Zum Inhalt

Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 35 neu, 19 geändert, 3 unverändert, 55 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf ist ein ausführlicher Abschnitt zur Gentechnik mit Kennzeichnung, Haftung und Unterstützung gentechnikfreier Regionen. Hinzu kommen Grundwasserschutz mit einem Aktionsplan zur Düngung, die Bekämpfung von Tierseuchen über Züchtung und Impfstoffe sowie Forderungen zu Wald, Jagd und Fischerei, etwa ein Verbot der Baujagd und eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Bezifferte Ziele fallen weg: das Ziel von 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 und die Halbierung des Pestizideinsatzes. 2022 forderte das Programm noch eine Pestizidabgabe, Tiertransporte von höchstens vier Stunden, ein Ende der Tierversuche und eine gemeinnützige Landgesellschaft; diese werden nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt verschiebt sich weg von Pestizidausstieg und Tiertransporten, hin zu Gentechnik, Tierseuchen und Wald. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (35)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Für den Ökolandbau werden die höchstmöglichen Fördersätze gezahlt.
  2. Eine verbindliche Zielvereinbarung zum landwirtschaftlichen Grundwasserschutz wird geschlossen.
  3. Ein Aktionsplan reduziert den Düngemitteleinsatz vor allem in besonders belasteten Gebieten.
  4. Beratungsangebote für die Neugründung von Landwirtschaftsbetrieben werden ausgebaut.
  5. Neugründungen von Landwirtschaftsbetrieben sollen nicht an Bürokratie scheitern.
  6. Der Ausbau von Streuobstwiesen wird mit einer Pilotphase und einem Handlungskonzept gefördert.
  7. Agrarflächen sollen bezahlbar und in den Händen aktiver Landwirte bleiben.
  8. Die doppelte Grunderwerbsteuer beim landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht wird abgeschafft.
  9. Gentechnik in der Landwirtschaft wird klar gekennzeichnet und rückverfolgbar gemacht, auch bei Tierfutter.
  10. Beim Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft gilt Haftungsübernahme.
  11. Die Koexistenz von konventioneller, gentechnikfreier und ökologischer Landwirtschaft wird gesichert.
  12. Kommunen und Gemeinschaften, die sich als gentechnikfreie Regionen ausweisen wollen, werden unterstützt.
  13. Öffentliche Einrichtungen verwenden gentechnikfreie Produkte.
  14. Die ökologische Pflanzen- und Tierzüchtung wird gefördert.
  15. Zur Bekämpfung von Tierseuchen wird auf Resilienzmerkmale in der Züchtung gesetzt.
  16. Die Entwicklung von Impfstoffen gegen Tierseuchen wird vorangetrieben.
  17. Die Tierseuchenkassen werden stärker an den Kosten der Tierseuchenbekämpfung beteiligt.
  18. Tierheime sollen gut ausgestattet und in gutem baulichem Zustand sein.
  19. Für Freigängerkatzen wird eine Kastrationspflicht eingeführt.
  20. Der kommerzielle Einsatz von Wildtieren für Social-Media-Inhalte wird stärker beobachtet und es wird für verharmlostes Tierleid sensibilisiert.
  21. Der Umbau zu tiergerechten Haltungsformen wird mit unbürokratischer Beratung und fairen Übergangsfristen ermöglicht.
  22. Wälder sollen so bewirtschaftet und geschützt werden, dass sie ihre ökologischen, Erholungs- und Rohstofffunktionen auch in der Klimakrise erfüllen.
  23. Der Landesbetrieb Wald und Holz wird auf hoheitliche Aufgaben, Naturschutz, nachhaltige Holzproduktion, Beratung, Waldschutz und klimaresilienten Waldumbau ausgerichtet.
  24. Gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung und Kooperationen kleiner Waldbesitzer werden unterstützt.
  25. Verbissgutachten und Schonzeiten werden auf wissenschaftlicher Grundlage weiterentwickelt.
  26. Die Ausbildung von Jagdhunden in Schliefenanlagen mit lebenden Füchsen wird verboten.
  27. Die Baujagd wird verboten.
  28. Die Fischerei wird natur- und tierschutzgerecht weiterentwickelt.
  29. Die Ausbildung in der Fischerei wird modernisiert.
  30. Für die bundesweite gegenseitige Anerkennung der Fischereischeine wird ein verpflichtender Praxistag eingeführt.
  31. In Nordrhein-Westfalen sollen vielfältige, gesunde und nachhaltig produzierte Lebensmittel gegessen werden.
  32. Erzeuger, Lebensmittelhandwerk, Handel und Gemeinschaftsverpflegung werden besser vernetzt und regionale Vermarktungs- und Logistikstrukturen weiterentwickelt.
  33. Die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt stärker Nachhaltigkeit, ökologische Erzeugung und kurze Lieferketten.
  34. Die Fleischerzeugung wird wirksam und verlässlich kontrolliert.
  35. Lebensmittelverschwendung wird weiter reduziert.

GeändertFortgeführt, aber geändert (19)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Eine Landwirtschaft mit vielfältigen Feldern, artgerechter Tierhaltung und zukunftsfähigen Höfen wird besonders unterstützt.
  2. Der ökologische Landbau wird weiter ausgebaut.
  3. Landwirte werden bei der Umstellung auf Ökolandbau durch gestärkte regionale Vermarktungsstrukturen unterstützt.
  4. Öffentliche Kantinen nehmen ökologische, regionale Produkte ab.
  5. Die Reduktionsstrategie Pflanzenschutzmittel des Landes wird mit Wissenschaft und Praxis evaluiert.
  6. Der Vertragsnaturschutz wird weiter ausgebaut.
  7. Zur Bekämpfung von Tierseuchen werden geringere Viehbesatzdichten angestrebt.
  8. Die Unterbringung von Fund- und sichergestellten Tieren wird gemeinsam mit den Kommunen verlässlich und angemessen vergütet.
  9. Tierbörsen und Tierhandel werden strenger und auch länderübergreifend kontrolliert.
  10. Gegen Qualzuchten und illegalen Welpenhandel wird härter vorgegangen.
  11. Für Katzen wird eine Registrierungspflicht eingeführt.
  12. Auf großen Schlachthöfen wird der Tierschutz durch Videoaufzeichnung in sensiblen Bereichen kontrolliert.
  13. Bürokratische Hürden für mobile und hofnahe Schlachtung werden abgebaut.
  14. Die Forschung zu alternativen Betäubungsmethoden wird vorangetrieben.
  15. Die Anforderungen an Hitze- und Brandschutz für Tiere in Ställen und auf Weiden werden weiterentwickelt.
  16. Der Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern wird insgesamt vorangetrieben.
  17. Tiere, deren artgerechte Haltung in reisenden Zirkussen nicht gewährleistet ist, sollen bundesweit nicht mehr in Zirkussen zugelassen werden.
  18. Über das Institut für Waldökosystemforschung werden Forschung und Wissenstransfer für klimaresiliente Wälder gestärkt.
  19. Kampagnen gegen Lebensmittelverschwendung, Kochkurse in Schulen und Bauernhofpädagogik werden angeboten.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (55)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Landwirte sollen faire Preise für ihre Produkte erhalten.
  2. Landwirte sollen einen Ausgleich für ihre Leistungen im Umwelt- und Klimaschutz erhalten.
  3. Bisher für Energiepflanzen genutzte Agrarflächen sollen für Nahrungsmittel, Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren oder biogene Baurohstoffe genutzt werden können.
  4. Besitzerinnen und Besitzer kleiner Waldflächen werden dabei unterstützt, eine tierschutzgerechte und ausreichende Bejagung ihrer Flächen sicherzustellen.
  5. Zum Schutz des Wassers werden nachhaltige Formen der Landnutzung und Tierhaltung gefördert.
  6. Die Stickstoff- und Pestizidbelastung wird durch Stärkung einer bäuerlichen Landwirtschaft mit flächengebundenen Tierbeständen und tiergerechten Ställen gesenkt.
  7. Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch besseren Verbraucherschutz gestärkt.
  8. Leitbild ist eine ökologische, strukturreiche und bäuerliche Landwirtschaft mit Tiergerechtigkeit, Gentechnikfreiheit und Freiheit von chemisch-synthetischen Pestiziden.
  9. Die industrialisierte Intensivtierhaltung wird abgelehnt.
  10. Die Agrarforschung zu naturverträglicher Landwirtschaft wird ausgeweitet, etwa zu Fruchtfolgen, widerstandsfähigen Anbausystemen und Agroforst.
  11. Die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemisch-synthetischen Pestiziden soll überwunden werden.
  12. Für die Artenvielfalt kritische Pestizide und Pestizidgemische werden nicht mehr eingesetzt.
  13. Eine NRW-Pestiziddatenbank wird als Steuerungsinstrument für den Pestizidausstieg eingeführt.
  14. Mehrkosten durch die Umstellung werden mit Förder- und Ausgleichskonzepten für Landwirtinnen und Landwirte abgefedert.
  15. Landwirtinnen und Landwirte erhalten Beratung, etwa zum Nützlingseinsatz und zur biologischen Düngung.
  16. Eine verursacherorientierte Pestizidabgabe wird eingeführt, vorzugsweise auf Bundesebene.
  17. Die Einnahmen der Pestizidabgabe werden für die Umstellung auf pestizidarme Landwirtschaft und die Wiederherstellung intakter Natur verwendet.
  18. Öffentliche Agrarfördermittel von EU, Bund und Land sollen an Betriebe gehen, die mit dem Schutz von Natur und Tieren eine öffentliche Leistung erbringen.
  19. Der Umstieg auf eine insekten- und vogelfreundliche Landwirtschaft soll sich finanziell lohnen.
  20. Sozialökologische Beratungsangebote für landwirtschaftliche Familienbetriebe werden ausgebaut, etwa zu Regionalvermarktung und solidarischer Landwirtschaft.
  21. Ein landeseigenes Förderprogramm fördert gezielt Bauvorhaben kleinerer und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe.
  22. In jedem Kreis und jeder Großstadt wird ein Zentrum für handwerkliche Lebensmittelverarbeitung eingerichtet.
  23. Über den Bedarf der Zentren wird vor Ort in Zusammenarbeit mit Kommunen und Betrieben entschieden.
  24. Vollwertige fleischfreie und vegane Angebote sollen in Kantinen täglich selbstverständlich sein.
  25. Hochwertiges regionales Biofleisch wird besser gefördert.
  26. Handel und Produzenten werden verpflichtet, noch genusstaugliche Lebensmittel weiterzugeben.
  27. Eine „Landesstrategie Nutztierhaltung“ soll die Tierhaltung deutlich verbessern und für tiergerechte Haltungsbedingungen sorgen.
  28. Der Tierschutz auf Schlachthöfen wird verbessert.
  29. Akkordarbeit in tierschutzsensiblen Bereichen von Schlachthöfen wie Zutrieb, Betäubung und Tötung wird beendet.
  30. Kontrollen auf Schlachthöfen durch unabhängige Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden gestärkt.
  31. Die Qualitätssicherung bei Betäubungsgeräten wird verbessert.
  32. Nicht medizinisch notwendige Amputationen und Eingriffe an Tieren werden abgelehnt.
  33. Tiertransporte aus und nach NRW werden ausnahmslos auf höchstens vier Stunden beschränkt.
  34. Tiertransporte werden nur unter strengen Tierschutzauflagen genehmigt.
  35. Die Einhaltung der Auflagen bei Tiertransporten wird besser kontrolliert.
  36. Eine Überarbeitung der Tierschutzstandards für mehr Tierwohl wird angestrebt.
  37. Lebendtiertransporte aus NRW in Nicht-EU-Länder werden beendet.
  38. Ein bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten in Nicht-EU-Länder wird angestrebt.
  39. Die oder der Landestierschutzbeauftragte soll weisungsunabhängig arbeiten können.
  40. Die Zuständigkeit für Tierschutz wird in einem Ministerium gebündelt.
  41. Die amtlichen Tierschutzkontrollen werden gestärkt.
  42. Das Verbandsklagerecht wird um Feststellungs- und Anfechtungsklagen mit aufschiebender Wirkung für alle tierschutzrelevanten Bereiche erweitert.
  43. Die gesetzlichen Brandschutzstandards werden in neuen und bestehenden Ställen konsequent durchgesetzt.
  44. Tierversuche, für die anerkannte tierleidfreie Alternativen bestehen, sollen verboten werden.
  45. Die Zahl der Tierversuche wird mit Zielvereinbarungen, Förderung und Vorgaben in allen Bereichen deutlich reduziert.
  46. Ein Ende von Tierversuchen wird angestrebt.
  47. Ein Gefahrtiergesetz stellt die sichere Haltung von für Menschen gefährlichen Tieren sicher.
  48. Die Abschaffung von Reptilien- und Exotenbörsen wird angestrebt.
  49. Beim Online-Handel mit Tieren wird eine verpflichtende Identitätsprüfung befürwortet.
  50. Die Zirkusleitlinien sollen unverzüglich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen überarbeitet werden.
  51. Der Einsatz von Tieren, insbesondere Pferden, bei Karnevals- und Festumzügen wird eingeschränkt.
  52. Für den Tiereinsatz bei Umzügen werden individuelle Regelungen vor Ort angestrebt.
  53. Eine gemeinnützige Landgesellschaft wird gegründet, die Boden für ökologische sowie agrar- und forststrukturelle Zwecke bevorratet und vergibt.
  54. Für die Grundstücksvergabe wird eine gesetzliche Grundlage zur Bestimmung von Gemeinwohlkriterien geschaffen.
  55. Für die Landgesellschaft wird ein unabhängiges, fachübergreifendes Aufsichtsgremium eingerichtet.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de