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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Gesundheit und Pflege: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Gesundheit und Pflege 81 neu, 22 geändert, 3 unverändert, 44 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf ist ein ausführlicher Teil zur Frauengesundheit: Er will den Gender Health Gap in Diagnostik und Therapie abbauen, Angebote für Endometriose-Betroffene ausbauen und die Versorgung in den Wechseljahren verbessern. Ebenfalls neu sind niedrigschwellige Hilfen für die psychische Gesundheit, vor allem von Kindern und Jugendlichen, sowie Verbote von Glücksspielwerbung und Glücksspiel-Streams. In der Pflege will der Entwurf Leiharbeit mit Pflegepools, Zertifizierungspflichten und Obergrenzen begrenzen. 2022 forderte das Programm noch einen gedeckelten Eigenanteil an den Pflegekosten und die Begleitung einer kontrollierten Cannabisabgabe; beides wird nicht mehr einzeln genannt. Die Suchthilfe richtet sich nun stärker auf Online- und Gaming-Sucht. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (81)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Ältere Menschen sollen in Altersheimen und bei „Essen auf Rädern“ gut verpflegt werden.
  2. Eine barrierefreie, diskriminierungssensible und wohnortnahe Gesundheitsversorgung soll gesichert werden.
  3. Sprachmittlung im Gesundheitswesen wird ausgebaut.
  4. Verständliche Gesundheitsinformationen werden gefördert.
  5. Der Gender Health Gap in Diagnostik und Therapie wird abgebaut.
  6. Frauengesundheit wird in Forschung und Versorgung gefördert.
  7. Ein verlässlicher, wohnortnaher Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung wird gesichert.
  8. Der Zugang zu HIV-Tests sowie zu PrEP und PEP soll unter anderem durch mehr kostenlose Testangebote verbessert werden.
  9. Der Zugang zu HIV-Tests sowie zu PrEP und PEP wird spürbar verbessert, unter anderem durch mehr kostenlose Testangebote.
  10. Mit einem Projekt „Willkommen NRW-Babys“ wird eine landesweite Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum zweiten Geburtstag geschaffen.
  11. Gesundheitslotsinnen und -lotsen begleiten Familien von Anfang an, vermitteln Unterstützung und vernetzen Hebammen, Kinderärzte, Frühe Hilfen und Beratungsstellen.
  12. Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter werden gestärkt.
  13. Präventions- und Beratungsangebote in Kitas und Schulen werden ausgebaut.
  14. Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen werden gezielt dort genutzt, wo Kinder besonders häufig von Armut und gesundheitlichen Belastungen betroffen sind.
  15. Hebammen-Kreißsäle werden verstetigt.
  16. Der Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung wird in ganz Nordrhein-Westfalen verlässlich gesichert.
  17. Bestehende Versorgungslücken in der reproduktiven Gesundheitsversorgung werden geschlossen.
  18. Reproduktive Gesundheitsversorgung wird in der Krankenhausplanung flächendeckend berücksichtigt.
  19. Frauen sollen in allen Bereichen des Gesundheitswesens eine ihren Bedürfnissen entsprechende Versorgung erhalten.
  20. Geschlechterunterschiede in Diagnostik, Behandlung und medizinischer Versorgung werden stärker berücksichtigt.
  21. Benachteiligungen von Frauen in der Gesundheitsversorgung werden abgebaut.
  22. Die Angebote für Endometriose-Betroffene werden ausgebaut.
  23. Die Wechseljahre gehören zu einer geschlechtergerechten Gesundheitsversorgung.
  24. Das Wissen über alle Phasen der Wechseljahre in der medizinischen Versorgung wird gestärkt.
  25. Fachkräfte werden zu den Wechseljahren besser qualifiziert.
  26. Der Zugang zu evidenzbasierter Beratung und Behandlung in den Wechseljahren wird verbessert.
  27. Die Wechseljahre werden weiter enttabuisiert und in der Arbeitswelt stärker ins Bewusstsein gerückt.
  28. Ziel ist eine Gesundheitsversorgung, die allen Frauen unabhängig von Alter, Herkunft, Behinderung oder Lebensrealität gleichberechtigten Zugang ermöglicht.
  29. Psychische Gesundheit wird als Querschnittsaufgabe behandelt und psychischen Belastungen wird möglichst früh begegnet.
  30. Prävention, Früherkennung sowie wohnortnahe und niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für psychische Gesundheit werden ausgebaut.
