Zum Inhalt

Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 124 neu, 25 geändert, 9 unverändert, 103 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf ist ein ausführlicher Fischereiteil mit Nullnutzungszonen für Dorsch und Hering, einem Verbot der Aalfischerei und Übergangshilfen für Betriebe. Hinzu kommen eine landesweite Hofbörse für die Hofnachfolge, das Ende der ganzjährigen Anbindehaltung, Brandschutzpflichten für Ställe sowie Verbote von Neonicotinoiden und PFAS. Beim Pestizideinsatz fehlen das Ziel einer Halbierung und die Frist 2030. Nicht mehr einzeln genannt werden der Schutz von Heim- und Zirkustieren, die Obergrenze von zwei Großvieheinheiten je Hektar, die Ablehnung neuer Gentechnik und eine Pestizidabgabe. Der Schwerpunkt verschiebt sich vom Umbau der Tierhaltung und der Ökolandbauförderung hin zu Fischerei, Hofnachfolge und Gemeinwohlkriterien bei Förderung und Pacht. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (124)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Die Landwirtschaft soll die Ernährung sichern und die Umwelt schützen.
  2. Kommerziell genutzte Fischbestände sollen sich erholen, damit nachhaltige Küstenfischerei eine Zukunft hat.
  3. Auf Bundes- und EU-Ebene sollen ein ökosystembasiertes Fischereimanagement und das Vorsorgeprinzip gelten.
  4. Die Fischerei soll bei der Umstellung auf selektivere und schonendere Fangtechniken unterstützt werden.
  5. Für besonders bedrohte Fischarten wie Dorsch und Hering sollen Nullnutzungszonen eingerichtet werden.
  6. Schonzeiten und Schonflächen für die Fischerei sollen ausgeweitet werden.
  7. Für alle Fischereifahrzeuge soll ein Tracking eingeführt werden, besonders in Natura-2000-Gebieten.
  8. Betroffene Fischereibetriebe sollen Übergangshilfen erhalten.
  9. Das SeaRanger-Programm soll ausgebaut werden.
  10. Das SeaRanger-Programm soll Teil einer Strategie für eine nachhaltige Küstenwirtschaft werden.
  11. Die Fischereiausbildung soll um Meeresschutz, Artenvielfalt und ökologische Anforderungen erweitert werden.
  12. Fischernetze sollen verpflichtend gekennzeichnet werden.
  13. Die Aalfischerei soll verboten werden.
  14. Das Aussetzen gefangener und großgezogener Jungaale soll abgeschafft werden.
  15. Die Vergabe von Fischereisubventionen durch das Land soll evaluiert werden.
  16. Die Düngeverordnung wird verursachergerecht ausgerichtet.
  17. Eine verpflichtende Stoffstrombilanz ermöglicht eine betriebsgenaue Regulierung von Nährstoffeinträgen statt pauschaler Einschränkungen in Roten Gebieten.
  18. Landwirtschaftliche Betriebe werden mit gezielten Qualifizierungsangeboten beim Nährstoffmanagement unterstützt.
  19. Eine gemeinsame Strategie verbindet nachhaltige Transformation der Landwirtschaft mit wirtschaftlich tragfähigen Betrieben, regionalen Wertschöpfungsketten und gutem Essen für alle.
  20. Der Anbau von Agroforstsystemen wird gefördert.
  21. Bis 2045 werden rund 100.000 neue Streuobstbäume gepflanzt.
  22. Landwirtschaftliche Betriebe werden mit einer landesweiten Hofbörse bei der Hofnachfolge unterstützt.
  23. Der Vertragsnaturschutz wird auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet.
  24. Der Vertragsnaturschutz wird auskömmlich finanziert.
  25. Ein Verbot besonders schädlicher Pestizidwirkstoffe wie Neonicotinoide, PFAS und Glyphosat wird angestrebt.
  26. Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern wird schnellstmöglich beendet.
  27. Ökologische und konventionelle Landwirtschaft werden bei der Agrarwende unterstützt.
  28. Konventionell wirtschaftende Betriebe werden bei ihren Umweltleistungen weiter unterstützt.
  29. Landwirtschaftliche Betriebe, die Gewässerrandstreifen anlegen, Pestizide reduzieren, Blühstreifen einrichten oder in Bodengesundheit investieren, erhalten einen Vorteil.
  30. Eine gemeinsame, praxistaugliche Datengrundlage für Klima-, Boden- und Biodiversitätsleistungen der Landwirtschaft wird geschaffen.
  31. Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Leistungen nicht für jedes Förderprogramm erneut dokumentieren.
  32. Nachweis und Wirksamkeit landwirtschaftlicher Umweltleistungen werden mit einfachen Verfahren ohne zusätzliche Bürokratie verbunden.
  33. Die EU-Wiederherstellungsverordnung wird verbindlich in die Gemeinsame Agrarpolitik eingebettet.
  34. Empfänger öffentlicher Agrargelder müssen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zum Bodenschutz und zur Reduktion von Pestiziden beitragen.
  35. Die Tradition des Streuobstanbaus wird wiederbelebt.
  36. Der regionale Gemüseanbau, insbesondere in ökologischer Bewirtschaftung, wird weiter gefördert.
  37. Die Wertschöpfungsketten des regionalen Gemüseanbaus im Land werden gestärkt.
  38. Gewächshäuser sollen vorhandene Wärmequellen nutzen, um den Energieverbrauch zu senken.
  39. Gemeinsam mit der Praxis wird eine landesweite Agroforst-Strategie entwickelt.
  40. Bestehende Strukturen wie das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft werden stärker genutzt.
  41. Die Nachnutzung von Industriebrachen und Leerständen für Vertical Farming wird gefördert.
  42. Pilotprojekte für Vertical Farming im Land werden unterstützt.
  43. Landesförderung für Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft setzt vorrangig messbare Umwelt- und Klimaleistungen voraus.
  44. Neue Agrartechnologien sollen auch kleineren Betrieben zugänglich werden.
  45. Geförderte digitale Lösungen in der Landwirtschaft müssen den Grundsätzen der Green-IT entsprechen.
  46. Geförderte digitale Lösungen in der Landwirtschaft sollen möglichst mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  47. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft braucht gut ausgebildeten Nachwuchs und gute Regelungen für Generationswechsel auf Höfen.
  48. Regionale Agrarbetriebe sollen in fairen Marktstrukturen auf Augenhöhe mit Handel und Außer-Haus-Versorgung verhandeln können.
  49. Ein Pilotprogramm zur koordinierten regionalen Marktorganisation nach Art. 210a der EU-Marktorganisationsverordnung wird aufgelegt.
  50. Neu geschaffene Stellen für regionale Wertschöpfungskettenmanager bringen Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Verpflegung zusammen und unterstützen Kooperationen.
  51. Verbindliche Kooperationsstrukturen werden Voraussetzung für Landesförderung im Bio- und Regionalbereich.
  52. Unterschiedliche landwirtschaftliche Betriebsformen und -größen werden gefördert.
  53. Kleinere und mittlere Agrarbetriebe werden gestärkt.
  54. Solidarische Landwirtschaft und Genossenschaften werden unterstützt.
  55. Eine Beratungs- und Informationskampagne spricht Landwirtinnen und Landwirte frühzeitig zur Hofnachfolge an.
  56. Die Gründungsberatung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird ausgebaut.
  57. Die Gründungsberatung wird stärker auf neue und vielfältige Betriebsformen ausgerichtet.
  58. Die Beratung zu Hofnachfolge und Gründung soll niedrigschwellig und praxisnah sein.
  59. Die Junglandwirtinnen- und Junglandwirte-Prämie wird weiterentwickelt.
  60. Menschen sollen künftig den Einstieg in die Landwirtschaft wagen können und bestehende Betriebe gut übergeben werden.
