Zum Inhalt

Grüne Bund · Zusammen wachsen

Staat, Demokratie und Verwaltung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Staat, Demokratie und Verwaltung 49 neu, 20 geändert, 8 unverändert, 81 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Schwerpunkt auf Bürokratieabbau und einfacheren Gesetzen: Das Programm will den Praxischeck ausweiten, die Ministerialverwaltung des Bundes verkleinern, Notarpflichten reduzieren und Daten nach dem Once-Only-Prinzip nur einmal erfassen lassen. Hinzu kommen schnellere Genehmigungen, etwa für Glasfaser, Wärmenetze und Bauverfahren, sowie die Forderung, zügig auf einen Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD hinzuwirken. Das Wahlalter 16 wird nur noch für Bundestagswahlen gefordert, die längere Karenzzeit für Regierungsmitglieder ohne Angabe von zwei Jahren. Nicht mehr einzeln genannt sind etwa der legislative Fußabdruck, ein Verbot von Spenden an Abgeordnete, die Beschränkung von Parteispenden auf natürliche Personen und Bürgerräte. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (49)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Staatliche Verfahren und Prozesse werden vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt.
  2. Der Praxischeck zum Abbau unnötiger Bürokratie wird in der nächsten Legislaturperiode ausgeweitet.
  3. Bei jeder Gesetzgebung soll die einfache Umsetzbarkeit für Bürger, Unternehmen und Verwaltung im Vordergrund stehen.
  4. Regulierungen werden regelmäßig überprüft, um Anforderungen zu vereinfachen und zielverfehlende Vorschriften ohne Abbau von Schutzstandards zu streichen.
  5. Notarpflichten werden vereinfacht und reduziert.
  6. Das Vergaberecht wird umfassend modernisiert, um Vergabestellen und Wirtschaft um Verwaltungskosten zu entlasten.
  7. Die Verwaltungsprozesse für den Rohstoffabbau werden beschleunigt.
  8. Der Bund soll für bundesweit geregelte Leistungen einen digitalen Dienst bereitstellen, den Länder und Kommunen nutzen können.
  9. Die Bundesgesetzgebung muss Praxistauglichkeit und digitale Umsetzbarkeit berücksichtigen.
  10. Die Digital- und Praxischecks werden ausgebaut.
  11. Ressortübergreifend werden einheitliche Rechtsbegriffe und Verfahren genutzt.
  12. Bei neuen Gesetzgebungsvorhaben wird das zugrunde liegende Stammgesetz modernisiert.
  13. Bei neuen Gesetzgebungsvorhaben werden Leistungen pauschaliert.
  14. Bei neuen Gesetzgebungsvorhaben werden Experimentierräume und Reallabore vorgesehen.
  15. Durch Modernisierung, Automatisierung und KI soll der Aufwand für Verwaltungsprozesse sinken.
  16. Die Ministerialverwaltung des Bundes wird verkleinert.
  17. Die Umsetzungsverantwortung der nachgeordneten Bundesbehörden wird gestärkt.
  18. Die Modernisierung der Verwaltung wird mit strategischem Personalmanagement vorangetrieben.
  19. Beratungsangebote für Verwaltungsleistungen und Daseinsvorsorge werden ausgebaut.
  20. Registermodernisierung und Registervernetzung werden vorangetrieben.
  21. Behörden sollen Datentools vorhalten, in die Bürger und Unternehmen ihre Daten nur einmal eingeben müssen.
  22. Der Digitalcheck wird als begleitendes Instrument der Gesetzgebung weiterentwickelt.
  23. Genehmigungsprozesse für den Ausbau von Glasfaser und 5G werden beschleunigt.
  24. Genehmigungsprozesse für den Aus- und Umbau von Wärmenetzen werden optimiert.
  25. Genehmigungsverfahren für den Umstieg auf nasse Bewirtschaftung werden einfacher und schneller.
  26. Für neuartige Lebensmittel wie Fermentationsverfahren und Zellkultivierung werden effiziente und zuverlässige Zulassungsverfahren geschaffen.
  27. Unnötige Bürokratie in der Landwirtschaft wird abgebaut, ohne notwendige Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards zu senken.
  28. Bau- und steuerrechtliche Hürden und der Bürokratieaufwand für Umbauten sollen gesenkt werden.
  29. Das Baurecht wird vereinfacht.
  30. Bauverfahren werden digitalisiert und bundesweit angeglichen.
  31. Politik soll allen jungen Menschen unabhängig von Herkunft und finanziellen Möglichkeiten zugänglich sein.
  32. Genehmigungsverfahren für die Forschung zu Wirkstoffen gegen neurologische Erkrankungen werden bei Bedarf vereinfacht.
  33. Die demokratische Zivilgesellschaft wird verlässlich gefördert.
  34. Programme wie „Demokratie leben!“ werden finanziell gestärkt.
  35. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sollen zügig auf einen Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD hinwirken.
  36. Die Einführung einer Volksinitiative wird geprüft.
  37. Das Petitionsrecht wird weiterentwickelt und gestärkt.
  38. Im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern wird die Teilnahme an Wahlen erleichtert.
  39. Parlamentsarbeit und Gesetzgebungsverfahren werden transparenter gestaltet.
  40. Der Einfluss Einzelner auf die Politik wird klar begrenzt.
  41. Bei der Begrenzung der Parteienfinanzierung werden besonders Auslandsspenden in den Blick genommen.
  42. Die systematische Unterstützung von Parteien durch Organisationen wird klarer geregelt, sodass die wesentlichen Transparenzregeln für Parteien auch für diese Organisationen gelten.
  43. Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen werden von überflüssiger Bürokratie entlastet.
  44. Ausufernde Bürokratie im Datenschutz wird abgebaut.
  45. Für die interkulturelle Öffnung der Behörden werden rechtliche Grundlagen geschaffen.
  46. Bürokratische Hürden und technische Normen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung behindern, werden abgebaut.
  47. Inklusion und Barrierefreiheit werden in Gesetzgebungsverfahren stets mitgedacht.
  48. Maßnahmen einer bundesweiten Strategie gegen Desinformation werden unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
  49. Unabhängige Stellen sollen Deepfakes, gesteuerte Falschnachrichtenkampagnen und demokratiezersetzende Inhalte frühzeitig erkennen.

GeändertFortgeführt, aber geändert (20)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Der Staat soll es Menschen und Unternehmen leichter machen, mit digitalen Lösungen statt Formularen.
  2. Zentrale öffentliche Dienstleistungen für Unternehmen werden an einer Stelle gebündelt.
  3. Daten müssen nach dem Once-Only-Prinzip nur einmal eingereicht werden.
  4. Die öffentliche Verwaltung wird modernisiert, digitalisiert und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet.
  5. Für Verwaltungsleistungen und wesentliche Daseinsvorsorge sollen, wo nötig, analoge Zugänge offen bleiben.
  6. In der Verwaltung wird eine Innovationskultur gefördert, die offen ist für antragslose Verfahren, Risikobereitschaft und moderne Technik.
  7. Digitale Kompetenzen werden selbstverständlicher Teil der Verwaltungsaus- und -fortbildung.
  8. Ein Transparenzgesetz wird vorangetrieben.
  9. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden.
  10. Gegen den Fachkräftemangel in der Kommunalverwaltung braucht es moderne Strukturen und faire Löhne im öffentlichen Dienst.
  11. Die verbleibenden kommunalen Förderprogramme werden vereinfacht und nach klaren Regeln gestaltet.
  12. Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung, sofern sie auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen.
  13. Mögliche finanzielle Interessen in der Politik werden offengelegt.
  14. Die Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder werden erhöht.
  15. Lobbytreffen der Regierung werden wie in der Europäischen Kommission sichtbar gemacht.
  16. Regeln für Parteispenden und politische Werbung werden auch im Digitalen durchgesetzt.
  17. Parteispenden und Parteisponsoring werden durch einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt.
  18. Weitere Maßnahmen gegen Schlupflöcher bei der Parteienfinanzierung werden geprüft.
  19. Vielfalt und interkulturelle Öffnung in Behörden werden personell und strukturell strategisch gefördert.
  20. Einstellungs- und Beförderungspraxis werden diskriminierungssensibel gestaltet.

GleichUnverändert fortgeführt (8)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (81)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Die öffentliche Beschaffung wird konsequent auf die ressourcenschonendsten und sozial verträglichsten Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet.
  2. Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien werden so angepasst, dass sozial-ökologisch nachhaltige Technologien vorrangig eingesetzt werden.
  3. Für Genehmigungsprozesse wird eine Klimaverträglichkeitsprüfung eingeführt.
  4. Genehmigungsverfahren für Windanlagen werden durch Bürokratieabbau und klare Rahmenbedingungen beschleunigt.
  5. Planungen und Genehmigungen werden durch vereinfachte Verfahren, mehr Personal und einheitliche Bewertungsmaßstäbe beschleunigt.
  6. Beim Netzausbau ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen.
  7. Vor jeder Planung von Infrastrukturvorhaben sollen die Auswirkungen auf Klima, Natur und Umwelt umfassend geprüft und berücksichtigt werden.
  8. Gründer werden in den ersten zwei Jahren weitgehend von Melde- und Berichtspflichten befreit.
  9. Schnellere Planungen und Genehmigungen und eine effiziente digitale Verwaltung sollen den Mittelstand unterstützen.
  10. Berichtspflichten für Unternehmen werden vereinfacht.
  11. KMU-Tests werden auf nationaler und europäischer Ebene konsequent angewendet und verbessert.
  12. Die Gewinngrenze für die Buchführungspflicht wird angehoben.
  13. Diversität wird Leitprinzip aller Digitalstrategien staatlicher Institutionen.
  14. Die Kontrolle bei Bauvorhaben und großen öffentlichen Beschaffungen wird verbessert.
  15. Weitere Privatisierungen öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge werden abgelehnt.
  16. Abschlussvoraussetzungen für den gehobenen und höheren Dienst beim Bund werden flexibilisiert.
  17. Bei Ausschreibungen der Bundesbehörden wird die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung gestärkt.
  18. Die Kompetenz für Wissenschaft und Forschung in allen Ministerien und obersten Bundesbehörden wird gestärkt.
  19. Inter- und transdisziplinäre wissenschaftliche Expertise wird etwa über Gesetzgebungslabore frühzeitiger in die Politikentwicklung einbezogen.
  20. Das Monitoring der gesellschaftlichen Folgen politischer Maßnahmen wird ausgebaut.
  21. Die liberale Demokratie soll mit voller Gleichberechtigung und mehr Beteiligung gestärkt und ihre Institutionen für die Aufgaben des Jahrzehnts fit gemacht werden.
  22. Es werden mehr Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen sich politisch einbringen können.
  23. Die Digitalisierung wird auf allen Verwaltungsebenen strukturell besser verankert.
  24. Zur Planungsbeschleunigung werden mehr öffentliche Planungskapazitäten geschaffen.
  25. Auf allen Ebenen wird eine Personaloffensive in Planungsbehörden und zuständigen Gerichten gestartet.
  26. Für Planungsverfahren werden behördeninterne Fristen eingeführt.
  27. Bei allen Planungen wird auf Inklusion geachtet.
  28. Der Bundestag übernimmt mehr Verantwortung bei Infrastrukturprojekten, wenn dadurch Konfliktlösungen schneller erreicht werden.
  29. Alle Planungs- und Umsetzungszeiten sollen halbiert werden.
  30. Die Verwaltung wird mit barrierefreien E-Government-Dienstleistungen, sicheren digitalen Beteiligungsformaten und Open Government modernisiert.
  31. Unnötige Bürokratie wie Schriftformerfordernisse wird abgebaut.
  32. Gemeinsam mit den Ländern wird die Verwaltung flächendeckend mit modernster Technik ausgestattet.
  33. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Anspruch auf digitale Zustellung von Behördendokumenten.
  34. Das Statistische Bundesamt wird gestärkt, um Daten besser und zeitnäher verfügbar zu machen.
  35. Der Bund richtet Beschaffung und Förderkriterien an ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen Standards aus.
  36. Die öffentliche Verwaltung soll vorausschauend handeln und sich zügig an ihre Aufgaben anpassen können.
  37. Behörden arbeiten eng und transparent mit Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen, vernetzen sich und testen neue Ideen.
  38. Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung werden in Expertise und Kreativität, etwa durch Fortbildungen, gefördert.
  39. Die Ministerien kooperieren stärker bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele.
  40. Der öffentliche Dienst wird gestärkt und modernisiert.
  41. Im öffentlichen Dienst werden mehr Stellen geschaffen, insbesondere im IT- und Planungsbereich.
  42. Der öffentliche Dienst erhält flexible Laufbahnen und mehr Durchlässigkeit.
  43. Es wird eine große Fortbildungsoffensive für die öffentliche Verwaltung gestartet.
  44. Mehrsprachigkeit in der Verwaltung wird gefördert.
  45. In Behörden und Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden diskriminierungskritische Organisationsentwicklungen durchgeführt.
  46. Im öffentlichen Dienst werden diversitätssensible Weiterbildungen angeboten.
  47. Personalabteilungen und Einstellungskommissionen werden so weit wie möglich geschlechtergerecht und vielfältig besetzt.
  48. Es werden verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen eingeführt.
  49. Zuständigkeiten für Gleichberechtigung und Teilhabe an der vielfältigen Gesellschaft werden in einem Ministerium gebündelt.
  50. Die Aufgaben zur Einwanderungsgesellschaft werden aus dem Innenministerium herausgelöst.
  51. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz wird reformiert.
  52. Das Vertrauen in demokratische Institutionen und Mandatsträger soll gestärkt und das Primat der Politik gegenüber intransparenter Einflussnahme geschützt werden.
  53. Mit einem legislativen Fußabdruck wird offengelegt, wer bei der Entstehung von Gesetzen Einfluss nimmt.
  54. Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten werden auf Euro und Cent veröffentlicht.
  55. Für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen von Abgeordneten gelten striktere Regeln.
  56. Spenden an Abgeordnete werden verboten.
  57. Lobbytätigkeit für Abgeordnete wird verboten.
  58. Bei Nebenverdiensten von Abgeordneten wird die Branche verpflichtend angegeben.
  59. Für Parteispenden gelten striktere Veröffentlichungsregeln.
  60. Parteispenden werden auf natürliche Personen beschränkt.
  61. Parteispenden ab 5.000 Euro werden im Rechenschaftsbericht genannt.
  62. Parteispenden ab 25.000 Euro müssen sofort veröffentlicht werden.
  63. Parteiensponsoring wird gesetzlich geregelt.
  64. Parteiensponsoring wird ab dem ersten Euro veröffentlicht.
  65. Eine faire, verfassungsgemäße Wahlrechtsreform verkleinert den Bundestag deutlich, wobei jede Stimme gleich viel wert ist.
  66. Die Zahl der Wahlkreise wird reduziert.
  67. Im Rahmen der Wahlrechtsreform wird eine Verlängerung der Legislaturperiode geprüft.
  68. Im Rahmen der Wahlrechtsreform wird eine Amtszeitbegrenzung für das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers geprüft.
  69. Abgeordnete erhalten gegenüber der Regierung ein Akteneinsichtsrecht.
  70. Textgegenüberstellungen von Gesetzesänderungen werden öffentlich gemacht.
  71. Hürden für queere Menschen, Nicht-Akademiker, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationsgeschichte in Parlamenten werden abgebaut.
  72. Die Gleichberechtigung von Frauen soll sich bereits in den Nominierungsverfahren niederschlagen.
  73. Nach einer Evaluation des Wahlalters 16 wird das Wahlalter gegebenenfalls weiter abgesenkt.
  74. Das Parlament muss sich mit den Ergebnissen von Bürgerräten befassen.
  75. Bürgerräte aus zufällig ausgewählten, in Deutschland lebenden Menschen ab 16 Jahren beraten auf Initiative von Regierung, Parlament oder Bürgerbegehren über konkrete Fragen.
  76. Eine freie, gleiche und faire Beratung in Bürgerräten wird unter anderem durch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Begleitung sichergestellt.
  77. Politische Beteiligung wird gefördert.
  78. Die Arbeit der politischen Stiftungen erhält eine eigenständige gesetzliche Grundlage mit verbindlicheren Regeln.
  79. Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig in Planungsprozesse einbezogen.
  80. Neue Behörden und Verwaltungsstrukturen werden aufgebaut.
  81. Bestehende Behörden und Strukturen werden daraufhin überprüft, was nicht mehr gebraucht wird oder verbessert werden muss.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de