Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 55 neu, 28 geändert, 11 unverändert, 53 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Vorhaben zur Begrenzung der Mieten: Das Programm will die Mietpreisbremse verlängern und auf Wohnungen ausweiten, die älter als fünf Jahre sind, Indexmieten durch Obergrenzen regulieren und Sanierungskosten nur warmmietenneutral umlegen lassen. Hinzu kommen eine Wohnungsbauprämie für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen und unbefristete Belegungs- und Mietpreisbindungen im sozialen Wohnungsbau. Bei fortgeführten Forderungen fehlen konkrete Zahlen, etwa die Begrenzung von Mieterhöhungen auf 2,5 Prozent im Jahr und das Ziel von einer Million gemeinnütziger Wohnungen; Obdachlosigkeit soll nun bis 2030 überwunden werden. Nicht mehr einzeln genannt sind etwa Effizienzstandards wie KfW 40 für Neubauten, das Recht auf Wohnen im Grundgesetz und eine Gewerbemietpreisbremse. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (55)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Mietsteigerungen werden begrenzt.
- Der soziale Wohnungsbau wird unterstützt.
- Eine Strategie für bedarfsgerechten Wohnraum in Bestand und Neubau wird vorgelegt.
- Auch Mieter mit knappem Budget sollen eine moderne Heizung und eine bessere Dämmung erhalten.
- Die Klimakomponente im Wohngeld wird weiter gestärkt.
- Öffentliche Räume werden attraktiver gestaltet.
- Der Stadtumbau wird stärker gefördert.
- Mieten werden effektiv begrenzt.
- Das Bauen wird erleichtert.
- Der Zugang zu Wohneigentum wird erleichtert.
- Es werden mehr Wohnungen benötigt.
- Mieter im Bestand sollen vor zu hohen Mietsteigerungen geschützt werden.
- Die Mietpreisbremse wird verlängert.
- Die Mietpreisbremse soll bereits für Wohnungen gelten, die älter als fünf Jahre sind.
- Mietspiegel sollen durch einen längeren Betrachtungszeitraum besser qualifiziert werden.
- Kommunen sollen angespannte Wohnungsmärkte eigenständig nachweisen können.
- Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden.
- Sanierungskosten müssen warmmietenneutral umgelegt werden.
- Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind niedrigschwellige präventive Hilfen und zielgruppengerechte Angebote nötig.
- Auch soziale Wohnraumagenturen werden genutzt.
- Menschen sollen unabhängig von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus gleichberechtigten Zugang zum Hilfesystem erhalten.
- Mieter sollen besser über ihre Rechte aufgeklärt werden.
- Kommunen sollen befähigt werden, Mieter bei der Rechtsdurchsetzung zu unterstützen.
- Förderinstrumente zur Unterstützung von Mietern beim Wohnungstausch werden angepasst und flexibilisiert.
- Kauf und Neubau des ersten selbst genutzten Wohneigentums sollen stärker und sozial gerecht gefördert werden.
- Eine inflationsindexierte, an Klimaschutzzielen ausgerichtete Wohnungsbauprämie soll Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen den Zugang zu Wohneigentum erleichtern.
- Spekulation mit Mietwohnungen soll verhindert werden.
- Wohnkonzerne und Immobiliengesellschaften sollen verpflichtet werden, ihrer Verantwortung für den Wohnungserhalt nachzukommen.
- Die Ausschüttung von Renditen soll begrenzt werden, wenn Wohnungsunternehmen ihre Wohnungen verfallen lassen.
- Mehr Wohnraum soll vorrangig durch Aufstockung, Umwandlung von Büro- und Gewerbeflächen, Dachausbau und Reaktivierung leerstehender Gebäude entstehen.
- Übertriebene Anforderungen an bauliche Standards werden auf ein sinnvolles Maß zurückgeführt.
- Die Verbindung energetischer Sanierung mit Aufstockung oder Erweiterung von Wohngebäuden soll erleichtert werden.
- Serielles Bauen von Wohngebäuden soll gestärkt werden.
- Das Baurecht wird für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik angepasst.
- Der Aufbau kommunaler Bodenfonds wird unterstützt.
- Sozialer Wohnungsbau und Neue Wohngemeinnützigkeit erhalten Investitions- und Baukostenzuschüsse.
- Belegungs- und Mietpreisbindungen sollen nicht mehr befristet sein.
- Menschen mit Behinderungen werden bei Umbaumaßnahmen stärker unterstützt.
- Die Förderung des Bauens und Sanierens wird stärker auf geringe und mittlere Einkommen ausgerichtet.
- Vorschüsse sollen Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen Sanierungen ermöglichen.
- Die Sanierungsförderung richtet sich stärker nach Energieeinsparung und Einkommen: je kleiner das Einkommen und je größer die Einsparung, desto höher die Förderung.
- Vermieter sollen klare Anreize erhalten, öffentliche Fördermittel zur Sanierung tatsächlich zu nutzen.
- Vorschriften, die der Kreislaufwirtschaft im Gebäudesektor im Weg stehen, werden reduziert.
- Sanierte Gebäude sollen einfacher als taxonomiekonform anerkannt werden.