  61. Eine landesweite Hofbörse wird eingerichtet.
  62. Die Hofbörse bietet persönliches Coaching, Begleitung und eine Vermittlung zwischen Interessierten und Abgebenden.
  63. Die Landes-Hofbörse wird an bestehende Plattformen und Beratungsstrukturen angebunden.
  64. Frauen in der Landwirtschaft werden sichtbarer gemacht.
  65. Die Chancen von Frauen in der Landwirtschaft werden strukturell verbessert.
  66. Die Beratungsangebote für Frauen in der Landwirtschaft werden evaluiert.
  67. Die Beratungsangebote für Frauen in der Landwirtschaft werden weiterentwickelt.
  68. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen, die einen Hof übernehmen wollen, werden ausgebaut und niedrigschwellig zugänglich.
  69. Der landwirtschaftliche Bodenmarkt wird fairer gestaltet.
  70. Ein Agrarstrukturgesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur wird eingeführt.
  71. Selbstständig wirtschaftende bäuerliche Betriebe werden gesichert und gefördert.
  72. Land- und forstwirtschaftlicher Boden bleibt vorwiegend einer unversiegelten Nutzung vorbehalten.
  73. Hohe Standards für Umwelt, Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und soziale Verantwortung bleiben bestehen.
  74. Der ökologische Landbau gilt als zentrales Element einer klima- und umweltschonenden Landwirtschaft.
  75. Landwirtinnen und Landwirte werden beim Umstieg auf Paludikulturen beraten.
  76. Praxisnahe Forschung, Modellbetriebe, Verarbeitung, Produktentwicklung und der Aufbau von Absatzmärkten werden gefördert.
  77. Verlässliche EU-Zertifizierungsstandards werden eingeführt, um Greenwashing zu verhindern.
  78. Beratung und Qualifizierung für Betriebe in Niederungsgebieten werden gestärkt.
  79. Möglichst viele Mittel aus der PALU-Richtlinie des Bundes werden ins Land geholt.
  80. Das Land wird als Leuchtturm-Region für Paludikultur etabliert.
  81. Neonicotinoide werden verboten.
  82. PFAS als Pflanzenschutzwirkstoffe werden verboten.
  83. Der Wandel zu ökologischen und integrierten Pflanzenschutzverfahren wird aktiv unterstützt.
  84. Biologische Alternativen zu chemischen Pestiziden werden gezielt gefördert.
  85. Pestizidverzicht in der Landwirtschaft wird finanziell belohnt.
  86. Zum Erosionsschutz wird geprüft, die landwirtschaftliche Nutzung in Hanglagen gegen Entschädigung einzuschränken.
  87. Hänge ab 3 Prozent Neigung dürfen nur noch quer zum Hang gepflügt und gedrillt werden.
  88. Das Tierschutzgesetz wird in der Tierhaltung konsequent umgesetzt.
  89. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Tierhaltung werden geahndet.
  90. Nutztiere werden konsequent vor Schmerz, Angst, Qual und vermeidbarem Tod geschützt.
  91. Die ganzjährige Anbindehaltung ohne Auslauf wird schnellstmöglich beendet.
  92. Für kombinierte oder saisonale Anbindehaltung werden Übergangsfristen eingeführt.
  93. Weidehaltung wird mit einer verlässlichen Weidetierprämie honoriert.
  94. Wilde Weidelandschaften, Waldweideprojekte und innovative Beweidungskonzepte werden gefördert.
  95. Förderprogramme für Betriebe, die aus der Tierhaltung aussteigen wollen, werden unterstützt.
  96. Betriebe beim Ausstieg aus der Tierhaltung werden beraten und begleitet.
  97. Investitionen in neue Produktionsformen und regionale Wertschöpfungsketten für pflanzliche Produkte werden gefördert.
  98. Eine umfassende Tierseuchenstrategie wird entwickelt.
  99. Ein öffentlich zugängliches Tierseuchenmonitoring bündelt Daten, Risikoeinschätzungen und Handlungsempfehlungen.
  100. Impfstoffe gegen Tierseuchen werden, wo möglich, eingesetzt.
  101. Kleine und mittlere Betriebe werden bei Präventionsmaßnahmen gegen Tierseuchen unterstützt.
  102. Für alle Tierhaltungsanlagen werden verbindliche Brandschutzstandards eingeführt.
  103. Tierhaltungsanlagen mit großen Beständen müssen Brandmeldeanlagen haben.
  104. Neue Tierhaltungsanlagen müssen Sprinkleranlagen haben.
  105. Tierhaltungsanlagen müssen Fluchtwege für den gesamten Tierbestand haben.
  106. Die CO₂-Betäubung von Schlachttieren wird gesetzlich verboten und durch schmerz- und angstfreie Methoden ersetzt.
  107. Ein landesweites Umlagesystem verteilt die Kosten der amtlichen Fleischuntersuchung auf alle geschlachteten Tiere.
  108. Für die amtliche Schlachttieruntersuchung gilt ein einheitlicher oder gedeckelter Stückkostensatz.
  109. Spielräume der EU-Kontrollverordnung 2017/625 werden konsequent genutzt.
  110. Strukturen für nachhaltige, biologische Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung werden gestärkt.
  111. In der Gemeinschaftsverpflegung gilt ein Vorrang für regionale Produkte mit transparenten Qualitätsstandards.
  112. Die öffentliche Nachfrage wird gezielt zum Aufbau regionaler ökologischer Wertschöpfungsketten genutzt.
  113. Öffentliche Kantinen und Mensen orientieren ihr Angebot stärker an den DGE-Empfehlungen.
  114. Förderprogramme für Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Versorgung werden sichtbarer gemacht.
  115. Das Land geht mit seinen Bio-Förderprogrammen aktiv auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Caterer zu.
  116. Hemmnisse bei der Umstellung auf Bio-Lebensmittel werden im Dialog mit den Trägern identifiziert und abgebaut.
  117. Ein regionales Erzeuger-Verbraucher-Netzwerk wird aufgebaut.
  118. Die europäischen Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums werden verlässlich weiterfinanziert.
  119. Eine Neuausrichtung der europäischen Agrar- und Strukturförderung wird unterstützt, wo sie öffentliche Leistungen für Klima, Biodiversität, Tierwohl und lebendige Dörfer stärker honoriert.
  120. Eine Umstrukturierung der europäischen Agrar- und Strukturförderung, die den direkten Zugang der Regionen erschwert, regionale Spielräume aushöhlt oder die zweite Säule zugunsten pauschaler Flächenprämien schwächt, wird abgelehnt.
  121. Die Förderinstrumente für den ländlichen Raum bleiben erhalten und werden weiterentwickelt.
  122. Pachtflächen der öffentlichen Hand werden nicht mehr vorrangig nach dem Höchstgebot vergeben.
  123. Nachgewiesene Gemeinwohlleistungen wie ökologische Bewirtschaftung, Biodiversität, regionale Versorgung und Tierwohl werden maßgebliche Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Pachtflächen.
  124. Für die Vergabe öffentlicher Pachtflächen werden transparente Vergaberichtlinien mit Beratung und Unterstützung entwickelt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (25)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Für besonders bedrohte Fischarten wie Dorsch und Hering sollen Nullfangquoten gelten.
  2. Stellnetze sollen durch naturverträgliche Fanggeräte ersetzt werden.
  3. Für Fischereibetriebe sollen neue Einkommensperspektiven erschlossen werden.
  4. Weidehaltung wird mit einer verlässlichen Weidetierprämie honoriert.
  5. Die Agrarförderung honoriert Gemeinwohlleistungen von Landwirtinnen und Landwirten.
  6. Vielfältige Ackerkulturen, insbesondere der heimische Eiweißpflanzenanbau, werden deutlich stärker gefördert.
  7. Die Eiweißpflanzenstrategie des Landes wird weiterentwickelt und ausgebaut.
  8. Agroforstsysteme werden vom Pilotansatz in die Fläche gebracht.
  9. Beratung, Investitionsförderung, Modellbetriebe, Planungshilfen und Forschungsförderung werden ausgebaut.
  10. Innovative Agrartechnologien, die Pestizide und Dünger reduzieren, Ressourcen schonen oder dem Tierschutz dienen, werden gefördert.
  11. Hofgründungen und -übernahmen außerhalb der Familie werden aktiv unterstützt.
  12. Paludikulturen auf nassen Moorstandorten werden gefördert.
  13. Der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft wird langfristig deutlich gesenkt.
  14. Die Haltungsbedingungen für Nutztiere werden verbessert.
  15. Ein landeseigener Tierseuchenpräventionsplan für Vogelgrippe, Schweinepest und andere Tierseuchen wird entwickelt.
  16. Vorsorgliche Massentötungen und Stallpflichten werden mittelfristig reduziert und perspektivisch überflüssig.
  17. Kleinere und mobile Schlachteinheiten werden wegen kürzerer Transportwege befürwortet.
  18. Kleine Schlachtbetriebe werden weiter entlastet.
  19. Die Essensqualität in öffentlichen Kantinen, Schulen, Kitas und Krankenhäusern wird nach DGE-Empfehlungen weiterentwickelt.
  20. Eine schrittweise steigende Bio-Quote in der Gemeinschaftsverpflegung wird eingeführt.
  21. Ausschreibungen für die Verpflegung in Landeskantinen enthalten verbindliche Kriterien für regionale und ökologische Lebensmittel.
  22. In öffentlichen Kantinen und Mensen wird ein pflanzliches Angebot zur Grundlage, ergänzt um ausgewählte Fleisch- und Fischgerichte.
  23. Eine Servicestelle berät und begleitet Kantinen und Verpflegungseinrichtungen bei der Umstellung.
  24. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erfahren, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden.
  25. Eine verpflichtende, einheitliche Tierhaltungskennzeichnung für alle Produkte einschließlich Verarbeitungsprodukten und Gastronomie wird eingeführt.

GleichUnverändert fortgeführt (9)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (103)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Gemeinsam mit den Kommunen ein Förderprogramm für eine ökologische, regionale und gesunde Versorgung auflegen.
  2. Den Hygienezustand gastronomischer Betriebe transparent darstellen.
  3. Eine „Hygiene-Ampel“ für Gastronomiebetriebe nach dänischem Vorbild einführen.
  4. Bewirtschafter*innen und Eigentümer*innen unterstützen, die durch das Management hoher Wasserstände Moor- und Klimaschutz umsetzen.
  5. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden ist mit Klimaneutralität unvereinbar.
  6. Landwirt*innen und Flächeneigentümer*innen aktiv über die Chancen der Renaturierung informieren und dafür werben.
  7. Attraktive Vertragsnaturschutz-Programme sowie Kauf und Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung einsetzen.
  8. Die Stickstoffeinträge auf jährlich 120 Kilogramm je Hektar senken.
  9. Die Fischerei in Nord- und Ostsee zukunftsfähig machen.
  10. Schnellstmöglich aus der Grundschleppnetzfischerei aussteigen.
  11. Fangquoten anhand internationaler Forschungsergebnisse festlegen.
  12. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund Entwicklungsperspektiven für die Fischerei bei stark eingeschränkten Fangmengen erarbeiten.
  13. Die Aquakulturstrategie an Tierwohl, Futtergrundlage, Energienutzung, Gewässer- und Meeresschutz ausrichten und Leitplanken für Genehmigungen setzen.
  14. Den EU-Innovationsfonds auch für die Umrüstung von Fischereifahrzeugen nutzbar machen.
  15. Überflutungsräume künftig ohne Pestizide und Düngung bewirtschaften.
  16. Die Landwirtschaft in Einklang mit der Natur bringen.
  17. Die Leistung der Landwirt*innen über faire Preise angemessen vergüten.
  18. Landwirtschaftliche Betriebe im Zuge der Agrarwende für kommende Generationen zukunftsfest machen.
  19. Bei der Agrarwende neben Natur- und Klimaschutz auch soziale Aspekte berücksichtigen.
  20. Die Landwirt*innen an der Biodiversitätsstrategie des Landes beteiligen.
  21. Die Rahmenbedingungen so ändern, dass klima- und ressourcenschonende, gesunde Ernährung begünstigt wird.
  22. Die Rahmenbedingungen so ändern, dass Produzent*innen von Lebensmitteln angemessen entlohnt werden.
  23. Mit Leitplanken für Agrarmärkte die Grundlage für faire Preise schaffen.
  24. Die Ökomaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik so ausgestalten, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe und Grünlandbetriebe mit Weidetierhaltung gestärkt werden.
  25. Die Landwirtschaft auf Vielfalt, Artenreichtum und Gesundheit ausrichten.
  26. Die Finanzierung der Umstellung auf Ökolandbau sichern.
  27. Fördermittel des Landes vorrangig an ökologisch orientierte Betriebe auszahlen.
  28. Die EU-Öko-Verordnung konsequent umsetzen.
  29. Das Öko-Landbaugesetz überarbeiten, um Hemmnisse für den Umstieg abzubauen und Beratung aufzubauen.
  30. Die Ökolandbauprämie erhöhen und ausbauen.
  31. Die Fachberatung für den Umstieg auf Ökolandbau ausweiten.
  32. Betriebe beim Umstieg auf Ökolandbau längerfristig fachkundig begleiten.
  33. Bürokratische Hürden beim Umstieg auf Ökolandbau verringern.
  34. Auch die neue Gentechnik in Landwirtschaft, Wald, Lebensmitteln und Tierhaltung wird abgelehnt.
  35. Auch neue Gentechniken dem Risikoprüfungs- und Zulassungsregime des Gentechnikrechts unterwerfen.
  36. Die lokale Verarbeitung und Vermarktung pflanzlicher und tierischer Produkte stärken.
  37. Lokale Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ausbauen.
  38. Landwirtschaftliche Flächen mit hoher Winderosionsgefährdung finanziell und organisatorisch unterstützen.
  39. Eine breite Verteilung des Bodenbesitzes anstreben.
  40. Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen wirksam einschränken.
  41. Eine nachhaltige, sozial- und umweltverträgliche Agrarstruktur stärken.
  42. Das Grundstücksverkehrsrecht in dieser Wahlperiode anpassen.
  43. Den Übergang zu Formen der landwirtschaftlichen Gemeinwohlökonomie fördern.
  44. Eine Anlaufstelle auf Landesebene für gemeinwohlorientierte Landwirtschaft schaffen.
  45. Ein Förder- und Beratungsprogramm für gemeinwohlorientierte Landwirtschaftsformen starten.
  46. Vielfältiges Saatgut durch mehr staatliche Forschung und Förderung klassischer Zucht langfristig sichern.
  47. Den Dialog mit den Landwirt*innen darüber führen.
  48. Pflanzen- und Baumschulen bei der Umstellung auf pestizidfreie Verfahren und Abfallreduzierung unterstützen.
  49. Eine nach der Giftigkeit der Wirkstoffe gestaffelte Pestizidabgabe einführen.
  50. Die regionalen Absatzmärkte für im Land erzeugte Lebensmittel sichern.
  51. Wissen über gesunde und nachhaltige Ernährung in der Verpflegung öffentlich finanzierter Einrichtungen praktisch umsetzen.
  52. Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards für die Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen einführen.
  53. Ein Qualitätslabel einführen, das den Anteil regionaler und ökologischer Produkte in Kantinen, Gastronomie und Lebensmittelbranche sichtbar macht.
  54. Kantinen und Mensen des Landes und seiner Beteiligungen zu Vorzeigeprojekten entwickeln.
  55. Verlässliche Standards und Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel auf Bundesebene durchsetzen.
  56. Die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen entlang der Lebensmittelkette sichern, etwa durch eine Kennzeichnungspflicht für Gentechnik.
  57. Die Zahl der gehaltenen Tiere je Flächeneinheit verringern.
  58. Die Zahl der gehaltenen Tiere stärker an die bewirtschaftete Fläche koppeln.
  59. Eine Obergrenze von zwei Großvieheinheiten je Hektar anstreben.
  60. Das Platz- und Beschäftigungsangebot für Nutztiere erweitern und ausreichend Funktionsflächen und Auslauf anbieten.
  61. Die Fütterung der Nutztiere anpassen.
  62. Die Schlachtung tierschonender gestalten.
  63. Die Freilandhaltung mit Robusttierrassen unterstützen.
  64. Den Umstieg von konventioneller auf ökologische Tierhaltung erleichtern und fördern.
  65. Eine Umstiegsplattform für Informations- und Erfahrungsaustausch aufbauen.
  66. Den Wechsel zu ökologischen Formen der Nahrungsmittelproduktion fördern.
  67. Die Empfehlungen der Borchert-Kommission zur Nutztierhaltung werden zur Grundlage des Handelns gemacht.
  68. Die Tierhaltung langfristig auf die artgerechteren Haltungsstufen 3 und 4 umbauen.
  69. Ein eigenständiges Finanzierungsinstrument für den Umbau der Tierhaltung, etwa eine Tierwohlabgabe, einführen.
  70. Bau- und Umweltrecht emissionsrechtlich anpassen, wenn das Immissionsschutzrecht artgerechter Tierhaltung entgegensteht.
  71. Betriebe mit schwierigen Voraussetzungen sollen in einem ersten Schritt schnellstmöglich die Haltungsstufe 2 erreichen.
  72. Tiertransporte verringern und verkürzen.
  73. Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe und Schlachthöfe mindestens alle fünf Jahre durchführen.
  74. Zusätzlich unangemeldete Kontrollen durchführen.
  75. Die Veterinärämter personell und finanziell besser ausstatten.
  76. Bei Tierschutzkontrollen das Vier-Augen-Prinzip anwenden.
  77. Kontrollen durch Veterinär*innen im Rotationsprinzip durchführen.
  78. Den Umfang der Kontrollen auf Sicherheitsstandards wie Brandschutz und Rauchmelder ausweiten.
  79. Verhängte Tierhaltungsverbote engmaschig und wirksam überwachen.
  80. Einen Tierschutzplan des Landes mit Missstandsanalyse, Verbesserungsvorschlägen und Zeitzielen aufstellen.
  81. Die Stelle der oder des Tierschutzbeauftragten zu einer hauptamtlichen Vollzeitstelle ausbauen.
  82. Klare Regelungen für die Haltung von Heim- und Haustieren schaffen, die das Tierwohl in den Vordergrund stellen.
  83. Eine respektvolle Zucht und Haltung von Heim- und Haustieren sicherstellen.
  84. Den Handel mit Heim- und Haustieren kontrollieren und regulieren.
  85. Den illegalen Welpen- und Haustierhandel über Internetplattformen und digitale Verkaufsbörsen konsequent unterbinden.
  86. Digitale Tierbörsen generell regulieren.
  87. Ein Verkaufsverbot für Wildfänge einführen.
  88. Einen Sachkundenachweis für Erwerb und Haltung gefährdeter und gefährlicher Tiere einführen.
  89. Eine bundesweite Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen einführen.
  90. Die Förderung der Katzenkastration fortsetzen.
  91. Allen Tieren in privater Haltung und in Auffangstationen die Behandlung mit leidmindernden oder lebensrettenden Medikamenten ermöglichen, auch wenn sie zu den Nutztierarten zählen.
  92. Gemeinsam mit den Kommunen einen Praxisleitfaden Taubenmanagement entwickeln.
  93. Die finanzielle Förderung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen weiter erhöhen.
  94. Die Förderung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen möglichst unbürokratisch gestalten.
  95. Wildtiere aus dem Zirkus verbannen.
  96. Ehemaligen Zirkuswildtieren ein gutes Leben auf Gnadenhöfen oder in Zoologischen Gärten ermöglichen.
  97. Leben und Arbeiten in den ländlichen Räumen bleiben attraktiv.
  98. Die Infrastruktur in den ländlichen Räumen stärken und nachhaltig vernetzen.
  99. Dezentralen Einzelhandel und Coworking-Spaces etablieren.
  100. Hofstellen erhalten.
  101. Kooperationen des ländlichen Raums mit Tourismus und Kultur ausbauen.
  102. Das Konzept der Markt-Treffs fortführen.
  103. Gemeinsam mit den Kommunen weitere Gemeinschaftsräume zur Begegnung in ländlich geprägten Räumen schaffen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de