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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Energie: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Energie 103 neu, 21 geändert, 11 unverändert, 95 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf setzt in der Energiepolitik neue Schwerpunkte bei Bürgerbeteiligung, Strompreisen und Wasserstoff: Ein Schleswig-Holstein-Fonds soll Bürgerinnen und Bürger finanziell an der Energiewende beteiligen, eine gemeinsame Stromgebotszone mit Hamburg und West-Dänemark und eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sollen den Strompreis drücken. Für Wasserstoff sind grüne Leitmärkte und ein staatlich gestützter Handelsintermediär vorgesehen. Beim Heizungstausch soll der Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 15 auf 65 Prozent steigen. 2022 forderte das Programm noch ein Ende neuer Öl- und Gasheizungen ab 2023, eine Solarpflicht für alle Neubauten und 15 Gigawatt Windenergie an Land; diese Ziele werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (103)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. An den Flächenzielen für Windenergie wird festgehalten.
  2. Die unabhängige Energie- und Klimaberatung für Hausbesitzer wird ausgebaut.
  3. Die Stromsteuer soll gesenkt werden.
  4. Regionale Stromgebotszonen sollen eingeführt werden.
  5. Ein Schleswig-Holstein-Fonds zur Beteiligung der Bürger an der Energiewende wird eingerichtet.
  6. Energy Sharing und Stromdirektbezug werden erleichtert.
  7. Die Wärmewende wird vorangebracht, um unabhängig von Öl und Gas zu werden.
  8. Das Potenzial für grünen Wasserstoff in Schleswig-Holstein wird genutzt.
  9. Der regulatorische Rahmen, insbesondere das EEG, soll Planungssicherheit für den langfristigen Ausbau erneuerbarer Energien bieten.
  10. Der Ausbau der Windkraft soll über klare Regeln der Regionalplanung gesteuert werden.
  11. Ortschaften, Naturschutzgebiete, das Seeadlerdichtezentrum, der Vogelzugkorridor und wichtige Wiesenvogelbrutgebiete sollen von Windkraftanlagen freigehalten werden.
  12. Die Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze soll künftig schon ab 30 Stellplätzen gelten.
  13. Mindestens die Hälfte der installierten Photovoltaik-Leistung soll auf versiegelten Flächen entstehen.
  14. Die Vergütung für Aufdach-Photovoltaik-Anlagen soll nicht abrupt enden, sondern schrittweise und planbar abgebaut werden.
  15. Hochwertige Agrarböden, Wildwege und Naturschutzflächen sollen möglichst von Photovoltaik-Anlagen freigehalten werden.
  16. Innovative Ansätze wie Moor-PV, Biodiversitäts-PV und Agri-PV sollen ausgebaut werden.
  17. Bioenergie gilt als unverzichtbarer Teil einer klimaneutralen Energieversorgung.
  18. Biogasanlagen sollen gleichberechtigt am Kapazitätsmarkt teilnehmen können.
  19. Biomethan und Biokraftstoffe sollen vorrangig in der Industrie und in schwer zu dekarbonisierenden Verkehrsanwendungen eingesetzt werden.
  20. Der Einsatz von Biomethan im allgemeinen Gasnetz zum Heizen wird abgelehnt.
  21. Langfristig soll etwa die Hälfte der Gülle aus Schleswig-Holstein in Biogasanlagen genutzt werden.
  22. Der Einsatz von Mais in Biogasanlagen soll so gering wie möglich gehalten werden.
  23. Der Maisdeckel im EEG darf nicht aufgegeben oder abgeschwächt werden.
  24. Für die Windenergie auf See soll ein sicherer Finanzierungs- und Rechtsrahmen geschaffen werden, um den Ausbau zu beschleunigen.
  25. Für die Windenergie auf See sollen verlässliche neue Regeln für die Flächenvergabe eingeführt werden.
  26. Die Errichtung von Offshore-Inseln in der Nordsee an naturschutzfachlich geeigneten Standorten wird befürwortet.
  27. Offshore-Windparks sollen möglichst naturverträglich an das Stromnetz angebunden werden.
  28. Ein früherer Rückbau der Ölplattform Mittelplate wird unterstützt, falls er möglich wird.
  29. Das LNG-Terminal in Brunsbüttel soll so schnell wie möglich auf grüne Gase umgestellt werden.
  30. Kleine modulare Reaktoren werden abgelehnt.
  31. Das Endlagersuchgesetz soll novelliert werden, um die Endlagersuche zu beschleunigen.
  32. Hochradioaktive Abfälle sollen in das nach objektiven Kriterien sicherste Endlager in Deutschland.
  33. Politische Einflussnahme darf bei der Endlagerwahl keine Rolle spielen.
  34. Schleswig-Holstein soll ein Land der Bürgerenergie bleiben.
  35. Der Bürgerenergiefonds wird fortgeführt.
  36. Ein Schleswig-Holstein-Fonds zur finanziellen Teilhabe der Bürger an der Energiewende wird eingerichtet.
  37. Der Schleswig-Holstein-Fonds soll aus Landesmitteln gestützt werden.
  38. Der Schleswig-Holstein-Fonds soll für institutionelle Investoren wie Pensionsfonds und Rentenkassen offen sein.
  39. Der Schleswig-Holstein-Fonds soll Bürgern Anlageoptionen bieten.
  40. Im EEG soll ein Ausschreibungssegment für Bürgerenergieprojekte eingeführt werden.
  41. EEG und Energiewirtschaftsrecht sollen den Mittelstand der Energiewende und die Akteursvielfalt stützen.
  42. Eine Flexibilitäts-Offensive für das Energiesystem wird gestartet.
  43. Neben Batteriespeichern sollen weitere Energiespeicher entstehen.
  44. Projekte für Wasserstoffspeicher in Schleswig-Holstein werden unterstützt.
  45. Flexible Netzanschlussverträge sollen zum Standard werden.
  46. Bestandsunternehmen sollen bei Netzanschlüssen bevorzugt werden.
  47. Netzanschlüsse sollen nicht zum Spekulationsobjekt werden.
  48. Der Smart-Meter-Rollout wird beschleunigt.
  49. Bidirektionales Laden soll im ganzen Land ermöglicht werden.
  50. Bei öffentlicher Förderung für Bau und Sanierung soll der Einbau von Smart Metern Voraussetzung sein.
  51. Schleswig-Holstein soll gemeinsam mit dem Handwerk Vorreiter beim Smart-Meter-Einbau werden.
  52. Nicht sinnvoll einspeisbarer Strom soll für innovative Anwendungen genutzt werden.
  53. Beim Bund wird eine Weiterentwicklung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ verlangt.
  54. Ein Redispatchvorbehalt wird abgelehnt, damit ein verzögerter Netzausbau nicht zur Investitionsbremse wird.
  55. Für Stadtwerke gelten leichtere Regeln für Eigenkapital, auch über Kommunalkredite.
  56. Die Investitionsbank legt ein neues Kreditprogramm für Wärmenetze auf.
  57. Quartierswärmemanagerinnen und -manager werden eingesetzt.
  58. Die Wohnungswirtschaft erhält einen Wärme-Kredit im Austausch für eine Begrenzung der Mietkosten.
  59. Kommunale Energieversorgungsunternehmen sollen ein Wärmepumpen-Contracting für alle anbieten.
  60. Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird eine Pflicht zum klimaneutralen Betrieb von Heizungen ab 2040 festgeschrieben.
  61. Ein funktionierender Strommarkt muss in der Preisgestaltung Angebot und Nachfrage abbilden.
  62. Vorschläge zur Neuaufteilung der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone werden begrüßt.
  63. Regionale Preissignale am Strommarkt werden angestrebt.
  64. Eine gemeinsame Stromgebotszone von Schleswig-Holstein mit Hamburg und West-Dänemark wird befürwortet.
  65. Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden, um einen niedrigen Strompreis zu erreichen.
  66. Modelle des lokalen Stromdirektbezugs sollen für Bürgerinnen und Bürger erleichtert und für Kommunen und Unternehmen nutzbar gemacht werden.
  67. Netzbetreiber werden verpflichtet, die Abrechnung solcher Modelle flächendeckend zu ermöglichen.
  68. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Energiegemeinschaften wird unterstützt.
  69. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen für Energiegemeinschaften werden aufgebaut.
