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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 124 neu, 37 geändert, 12 unverändert, 98 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu ist im Entwurf eine landesweite Kidz-/YouthCard, die Kindern und Jugendlichen Teilhabeangebote erschließen soll, dazu mindestens eine Kinderschutzambulanz je Regierungsbezirk. Beim Gewaltschutz soll der Ausbau der Frauenhausplätze bis 2032 gesichert und das Gewalthilfegesetz des Bundes umgesetzt werden. Ausführlich behandelt der Entwurf nun Sport und Ehrenamt, etwa mit einer Ehrenamtspauschale auf dem Niveau der Übungsleiterpauschale. Für queere Gewaltbetroffene ist statt eigener Rückzugsräume ein Schutzhaus als Modellprojekt vorgesehen. Nicht mehr genannt werden die 2022 geforderte Landesantidiskriminierungsstelle mit Verbandsklagerecht, die Kindergrundsicherung, die Besetzung von Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen und ein Sportfördergesetz. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (124)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Medienkompetenz wird als fester Baustein der Frühen Hilfen verankert.
  2. Fachkräfte der Frühen Hilfen werden in Medienkompetenz qualifiziert.
  3. Niedrigschwellige Beratung für Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der digitalen Welt wird ausgebaut.
  4. Allen Familienformen sollen Wahlfreiheit, Anerkennung und verlässliche Unterstützung ermöglicht werden.
  5. Die Familienbildung wird als Teil der Bildungskette gestärkt.
  6. Familien werden frühzeitig und niedrigschwellig in ihrer Erziehungs- und Bildungskompetenz unterstützt.
  7. Eine landesweit einheitliche Kidz-/YouthCard soll Kindern und Jugendlichen unkompliziert Zugang zu Teilhabe verschaffen.
  8. Die Finanzierung der Kidz-/YouthCard soll an die Bundesmittel für Bildung und Teilhabe gekoppelt werden.
  9. Land und Kommunen sollen die Kidz-/YouthCard um eigene Angebote wie kostenlosen Nahverkehr oder freien Museumseintritt ergänzen können.
  10. Die Vorreiterrolle von NRW im Kinderschutz soll weiter ausgebaut werden.
  11. Verbindliche Qualitätsstandards für Kinderschutzkonzepte werden gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Eltern entwickelt.
  12. Das Qualitätsentwicklungsverfahren der Jugendämter wird durch einen klaren Kriterienkatalog konkretisiert.
  13. Jugendämter und freie Träger werden mit einer Qualitätsoffensive aus Fortbildung, Supervision und Vernetzung gestärkt.
  14. In jedem Regierungsbezirk soll mindestens eine Kinderschutzambulanz zur Verfügung stehen.
  15. Ein Programm soll Kinderschutzfachkräfte, gerade bei kleineren Trägern, qualifizieren und vernetzen.
  16. Der Kinderschutz soll auch bei kommerziellen Anbietern gestärkt werden.
  17. Für Ombudsstellen in der Jugendhilfe werden landesweit verbindliche Mindeststandards festgelegt: unabhängig, barrierefrei, mehrsprachig und flächendeckend erreichbar.
  18. Hilfe in Notsituationen für Kinder und Familien darf nicht an der Finanzkraft einer Kommune scheitern.
  19. Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte soll ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen erhalten.
  20. Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte soll eng mit den kommunalen Kinderschutznetzwerken verzahnt werden.
  21. Erwachsene, die in Kindheit oder Jugend Opfer sexualisierter Gewalt wurden, sollen eine Stimme bekommen.
  22. Die Forderungen der Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sollen geprüft und umgesetzt werden.
  23. Das Konzept der Westfälischen Pflegefamilie wird zum Modell „Nordrhein-Westfälische Pflegefamilie“ mit einheitlichen Qualitätsstandards weiterentwickelt.
  24. Für Pflegefamilien wird eine verbindliche Fortbildung eingeführt.
  25. Eine landesweite Hotline soll Pflegefamilien in Krisen schnell und unbürokratisch beraten.
  26. Kommunale Netzwerke sollen Jugendliche nach der Jugendhilfe beim Übergang in Ausbildung, Studium, Beruf und eigenes Wohnen begleiten.
  27. Die Chancen von Mädchen in Bildung, Gesundheit, Sport und Beruf werden gestärkt.
  28. Mädchen werden vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung geschützt.
  29. Vielfältige weibliche Vorbilder werden sichtbarer gemacht.
  30. Ein positives, verantwortungsvolles Rollenbild von Jungen und männlichen Vorbildern wird unterstützt.
  31. Geschlechterreflektierte Jungenarbeit wird mit präventiven Angeboten und qualifizierten Fachkräften gestärkt.
  32. Die Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplans NRW wird fortgesetzt.
  33. Kinder und Jugendliche werden an der Erarbeitung der Schwerpunkte des nächsten Kinder- und Jugendförderplans beteiligt.
  34. Mit einem Landesprogramm „Digital Streetwork – Jugend NRW“ wird aufsuchende Sozialarbeit ins Internet gebracht.
  35. Jugendarbeit für geflüchtete Kinder und Jugendliche wird dauerhaft im Kinder- und Jugendförderplan verankert statt projektweise finanziert.
  36. Es werden Anreize zur Modernisierung bestehender Jugendräume geschaffen.
  37. Es werden Anreize für neue Treffpunkte junger Menschen geschaffen.
  38. Junge Menschen sollen an der Gestaltung von Spiel- und Bolzplätzen sowie Skate-, Calisthenic- und Dirtparks beteiligt werden.
  39. Alleinerziehende sollen wegen ihres höheren Armutsrisikos besonders unterstützt werden.
  40. Die Fachstelle Alleinerziehende wird weiter gefördert.
  41. Programme wie „kinderstark – NRW schafft Chancen“ werden besser ausgestattet, um strukturelle Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen.
  42. Nach einem gescheiterten Übergang sollen junge Menschen unkompliziert wieder Jugendhilfe erhalten können.
  43. Kinder und Jugendliche werden frühzeitig vor sozialer Isolation geschützt und erhalten Räume für Austausch und Zugehörigkeit.
  44. Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Neurodivergente sollen selbstbestimmt mitten in der Gesellschaft leben können.
  45. Menschen mit Behinderungen werden in Entscheidungen über ihre Belange von Anfang an einbezogen.
  46. Die Rechte auf barrierefreie Kommunikation und Information werden gestärkt.
  47. Niemand darf wegen Glaubens, Herkunft oder der geliebten Person ausgegrenzt werden.
  48. Ehrenamtlich Engagierte dürfen dafür keine Nachteile erleiden.
  49. Jeder Form der Menschenfeindlichkeit wird entgegengetreten.
  50. Zivilgesellschaftliche Organisationen werden in ihrem Engagement unterstützt.
  51. Die staatliche Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement bei gesellschaftlichen Fragen bleibt erhalten.
  52. Die Meinungsfreiheit engagierter Bürgerinnen und Bürger wird verteidigt, gerade wenn sie sich für die Werte des Grundgesetzes und der Landesverfassung einsetzen.
  53. NRW soll noch kinder- und familienfreundlicher werden.
  54. Die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement werden weiter verbessert.
  55. Ehrenamtlich Engagierte werden bei Verdienstausfällen nach dem Sonderurlaubsgesetz auskömmlich abgesichert.
  56. Die Ehrenamtspauschale wird auf das Niveau der Übungsleiterpauschale angehoben.
  57. Vereine, Verbände und Initiativen erhalten einfache, kostengünstige Werkzeuge für die digitale Belegführung.
  58. Für Vereine, Verbände und Initiativen gelten leicht verständliche Antragsverfahren und praxistaugliche Abrechnungsregelungen.
  59. Das Gemeinnützigkeits- und Zuwendungsrecht wird reformiert.
  60. Vereine, Verbände und Initiativen erhalten eine verlässliche und langfristige Förderung.
  61. Strukturen, die Betroffene von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus unterstützen, Prävention leisten und demokratisches Engagement fördern, werden gestärkt.
  62. Mobile Beratung, Opferberatung und Ausstiegsberatung werden abgesichert.
  63. Zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden besser unterstützt.
  64. Beratungsstellen werden gestärkt.
  65. Der Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen im digitalen Raum wird gestärkt.
  66. Initiativen für Demokratie und gegen Demokratiefeindlichkeit werden gefördert.
  67. Alleinerziehende werden unterstützt.
  68. An Universitäten und Berufsschulen werden Mentoring, Empowerment und Netzwerkveranstaltungen angeboten, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen.
  69. Die Istanbul-Konvention wird konsequent umgesetzt.
  70. Keine Frau soll Gewalt erleben müssen.
  71. Das Gewalthilfegesetz des Bundes wird auf Landesebene konsequent umgesetzt.
  72. Der notwendige Ausbau von Frauenhausplätzen wird bis 2032 sichergestellt.
  73. Mütter können ihre minderjährigen Kinder mit in ein Frauenhaus nehmen.
  74. In Frauenhäusern werden auch Plätze für jugendliche Jungen vorgehalten.
  75. Das bisherige Sorgerechtsmodell für nicht verheiratete Eltern bleibt bestehen.
  76. Betroffene sollen vor allen Gewaltformen wirksam geschützt, unterstützt und ernst genommen werden.
  77. Betroffene sowie Beschäftigte von Beratungsstellen und Frauenhäusern erhalten praktisches Wissen zum Schutz vor digitaler Gewalt.
  78. Gewaltprävention und Medienkompetenz werden gestärkt.
  79. Die Arbeit mit Jungen und Männern zur Gewaltprävention wird ausgebaut.
  80. Antifeminismus sowie frauen- und queerfeindlichen Netzwerken wird mit Aufklärung und Demokratieförderung, vor allem in Schulen, entgegengetreten.
  81. Digitale Maßnahmen gegen Antifeminismus werden ausgebaut.
  82. Das Prostituiertenschutzgesetz wird auf Bundesebene grundlegend reformiert.
  83. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden bei Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen.
  84. Queeres Leben soll überall in NRW sichtbar und sicher sein können.
  85. Die sexuelle Identität wird in Artikel 3 des Grundgesetzes als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen.
  86. Die Erkenntnisse der Lebenslagenstudie zu queeren Menschen werden in konkrete Maßnahmen umgesetzt.
  87. Beschäftigte in Schulen und Gesundheitseinrichtungen werden für den Schutz queerer Menschen sensibilisiert und qualifiziert.
  88. Die Co-Mutter eines in eine Ehe oder rechtlich abgesicherte Partnerschaft geborenen Kindes wird von Geburt an automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt.
  89. Die Anerkennung anderer Co-Eltern wird erleichtert.
  90. Auf Basis der Evaluation des Gesetzes im Jahr 2030 soll der Diskriminierungsschutz weiter gestärkt werden.
  91. Das Land Nordrhein-Westfalen geht als Staat mit Vorbildfunktion voran und sorgt für einen starken Diskriminierungsschutz.
  92. Die Sportlandschaft in NRW wird gemeinsam mit dem Landessportbund, den Sportbünden und Sportverbänden weiterentwickelt.
  93. Menschen in NRW sollen überall gute und niedrigschwellige Bewegungsmöglichkeiten finden, unabhängig von Wohnort und Geldbeutel.
  94. Die Förderinstrumente des Landes werden stärker für Sport- und Bewegungsräume jenseits klassischer Sportstätten geöffnet.
  95. Ein regelmäßiger ressortübergreifender Dialog zwischen Landespolitik, Sport, Kommunen, Wissenschaft und Gesellschaft wird etabliert.
  96. In einem Zukunftsforum Sport werden Ziele der Sport- und Bewegungsförderung entwickelt und ihre Umsetzung regelmäßig überprüft.
  97. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit und andere Menschenfeindlichkeit im Sport werden bekämpft.
  98. Vereine, Verbände, Fanprojekte und Fans, die sich für Vielfalt und Demokratie engagieren, werden unterstützt.
  99. Im Fußball wird auf Dialog und Prävention gesetzt.
  100. Fanprojekte werden gestärkt und ihre unabhängige sozialpädagogische Arbeit geschützt.
  101. Ehrenamtlich Engagierte im Sport werden von unnötiger Bürokratie entlastet.
  102. Besonders junge Menschen sollen dafür gewonnen werden, Verantwortung im Sport zu übernehmen.
  103. Qualifizierung und Weiterbildung im Sport werden gemeinsam mit dem organisierten Sport und seinen Bildungswerken gestärkt.
  104. Es werden gute Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Sport geschaffen.
  105. Angebote, die Sport unabhängig von Behinderung, Herkunft oder Einkommen zugänglich machen, werden weiterhin gefördert.
  106. Unabhängige Strukturen für Safe Sport werden gestärkt.
  107. Verbindliche Standards für Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Gewalt im Sport werden weiterentwickelt.
  108. Die Zusammenarbeit mit der DLRG wird gestärkt.
  109. Kommunen werden bei der Freigabe geeigneter Badebereiche an natürlichen Gewässern unterstützt.
  110. Menschen werden besser befähigt, Gefahren beim Baden in natürlichen Gewässern selbst einzuschätzen.
  111. Es werden Konzepte entwickelt, damit Kommunen Angebote wie Badeschiffe oder Pop-Up-Freibäder umsetzen können.
  112. Es werden mehr Wasserspielplätze geschaffen.
  113. Sanierung und Instandhaltung haben Vorrang vor Neubau.
  114. Die Folgekosten des laufenden Betriebs werden von Anfang an mitgedacht.
  115. Bei Sanierung und Neubau wird stärker auf serielle und modulare Bauweisen gesetzt, wo dies Kosten und Bauzeiten senkt.
  116. Die Langlebigkeit von Kunstrasenplätzen wird neu bewertet.
  117. Der Nutzen von Sportgroßveranstaltungen soll über wenige Wochen hinausreichen.
  118. Die Impulse der Olympiabewerbung KölnRheinRuhr werden für NRW genutzt.
  119. Investitionen in barrierefreie Sportstätten, Infrastruktur und die Förderung von Breiten-, Para-, Nachwuchs- und Spitzensport bleiben unabhängig von einer Olympiabewerbung wichtig.
  120. NRW soll auch künftig Gastgeber großer nationaler und internationaler Sportveranstaltungen sein.
  121. Für Sportgroßveranstaltungen wird auf bestehende Infrastruktur statt auf teure Neubauten gesetzt.
  122. Investitionen für Sportgroßveranstaltungen sollen dauerhaft dem Sport und den Menschen vor Ort zugutekommen.
  123. Barrierefreiheit und die Belange des Parasports werden bei Sportgroßveranstaltungen von Anfang an berücksichtigt.
  124. E-Sport NRW wird bei der ehrenamtlichen Trainerausbildung in Vereinen unterstützt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (37)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Bestehende Angebote für Familien werden gebündelt und Familienbildung, -pflege und -beratung besser verzahnt.
  2. Angebote für Familien werden dort gezielt ausgebaut, wo der Bedarf am größten ist.
  3. Der Zugang zu Familienangeboten wird erleichtert und unter Mitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Eltern gestaltet.
  4. Kinderrechte sollen im Alltag von Familien, Schulen, Kitas, Vereinen und Jugendhilfe sichtbar gemacht und ihre Umsetzung gestärkt werden.
  5. Kinderschutzhäuser für kindgerechte Vernehmungen werden durch Weiterentwicklung bestehender Kinderschutzambulanzen ausgebaut.
  6. Die Stelle der unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte soll zu einer starken, sichtbaren Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche weiterentwickelt werden.
  7. Freiwilligendienstleistende sollen vom Land ein kostenfreies Deutschlandticket erhalten.
  8. Zielgruppenspezifische Jugendarbeit wie Mädchen-, Jungen-, queere und antirassistische Jugendarbeit wird im ländlichen Raum ausgebaut.
  9. Jugendhäuser und niedrigschwellige Angebote werden finanziell und personell besser aufgestellt.
  10. Junge Menschen aus der stationären Jugendhilfe sollen ausreichend ausgestattete und begleitete Übergänge in ein selbstständiges Leben erhalten.
  11. In Städten und Gemeinden sollen offene Begegnungsangebote für alle Generationen entstehen.
  12. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
  13. Der Aktionsplan Jugendbeteiligung wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
  14. Das Handlungskonzept gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus wird konsequent weiter umgesetzt.
  15. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wird gestärkt.
  16. Jede von Gewalt betroffene oder bedrohte Frau und ihre minderjährigen Kinder erhalten die benötigte Unterstützung.
  17. Frauenhäuser, Frauenberatungs- und Interventionsstellen werden weiter ausgebaut.
  18. Alle Gewaltbetroffenen erhalten unabhängig von Wohnort, Behinderung, Herkunft, Fluchtgeschichte oder Geschlechtsidentität schnellen Zugang zu Schutz und Beratung.
  19. Kinder werden als Mitbetroffene häuslicher Gewalt beim Gewaltschutz immer mitgedacht.
  20. Rechte, Sicherheit und Gesundheit von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern in NRW werden gestärkt.
  21. Beratungsangebote werden niedrigschwellig, diskriminierungssensibel und flächendeckend zugänglich gemacht.
  22. Ein Aktionsplan „Queer leben“ für NRW schafft konkrete Maßnahmen für Rechte, Schutz, Sicherheit, Akzeptanz und Teilhabe queerer Menschen.
  23. Sichtbarkeit und queere Strukturen werden auch im ländlichen Raum gestärkt.
  24. Prävention, Beratung und Schutz vor Diskriminierung queerer Menschen werden gestärkt.
  25. Als Modellprojekt wird ein eigenes Schutzhaus für von Gewalt betroffene LSBTIQ*-Personen geschaffen.
  26. Alle Menschen in NRW sollen unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder Vereinsmitgliedschaft Sport treiben können.
  27. Die Bedingungen für Bewegung im Alltag werden verbessert.
  28. Bewegungs- und Sportflächen werden stärker in der Landesplanung und Städtebauförderung verankert.
  29. Gesundheitliche Prävention wird stärker in der Sportförderung des Landes verankert, besonders für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen.
  30. Regelmäßige Dialogformate zwischen Fans, Vereinen, Verbänden, Fanprojekten, Polizei und Ordnungsbehörden werden fortgeführt und ausgebaut.
  31. Das ehrenamtliche Engagement von Trainern, Übungsleitern, Schiedsrichtern und Vereinsverantwortlichen wird gestärkt.
  32. Sporttreibende müssen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Machtmissbrauch geschützt sein.
  33. Schutzkonzepte und Good Governance werden Voraussetzung, wo das Land Sport strukturell fördert.
  34. Kommunen werden beim Erhalt und bei der Modernisierung von Freibädern, Hallenbädern und Lehrschwimmbecken unterstützt.
  35. Kommunen werden dabei unterstützt, Schwimmtrainer, Schwimmassistenzen und Lehrschwimmbecken vorzuhalten.
  36. Die Investitionen in Sportanlagen werden zu einer langfristigen Investitionsstrategie weiterentwickelt, die sie gegen Wetterextreme wappnet.
  37. Für vom Land geförderte Sportgroßveranstaltungen werden verbindliche Nachhaltigkeitsstandards weiterentwickelt, orientiert an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.

GleichUnverändert fortgeführt (12)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (98)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Eine Bundesratsinitiative für ein Elterngeld für Gründer wird gestartet.
  2. Das Recht von Kindern auf gesunde Entwicklung und Beteiligung wird von Beginn an gestärkt.
  3. Der Landesjugendring wird gestärkt, um die Beteiligung von Jugendlichen zu sichern.
  4. Bewährte Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit werden strukturell verankert.
  5. Kommunen werden unterstützt, Kinder- und Jugendarbeit allen diskriminierungsfrei anzubieten.
  6. Der Kinder- und Jugendförderplan wird inklusiv gestaltet.
  7. Kinder- und Jugendarbeit soll offen für alle sein und die vielfältige Gesellschaft abbilden.
  8. Das Land stellt Mittel für barrierefreie Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bereit.
  9. Die Arbeit queerer Zentren und Jugendzentren wird überregional gedacht.
  10. Kommunale Zeitbüros zur Abstimmung von Betreuungszeiten und Busfahrplänen auf Familien werden gefördert.
  11. Das Netzwerk „Familienfreundliches Unternehmen@NRW“ wird gegründet.
  12. Familienbildung und -beratung werden bei der Unterstützung von Familien in und nach einer Trennung gestärkt.
  13. Die Kinderbetreuung in Randzeiten wird ausgebaut.
  14. Projekte zur Betreuung von Kindern zu Randzeiten im eigenen Zuhause werden gefördert.
  15. Für Geschwisterkinder wird eine Betreuung in Notsituationen ermöglicht, etwa wenn ein Kind ins Krankenhaus muss.
  16. Erholungs- und Gesundheitsprogramme für Alleinerziehende werden gefördert.
  17. Eine „Landeskoordinationsstelle Regenbogenfamilien“ wird dauerhaft garantiert.
  18. Die Landeskoordinationsstelle Regenbogenfamilien wird personell angemessen ausgestattet.
  19. Fort- und Weiterbildungen von Beschäftigten in Behörden und Familienberatungsstellen zu Regenbogenfamilien werden koordiniert.
  20. Ein „Pakt gegen Kinderarmut“ wird aufgelegt.
  21. Die kommunalen Präventionsketten werden flächendeckend ausgebaut.
  22. Fachkräfte, Verbände und Verwaltung werden vor Ort vernetzt, um Kindern abgestimmte Hilfsangebote zu machen.
  23. Eine Kindergrundsicherung wird eingeführt.
  24. Die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets sollen von Eltern tatsächlich abgerufen werden.
  25. Das Land wirkt an der Umsetzung eines Kinderchancenportals mit, das Mittel für Kinder einfacher zugänglich macht.
  26. Streetwork und Mobile Jugendarbeit werden so ausgestattet, dass sie ihre Arbeit in den am stärksten betroffenen Stadtteilen ausbauen können.
  27. Die Jugendberufshilfe wird ausgebaut.
  28. Jugendliche, die nicht mehr zu Hause leben können, sollen vor einem Leben auf der Straße geschützt werden.
  29. Jugendwohnheime, in denen auch junge Volljährige wohnen dürfen, werden ausgebaut.
  30. Der Einsatz technischer und digitaler Hilfsmittel zum Ausgleich von Beeinträchtigungen wird gefördert.
  31. Lotsinnen und Lotsen befähigen ältere Menschen zur Nutzung digitaler Kommunikations- und Informationstechnologien.
  32. Die Arbeit von Selbsthilfe und Vereinen wird unterstützt und gefördert.
  33. Mit dem Förderprogramm „Mehr Platz zum Spielen inklusiv“ können Kommunen Spielflächen erhalten und barrierefrei ausbauen.
  34. Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung erhalten einen deutlich höheren Stellenwert in der Regierungspolitik.
  35. Die Ehrenamtsstrategie des Landes wird weiterentwickelt, damit sich alle Menschen einfach engagieren können.
  36. In ländlichen Gemeinden unterstützen Förderscouts Ehrenamtliche bei der Beantragung von Fördergeldern.
  37. Der Freiwilligendienst wird ausgebaut.
  38. Alle Menschen sollen sich mit Selbstvertrauen und ohne Angst entfalten können.
  39. Diskriminierungen in Zuständigkeitsbereichen des Landes wie Schule oder Polizei sollen gemeldet werden können.
  40. Gegen Diskriminierungen in Zuständigkeitsbereichen des Landes soll rechtlich vorgegangen werden können.
  41. Eine Landesantidiskriminierungsstelle wird eingerichtet.
  42. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz wird eingeführt.
  43. Ein Verbandsklagerecht wird eingeführt, damit Verbände Diskriminierungsbetroffene vertreten können.
  44. Es soll ein engmaschiges und niedrigschwelliges Unterstützungs- und Beratungsnetz für alle Formen von Diskriminierung geben.
  45. Die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit werden flächendeckend ausgebaut.
  46. Eine Landesantidiskriminierungsstelle vertritt die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene.
  47. Die Landesantidiskriminierungsstelle klärt die Bevölkerung auf neuen Wegen über Diskriminierungsformen auf.
  48. Die Landesantidiskriminierungsstelle legt mit eigenen Studien Diskriminierung und strukturelle Benachteiligungen offen.
  49. Die Landesantidiskriminierungsstelle erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Antidiskriminierungspolitik.
  50. Die Chancen, eigene Ziele zu verfolgen und zu erreichen, sollen in einer inklusiven Gesellschaft gleich verteilt sein.
  51. Das Inklusionskataster und die Teilhabeberichterstattung werden ausgebaut.
  52. Die Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention wird bedarfsgerecht ausgestattet.
  53. Die Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für Inklusion und Patientinnen und Patienten wird gestärkt.
  54. Sehbehinderte Menschen und Rollstuhlnutzende sollen ihr Ziel ohne Umwege und ohne fremde Hilfe erreichen können.
  55. Menschen mit und ohne Behinderung sollen den Beruf ihrer Wahl erlernen oder sich selbstständig machen können.
  56. Ehrenamtliches Engagement, etwa ein politisches Mandat oder Mitwirkung im Sportverein, soll allen Menschen möglich sein.
  57. Im Inklusionsbeirat findet ein Austausch auf Augenhöhe mit Betroffenen statt.
  58. Die organisierten Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung werden stärker gefördert.
  59. Für Bereiche, die noch nicht für alle zugänglich und nutzbar sind, werden gemeinsam Lösungen gefunden.
  60. Antisemitismus wird in all seinen Formen konsequent bekämpft.
  61. Regierung und Politik in Nordrhein-Westfalen sollen feministisch ausgerichtet sein und Geschlechtergerechtigkeit fördern.
  62. Gremien werden grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.
  63. Die Interessen und Bedarfe aller Geschlechter werden bei allen politischen Entscheidungen berücksichtigt.
  64. Die wirtschaftliche Situation von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden mit landespolitischen Mitteln verbessert.
  65. Betroffene und Verbände erhalten das Recht, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen.
  66. Dieses Klagerecht wird in einem Landesantidiskriminierungsgesetz festgeschrieben.
  67. Der Aktionsplan für queeres Leben wird in allen Ministerien umgesetzt und als Querschnittsaufgabe dauerhaft verankert.
  68. Opfer der Verfolgung queerer Menschen werden entschädigt.
  69. Der Runde Tisch Prostitution wird wieder eingerichtet.
  70. Gemeinsam mit Kommunen und Landesjugendämtern werden in ganz Nordrhein-Westfalen gleiche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe durchgesetzt.
  71. Die bestehenden Netzwerke des Kinderschutzes vor Ort werden gestärkt.
  72. Die alltagsstabilisierenden Soforthilfen nach Aufdeckung sexualisierter Gewalt und anderer Kindeswohlgefährdungen werden ausgebaut.
  73. Alle am Kinderschutz Beteiligten aus Jugendhilfe, Justiz, Polizei, Bildungs- und Gesundheitswesen arbeiten künftig in dauerhaften Netzwerken zusammen.
  74. Das Land finanziert die Koordination der Kinderschutznetzwerke in den Kommunen.
  75. Bei der oder dem Landesbeauftragten für Kinderschutz wird ein Betroffenenrat angesiedelt.
  76. Zu den Aufgaben der oder des Landesbeauftragten gehört die Aufarbeitung vergangener sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, auch in der Kirche.
  77. Die Frauenhilfestruktur erhält langfristige Finanzierungszusagen.
  78. Ein starkes Bündnis gegen Sexismus wird angestrebt.
  79. Modellhaft werden rund um die Uhr offene Clearingstellen für Frauen erprobt, die bei der Suche nach passender Hilfe unterstützen.
  80. Die Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer wird weiterentwickelt.
  81. Ein Monitoring zum Stand der Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen wird eingeführt.
  82. Ein Monitoring zum Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen wird entwickelt.
  83. Schutz- und Unterstützungsstrukturen für männliche Gewaltopfer werden ausgebaut.
  84. Die Interventionsstellen werden zu Anlaufstellen für alle Opfer häuslicher Gewalt unabhängig vom Geschlecht weiterentwickelt.
  85. Ein Vertrag für die Demokratie mit der demokratischen Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird geschlossen.
  86. Ein Fördertopf ermöglicht kleinen Initiativen und Bündnissen, unbürokratisch Kleinstfördersummen zu beantragen.
  87. Das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ wird auf weitere Kommunen ausgeweitet.
  88. Das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus erhält eine eigene Geschäftsstelle.
  89. Ein Beratungsangebot für das Umfeld von Verschwörungsgläubigen wird geschaffen.
  90. Die Ehrenamtskarte wird ausgebaut, etwa durch kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn.
  91. Projekte für die Sichtbarkeit von Vielfalt und für Antidiskriminierungsarbeit werden unterstützt.
  92. Die Kinder- und Jugendarbeit bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen wird unterstützt.
  93. Das Programm „Gute Sportstätten 2022“ wird evaluiert.
  94. Das Programm „Gute Sportstätten 2022“ wird weiterentwickelt.
  95. Sportgroßveranstaltungen gelten als integratives und einendes Element.
  96. Ein Sportfördergesetz soll allen Menschen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, nach ihren Wünschen und Fähigkeiten Sport zu treiben.
  97. Das Programm „Schweigen schützt die Falschen“ wird gemeinsam mit dem Landessportbund weiterentwickelt.
  98. Gaming-Kultur und E-Sport werden unterstützt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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