  31. Mehrsprachige und kultursensible Zugänge zu Hilfsangeboten werden gestärkt.
  32. Barrieren für Menschen mit Behinderungen werden abgebaut.
  33. Inklusive Angebote der psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung werden sichergestellt.
  34. Menschen mit Fluchterfahrung erhalten gezielte und niedrigschwellige Unterstützungsangebote.
  35. Kein Kind und kein junger Mensch soll mit seelischen Belastungen allein gelassen werden.
  36. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig und unkompliziert dort Unterstützung erhalten, wo sie leben und lernen.
  37. Zusätzliche niedrigschwellige Angebote unterhalb einer umfassenden Psychotherapie werden geschaffen.
  38. Die Prävention psychischer Belastungen wird deutlich gestärkt.
  39. Niedrigschwellige Beratungsangebote und Peer-Beratung an Schulen, Hochschulen, in der Arbeitswelt, in Quartieren, der Suchthilfe und der Einsamkeitsprävention werden gefördert.
  40. Innovative Versorgungs- und Behandlungskonzepte werden erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  41. Die Einrichtung niedrigschwelliger psychotherapeutischer und psychosozialer Ambulanzen wird geprüft.
  42. Gesundheitsfachpersonen werden stärker im Lebensumfeld von Kindern verankert.
  43. Die Kinderkrankenpflege wird durch gezielte Ausbildungsförderung unterstützt.
  44. Telemedizinische Vorschaltangebote sollen die Fehlinanspruchnahme von Notfallstrukturen durch Kinder und Jugendliche reduzieren.
  45. Prävention soll niedrigschwellig, altersgerecht und nah an der Lebenswelt junger Menschen stattfinden.
  46. Sucht- und Drogenpolitik setzt so weit wie möglich auf Selbstbestimmung, Aufklärung über Risiken und Schadensminderung.
  47. In Nordrhein-Westfalen soll es Modellkommunen der Drogenpolitik nach dem Züricher Modell geben.
  48. Menschen mit Suchterkrankungen erhalten Hilfe statt Ausgrenzung.
  49. Werbung für Glücksspiel wird verboten.
  50. Glücksspiel-Streams werden verboten.
  51. Glücksspielmechanismen in Videospielen werden verboten.
  52. Gezielte Glücksspielwerbung bei Risikogruppen wird wirksam unterbunden.
  53. Spezialisierte Krankenhausleistungen werden dort gebündelt, wo Erfahrung, Qualität und Ausstattung vorhanden sind.
  54. Die Krankenhausplanung wird am tatsächlichen regionalen Versorgungsbedarf ausgerichtet.
  55. Das Land investiert weiter in die Modernisierung der Krankenhäuser.
  56. Ambulante Versorgung, Rettungsdienst und Krankenhäuser werden stärker zusammen gedacht.
  57. Es wird für verlässliche Übergänge zwischen Prävention, Behandlung und Nachsorge gesorgt.
  58. Das Rettungsgesetz wird weiterentwickelt.
  59. Mit den Kommunen wird eine landesweit einheitliche Rettungsdienstbedarfsplanung einschließlich der Luftrettung erarbeitet.
  60. Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass alle Leistungen des Rettungsdienstes als Gesundheitsleistungen über die Krankenkassen abgerechnet werden können.
  61. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll eine Hausarztpraxis oder ein Primärversorgungszentrum haben, das die gesundheitliche Begleitung über alle Lebensphasen übernimmt.
  62. Telemedizin wird ausgebaut.
  63. Regionale Gesundheitsnetzwerke werden ausgebaut.
  64. Der Korridor für übertarifliche Bezahlung in der Refinanzierung der Pflege wird auf 15 Prozent erhöht.
  65. Nacht- und Wochenendzuschläge in der Pflege werden steuer- und abgabenfrei gestellt.
  66. Der Bedarf an Leiharbeit in der Pflege wird durch Pflegepools reduziert.
  67. Aggressive Abwerbekampagnen von Leiharbeitsfirmen in der Pflege werden verboten.
  68. Für Leiharbeit in der Pflege werden Zertifizierungspflichten eingeführt.
  69. Für Leiharbeit in der Pflege werden einrichtungsbezogene Obergrenzen eingeführt.
  70. Das Land investiert in kommunale Präventionsangebote, Bewegungsförderung und Sturzprävention.
  71. Reha-Angebote werden mit der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung vernetzt.
  72. Demenzfreundliche Kommunen und regionale Demenznetzwerke werden ausgebaut.
  73. Für ältere Menschen werden mehr niedrigschwellige Bewegungs- und Trainingsmöglichkeiten im öffentlichen Raum geschaffen.
  74. Digitale Modellprojekte und telemedizinische Netzwerke im Gesundheitswesen werden gefördert.
  75. Auf Bundesebene wird eine nutzerfreundliche elektronische Patientenakte unterstützt.
  76. Für den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen wird eine KI-Strategie entwickelt, die Forschung, Versorgung und Gesundheitswirtschaft zusammenbringt.
  77. Künstliche Intelligenz ersetzt im Gesundheitswesen nicht die Verantwortung medizinischer Fachkräfte.
  78. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen muss transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei bleiben.
  79. Green Hospitals sollen fester Bestandteil der Krankenhausentwicklung in Nordrhein-Westfalen werden.
  80. Vom Bund werden mehr Hitzeschutz und die Voraussetzungen für Klimaanlagen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gefordert.
  81. Bei Einsätzen mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen soll medizinische und psychosoziale Hilfe schneller verfügbar sein.

GeändertFortgeführt, aber geändert (22)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die Erreichbarkeit und Qualität von Geburtsstationen wird gesichert.
  2. Für Hebammen sind bessere Arbeitsbedingungen, faire Vergütung und verlässliche Strukturen nötig.
  3. Die physische und psychische Gesundheit von Gebärenden gehört ins Zentrum einer respektvollen und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung.
  4. Selbstbestimmung über den eigenen Körper gilt als Grundrecht und Voraussetzung für gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Teilhabe.
  5. Schwangerschaftsabbrüche sollen wohnortnah, niedrigschwellig und ohne Stigmatisierung Teil der regulären medizinischen Versorgung sein.
  6. Kenntnisse über Schwangerschaftsabbrüche werden verbindlich in der gynäkologischen Aus- und Weiterbildung verankert.
  7. Die Zusammenarbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Kitas und Schulen wird ausgebaut.
  8. Information, Wissensvermittlung und Beratung für Jugendliche zu sexuell übertragbaren Krankheiten und Drogen werden konsequent ausgebaut.
  9. Kommunen und ihre bestehenden Angebote der Suchthilfe werden unterstützt.
  10. Jugendhilfe, Suchthilfe und Gesundheitssystem arbeiten bei Online- und Gaming-Sucht zielgruppengerecht zusammen und beziehen Betroffene und Angehörige ein.
  11. Therapieübergänge bei Online- und Gaming-Sucht werden spürbar verbessert.
  12. Eine verlässliche Grund- und Notfallversorgung soll wohnortnah erreichbar bleiben.
  13. Krankenhausstandorte werden gemeinsam mit der ambulanten Versorgung weiterentwickelt.
  14. Multiprofessionelle Primärversorgungszentren werden gefördert.
  15. Gesundheitsregionen, die Kommunen, Gesundheitsdienst, Krankenhäuser und niedergelassene Gesundheitsberufe vernetzen, werden gestärkt.
  16. Eine verbindliche und quartiersorientierte Pflegebedarfsplanung wird eingeführt.
  17. Ambulante und wohnortnahe Pflegeangebote werden ausgebaut.
  18. Wohnberatung und diversitätssensible Pflege werden gestärkt.
  19. Krankenhäuser, Gesundheitsämter und landesgeförderte Einrichtungen werden bei der Einführung interoperabler, barrierefreier und datenschutzkonformer digitaler Verfahren unterstützt.
  20. Gesundheitseinrichtungen werden mit Hitzeschutzkonzepten, Hitzewarnketten, klimaresilienten Gebäuden und Notfallplänen auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet.
  21. Krisen- und Notfallpläne des Gesundheitswesens für Pandemien und andere Krisen werden verbessert.
  22. Die gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Papiere soll weiterhin über den anonymen Krankenschein ermöglicht werden.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (44)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Rettungsdienst, Vorsorge und Pflege dürfen nicht von Wohnort, Herkunft oder Lebenslage abhängen.
  2. Das Recht auf Gesundheit gilt für alle unabhängig vom Versicherungsstatus.
  3. Sport, gute Ernährung und Gesundheitswissen erhalten einen höheren Stellenwert in der Prävention.
  4. Ein breiter Impfschutz wird angestrebt.
  5. Die frühe Vermittlung von Kompetenzen zur psychischen Gesundheit wird durch eine Kampagne unterstützt.
  6. Gesundheitseinrichtungen sollen hohe Qualität, Verlässlichkeit und gute Erreichbarkeit für alle Patientinnen und Patienten bieten.