  70. Für den Wasserstoffhochlauf werden grüne Leitmärkte geschaffen.
  71. Ein staatlich gestützter Intermediär für den Handel mit Wasserstoff wird eingerichtet.
  72. Für Wasserstoff wird ein verlässlicher regulatorischer Rahmen geschaffen.
  73. Die Wasserstoffstrategie des Landes wird umgesetzt und fortgeschrieben.
  74. Die Landeskoordinierungsstelle Wasserstoffwirtschaft wird verstetigt und gestärkt.
  75. Für den Aufbau eines Wasserstoffverteilnetzes braucht es einen Unterstützungsrahmen des Bundes.
  76. Die Wasserstoffpotenziale in der Grenzregion mit Süddänemark sollen besser gehoben werden.
  77. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Süddänemark in der Wasserstoffwirtschaft wird verstärkt.
  78. Die Empfehlungen des Gutachtens zu den Wasserstoffpotenzialen in der Grenzregion werden umgesetzt.
  79. Die Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie für einen geordneten und zügigen Ausstieg aus den Gasverteilnetzen wird unterstützt.
  80. Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen werden beim Ausstieg aus den Gasverteilnetzen unterstützt.
  81. Markt- und Rahmenbedingungen sollen Stadtwerken erfolgreiche Geschäftsmodelle in der Transformation ermöglichen.
  82. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein legt ein gesondertes Darlehensprogramm für Stadtwerke auf.
  83. Der Schleswig-Holstein-Fonds wird zur Finanzierung der Stadtwerke genutzt.
  84. Die Finanzierungsmöglichkeiten für Glasfasernetze in der Eigenbetriebsverordnung sollen auch für Wärmenetze gelten.
  85. Der Bund soll die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken.
  86. Wärmepumpen-Contracting und vergleichbare Modelle ohne hohe Anfangsinvestition werden mit Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern vorangebracht.
  87. Mieterstrom, Energy Sharing und Bürgerenergie sollen so ausgestaltet werden, dass auch Mieter und Menschen ohne eigenes Kapital profitieren.
  88. Die Strom- und Wasserstoffinfrastrukturen werden mit West-Dänemark vernetzt.
  89. Eine Vernetzung der Energieinfrastrukturen wird auch mit Hamburg angestrebt.
  90. Die Energiemärkte mit Hamburg und West-Dänemark sollen weiter vernetzt werden, etwa in einer gemeinsamen Stromgebotszone.
  91. Es werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Strom direkt vor Ort genutzt wird.
  92. Es werden neue Netzanschlussverfahren eingeführt.
  93. Das Stromnetz wird ambitioniert ausgebaut.
  94. Es werden Anreize für Stromdirektbezug und Elektrifizierung geschaffen.
  95. Neue Rechenzentren sollen möglichst an Standorten entstehen, an denen Abwärmenutzung möglich ist.
  96. Für die Unternehmen in Brunsbüttel werden Netzanschlüsse geschaffen.
  97. Die energiewirtschaftliche Vernetzung mit Dänemark, Norwegen, Schweden, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich wird gestärkt.
  98. Die Förderung fossiler Brennstoffe in Deutschland zur Verbrennung soll nicht mehr erlaubt sein.
  99. Die Solarpflicht für Parkplätze wird auf Parkplätze ab 30 Stellplätzen ausgeweitet.
  100. Der Bund soll die Rahmenbedingungen für die Wärmewende sozialverträglich gestalten.
  101. Beim Ausbau erneuerbarer Energien haben Dachflächen, Parkplätze, Lärmschutzwände und versiegelte Flächen Vorrang vor Agrar- und Naturflächen.
  102. Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Agri-PV und naturverträgliche Ausgestaltung gefördert.
  103. Der Anbau von Energiepflanzen wie Mais für Biogasanlagen soll zugunsten von Reststoffen, Gülle, Dauergrünland und Blühstreifen reduziert werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (21)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die Vorteile der erneuerbaren Energien sollen stärker bei Unternehmen und Verbrauchern ankommen.
  2. Photovoltaik wird gezielt auf versiegelten Flächen ausgebaut.
  3. Der Ausbau erneuerbarer Energien, Netze und Speicher wird konsequent fortgeführt.
  4. Bis 2030 sollen in Schleswig-Holstein rund 45 TWh Strom aus erneuerbaren Energien an Land erzeugt werden.
  5. An den Flächenzielen für Windenergie an Land wird festgehalten.
  6. Am verbindlichen Ende der Ölförderung auf der Mittelplate bis 2041 wird festgehalten.
  7. Der Import von LNG soll schnellstmöglich beendet werden.
  8. Beim Rückbau der Atomkraftwerke hat die Sicherheit der Bevölkerung höchste Priorität.
  9. Strom, der nicht sinnvoll eingespeist werden kann, soll in Schleswig-Holstein für innovative Anwendungen genutzt werden.
  10. Die Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung werden zügig umgesetzt.
  11. Ein Energiewendefonds für Schleswig-Holstein wird eingerichtet.
  12. Die Dekarbonisierung der Wärmenetze wird auf Grundlage verbindlicher Fahrpläne beschleunigt.
  13. Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder Heizungseinbau wird im Energiewende- und Klimaschutzgesetz schnellstmöglich von 15 auf 65 Prozent erhöht.
  14. Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen durch einen günstigen Schleswig-Holstein-Strompreis von den erneuerbaren Energien profitieren.
  15. Steuern und Abgaben auf Strom sollen räumlich und zeitlich die richtigen Anreize setzen statt starren Verbrauch zu belohnen.
  16. Energie soll direkt dort verbraucht werden können, wo sie erzeugt wird.
  17. Energy Sharing, Mieterstrom, Nachbarschaftsstrom und andere Modelle des lokalen Stromdirektbezugs werden unterstützt.
  18. Die für den Wasserstoffhochlauf erforderliche Infrastruktur wird geschaffen.
  19. Der Umstieg auf klimaneutrale Wärme wird gefördert.
  20. Die Dächer der Landesgebäude werden mit Photovoltaikanlagen bestückt.
  21. Die Landesliegenschaften werden klimaneutral mit Wärme versorgt.

GleichUnverändert fortgeführt (11)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (95)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Auf Bundesebene die Abschaffung von Stromsperren anstreben.
  2. Den Ausbau der erneuerbaren Energien zum wichtigsten Landesbeitrag für die nationalen Klimaschutzziele machen.
  3. Schutz- und Nutzungsbelange auf See beim Ausbau der Offshore-Energie deutlich besser abstimmen.
  4. Ein klimaneutrales Energiesystem auf Basis erneuerbaren Stroms auch im Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchsetzen.
  5. Die Umstellung des Energiesystems mit deutlich höherer Energieeffizienz und umfassender Elektrifizierung verbinden.
  6. Schleswig-Holstein soll einen überproportionalen Anteil zur künftigen Energieversorgung Deutschlands beitragen.
  7. Schneller aus der Kohleverstromung und anderen fossilen Energiequellen aussteigen.
  8. Bis 2030 mindestens 10 Prozent des an Land erzeugten Grünstroms Deutschlands in Schleswig-Holstein erzeugen.
  9. Bis 2040 den gesamten Primärenergiebedarf des Landes in allen Sektoren vollständig regenerativ decken.
  10. Die Energiewendeziele samt Zwischenzielen im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes festschreiben.
  11. Alle landespolitisch möglichen Maßnahmen zur Erreichung der Energiewendeziele einleiten.
  12. Schleswig-Holstein weiterhin als bundesweiten energiewendepolitischen Impulsgeber positionieren.
  13. Bürger*innenwind- und Solarparks unterstützen.
  14. Bürgerenergieprojekte beim Zugang zum Geldmarkt und bei der Beantragung von Genehmigungen unterstützen.
  15. Bürokratische Hürden für Kleinstsolaranlagen abbauen.
  16. Bewohner*innen der Standortgebiete von Wind- und Solarparks den Erwerb niedrigschwelliger Eigentumsanteile erleichtern.
  17. Die Wärmewende mit gezielter Förderung begleiten, damit niemand in soziale Schwierigkeiten gerät.
  18. Mehr Modellprojekte der Energieversorgung auf kommunaler Ebene ermöglichen.
  19. Bürger*innengenossenschaften und Kommunen den Einstieg in die Strom- und Wärmeversorgung samt Speichern und Schnellladepunkten erleichtern.
