Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 122 neu, 31 geändert, 11 unverändert, 66 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Der Entwurf rückt sozialen Wohnungsbau und Mieterschutz in den Vordergrund: Neu sind eine landesweite Mietpreisbremse, eine Fehlbelegungsabgabe, Sozialwohnungen mit 100 Jahren Mietpreisbindung und eine Landeswohnungsbaugesellschaft aus der Landesentwicklungsgesellschaft. Wohnungslosigkeit soll nach dem Prinzip Housing First bis 2030 beendet werden. Energetische Sanierungen sollen warmmietenneutral sein, Kommunen sollen gegen Leerstand vorgehen können, und für Abrisse wird eine Genehmigung verlangt. An die Stelle des 2022 geforderten Zuschusses von 10.000 Euro für den Ersterwerb tritt ein einkommensabhängiges Landesprogramm zur Eigenheimförderung. Nicht mehr genannt werden die Sanierungsrate von 4 Prozent, Effizienzhaus-Standards, Flächenzertifikate und das 1,3-Hektar-Ziel. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (122)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Neu gebauter Wohnraum für Studierende wird von Anfang an barrierefrei gestaltet.
- Modelle von Wohnheimen für Auszubildende werden gefördert.
- Bestehende Ansätze für Azubi-Wohnen an beruflichen Bildungszentren werden evaluiert.
- Erfolgreiche Modelle an beruflichen Bildungszentren werden landesweit verbreitet.
- Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Alleinerziehende hat hohe Priorität.
- Die soziale Wohnraumförderung berücksichtigt die Situation Alleinerziehender künftig stärker.
- Das Land setzt sich im Bundesrat für einen stärkeren Schutz bestehender Clubs und Musikspielstätten vor verdrängenden Nutzungskonflikten ein.
- Ein Fonds für die energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird geschaffen.
- Die energetische Sanierung schlecht gedämmter Wohnungen wird gefördert.
- Der soziale Wohnungsbau wird gefördert.
- Europäische Vorgaben zur Gebäudesanierung müssen mit wirksamem Mieterschutz und sozialen Schutzmechanismen verbunden werden.
- Förderprogramme für Heizungen und energetische Sanierungen sollen dauerhaft abgesichert werden.
- Förderprogramme für Heizungen und energetische Sanierungen sollen konsequent sozial gestaffelt werden.
- Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen erhalten höhere Fördersätze für Heizung und Sanierung.
- Ergänzungskredite sollen verhindern, dass fehlendes Eigenkapital eine Förderung unmöglich macht.
- Die Kosten energetischer Modernisierungen werden gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt.
- In besonders schlecht sanierten Gebäuden tragen Vermieterinnen und Vermieter die CO₂-Kosten vollständig.
- Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern führen.
- Förderungen werden an verlässlichen Mieterschutz und das Ziel warmmietenverträglicher Sanierungen geknüpft.
- Das Land fördert gezielt Wohnraum für Landesbedienstete in besonders angespannten Wohnungsmärkten.
- Kommunen entscheiden weiterhin selbst nach örtlicher Lage über die Zahl zu schaffender Stellplätze.
- Bei angespannten Wohnungsmärkten und beim Umbau bestehender Gebäude wird grundsätzlich auf Stellplatzvorgaben verzichtet.
- Rechtliche Anreize erlauben weniger Stellplätze, wenn stattdessen Fahrradbügel und kostenlose E-Bike-Lademöglichkeiten bereitgestellt werden.
- Wohnen gilt als Menschenrecht.
- Mehr bezahlbarer, sozialer Wohnungsbau wird gefordert.
- Eine landesweite Mietpreisbremse wird (wieder) eingeführt.
- Die Landesförderung für den sozialen Wohnungsbau wird mit mindestens 400 Millionen Euro jährlich fortgeführt.
- Die Mietpreisbindung geförderter Wohnungen wird verlängert.
- Die energetisch schlechtesten Gebäude werden zuerst saniert.
- Energetische Sanierungen erfolgen warmmietenneutral.
- Wohnungsbaugenossenschaften werden gezielt gefördert.
- Generationenübergreifende Wohnprojekte werden gezielt gefördert.
- Mieter, besonders mit geringem Einkommen, junge Familien und Menschen in Ausbildung und Studium, werden vor massiven Kostensteigerungen geschützt.