  7. Kooperation und gute Versorgung im Gesundheitswesen sollen belohnt werden.
  8. Gesundheitsangebote werden durch patientenorientierte Digitalisierung besser vernetzt.
  9. Die finanziellen Mittel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden angehoben.
  10. Für das medizinische Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird ein eigenständiger Tarif eingeführt.
  11. Die Verantwortung des Landeszentrums für Gesundheit wird gestärkt.
  12. Der öffentliche Gesundheitssektor soll Meldesysteme und die Bevorratung von Schutzmaterial überwachen.
  13. Nachwuchsprogramme in Kooperation etwa von Hochschulen und Ärztekammern sollen Studierenden den Öffentlichen Gesundheitsdienst als Tätigkeitsfeld bekannt machen.
  14. Die Empfehlungen des Landespsychiatrieplans werden umgesetzt.
  15. Digitale Angebote wie Videosprechstunden ergänzen die psychosoziale Versorgung.
  16. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften in der Psychiatrie wird unterstützt.
  17. Die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen wird vorangetrieben.
  18. Die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird gestärkt.
  19. Rasterpsychotherapie wird abgelehnt.
  20. Eine Informationsplattform mit Kommunen und Kassenärztlichen Vereinigungen soll psychisch Erkrankten die Übersicht über Therapie- und Hilfsangebote erleichtern.
  21. Die Kommunen werden bei der Gesundheitsversorgung nicht krankenversicherter Geflüchteter, Obdachloser und Menschen ohne Papiere unterstützt.
  22. Clearingstellen zur Klärung des Krankenversicherungsstatus werden flächendeckend ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.
  23. Ein ressortübergreifender Inklusionsplan soll Hürden für Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen abbauen und die Inklusionsforschung stärken.
  24. Für die Bedarfsplanung im Gesundheitswesen gelten verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit.
  25. Die Therapie- und Heilmittelversorgung wird flexibler und patientenorientierter.
  26. Diskriminierende Strukturen und Praktiken im Gesundheitssystem werden systematisch untersucht, um Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
  27. Diskriminierungssensibilität wird Teil der Aus-, Fort- und Weiterbildung in medizinischen und Gesundheitsberufen.
  28. Bei Landesförderungen im Gesundheitsbereich werden Daten in Studien und Projekten geschlechtergerecht erfasst und ausgewertet.
  29. Freiwillige Beratungsangebote zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch werden ausgebaut.
  30. Interdisziplinäre Zentren für sexuelle Gesundheit von der Testung bis zu Beratung und Bildung werden angestrebt.
  31. Für diese Zentren sollen bestehende Strukturen genutzt werden.
  32. Die Zusammenarbeit von Kliniken, Aidshilfen, Gesundheitsämtern und Initiativen zur sexuellen Gesundheit wird durch planungssichere staatliche Förderung gestärkt.
  33. Ein weiterer Ausbau von Großheimen in der Pflege wird abgelehnt.
  34. Alternativen wie Wohn- und Hausgemeinschaften mit Pflegeangebot und neue Versorgungsformen im Quartier werden gefördert.
  35. Auf Bundesebene soll der Eigenanteil an den Pflegekosten ambulant wie stationär gedeckelt werden.
  36. Darüber hinausgehende Kosten einer bedarfsgerechten Pflege soll die Pflegeversicherung übernehmen.
  37. Verbindliche, wissenschaftlich fundierte Personalbemessungsinstrumente in der stationären und der Langzeitpflege sollen vollständig umgesetzt werden.
  38. In der Pflegeausbildung sollen mehr Lehrkräfte unterrichten.
  39. Die Praxisanleitung in den Pflegebetrieben wird gestärkt.
  40. Die Akademisierung der Pflege wird mit echter Übertragung von Aufgaben vorangetrieben.
  41. Der Dialog zwischen Pflegekammer, Gewerkschaften, Verbänden und anderen Berufskammern wird unterstützt.
  42. Nach einer bundesgesetzlichen Änderung wird die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige im Land zügig begleitet.
  43. Suchtpolitik soll neben Spielsucht besonders neuere Suchtformen wie Online-Sucht berücksichtigen.
  44. Neue Standards sollen helfen, Erkrankungen früh zu erkennen und zu behandeln.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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