  20. Die Umstellung von Mobilität, Wärmeversorgung und Industrie auf erneuerbare Energien voranbringen.
  21. Die Windenergie an Land über die vereinbarten 10 Gigawatt hinaus auf ein Zwischenziel von 15 Gigawatt ausbauen.
  22. Bestehende Windenergieflächen besser ausnutzen.
  23. In Regionen mit wenigen Windenergieanlagen auch Kleinstparks und Einzelanlagen zulassen.
  24. Die Evaluation der Regionalplanung bis September abschließen.
  25. Noch im Jahr 2022 mit dem neuen Ausweisungsprozess für zusätzliche Windvorranggebiete beginnen.
  26. Die Abstandsregeln für Windkraftanlagen am Bundesimmissionsschutzgesetz ausrichten.
  27. Bestehende Hemmnisse der Transformation der Energieversorgung abbauen.
  28. Mit einem neuen Flächenscreening weitere geeignete Flächen für die Windenergie identifizieren und erschließen.
  29. Administrative Hemmnisse für den Windenergieausbau weiter abbauen.
  30. Gesetzlich anerkennen, dass der naturschutzkompatible Ausbau der Windenergie im öffentlichen Interesse liegt.
  31. Bestehende Windkraftanlagen nicht zum vorschnellen Rückbau zwingen, sondern im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten weiter nutzen.
  32. Das Repowering mit einer Landesstrategie umfassend vorantreiben.
  33. Typenunabhängige Genehmigungen für Windkraftanlagen einführen.
  34. Neue Energietechnologien wie Speichersysteme, Höhenwind und virtuelle Kraftwerke anregen und unterstützen.
  35. Jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen ausstatten.
  36. Ein landesweites Solardachkataster entwickeln und Kommunen, Wirtschaft und Bürger*innen öffentlich zugänglich machen.
  37. Eine Solarpflicht für alle Neubauten einführen.
  38. Geeignete Bestandsgebäude beim Eigentumsübergang und bei größeren Dachsanierungen mit Dach-Solaranlagen nachrüsten.
  39. Die Bundesregelungen zur Solarnachrüstung durch Förderungen und verpflichtende Vorgaben ergänzen, um soziale Härten zu vermeiden.
  40. Den Ausbau von Power-to-Heat-Technologien wie Wärmepumpen oder Wasserstoff-Elektrolyseuren vorantreiben.
  41. Keine Flächenplanung für Solarenergie auf Landesebene einführen.
  42. Kommunen und Projektierer mit Leitfäden für gute fachliche Praxis bei der Ausgestaltung von Solarparks unterstützen.
  43. Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden stärker fördern.
  44. Die Bioenergie zu einem innovativen und ökologisch wertvollen Bestandteil von Energiewende und Klimaschutz weiterentwickeln.
  45. Auf Bundesebene die nötigen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Bioenergie schaffen.
  46. Schleswig-Holstein zu einem Land der Bioökonomie entwickeln.
  47. Bis 2030 aus Reststoffen 5 Terawattstunden erneuerbare Wärme und Kraftstoffe bereitstellen.
  48. Pilotprojekte zur stofflichen Nutzung von Reststoffen vorantreiben.
  49. Beim Ausbau der Stromleitungen auf Transparenz und Dialog setzen, um Mensch und Natur möglichst wenig zu belasten.
  50. Alle Bundesländer sollen den Stromnetzausbau deutlich beschleunigen.
  51. Den Bund bei der bedarfsgerechten Netzentwicklungsplanung unterstützen.
  52. Die bestehenden Verfahren zur Bedarfsermittlung beim Netzausbau weiterentwickeln.
  53. Integrierte Netzplanung zum Kernbestandteil der Weiterentwicklung der Infrastrukturachsen machen.
  54. Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe gezielt dort einsetzen, wo sie notwendig sind, etwa in der Industrie und im Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr.
  55. In anderen Bereichen der direkten Nutzung erneuerbarer Energien den Vorzug geben.
  56. Schleswig-Holstein zum Handelskreuz für grünen Wasserstoff in Nordeuropa entwickeln.
  57. Industriebetriebe bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf grünen Wasserstoff weiter fördern.
  58. Kommunen bei der Entwicklung von Wasserstoffinfrastruktur für Industrieansiedlungen unterstützen.
  59. Die Wasserstofferzeugung im Land um eine Import- und Exportstrategie für grünen Wasserstoff ergänzen.
  60. Wasserstofferzeugern aus Schleswig-Holstein den Absatz auf dem europäischen Markt eröffnen.
  61. Großen Wasserstoffverbrauchern wie Industrieunternehmen Zugang zum europäischen und globalen Markt verschaffen.
  62. Die bestehende Erdgasinfrastruktur für Wasserstoff umrüsten oder durch neue Wasserstoffinfrastruktur ersetzen.
  63. Gemeinsam mit den norddeutschen Partnern und dem Bund Rahmenbedingungen für eine integrierte Infrastrukturplanung schaffen.
  64. Im Bund darauf hinwirken, dass Anlagen zur Wasserstoffelektrolyse im Norden angesiedelt werden.
  65. Einen einheitlichen Standard H2-ready definieren, der die sofortige Nutzung für 100 Prozent grünen Wasserstoff sichert.
  66. Die IPCEI-Vorhaben Aquaventus, Hyscale100 und Hyperlink sowie weitere Wasserstoffprojekte im Land unterstützen, sofern sie auf erneuerbar erzeugten Wasserstoff ausgerichtet sind.
  67. Das Bundesziel von 50 Prozent erneuerbarer Wärme bis 2030 in Schleswig-Holstein deutlich übertreffen.
  68. Ab 2023 den Einbau von Öl- und reinen Gasheizungen beenden.
  69. Neue Gasinfrastrukturen nur dann als zukunftsfähig ansehen, wenn sie der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
  70. Wärmepumpen in Kombination mit einem Speicher fördern.
  71. Den Ausbau von Wärmespeichern vorantreiben.
  72. Initiativen der Wärme- und Kälteplanung in Kommunen und Quartieren aktiv unterstützen.
  73. Einen Rahmen für saisonale Wärmespeicher und Freiflächen-Solarthermie schaffen.
  74. Die Nutzung von Erdwärme fördern.
  75. Das finanzielle Risiko von Probebohrungen für Geothermie verringern.
  76. Solar- und Geothermie sollen einen großen Beitrag zur Wärmewende leisten.
  77. Neubaugebiete grundsätzlich mit einer CO2-neutralen Nahwärmeversorgung planen.
  78. Auf Bundesebene faire Netzentgelte durchsetzen.
  79. Die Kosten von Netzausbau und Netzintegration der erneuerbaren Energien bundesweit fair umlegen.
  80. Die Regeln des Strommarktes auf die Anforderungen der Zukunft ausrichten.
  81. Letztverbraucher*innen mithilfe moderner Informationstechnik laufend über den Strompreis informieren, damit sie ihren Verbrauch anpassen können.
  82. Den Energieverbrauch senken.
  83. Energieeffizienzmaßnahmen sofort umsetzen, gegebenenfalls auch mit öffentlich-privaten Partnerschaften.
  84. Programme entwickeln und fördern, um Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und Energiesparmaßnahmen umzusetzen.
  85. Die Arbeit der Energie- und Klimaschutzinitiative der Investitionsbank unterstützen.
  86. Die Personalausstattung der Energie- und Klimaschutzinitiative verbessern, damit Kommunen die Hilfsangebote besser nutzen können.
  87. Fossile Energieinfrastrukturen als nicht zukunftsfähig einstufen.
  88. Die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ablehnen.
  89. Die Produktion alternativer Energieträger und den Aufbau der zugehörigen Infrastrukturen unterstützen, sofern sie mit dem 1,5-Grad-Limit vereinbar sind.
  90. Geförderte alternative Kraftstoffe und Infrastrukturen müssen künftig auf grünem Wasserstoff beruhen.
  91. Rückbau und Endlagersuche offensiv und transparent angehen.
  92. Fracking wird wegen der Gefährdung des Grundwassers abgelehnt.
  93. Eine grundlegende Reform des Bergrechts anstreben.
  94. Auf Bundesebene energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen, die die Ansiedlung von Rechenzentren im Land attraktiver machen.
  95. Investitionen des Landes in Kernenergie und fossile Energie ausschließen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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