- Auf Bundesebene werden rechtliche Grundlagen für einen Mietendeckel durch Länder und Kommunen unterstützt.
- Kommunen werden besser in die Lage versetzt, aktiv Wohnungspolitik zu gestalten.
- Spekulation mit Wohnraum darf sich nicht lohnen.
- Öffentliches Eigentum muss öffentlichem Nutzen dienen.
- Eine aktive Bodenpolitik soll Spekulation verhindern und bezahlbares Wohnen strukturell absichern.
- Grundstücke werden erleichtert im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen oder Privatpersonen zur Eigennutzung vergeben.
- Das Land stellt Beratung, Bürgschaften und Fördermittel für eine aktive Bodenpolitik bereit.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften werden gezielt unterstützt, damit bezahlbarer Wohnraum dort entsteht, wo er gebraucht wird.
- Wohnraum soll stärker in gemeinwohlorientierte Hände kommen.
- Auf Landesebene werden Initiativen zur Förderung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen aktiv vorangetrieben.
- Der soziale Wohnungsbau wird flächendeckend ausgebaut, gezielt auch in ländlichen Räumen.
- Kleine Ein- und Zweizimmerwohnungen für Alleinerziehende, Singles, ältere Menschen sowie Menschen in Ausbildung und Studium werden besonders gefördert.
- Das Land wird aktiver Partner bei der Umsetzung der Ziele der Landesentwicklungsgesellschaft.
- Das Land stellt sicher, dass die Bedarfe benachteiligter Gruppen am Wohnungsmarkt berücksichtigt werden.
- Die Landesentwicklungsgesellschaft wird zu einer Landeswohnungsbaugesellschaft weiterentwickelt.
- Kommunen werden bei der Nachverfolgung von Belegungsbindungen von Sozialwohnungen unterstützt.
- Den Kommunen wird die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen empfohlen.
- Die Fehlbelegungsabgabe soll einfach und bürokratiearm ausgestaltet werden.
- Wer eine Sozialwohnung bewohnt, obwohl das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen deutlich überschreitet, zahlt einen einkommensgestaffelten Ausgleichsbetrag.
- Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe für Sozialwohnungen werden zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau verwendet, indem sie Zinskosten des Landes gegenfinanzieren.
- Modelle wie Sozialwohnungen mit 100 Jahren Mietpreisbindung werden auch in Schleswig-Holstein eingeführt.
- Barrierefreiheit gilt im Wohnbereich als Grundvoraussetzung für Teilhabe und Inklusion.
- Mehr Barrierefreiheit bei Neubau und Sanierung wird angestrebt.
- Mit öffentlichen Fördermitteln gebaute oder sanierte Wohngebäude sollen barrierefrei und bezahlbar sein.
- Die bestehenden Quoten für barrierefreie Wohnungen im sozialen Wohnungsbau werden schrittweise erhöht.
- In der Landesbauordnung werden realistische Quoten für barrierefreie Wohnungen in Neubaugebieten verankert.
- Das Land leistet einen angemessenen finanziellen Ausgleich, um einer Explosion der Baukosten vorzubeugen.
- Die energetisch schlechtesten Gebäude werden zuerst saniert, besonders dort, wo Menschen mit geringen und mittleren Einkommen leben.
- Alle verbleibenden Asbestdächer in Schleswig-Holstein werden schrittweise saniert.
- Erforderliche Sanierungen erfolgen warmmietenneutral ohne finanzielle Mehrbelastung der Mieter.
- Bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz werden zusammen gedacht.
- Die Förderprogramme der sozialen Wohnraumförderung werden um Anreize für Nachhaltigkeit und Innovation erweitert.
- Günstiges und zugleich klimafreundliches Bauen wird stärker gefördert als bisher.
- Die Fördersätze für Bestandsmaßnahmen werden gegenüber dem Neubau erhöht.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, die besonders nachhaltigen und innovativen sozialen Wohnungsbau realisieren, werden mit erweiterten Fördermöglichkeiten gezielt unterstützt.
- Das Wohnraumschutzgesetz wird so weiterentwickelt, dass Kommunen eine landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Bekämpfung von Leerstand erhalten.
- Wer Wohnraum durch Leerstand dem Markt entzieht, soll einen finanziellen Beitrag leisten.
- Per Bundesratsinitiative sollen Steuervorteile durch Leerstand bei Wohn- und Gewerbeimmobilien abgeschafft werden.