- Angestrebt wird eine moderne, nachhaltige Baukultur, die alle Formen des Zusammenlebens berücksichtigt.
- Die Stadt- und Dorfentwicklung soll ganzheitlich und quartiersbezogen sein und klimaneutrale Mobilität, mehr Grün, mehr Wasserflächen und Beteiligung ermöglichen.
- Gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnen wird gefördert.
- Der Ausbau von barrierefreiem, kostengünstigem Wohnraum wird vorangetrieben.
- Straßen, Parks und Bahnhöfe sollen für alle Menschen sicher und barrierefrei zugänglich sein.
- Mietern von Gewerbe- und Büroflächen wird der barrierefreie Umbau rechtlich erleichtert.
- Die bestehenden KfW-Förderprogramme für barrierefreien Umbau werden ausgeweitet.
- Städte und Gemeinden brauchen eine inklusive Sozialraumplanung.
- Der Ausbau inklusiver Wohnformen wird vorangetrieben und gefördert.
- Die Beratung zu inklusiven Wohnformen wird verbessert.
- Es wird für mehr bezahlbaren Wohnraum gesorgt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (28)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Mieten sollen bezahlbar sein.
- Menschen sollen bezahlbaren Wohnraum finden und keine Sorgen um den Verbleib in ihrer Wohnung haben müssen.
- Modernisierungen sollen klug und sozialverträglich erfolgen.
- Die Mietpreisbremse wird durch Abschaffung von Ausnahmen verschärft.
- In angespannten Wohnungsmärkten wird ein Mietenstopp ermöglicht.
- Die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen werden gesenkt.
- Auch Gewerbemieter sollen Mieterschutz erhalten.
- Der Nationale Aktionsplan zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit soll weiterentwickelt werden.
- Obdach- und Wohnungslosigkeit sollen bis 2030 überwunden werden.
- Mieter sollen deutlich stärker vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden.
- Mieter sollen deutlich stärker vor Kündigungen wegen Mietschulden geschützt werden.
- Die Umwandlungsbremse soll entfristet werden.
- Gefördert werden sollen insbesondere die energetische Sanierung leerstehender Wohnungen, die Teilung untergenutzter Einfamilienhäuser und Ausbauten für zusätzlichen Wohnraum.
- Käufer werden bei Nebenkosten wie Makler- und Notargebühren entlastet.
- Es sollen gute Rahmenbedingungen für klimaverträgliches, schnelles und preiswertes Bauen und Umbauen geschaffen werden.
- Der Umbau bestehender Gebäude soll attraktiver werden als Abriss und Neubau.
- Die Bodenpolitik soll sich auch am Gemeinwohl orientieren.
- Ein Bundesbodenfonds wird eingerichtet.
- Die öffentliche Hand wird an Bodenwertsteigerungen durch Planungsrechtsänderungen stärker beteiligt.
- Gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sollen besonders unterstützt werden.
- Die Neue Wohngemeinnützigkeit soll zu einem schlagkräftigen Instrument des sozialen Wohnungsmarktes ausgebaut werden.
- Der Anteil barrierefreier Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau soll deutlich schneller steigen.
- Investitionen von Vermietern dürfen nur zeitlich befristet auf Mieter umgelegt werden.
- Für öffentliche Gebäude wird ein digitaler Gebäudepass eingeführt, um die Wiederverwendung von Baustoffen zu fördern.
- Es sollen lebendige Innenstädte und Ortszentren mit nutzungsdurchmischten Quartieren geschaffen werden.
- Die Mittel der Städtebauförderung sollen aufgestockt werden.
- Die Anwendung von Innenentwicklungsmaßnahmen soll vereinfacht werden.
- Geschäfte und Gastronomie werden im Gewerbemietrecht vor Verdrängung geschützt.
GleichUnverändert fortgeführt (11)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter soll beendet werden.
- Schlupflöcher bei überteuert angebotenen möblierten Wohnungen und Ferienwohnungen werden geschlossen.
- Mietwucher soll durch Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft und der Nachweis für Mieter erleichtert werden.
- Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit soll es nicht geben.
- Der Housing-First-Ansatz gilt als zentraler Baustein gegen Obdachlosigkeit.
- Der Wohnungstausch wird rechtlich erleichtert.
- Der Erwerb von Wohneigentum soll leichter möglich werden.
- Der Umbau leerstehender Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum sollen stärker gefördert werden.
- Die gemeinschaftliche Übernahme von Wohnhäusern durch Mieter, etwa als Genossenschaft, wird durch günstige Kredite oder Bürgschaften unterstützt.
- Wohnraum und Bauflächen dürfen keine Spekulationsobjekte sein.
- Die Bundesfördermittel für den sozialen Wohnungsbau werden erhöht.
EntfallenNicht mehr im Programm (53)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Für besonders erhaltenswerte Bausubstanz werden Lösungsansätze für Solaranlagen erarbeitet.
- Alle Neubauten und Bauwerke einschließlich der Baustoffe sollen über den gesamten Lebenszyklus klimaneutral geplant werden.
- Gebäude sollen umfassend energetisch saniert werden.
- Für Neubauten wird der Standard KfW 40 festgelegt.
- Für Bestandsgebäude wird nach Sanierung der Standard KfW 55 festgelegt, mit Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude.
- Die KfW-Förderprogramme werden weiterentwickelt, auch hinsichtlich nachhaltiger Baustoffe.
- Für den Ausgleich zwischen Baukultur und energetischer Sanierung sollen klare Regelungen geschaffen werden.
- Die öffentliche Hand soll bei ihren Gebäuden als Vorbild vorangehen.
- Bei jedem Eigentümerwechsel eines Bestandsgebäudes muss ein Sanierungsfahrplan vorgelegt werden.
- Förderprogramme sollen die Umsetzung von Sanierungsfahrplänen unterstützen.
- Mit einem Drittelmodell werden die Kosten klimafreundlicher Modernisierungen zwischen Vermietern, Staat und Mietern verteilt.
- Es wird in moderne Stadtentwicklung investiert.
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mehr Rechte, befristete Mietverträge zu angemessenen Bedingungen zu verlängern.
- Eine Gewerbemietpreisbremse für Städte mit angespanntem Gewerberaummarkt wird eingeführt.
- Beteiligung und Wohl von Kindern und Jugendlichen werden im Baugesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigt.
- Das Recht auf Wohnen wird ins Grundgesetz aufgenommen.
- Es wird ein Wohn- und Mietengipfel mit Mietervertretungen, Wohnungswirtschaft, Bund, Ländern und Kommunen einberufen.
- Mieter und selbstnutzende Wohneigentümer werden vor einem krisenbedingten Verlust ihrer Wohnung bewahrt.
- Ein KfW-Programm „Sicher-Wohnen“ unterstützt Mieter und Kreditnehmer bei krisenbedingten Einkommensausfällen finanziell.
- Vermieter, die auf ausfallende Mietzahlungen angewiesen sind, erhalten staatliche Unterstützung.
- Es wird neuer, vor allem familiengerechter, öffentlicher und gemeinwohlorientierter Wohnraum geschaffen.
- Bundeseigene Wohnungsbestände werden nicht mehr an private Investoren verkauft, sondern nur verbilligt mit dauerhafter Sozialbindung an Kommunen abgegeben.
- Der Bestand an Sozialwohnungen wird in zehn Jahren um eine Million erhöht.
- Kommunen sollen mehr sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen festsetzen können.
- Flächensparendes Wohnen wird gefördert, damit bestehender Wohnraum besser genutzt wird.
- Der Milieuschutz wird ausgeweitet.
- Das kommunale Vorkaufsrecht wird auf Basis eines Ertragswerts gestärkt, der bezahlbare Mieten sichert.
- Für Mietergemeinschaften werden echte Mitbestimmungsrechte und -instrumente entwickelt.
- Geldwäsche mit Immobilien wird beendet.
- Bei großer Wohnungsnot in Kommunen werden Eigentümer verpflichtet, Grundstücke zu bebauen.
- Gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum wird verstärkt vorgegangen.
- Der Bund verkauft seine Immobilien nicht mehr meistbietend, sondern fördert damit bezahlbaren Wohnraum und gemeinwohlorientierte Einrichtungen.
- Der Bodenfonds kauft strategisch Flächen zu und überträgt sie an gemeinwohlorientierte Träger.
- Flächen des Bodenfonds werden bevorzugt in Erbpacht vergeben.
- Die Einnahmen des Bodenfonds werden für den Zukauf weiterer Flächen statt für den Haushalt verwendet.
- Die Länder dürfen den Grunderwerbsteuersatz etwa für große Wohnungsunternehmen erhöhen und für Selbstnutzende senken.
- Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum wird über Länder und Kommunen gefördert.
- Bei jeder Städtebau- und Gebäudeplanung wird der gesamte Stoff- und Energieverbrauch für Bau, Betrieb und Rückbau berücksichtigt.
- Eine Lebenszyklusbetrachtung wird für alle Baumaßnahmen verpflichtend.
- Baustoffe sollen vollständig stofflich wieder- oder weiterverwertet werden.
- Es wird ein Gebäude-Ressourcen-Gesetz eingeführt.
- In allen gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bauordnungen werden verbindliche Klimaschutzstandards verankert.
- Es wird eine nachhaltige Holzbaustrategie entwickelt.
- Die öffentliche Hand wird beim nachhaltigen Bauen ihrer Vorbildfunktion gerecht.
- Forschung an und Markteinführung von nachhaltigen, klimafreundlichen Baumaterialien werden gestärkt.
- Die Digitalisierung von Planen und Bauen wird gefördert.
- Künftig wird mehr in die Höhe als in die Breite gebaut.
- Verkehrsflächen werden reduziert.
- § 13b des Baugesetzbuches wird nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert.
- Verdrängung und Leerstand in den Städten werden bekämpft.
- Bundeseigene Immobilien werden künftig nur noch an gemeinnützige, öffentliche oder gemeinwohlorientierte Träger abgegeben.
- Die Städtebauförderung für inklusive Stadtquartiere wird gestärkt.
- Die soziale Wohnraumförderung wird an Barrierefreiheit gebunden.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht