Jahre laufen, die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll fallen, Zivilklauseln an Hochschulen sollen ausgebaut werden. Statt jährlich 58 Milliarden Euro fordert das Programm nun ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Bildungseinrichtungen, für Kitas nennt es erstmals einen konkreten Betreuungsschlüssel. Förderschulen sollen umstrukturiert statt überflüssig gemacht werden. Nicht mehr einzeln genannt werden die Einstellung von 100.000 Lehrkräften und 200.000 Erziehern, viele Vorgaben zur digitalen Schule und zur Demokratisierung der Hochschulgremien. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (33)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Zivilklauseln für Hochschulen werden verteidigt und ausgebaut.
  2. Das Erasmus+-Programm für Auszubildende wird ausgebaut.
  3. Mittel und Voraussetzungen des Erasmus+-Programms für Auszubildende werden verbessert und das Programm wird bekannter gemacht.
  4. In allen Bundesländern gibt es eine Woche Bildungsurlaub.
  5. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich über den Anspruch auf Bildungsurlaub zu informieren.
  6. Bildung soll oberste Priorität für das Gemeinwesen haben.
  7. Bildung soll mehr sein als Qualifikation für den Arbeitsmarkt.
  8. Bildung soll Schüler zu kritischem und mündigem Denken und zur Entfaltung ihrer Potenziale befähigen.
  9. Die duale Ausbildung wird gestärkt und flächendeckend angeboten.
  10. Anerkennung und Qualifizierung zugewanderter Lehrkräfte werden verbessert.
  11. Die Ausbildung von Quer- und Seiteneinsteigern im Lehramt wird vorangetrieben.
  12. Für den Hitzeschutz von Bildungseinrichtungen, insbesondere Kitas und Schulen, werden Investitionsmittel bereitgestellt.
  13. Kompetenzen in Kita-Teams, alltagsintegrierte Sprachbildung und Mehrsprachigkeit werden gefördert.
  14. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung wird umgesetzt.
  15. Jedes Kind hat ein Recht auf individuelle Förderung.
  16. Das Angebot zum Spracherwerb an Schulen wird erweitert.
  17. Betriebe, die nicht ausbilden, zahlen in einen Fonds zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen und Verbundausbildung ein.
  18. Schulische Fachschulausbildungen nach DQR 6 bleiben erhalten.
  19. Wer eine dreijährige Fachschulausbildung absolviert, erhält Anspruch auf Aufstiegs-BAföG ohne Sanktionen.
  20. Einrichtungen, die Fachschulausbildungen anbieten, werden von den Ländern gefördert.
  21. Abschlüsse von Geflüchteten und anderen Studierenden werden unbürokratisch anerkannt.
  22. Der Zugang zum Studium für Geflüchtete wird vereinfacht.
  23. Haushaltsfinanzierte Promotionsstellen laufen mindestens sechs Jahre.
  24. Die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird aufgehoben.
  25. Akademische Kooperationen zu zivilen Zwecken mit Institutionen weltweit werden auf- und ausgebaut.
  26. Wissenschaftliche Forschungskooperationen sollen zur Friedensförderung beitragen.
  27. Öffentliche Forschungsmittel dürfen nicht zur individuellen Bereicherung missbraucht werden.
  28. Politische Einmischung des Bildungsministeriums in die Vergabe von Fördermitteln wird abgelehnt.
  29. Eine solidarische Ausbildungsumlage stärkt Ausbildungsbetriebe auch in Ostdeutschland.
  30. Die politische Bildung wird gestärkt.
  31. An allen Regelschulen wird sonderpädagogisches Personal eingestellt.
  32. Die kritische Auseinandersetzung mit Tech-Konzernen und den Folgen der Digitalisierung wird Teil der Schul- und Erwachsenenbildung.
  33. Die Bundesregierung fördert Forschung zu sozialen und ökologischen Auswirkungen digitaler Technologien stärker.

GeändertFortgeführt, aber geändert (28)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Hochwertige, inklusive und lebenslange Bildungsangebote sollen selbstverständlich werden.
  2. Der Bund legt ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Sanierung, Modernisierung und Unterstützung von Bildungseinrichtungen auf.
  3. Privatisierungen im Bildungssektor werden ausgeschlossen.
  4. Ein Bildungsrahmengesetz legt bundesweit gleiche soziale und personelle Mindeststandards und Rechtsansprüche fest.
  5. In Kitas betreut eine Fachkraft höchstens 3 Kinder unter 3 Jahren und 7,5 Kinder ab 3 Jahren, unter Berücksichtigung von Ausfall- und Vorbereitungszeiten.
  6. Der Zugang zur Erzieherausbildung wird erleichtert und ihre Qualität erhöht.
  7. Bildungseinrichtungen werden barrierefrei und mit ausreichend Fachkräften und passender Ausstattung versehen.
  8. Das Mehr-Pädagogen-System mit mehreren Pädagogen pro Klasse wird befürwortet.
  9. Die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe wird ohne diskriminierende Etikettierung nach Förderbedarfen befürwortet.
  10. Ein Bundesprogramm ermöglicht Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache sowie Sprach- und Alphabetisierungskurse für Familien migrantischer Kinder.
  11. Politische Bildung, Demokratie und Partizipation werden früh in Bildungseinrichtungen und Bildungsinhalten verankert.
  12. Werbung und Lobbyismus in Schulen werden verboten.
  13. An Bildungseinrichtungen wird über Friedensarbeit und zivile Alternativen zur Bundeswehr aufgeklärt.
  14. Politische Bildung, Medienkompetenz und KI-Wissen werden Teil der beruflichen Ausbildung.
  15. Die BAföG-Höhe wird regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt nicht unter der Armutsgefährdungsgrenze.
  16. Menschen mit Duldung oder humanitärer Aufenthaltserlaubnis erhalten Zugang zum BAföG.
  17. Die Studierendenwerke werden ausreichend finanziert, um Semesterbeiträge, Mensapreise und Wohnkosten zu senken.
  18. Es werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.
  19. Demokratisch verfasste Studierendenschaften werden gestärkt.
  20. Die Studierendenschaften werden ausfinanziert.
  21. Ein kooperatives Lern- und Forschungssystem rückt Frieden, soziale Gleichheit und Ökologie ins Zentrum.
  22. In der Wissenschaft werden sichere Arbeitsverhältnisse statt Massenbefristungen angestrebt.
  23. Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter erhalten planbare Arbeitsbedingungen.
  24. Hochschulen erhalten eine Grundfinanzierung statt Abhängigkeit von Drittmitteln.
  25. Programme für internationalen Austausch und zum Schutz verfolgter Wissenschaftler werden abgesichert und ausgebaut.
  26. Gute Schulen und Kitas gibt es in allen Stadtteilen.
  27. Förderschulen werden umstrukturiert.
  28. Aus-, Fort- und Weiterbildung werden inklusiv ausgerichtet und inklusive Bildung ist bis ins hohe Alter möglich.

GleichUnverändert fortgeführt (54)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

  1. Eine Ausbildungsumlage entlastet Ausbildungsbetriebe und beteiligt nicht ausbildende Betriebe an den Kosten.
  2. An Schulen wird mit ausreichend Lehr- und Erziehungspersonal eine Vertretungsreserve von 10 Prozent aufgebaut.
  3. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung wird aufgehoben und eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankert.
  4. Schulbücher, digitale Geräte, Infrastruktur und andere Lernmittel werden kostenlos bereitgestellt.
  5. Die Verpflegung in Kitas und Schulen wird kostenfrei.
  6. Die Beförderung von Schülern wird kostenfrei.
  7. Hausaufgaben werden abgeschafft; Lernen findet in der Schule statt.
  8. Ein Kitaqualitätsgesetz stellt Kinder und Beschäftigte in den Mittelpunkt und setzt den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz um.
  9. Kitas werden gebührenfrei, damit alle Kinder unabhängig vom Familieneinkommen Zugang haben.
  10. In allen Kitas und Schulen gibt es ein kostenloses, gutes Mittagessen.
  11. Statt des gegliederten Schulsystems wird eine Schule für alle angestrebt.
  12. Ziel ist eine inklusive Schule, in der alle Kinder unabhängig von Herkunft, Förderbedarf oder sozialen Umständen gemeinsam lernen.
  13. Alle Schüler erhalten Zugang zu einem hochwertigen Ganztagsangebot, möglichst an einer Gemeinschaftsschule.
  14. An Schulen arbeiten multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Schulsozialarbeitern, Psychologen und medizinischem Fachpersonal zusammen.
  15. Herkunftssprachen werden in Schulen als Erst- oder Zweitsprache anerkannt.
  16. Die Mitbestimmungsrechte von Schülern werden ausgebaut.
  17. An jeder Schule stehen dauerhaft Schulpsychologen und Sozialarbeiter zur Verfügung.
  18. Die Bundeswehr darf an Schulen und Universitäten nicht werben.
  19. Die Medien- und Datenschutzkompetenz von Kindern und Jugendlichen wird möglichst früh gefördert.
  20. Lernsoftware darf Lehrpersonal nicht ersetzen.
  21. KI darf nicht zur Bewertung oder Vorhersage von Lernerfolgen genutzt werden.
  22. Lehrkräfte werden verstärkt zu KI, Datenschutz und digitaler Technik geschult.
  23. Digitalisierung darf kein Einfallstor für Profitinteressen von Unternehmen an Schulen werden.
  24. Software an Schulen entspricht den Standards quelloffener freier Software.
  25. An Schulen kommen bevorzugt freie Lern- und Lehrmaterialien (Open Educational Resources) zum Einsatz.
  26. Qualität und Bedingungen der Berufsausbildung werden verbessert.
  27. Bis 2030 werden 160.000 zusätzliche Lehrkräfte in der beruflichen Bildung eingestellt.
  28. Jede Ausbildung ist vollqualifizierend und gebührenfrei.
  29. Das Schulgeld für Ausbildungen entfällt.
  30. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sichern gleiche Chancen auf eine Ausbildung.
  31. Das Kriterium der Ausbildungsreife der Arbeitsagentur wird abgeschafft.
  32. Berufsvorbereitende Maßnahmen enden mit einem verbindlichen Ausbildungsangebot.
  33. Das Berufsbildungsgesetz wird so reformiert, dass die Ausbildungsqualität im Mittelpunkt steht.
  34. Ein Rechtsanspruch auf eine vollqualifizierende Ausbildung wird verankert.
  35. Lebenslanges Lernen wird als Angebot, nicht als Pflicht zur Selbstoptimierung gefördert.
  36. Menschen ohne Ausbildung erhalten Anspruch auf verlängerte Umschulungen und erleichterte Externenprüfungen.
  37. Das BAföG wird eltern-, alters- und herkunftsunabhängig, existenzsichernd, unbefristet und als Vollzuschuss gewährt.
  38. Fachabitur, berufliche Ausbildung oder vergleichbare Abschlüsse berechtigen zum Hochschulzugang.
  39. Studiengebühren werden unabhängig von Staatsangehörigkeit und Studiendauer abgelehnt.
  40. Ein Mentoringprogramm für Studierende aus Nichtakademikerfamilien wird eingeführt.
  41. Für Daueraufgaben in der Wissenschaft, insbesondere für Postdocs, werden Dauerstellen geschaffen.
  42. Forschungsförderung aus Steuermitteln geht nur an tarifgebundene Einrichtungen.
  43. Das Professorinnenprogramm wird zu einem Förderprogramm für Frauen auf allen Karrierestufen weiterentwickelt.
  44. Studentische Beschäftigte werden tarifvertraglich abgesichert.
  45. Ein Hochschul-Digitalpakt mit zusätzlichen Mitteln von Bund und Ländern wird aufgelegt.
  46. An allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden Zivilklauseln verankert.
  47. Friedensforschung wird gefördert.
  48. Plurale ökonomische Ansätze werden an Universitäten stärker gefördert.
  49. Verträge zwischen Hochschulen und privaten Unternehmen oder Stiftungen werden offengelegt.
  50. Das Bildungssystem bekämpft Ungerechtigkeit, statt sie zu verstärken.
  51. Lobbyismus an Schulen wird ausgeschlossen.
  52. Die Finanzierung von Forschung und Studien durch Lobbyisten wird transparent gemacht.
  53. Ein gemeinsamer Ethikunterricht für alle Schüler unabhängig von Weltanschauung und Religion wird eingeführt.
  54. Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung sind kostenfrei öffentlich zugänglich.

EntfallenNicht mehr im Programm (126)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Mit einem Investitionsprogramm soll die Ausstattung von Bildung, Erziehung, Gesundheit und Pflege deutlich ausgebaut werden.
  2. Ein Aufbauprogramm soll für mehr Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sorgen.
  3. Berufsschulen und Hochschulen werden verpflichtet und befähigt, allen Beschäftigten offenstehende berufliche Fortbildung anzubieten.
  4. Forschungsprogramme werden künftig in einem transparenten, partizipativen Prozess unter Einbindung der Allgemeinheit entwickelt.
  5. Gemeinsames solidarisches Lernen ersetzt Konkurrenz und Notendruck.
  6. Die Hochschulen werden geöffnet.
  7. Die Weiterbildung wird gestärkt.
  8. Programme sichern allen eine berufliche Zukunftsperspektive.
  9. Eine Bundesoffensive für mehr Lehrkräfte, Erzieher und Schulsozialarbeiter wird gestartet.
  10. Zusätzlich werden 100 000 Lehrkräfte und 200 000 Erzieher eingestellt.
  11. Das Bildungssystem wird als Teil der Daseinsvorsorge ausreichend staatlich finanziert.
  12. Die Ökonomisierung von Bildung wird gestoppt.
  13. Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in einer Kita.
  14. Der Bund stellt mehr Geld für Qualität und Ausbau von Kitaplätzen bereit.
  15. Die Kommune unterbreitet allen Eltern ein Angebot für einen Kitaplatz.
  16. Es werden deutlich mehr Erzieher gewonnen.
  17. Es werden deutlich mehr Erzieherinnen und Erzieher für Bildung, Erziehung und Betreuung eingestellt.
  18. Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in der frühkindlichen Bildung wird auf Hochschulniveau angehoben.
  19. Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher wird vergütet.
  20. Die Gemeinschaftsschule fördert Kinder individuell und umfassend.
  21. Schule macht private Nachhilfe überflüssig.
  22. Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung und gemeinsames Lernen in der Regelschule wird in jedem Schulgesetz verankert.
  23. Inklusion darf nicht von ihren Kosten abhängig gemacht werden.
  24. Bund, Länder und Kommunen legen ein Investitionsprogramm »Inklusive Bildung« zum barrierefreien Umbau und zur Ausstattung von Bildungseinrichtungen auf.
  25. Für festgestellten Förderbedarf werden ausreichende und angemessene Hilfen angeboten.
  26. Alle geflüchteten und zugewanderten Kinder erhalten eine Erstausstattung an Schulbedarf.
  27. Das Angebot von Regional- und Minderheitensprachen in Schulen wird gefördert.
  28. Schulsozialarbeit wird im Jugendhilferecht als Regelaufgabe verankert.
  29. Ein Programm garantiert mindestens eine Fachkraft für Schulsozialarbeit je 150 Schülerinnen und Schüler.
  30. Schulsozialarbeit wird mit Berufs- und Studienberatung vernetzt, um Kindern aus Nichtakademikerfamilien den Weg an die Hochschulen zu erleichtern.
  31. Deutlich mehr Lehrkräfte werden ausgebildet und eingestellt.
  32. Hybride Lernformen dürfen nicht zu neuer sozialer Spaltung führen.
  33. Kinder werden frühzeitig mit digitalen Technologien vertraut gemacht.
  34. Jedes Kind erhält einen Drucker mit Verbrauchsmaterial.
  35. Kinder erhalten über einen kostenfreien Bildungstarif Internetzugang zu Hause.
  36. Der Digitalpakt Schule wird samt Zusatzvereinbarungen zu Geräten und Administration verstetigt.
  37. Hybride Lernformen dürfen nicht als Sparmodell dienen.
  38. Für die Betreuung der IT-Infrastruktur an Schulen werden Planstellen für Fachpersonal geschaffen.
  39. Die IT-Infrastruktur aller Schulen und Hochschulen wird mit schnellem Breitband, WLAN, Lernräumen und zeitgemäßer Hard- und Software ausgebaut.
  40. Baufällige Schwimmbäder werden saniert.
  41. Der Königsteiner Schlüssel wird bei Bildungsfördermitteln des Bundes durch einen Sozialindex ersetzt.
  42. Der Sozialindex verteilt Mittel bedarfsgerecht auf Länder und innerhalb der Länder auf Kommunen.
  43. Schulen werden besser mit Lehrmitteln ausgestattet, damit sie nicht auf Angebote von Konzernen und Interessengruppen angewiesen sind.
  44. Alle Lehrämter werden gleichgestellt.
  45. Lernende, Lehrende und Eltern entscheiden über Schule mit.
  46. Die Schulreinigung wird flächendeckend wieder in öffentliche Hand geholt.
  47. Der Bund stellt Mittel bereit, damit alle begonnenen Ausbildungen abgeschlossen werden können.
  48. Ein Berufsbildungspakt sichert Investitionen in die Qualität beruflicher Schulen.
  49. Sozialarbeit und sozialpsychologische Begleitung werden in der Ausbildung gestärkt.
  50. Die Lehr- und Lernmittelfreiheit wird im Berufsbildungsgesetz verankert, auch für Berufsschulbücher.
  51. Geschlechtersensible Bildung soll untypische Berufswahlen erleichtern.
  52. Das Recht auf Weiterbildung wird gesetzlich abgesichert.
  53. Für den sozialökologischen Umbau werden in der beruflichen Weiterbildung und an Hochschulen neue Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen.
  54. Volkshochschulen werden finanziell gestärkt, um ihr Angebot auszubauen.
  55. Volkshochschulen bieten ihre Leistungen kostenfrei an.
  56. Volkshochschulen erbringen Angebote zur sprachlichen Förderung von Zugewanderten.
  57. Volkshochschulen und öffentlich geförderte Weiterbildungseinrichtungen werden ausreichend und dauerhaft finanziert.
  58. Hochschulen und Wissenschaft sollen sozial, demokratisch, offen und inklusiv sein.
  59. Die Kopplung des BAföG an Leistungsüberprüfungen wird abgeschafft.
  60. Förderlücken beim BAföG werden geschlossen.
  61. Zulassungsbeschränkungen wie Numerus clausus, Auswahlgespräche und Tests werden abgeschafft.
  62. Ein Hochschulzulassungsgesetz wird eingeführt.
  63. Der Zugang zum Master ist für Bachelorabsolventen überall zulassungsfrei.
  64. Masterstudienplätze werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  65. Der Hochschulzugang für ausländische Studierende wird vereinfacht.
  66. uni-assist e. V. wird in eine vom Bund finanzierte Anstalt öffentlichen Rechts überführt.
  67. Ein von Bund und Unternehmensumlage mitfinanziertes Weiterbildungsprogramm ermöglicht Studium oder Zusatzqualifizierung in sozialen oder ökologischen Bereichen.
  68. Hochschulen in gesellschaftlicher Verantwortung und kritische Wissenschaft und Lehre werden gefördert.
  69. Hochschulgremien tagen möglichst öffentlich.
  70. Hochschulgremien werden paritätisch mit gleich stimmberechtigten Statusgruppen einschließlich der Studierenden besetzt.
  71. Statt der Hochschulleitung werden die demokratisch gewählten Hochschulgremien gestärkt.
  72. Hochschulräte und ähnliche an Aufsichtsräte angelehnte Gremien werden abgeschafft.
  73. Der Austausch der Hochschulen mit Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden wird gestärkt.
  74. Hochschulen sind offene Orte gesellschaftlicher Debatte mit Vorrang vor kommerzieller Nutzung der Räume.
  75. Honorare für Lehraufträge werden erhöht und decken Vor- und Nachbereitung ab.
  76. Der wissenschaftliche Nachwuchs gehört Departments statt einzelnen Professoren an.
  77. Qualifikationsstellen von Doktoranden werden zu 100 Prozent vergütet.
  78. Auf jeder Karrierestufe in der Wissenschaft gilt eine Frauenquote von 50 Prozent.
  79. Ein Personalaufbaupakt für die Hochschulverwaltung wird geschlossen.
  80. Der Zukunftsvertrag wird entfristet und zu einem Dauerzuschuss weiterentwickelt.
  81. Statt der Exzellenzstrategie werden Studium und Wissenschaft flächen- und fächerdeckend ausfinanziert.
  82. Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden deutlich besser ausgestattet.
  83. Fachhochschulen erhalten das Promotionsrecht.
  84. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wird wieder im Grundgesetz verankert.
  85. Die Grundfinanzierung der Lehre bemisst sich an der Zahl der Studienanfänger und den Kosten des Studienplatzes.
  86. Das duale Studium wird öffentlich-rechtlich akkreditiert und führt zu gleichwertigen Abschlüssen.
  87. Dual Studierende erhalten einen Ausbildungsvertrag mit Mindestvergütung.
  88. Das duale Studium ist ohne Abitur zugänglich.
  89. Lehrende erhalten leichteren Zugang zu Fort- und Weiterbildung für digitale Lehr- und Lernangebote.
  90. Im Rahmen der Forschungsförderung des Bundes wird ein Forschungscluster zu sozialökologischer Transformation mit heterodoxer Ausrichtung eingerichtet.
  91. Plurale Ansätze werden bei der Förderung von Promovierenden stärker berücksichtigt.
  92. 200 000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher werden eingestellt, um Kitaplätze und flächendeckende Ganztagsbetreuung zu garantieren.
  93. An Schulen werden 100 000 neue Stellen für Lehrkräfte und Sozialpädagogen geschaffen.
  94. Im Forschungsförderungsgesetz wird ein verbindlicher Anteil für Grundlagenforschung zur solidarischen Ökonomie verankert.
  95. Transformationszentren bieten Aus- und Weiterbildung für gute Arbeit nach Anforderungen der Umwelt- und Klimagerechtigkeit.
  96. Ein Forschungsprogramm zu Voraussetzungen und Folgen einer sozialökologischen Verkehrswende wird aufgelegt.
  97. Die Forschung zu langlebigen Fahrzeugen, effizienten Elektrofahrzeugen, nachhaltiger Batterieproduktion, Recycling und Brennstoffzellen für Busse wird ausgebaut.
  98. Ein interdisziplinäres epidemiologisches Zentrum wird eingerichtet, etwa für ein Frühwarnsystem für Pandemierisiken.
  99. Studiengänge in Landschaftsplanung, Umweltplanung und Landschaftsökologie werden ausgebaut.
  100. Steuermittel für Forschung fließen nur noch in tierversuchsfreie Methoden.
  101. Verbraucherbildung bezieht soziale und ökologische Auswirkungen ein.
  102. Der Einsatz von Lernsoftware wird stets in ein pädagogisches Konzept eingebettet.
  103. In den Schulen wird eine ausreichende Netzwerkinfrastruktur geschaffen.
  104. Für den Einsatz von Digitaltechnik in Schulen werden zusätzliche Lehrkräfte und technisches Fachpersonal eingestellt.
  105. Bildungspläne, Unterrichtskonzeptionen und Medieneinsatz werden vom Menschen, von Lernprozessen und von den konkreten Fächern her konzipiert.
  106. Lernsoftware darf personenbezogene Daten von Schülern nicht außerhalb der Schule speichern; erhobene Daten verbleiben auf den Geräten oder in der Schule.
  107. Die Speicherung von Lerndaten erfolgt datenschutzkonform und dezentral.
  108. Schüler erhalten ein Recht auf Vergessenwerden.
  109. Die Erhebung biometrischer Daten von Lernenden wird abgelehnt.
  110. Lernprogramme werden öffentlich erstellt, verwaltet und gewartet.
  111. Technikfolgenabschätzung in der Bildungsforschung zum Lernen mit digitalen Technologien wird gefördert.
  112. In der Erwachsenenbildung wird der Aufbau digitaler Kompetenzen gefördert.
  113. Für die Forschung an neuen, verträglicheren Verhütungsmethoden, auch für Männer, werden Mittel bereitgestellt.
  114. Die Lehrpläne der Schulen bilden die Vielfalt an Lebensentwürfen sowie geschlechtlichen und sexuellen Identitäten umfassend ab.
  115. Im Schulunterricht werden verschiedene Lebensentwürfe nicht bewertet.
  116. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht vom Aufklärungsunterricht ausschließen.
  117. Schulen, Kitas, Verwaltung sowie Jugend- und Kulturzentren erhalten bessere Ausstattung, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Personal.
  118. Das Recht auf schulische Bildung gilt bundesweit für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
  119. Qualifikationen für die Berufsausbildung werden unabhängig vom Alter angeboten.
  120. Kritische Sozialwissenschaften an Hochschulen werden gestärkt.
  121. Die Gründung von Verwertungsgesellschaften durch Hochschulen wird abgelehnt.
  122. Wissenschaft soll dem Allgemeinwohl und nicht der Profitorientierung dienen.
  123. Es werden flächendeckende medienpädagogische Angebote für Eltern, Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche geschaffen.
  124. Schulen vermitteln im Rahmen des Bildungsauftrags weiterhin Wissen über Religionen.
  125. Wird bekenntnisorientierter Religionsunterricht als Wahlfach angeboten, können sich alle Religionsgemeinschaften beteiligen.
  126. In Europa soll es Bildung für alle geben.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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