- Kommunen werden beim Aufbau und der Pflege eines digitalen Baulücken- und Leerstandskatasters unterstützt.
- Kommunen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften werden Umnutzungen erleichtert.
- Kommunen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften werden bei der Umwandlung von Leerstand unterstützt.
- Die Entwicklung tragfähiger Umnutzungskonzepte wird auf Landesebene unterstützt, etwa durch Beratungsangebote der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
- Die kreative Neunutzung von Industriebrachen und Konversionsflächen für Wohnen, Kultur, soziale Infrastruktur, Gewerbe oder gemeinschaftliche Projekte wird gestärkt.
- Modellprojekte mit Architekturhochschulen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen sollen nachhaltige Nachnutzung erproben.
- Die Förderung lokaler gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften wird über die Landesentwicklungsgesellschaft gestärkt und gemeinsam mit den Kommunen ausgebaut.
- Ein Landesprogramm unterstützt neue Wohnungsbaugenossenschaften mit vergünstigten Krediten bei der Gründung.
- Ein landesweites Netzwerk für Genossenschaftsgründer soll besonders im ländlichen Raum interkommunale Kooperationen und genossenschaftliche Wohnprojekte fördern.
- Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften sollen auf Bundesebene stärker gefördert werden.
- Das Azubiwerk wird konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
- Wohnheime werden an allen Regionalen Berufsbildungszentren gebaut.
- Förderprogramme für Azubi-WGs und Wohnheime werden erarbeitet, besonders für den ländlichen Raum.
- Gemeinschaftliche Wohnformen werden durch vereinfachte Regelungen im Landesbaurecht gefördert.
- Gemeinschaftliche Wohnformen werden durch konkrete Beispielprojekte in der Praxis gefördert.
- Inklusive Wohnprojekte wie Mehrgenerationenhäuser und betreute Wohn- oder Pflegewohngemeinschaften werden mit Bundesmitteln gezielt gefördert.
- Das direkte Wohnumfeld älterer Menschen soll barrierefrei und demenzsensibel gestaltet sein.
- In ländlichen Räumen braucht es gemeinschaftliche Wohnformen und Quartierslösungen, die Altersarmut vorbeugen, Pflege mitdenken und Wohnraum bedarfsgerecht umverteilen.
- Erfahrungen aus Vorbildprojekten wie KIWA werden genutzt, um mit landesweiten Strukturen bedarfsgerechten Wohnraum für alle Generationen zu schaffen.
- Das Recht auf Wohnen gilt als nicht verhandelbar.
- Alle Menschen in Schleswig-Holstein sollen ein sicheres Zuhause haben.
- Schleswig-Holstein schließt sich dem Ziel des Bundes an, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden.
- Nach dem Prinzip Housing First erhalten wohnungslose Menschen zuerst eine Wohnung ohne Vorbedingungen.
- Kommunen werden beim Ausbau von Housing-First-Projekten mit Unterstützung und Fördermitteln unterstützt.
- Flächendeckende aufsuchende Beratungsangebote sollen von Wohnungsverlust Bedrohte erreichen, bevor eine Zwangsräumung angeordnet wird.
- Mit Betroffenen, sozialen Trägern und Kommunen sollen Lösungen entwickelt werden, die Obdachlosigkeit frühzeitig verhindern.
- Nach Hamburger Vorbild werden niedrigschwellige stationäre Einrichtungen mit spezialisierter Betreuung und sicherem Wohnort für wohnungslose Menschen mit psychischen Erkrankungen strukturell verankert.
- Für wohnungslose Frauen werden separate Wohneinheiten geschaffen.
- Menschen in Unterbringungen erhalten Schutzadressen, um ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu sichern.
- Zur Bekämpfung von Bodenspekulation werden kommunale Vorkaufsrechte gestärkt.
- Landeseigene Grundstücke werden bevorzugt im Erbbaurecht vergeben.
- Eine Sanierungs- und Umbaukultur soll die ökologische Ertüchtigung bestehender Gebäude zum Standard machen.
- Auf Bundesebene werden Änderungen der Musterbauordnung zugunsten der Innenentwicklung angestrebt.
- Gemeinden werden beim Aufbau von Baulücken- und Leerstandskatastern unterstützt.
- Kommunale Vorkaufsrechte werden gestärkt.
- Möglichst viel Boden soll in kommunaler oder gemeinwohlorientierter Hand bleiben.
- Das Land vergibt landeseigene Grundstücke bevorzugt im Erbbaurecht.
- Auf dem Land wird eine Planung gefördert, die neben Ein- und Zweifamilienhäusern auch kleine Wohnungen für junge und ältere Menschen vorsieht.
- Beim Bund wird ein deutlicher Ausbau des Programms „Jung kauft Alt“ angestrebt.
- Statt Abriss und Neubau soll eine ressourcenschonende Umbaukultur etabliert werden.
- Die Landesbauordnung wird grundlegend ökologisch ausgerichtet.
- In der Landesbauordnung wird verankert, dass Klimaschutz bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden muss.
- Für den Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen wird eine verpflichtende Abbruchgenehmigung eingeführt.
- In angespannten Wohnungsmärkten entfällt die Stellplatzpflicht für Pkw, wenn ein schlüssiges Mobilitätskonzept vorliegt.
- Für Sanierung, Umbau und Bauen im Bestand werden Kreditprivilegien eingeführt.
- Der Zugang zu Förderprogrammen für Sanierung, Umbau und Bauen im Bestand wird erleichtert.
- Ein Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen Krediten soll die klimaneutrale Sanierung älterer Mietwohngebäude ohne steigende Warmmieten ermöglichen.
- Es werden Anreize geschaffen, großflächige Einzelhandels- und Fachmärkte mehrgeschossig zu bauen und obere Etagen für Wohnen, Büros oder Gewerbe zu öffnen.
- Sparsamer Umgang mit Flächen wird Voraussetzung für jede städtebauliche Förderung.
- Auf Bundesebene wird eine verpflichtende Ökobilanz für Neubauten nach dem Vorbild des niederländischen MPG-Systems angestrebt.
- CO2-Einsparungen beim Bau sollen nicht zu höheren Heizkosten für Mieter führen.
GeändertFortgeführt, aber geändert (31)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Eine Bauoffensive für junges und bezahlbares Wohnen wird gestartet.
- Mieter werden beim Klimaschutz geschützt.
- Die soziale Wohnraumförderung des Landes wird mit Klimaschutz und Mieterschutz verbunden.
- Energetische Modernisierungen sollen die Nebenkosten senken und dürfen nicht zur Verdrängung führen.
- In touristischen Orten soll ausreichend Wohnraum für Fachkräfte vorhanden sein.
- Innovative Bau- und Wohnformen werden gefördert.
- Das Wohnraumschutzgesetz wird nach seiner Evaluation in der kommenden Legislaturperiode landesweit weiterentwickelt.
- Mit Unterstützungsangeboten, Investitionsanreizen und innovativen Ansätzen wird ein sozial gerechter Wohnungsmarkt in Stadt und Land angestrebt.
- Kommunale Vorkaufsrechte werden gestärkt.
- Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen durch steuerliche Anreize und Investitionszulagen mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnraum anbieten.
- Das Wohnraumförderungsprogramm des Landes wird mindestens auf dem Niveau von 400 Millionen Euro jährlich fortgeführt und weiterentwickelt.
- Ein einkommensabhängiges Landesprogramm zur Eigenheimförderung wird eingeführt.
- Barrierefreie Projekte werden stärker in den sozialen Wohnungsbau integriert.
- EU- und Bundesfördermittel werden auf Landesebene für eine sozialverträgliche Sanierungsoffensive genutzt.
- Kommunen sollen Abgaben auf dauerhaften, spekulativen Leerstand von Wohnraum und Grundstücken erheben können.
- Die Zweckentfremdungssatzung als Instrument wird gestärkt.
- Die Nutzung der Zweckentfremdungssatzung durch die Kommunen wird aktiv gefördert.
- Die Rahmenbedingungen für Aufstockungen und Nachverdichtungen bestehender Gebäude werden verbessert.
- Ein Landesprogramm unterstützt neue Wohnungsbaugenossenschaften mit niedrigschwelligen Angeboten bei der Konzepterstellung.
- Die Entstehung inklusiver Wohn- und Sozialräume für Menschen mit und ohne Behinderung wird durch Investitionsanreize, feste Standards und Mitsprache gefördert.
- Senioren-WGs, gemeinschaftliche Wohnprojekte und altersgerechte Wohneinheiten mit ambulanten Diensten sollen selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld sichern.
- Mit Kommunen, Genossenschaften und sozialen Trägern werden Tausch- und Beratungsstrukturen für den Wechsel aus großen Wohnungen in gemeinschaftliche oder altersgerechte Wohnformen aufgebaut.
- Die Förderung von Housing-First-Projekten über das Wohnraumförderprogramm des Landes wird ausgebaut.
- Bauliches Wachstum soll im Bestand statt auf der grünen Wiese stattfinden.
- Nachhaltige Baustoffe wie Hanf, Flachs, Stroh und Holz werden für eine klimafreundliche, regionale Bauwirtschaft gefördert.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Innenentwicklung werden verbessert.
- Der Flächenkonsum beim Wohnen soll reduziert werden.
- In Städten wird eine nachhaltige Quartiersentwicklung nach dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege angestrebt.
- Die Städtebauförderung soll konsequent für eine nachhaltige und klimaresiliente Entwicklung von Orten und Städten genutzt werden.
- Städtebauliche Fördermittel werden künftig nur noch für Vorhaben gewährt, die etwa das Schwammstadtprinzip umsetzen.
- Neue Gebäude werden nur gefördert, wenn sie klimaneutral betrieben und mit nachhaltigen, ressourcenschonenden Rohstoffen gebaut werden.
GleichUnverändert fortgeführt (11)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Wohnen soll unabhängig vom Einkommen bezahlbar sein.
- Eine Wohnungspolitik soll bezahlbaren Wohnraum in den Städten und in der Fläche schaffen.
- Der Mieterschutz wird konsequent gestärkt.
- Eine Landeswohnungsbaugesellschaft wird gegründet, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
- Die Mietpreisbremse wird im Land wieder eingeführt, um auch bei Neuvermietungen gegenzusteuern.
- Wo möglich, wird Sanierung statt Abriss und Neubau gefordert.
- Die Zahl der Wohnheimplätze für junge Menschen in Studium und Ausbildung wird gezielt ausgeweitet.
- Gemeinschaftliches Wohnen von Senioren-WGs über inklusive Wohngemeinschaften bis zu generationenübergreifenden Wohnprojekten soll gestärkt werden.
- Mehrgenerationenhäuser und -quartiere werden systematisch gefördert.
- Es gilt der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung mit Nutzung von Baulücken, Aufstockung, Dachgeschossausbau und Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum.
- Gemeinschaftliche, flächensparende Wohnformen vom Mehrfamilienhaus bis zu Tiny Houses und Gemeinschaftswohnprojekten auf Brachflächen werden gestärkt.
EntfallenNicht mehr im Programm (66)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig gestalten und das Land dabei vorangehen lassen.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wieder einführen.
- Die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken regulieren.
- Eine zeitliche Höchstdauer für den Leerstand vermieteter Wohnimmobilien festlegen.
- Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
- Die Wettbewerbsgleichheit zwischen Kommunen und privaten Investor*innen fördern.
- Den Bodenfonds zur Unterstützung von Flächeneinsparungen weiterentwickeln und finanziell angemessen ausstatten.
- Kommunen die Möglichkeit geben, Startkapital in Bodenfonds einzubringen.
- Einen Runden Tisch gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einrichten.
- Die Umsetzung von modularem Wohnungsbau unterstützen.
- Die Pläne des Bundes für stärkere Investitionen in das Ausbildungswohnen unterstützen.
- Wohneinrichtungen für Studierende verstärkt auch für Auszubildende öffnen.
- Den vom Bund angekündigten Ausbau des studentischen Wohnungsbaus in Schleswig-Holstein unterstützen.
- Gebäude und Infrastrukturen so planen, dass jeder Baustoff recycelbar oder kompostierbar ist.
- Die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung nachhaltiger Baustoffe schaffen.
- Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude für Landesgebäude zum Standard machen.
- Kommunen bei der Nutzung der Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützen.
- Weitere Erleichterungen und Klarstellungen der baurechtlichen Anforderungen für Tiny Houses prüfen.
- Den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie mit einem pauschalen Zuschuss von 10 000 Euro fördern.
- Den Zuschuss auf Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50 000 Euro begrenzen.
- Für Paare eine Einkommensgrenze von 75 000 Euro festlegen.
- Die Einkommensgrenze je Kind im Haushalt um 15 000 Euro anheben.
- Ausgebildeten Assistenzkräften in inklusiven Wohngemeinschaften eine geringe Miete ermöglichen.
- Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleisten.
- Ein Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
- Öffentlich zugängliche Spiel- und Bolzplätze in Quartieren mit sozialen Brennpunkten schaffen.
- Die Bedürfnisse junger Menschen in Stadtplanung und Gestaltung des öffentlichen Raums einbeziehen.
- Den Beratungsangeboten für Mieter*innen angesichts der Lage am Wohnungsmarkt besonderes Gewicht geben.
- Das Programm EMiL zur energetischen Modernisierung von Landesliegenschaften umsetzen und finanziell absichern.
- Flächen ankaufen, um den Ausbau von Hochschulen und den sozialen Wohnungsbau zu fördern.
- Bei landesweiten Planungen wie Landesentwicklungsplan und Regionalplänen Doppelbelegungen von Flächen verringern.
- Das Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ und den Baulandfonds fortführen und ausbauen.
- Zu den freiwilligen Maßnahmen der Flächeneinsparung in der nächsten Wahlperiode Bilanz ziehen.
- In den Regionalplänen verbindliche jährliche Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen.
- Prüfen, ob verbindliche Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden müssen.
- Einen Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des Umweltbundesamtes einführen.
- Leitfäden und Best-Practice-Modelle für die Entsiegelung von Flächen bereitstellen.
- Bebauung in überflutungsgefährdeten Bereichen vermeiden oder Häuser auf Warften errichten.
- Städte mit einem Landesprogramm zur Begrünung und Klimaanpassung an die neuen klimatischen Bedingungen anpassen.
- Die Begrünung von Fassaden und artenreich bepflanzte Grünflächen fördern.
- Die energetische Sanierungsrate im Gebäudebereich auf etwa 4 Prozent pro Jahr steigern.
- Einen gemeinsamen Pakt für die Gebäudesanierung schließen.
- Neubauten mindestens nach dem KfW-Standard Effizienzhaus 40 errichten.
- Bei Sanierungen den Effizienzhaus-55-Standard anstreben.
- Wohnraum auf dem Land erhalten und ausbauen, ohne Flächenversiegelung oder Zersiedlung voranzutreiben.
- Vegetations-Korridore vom Zentrum zur Peripherie schaffen, die als Schattengeber und Wasserspeicher dienen.
- Die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Städten verbessern, um Naturräume zu erweitern und zu erhalten.
- Wohnraumentwicklung überwiegend in den Städten ansiedeln.
- Gute Aufenthaltsqualität in den Quartieren mit verträglicher Nachverdichtung, Flächenrecycling und höherer Bauweise verbinden.
- Die Infrastruktur auch an den Bedürfnissen von Kindern, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen ausrichten.
- Eine Politik betreiben, die zeitliche Abläufe und räumliche Organisation im Alltag aufeinander abstimmt.
- Eine familien- und generationsgerechte Stadtplanung in kommunaler Verantwortung umsetzen.
- Den öffentlichen Raum um mehr öffentliche Wickelräume, Toiletten und Sitzmöglichkeiten ergänzen.
- In der Stadt- und Regionalentwicklung auf Umweltgerechtigkeit hinwirken.
- Bezahlbaren Wohnraum auch in attraktiven Gegenden schaffen.
- Eine hohe soziale Durchmischung von Städten und Quartieren fördern.
- Die Entwicklung von Integrierten Dorf- und Stadtentwicklungskonzepten fachlich fördern.
- Die Menschen stehen wieder im Mittelpunkt der Städte.
- Innenstädte werden zu Lebens- und Kulturräumen für Menschen.
- Die Debatte über die Stadtentwicklung auch auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen ausweiten.
- Projekte und Entscheidungen der Stadtentwicklung durch Beteiligung von Bürger*innen entstehen lassen.
- Strukturen etablieren, die Menschen befähigen, Expert*innen ihres eigenen Umfelds zu werden.
- Einen Runden Tisch zur Zukunft der Innenstädte einrichten.
- Das Städtebauprogramm des Landes aktualisieren.
- Das Städtebauprogramm des Landes fortführen.
- Ökologische Mindeststandards wie Dachbegrünung und Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden erweitern und konsequent umsetzen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht