Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)
Energie: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Energie 48 neu, 17 geändert, 7 unverändert, 59 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu im Entwurf sind Forderungen zu Strompreisen und Netzen: Er verlangt vom Bund eine niedrigere Stromsteuer für alle, einen Solarbonus für kostenlosen Mittagsstrom im Sommer und eine zeitliche Streckung der Netzausbaukosten. Hinzu kommen die Ablehnung kleiner modularer Reaktoren und der Castor-Transporte nach Ahaus sowie mehr Teilhabe von Mieterinnen und Mietern durch Energy-Sharing. Beim Wasserstoff akzeptiert der Entwurf übergangsweise unterschiedliche Herkunftspfade. 2022 forderte das Programm noch das Ende des Braunkohleabbaus bis spätestens 2030, mindestens 200 neue Windenergieanlagen im Jahr und einen Vorrang für grünen Wasserstoff; diese Punkte werden nicht mehr einzeln genannt. Das Gewicht verschiebt sich vom Ausbautempo hin zu Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (48)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Die Energieversorgung soll unabhängig von Öl, Gas und autoritären Regimen auf heimischer Wind- und Sonnenkraft aufbauen.
- Für die Stahlindustrie werden wettbewerbsfähige Energiepreise sowie ausreichend erneuerbarer Strom und Wasserstoff gefordert.
- In einer Übergangsphase werden unterschiedliche Herkunftspfade für Wasserstoff akzeptiert, solange sie mit dem Pfad zur Klimaneutralität vereinbar sind.
- Die Nutzung von Strom aus fossilen Quellen auf dem Gelände von Rechenzentren wird abgelehnt.
- Der Stromanteil am Endenergieverbrauch soll von rund 20 Prozent bis 2040 auf 50 Prozent steigen.
- Vom Bund wird gefordert, die Stromsteuer für alle zu senken.
- Vom Bund wird gefordert, die Kosten des Netzausbaus über ein Amortisationskonto auf einen längeren Zeitraum zu strecken.
- Der Windenergieausbau soll mit schnellen Genehmigungsverfahren weiter vorangetrieben werden.
- Ausgewiesene Beschleunigungsflächen für Windenergie sollen abgesichert werden.
- Vom Bund werden stabile Ausschreibungsmengen für Windenergie gefordert.
- Standortnachteile gegenüber Küstenregionen sollen weiterhin ausgeglichen werden.
- Vom Bund wird ein Solarbonus gefordert, der den Strombezug für Haushalte im Sommer mittags kostenlos macht.
- Beim Bund wird ein Ausgleich gefordert, damit Solaranlagen aus NRW in Ausschreibungen faire Chancen gegenüber der Südregion haben.
- Netzanschlüsse sollen durch schnellere Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
- Die Digitalisierung der Stromnetze wird vorangetrieben.
- Auf Bundesebene wird ein deutlich schnellerer Ausbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter) gefordert.
- Die Digitalisierung der Verteilnetze in Nordrhein-Westfalen wird vorangetrieben.
- Speicher und flexible Verbraucher sollen bestmöglich genutzt und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sinnvoll in die Stromversorgung eingebunden werden.
- Bestehende Biogasanlagen sollen flexibilisiert werden, damit sie Strom vor allem bei wenig Wind- und Solarstrom erzeugen.
- Der Bund soll zügig die notwendigen gesicherten Kraftwerkskapazitäten ermöglichen und Planungssicherheit für die nötigen Investitionen schaffen.
- Über eine zeitlich begrenzte Kraftwerksreserve für die Versorgungssicherheit soll allein nach den tatsächlichen energiewirtschaftlichen Erfordernissen entschieden werden.
- Atomkraft gilt nicht als Zukunftstechnologie.
- Kleine modulare Reaktoren (Small Modular Reactors) werden abgelehnt.
- Die von der Bundesregierung verfügten Castor-Transporte von Jülich und Garching nach Ahaus werden politisch abgelehnt.
- Die Brennelementefertigung in Lingen soll beendet werden.
- Neue atomare Abhängigkeiten, etwa vom russischen Staatskonzern Rosatom, werden abgelehnt.
- Bürgerinnen und Bürger, die Strom sowohl erzeugen als auch verbrauchen, werden gezielt unterstützt.
- Speicher- und Quartierslösungen in der Energieversorgung werden gefördert.
- Energieerzeugung und -nutzung sollen stärker in die Hand von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen gelangen.
- Bei den Netzbetreibern wird auf die konsequente Umsetzung von gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und Energy-Sharing gedrungen, damit auch Mieterinnen und Mieter teilhaben.
- Zentrale Landesförderprogramme für energetische Sanierung und Heizungsumstellung erhalten mehrjährige Förderzusagen von mindestens drei Jahren.
- Informationen zu den Landesförderprogrammen werden niedrigschwellig zugänglich gemacht.
- Informations-, Beratungs- und Förderangebote zur Energiewende werden barrierefrei, mehrsprachig und niedrigschwellig gestaltet, damit auch Ältere, Eingewanderte und Menschen mit geringem Einkommen profitieren.
- Die Länderöffnungsklausel wird genutzt, um die Wärmewende im Land auf realistische und bezahlbare Lösungen auszurichten.
- Wo Wärmepumpen effizient einsetzbar sind, erhalten sie Vorrang vor knappen und teuren biogenen Brennstoffen.
- Die Nutzung von Abwärme wird gezielt gestärkt.
- Für eine effiziente Gebäudekühlung werden Kältenetze aufgebaut.
- Datengrundlagen sowie Förder- und Absicherungsinstrumente für Geothermie werden weiterentwickelt.
- Über das Landesprogramm „Wärme für alle“ werden Großwärmepumpen und klimafreundliche Nahwärmenetze vor allem in sozial benachteiligten Quartieren ausgebaut.
- Für private Wärmepumpen wird eine verlässliche und sozial gestaffelte Bundesförderung gefordert, die keine Preissteigerungen bei Herstellern begünstigt.
- Die Wärmepumpenförderung soll stärker mit festen Förderbeträgen statt prozentualen Zuschüssen arbeiten, um sinkende Preise und mehr Wettbewerb anzureizen.
- Nachbarschaften sollen ermuntert werden, gemeinsame Energieprojekte zur Kostensenkung umzusetzen.
- Bestehende Energieberatungsangebote werden stärker auf Nachbarschaft und Wohnviertel ausgerichtet.
- Niedrigschwellige Energieberatungsangebote in der Nachbarschaft werden geschaffen, damit Förderangebote Menschen mit niedrigem Einkommen erreichen.
- Mieterinnen und Mieter sollen stärker von der Energiewende profitieren.
- Einkommensschwache Mieterinnen und Mieter werden unterstützt, damit günstiger Solarstrom vom eigenen Dach bei ihnen ankommt.
- Die Energiewirtschaft wird beim Umbau von Kohle auf erneuerbare Energien gezielt unterstützt.
- Eine grenzüberschreitende Energieinfrastruktur wird in enger Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien aus- und umgebaut.
GeändertFortgeführt, aber geändert (17)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Anbindung NRWs an das Wasserstoffkernnetz sowie an nationale und europäische Import- und Transportinfrastrukturen wird vorangetrieben.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird fortgesetzt und das Energiesystem weiterentwickelt.
- Es sollen mehr Windenergie- und Solaranlagen sowie leistungsfähige Netze, Speicher und Flexibilität entstehen.
- Fossile Energie soll in Industrie, Verkehr und Wärme stärker durch sauberen Strom ersetzt werden.
- Strom soll verstärkt dann verbraucht werden, wenn viel erneuerbare Energie erzeugt wird.
- Potenziale flächensparender Solarlösungen wie Agri-PV, Floating-PV und Solaranlagen auf Parkplätzen sollen gehoben werden.
- Freiflächen-Photovoltaik soll Energiewende und Artenschutz verbinden.
- Ausreichend klimaneutrale Energie soll zuverlässig und zu wettbewerbsfähigen Preisen bereitstehen.
- Stromspeicher sollen ausreichende und wirksame Einsatzsignale vom Strommarkt und aus dem Netz erhalten, damit sie systemdienlich Strom aufnehmen und abgeben.
- Zur Absicherung der Stromversorgung werden Speicher, Flexibilitäten und wasserstofffähige Back-up-Kraftwerke unterstützt.
- Der Bedarf an neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken soll auf das notwendige Maß begrenzt und neue fossile Abhängigkeiten vermieden werden.
- Der Bund soll ein umfassendes Konzept für die sichere Zwischenlagerung des Atommülls bis zur Verfügbarkeit eines Endlagers vorlegen.
- Der Bund soll das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall mit allen Mitteln beschleunigen.
- Geothermie soll vom Pilotprojekt zu einer wichtigen Säule der klimaneutralen Wärmeversorgung für Wärmenetze, Quartiere und industrielle Anwendungen werden.
- Ziel ist eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Die Solarpflicht für Neubauten wird beibehalten.
- Das Land fördert sozial ausgerichtete Mieterstromprojekte.
GleichUnverändert fortgeführt (7)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Bis 2030 soll der Strom in NRW zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
- Bis 2035 soll die Stromproduktion vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein.
- Die Stromnetze werden vorausschauend für den künftigen Strombedarf ausgebaut.
- Der Kohleausstieg 2030 soll verlässlich umgesetzt werden.
- Ziel bleibt der Kohleausstieg im Jahr 2030.
- Die Urananreicherung in Gronau soll beendet werden.
- Das Land unterstützt die kommunale Wärmeplanung, damit der Gebäudebestand schneller klimaneutral wird.
EntfallenNicht mehr im Programm (59)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Pauschale Mindestabstände neuer Windenergieanlagen zu Wohnbebauung werden abgeschafft.
- Für Windkraft und Solar werden jährliche Mindest-Ausbaupfade festgelegt.
- Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien werden durch Änderungen in Landesplanung, Klimaschutzgesetz und Landesbauordnung beseitigt.
- Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gehören Naturschutz, faire Bürgerbeteiligung und schnellere Planungsverfahren zusammen.
- Der Kohleausstieg soll sich an den Zielen des Pariser Übereinkommens ausrichten.
- Eine neue Leitentscheidung setzt umgehend den Rahmen für ein Ende des Braunkohleabbaus bis spätestens 2030.
- Zwischen Wohngebäuden und Tagebau soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern gelten.
- Zwangsumsiedlungen und Enteignungen für Kohle, Sand und Kies sollen abgeschafft werden.
- Zum Kohleausstieg gehört untrennbar der Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen.
- RWE bleibt auch bei einem vorgezogenen Kohleausstieg für Rekultivierung und Ewigkeitskosten des Braunkohleabbaus verantwortlich.
- Für Solaranlagen werden faire Rahmenbedingungen auf Bundesebene und weniger Bürokratie verlangt.
- Für Solaranlagen soll es Erleichterungen beim Denkmalschutz geben.
- Unnötige Mindestabstände nicht brennbarer Solaranlagen zu Nachbardächern werden abgeschafft.
- Alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude von Land und Kommunen werden so schnell wie möglich für Solaranlagen genutzt.
- Ein Solarenergie-Erlass soll Kommunen und Planern die Vorgaben für Solarparks erläutern.
- Menschen und Standortkommunen im Umfeld von Solarparks werden frühzeitig einbezogen und fair beteiligt.
- Es werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass jährlich mindestens 200 neue Windenergieanlagen einschließlich Repowering gebaut werden können.
- Zwei Prozent der Landesfläche werden für die Windenergie gesichert.
- Windenergie wird außerhalb besonders schutzwürdiger Wälder wieder einfacher zugelassen.
- Der Bau von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten wird erleichtert.
- Flächen entlang von Autobahnen werden, wo möglich, für Windkraftanlagen genutzt.
- Auf Bundesebene werden Änderungen angestrebt, damit ausreichend Flächen für neue Windenergieanlagen bereitstehen.
- Umlagen und Abgaben auf Strom und Wärme sollen geändert werden.
- Abgaben und Umlagen sollen so überarbeitet werden, dass sich die Speicherung überschüssigen Stroms statt Abregelung lohnt.
- Repowering wird erleichtert, damit alte Windenergieanlagen ohne Artenschutzbedenken zügig durch leistungsstärkere ersetzt werden können.
- Bürgerenergieprojekte werden bei der Projektentwicklung mit einem neuen Bürgerenergiefonds unterstützt.
- Auf Bundesebene wird attraktiver Mieterstrom unterstützt.
- Auf allen geeigneten Dächern der Landesliegenschaften werden bis 2030 Solaranlagen installiert.
- Beim Heizungstausch im Bestand wird eine Mindestquote für erneuerbare Energien vorgegeben.
- Die Energieberatung der Verbraucherzentralen wird aufgestockt.
- Die Energieberatung der Verbraucherzentralen wird kostenfrei.
- Kreise und kreisfreie Städte werden bei der Einstellung von Sanierungsmanagern unterstützt.
- Kreise und kreisfreie Städte werden beim Aufbau von Energiekompetenzzentren zur Beratung unterstützt.
- Die Nutzung von Erdgas als Brückentechnologie wird auf das für die Versorgungssicherheit notwendige Maß minimiert.
- Neue Pipelines werden nur genehmigt, wenn sie auch klimaneutrale Gase wie grünen Wasserstoff transportieren können.
- Biogasanlagenbetreiber werden bei der Umstellung auf Gülle und andere Reststoffe unterstützt.
- Die Umstellung der Biogaserzeugung auf Gülle und Reststoffe soll möglichst bis 2035 abgeschlossen sein.
- Oberflächennahe Erdwärmepumpen zur Gebäudeheizung werden weiter gefördert.
- Das Exportverbot im Atomgesetz soll auch für Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau gelten.
- Das Land ergreift die Initiative zur Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Nachbarländern und schöpft alle Einspruchsmöglichkeiten aus.
- Notwendigkeit und Standortauswahl des geplanten Logistikzentrums für Atommüll in Würgassen werden kritisch geprüft.
- Die grüne Wasserstoffwirtschaft wird ausgebaut.
- Mit einer bund-länderübergreifenden Bedarfsplanung sollen 2 Prozent der Landesfläche für neue Windkraftanlagen genutzt werden.
- Repowering wird zum Rückbau von Windanlagen an Standorten mit Artenschutzkonflikten genutzt.
- Kleine Wasserkraftanlagen werden unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt, um die Wasserkraftnutzung mit der Wasserrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen.
- Fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftwerke werden bevorzugt.
- Die Versorgung der Industrie mit grünem Wasserstoff hat Priorität.
- Die heimische Produktion von grünem Wasserstoff wird mit erneuerbaren Energien und gezielter Förderung aufgebaut.
- Grüner Wasserstoff wird vorrangig dort eingesetzt, wo es keine Alternativen gibt, vor allem in der Chemie-, Stahl- und Zementindustrie sowie im Flug- und Schiffsverkehr.
- Nordrhein-Westfalen wird zu einem führenden Technologiestandort für grünen Wasserstoff gemacht.
- Die Wasserstoff-Roadmap des Landes wird überarbeitet und an grünen Kriterien ausgerichtet.
- Regulatorische Hürden für grünen Wasserstoff werden beseitigt.
- Das Land unterstützt die für grünen Wasserstoff erforderlichen Investitionen.
- Beim Ausbau des Wasserstoffnetzes wird die Umnutzung bestehender Erdgasinfrastruktur geprüft.
- Eine Beimischung von Wasserstoff in die öffentlichen Erdgasnetze wird abgelehnt.
- Das Ruhrgebiet baut seine Stellung als führende Wasserstoffregion aus und trägt zur klimaneutralen Transformation bei.
- Die Energie- und Klimaschutzberatung der Verbraucherzentralen wird deutlich aufgestockt.
- Viele Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zu Energiewende und Klimaschutz werden kostenfrei angeboten.
- Für den Rohstoffabbau ausgewiesene Flächen können bis zum Abbau für erneuerbare Energien genutzt werden.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht