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Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 45 neu, 32 geändert, 19 unverändert, 55 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind vor allem Vorhaben zur Stellung der Landwirte am Markt: Das Programm will ein Gebot des Kaufs zu kostendeckenden Preisen entlang der Lebensmittelkette, verbindliche schriftliche Lieferverträge und Vorrangflächen für die Nahrungsmittelproduktion im Planungsrecht. Hinzu kommen zusätzliche Einkommensquellen wie Agri-Photovoltaik und Agrartourismus sowie ein Ende des Exports von Pestiziden, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Die Pestizidreduktion wird nun über die EU-Strategie Farm to Fork gefasst, mit einer Halbierung des Einsatzes bis 2030. Nicht mehr einzeln genannt sind etwa das sofortige Verbot von Glyphosat, eine Gemeinwohlprämie anstelle der Direktzahlungen, das Ende von Käfig- und Anbindehaltung und die Bindung der Tierhaltung an die Fläche. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (45)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Gentechnikfreies Arbeiten soll auch künftig möglich bleiben.
  2. Gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel müssen rückverfolgbar sein.
  3. Verdeckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen und unfaire Handelspraktiken werden abgestellt.
  4. Die Forstbehörden werden gestärkt.
  5. Zur langfristigen Ernährungssicherheit werden krisenfeste landwirtschaftliche Betriebe benötigt.
  6. Landwirtinnen, Junglandwirte und Neueinsteiger werden auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft besser unterstützt.
  7. Die Wettbewerbsposition der Landwirte gegenüber anderen Akteuren der Wertschöpfungskette wird gestärkt.
  8. Ein Gebot des Kaufs zu kostendeckenden Preisen entlang der gesamten Lebensmittelkette wird eingeführt.
  9. Verbindliche schriftliche Verträge werden im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz verankert.
  10. Die Hoheit über von der Agrarindustrie erfasste Betriebsdaten verbleibt bei den landwirtschaftlichen Betrieben.
  11. Eine Lebensmittelverarbeitungsstrategie, die auch die externalisierten wahren Kosten wissenschaftlich betrachtet, wird erarbeitet.
  12. Agri-Photovoltaik wird als zusätzliche Verdienstmöglichkeit für Landwirte ausgebaut.
  13. Agrartourismus wird als zusätzliche Verdienstmöglichkeit für Landwirte vorangetrieben.
  14. Pflanzliche Rohstoffe wie Schilf oder Hanf werden als Baustoffe gestärkt.
  15. Anbau, Verarbeitung und Handel von Industriehanf werden rechtssicher straffrei ermöglicht.
  16. Das Kompetenzzentrum „Proteine der Zukunft“ und das Chancenprogramm Höfe werden weitergeführt.
  17. Effizienzgewinne durch digital gestützte Arbeitsmethoden in der Landwirtschaft werden unterstützt.
  18. Eine EU-weite Standardisierung digitaler Landwirtschaft wird angestrebt.
  19. Pestizide und Düngemittel sollen möglichst sparsam eingesetzt werden.
  20. Die Imkerschaft wird beim Kampf gegen das Honigbienensterben unterstützt.
  21. Bestäuberfreundliche ökologische Pflanzenzüchtung und Permakultur werden unterstützt.
  22. Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft wird gefördert.
  23. Die Förderung schonender Bodenbearbeitung und mechanischer Unkrautregulierung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird fortgeführt.
  24. Naturschonende Erzeugungsformen sollen einen Vorteil gegenüber umweltbelastenden Produktionsweisen erhalten.
  25. Die Biostrategie 2030 wird konsequent umgesetzt und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet.
  26. Innovationskraft und Vermarktung der Biobetriebe werden gefördert.
  27. Im Planungsrecht werden Vorrangflächen für die Nahrungsmittelproduktion eingeführt.
  28. Bei der Biomasse wird auf Kaskaden- und Mehrfachnutzung gesetzt.
  29. Grüngut aus der Landschaftspflege wird verstärkt genutzt.
  30. Entwicklung und Markteinführung alternativer Antriebe und Treibstoffe in der Landwirtschaft werden gefördert.
  31. Die Rahmenbedingungen werden so gestaltet, dass die Wahlfreiheit bei der Ernährung verbessert wird.
  32. Das pflanzenbasierte Lebensmittelangebot wird erweitert.
  33. Auf Grundlage der Ernährungsstrategie der Bundesregierung wird eine bessere Ernährungsumgebung geschaffen.
  34. Die Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ werden begrüßt und aufgegriffen.
  35. In der Landwirtschaft sollen weniger Tiere besser gehalten werden und sich frei bewegen und ihrer natürlichen Lebensweise nachgehen können.
  36. Die Tierzucht wird stärker auf Tiergesundheit ausgerichtet.
  37. Die bereits verbotenen Qualzuchten werden endgültig beendet.
  38. Alle Tierhalter erhalten Zugang zu den notwendigen Kenntnissen.
  39. Die rechtliche und politische Interessenvertretung von Tieren wird verbessert.
  40. Umgehungen über neue Transitländer werden unter Nutzung nationaler Spielräume verhindert.
  41. Schlachtmethoden und ihre Kontrollen werden im Sinne des Tierschutzes verbessert.
  42. Tiere in Not werden besser versorgt.
  43. Tierheime, Auffangstrukturen und Notfallnummern werden finanziell besser unterstützt und entlastet.
  44. Wildtiere werden nicht mehr über gewerbliche Onlineseiten und Wildtierbörsen angeboten.
  45. Der Export von Pestiziden und Pestizidwirkstoffen, die in Deutschland nicht zugelassen oder verboten sind, soll beendet werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (32)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Für gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel sind Risikoprüfungen nach dem Vorsorgeprinzip erforderlich.
  2. Lebensmittel müssen für alle erschwinglich sein.
  3. Die Umweltauswirkungen der Ernährung auf Klima und Biodiversität werden berücksichtigt.
  4. Eine attraktive, günstige und stärker pflanzenbasierte Ernährung wird unterstützt.
  5. Waldbesitzende werden bei einem naturgerechten Waldmanagement unterstützt.
  6. Die Fischerei wird auf dem Weg zur Nachhaltigkeit durch naturverträgliche Fangtechniken, Schongebiete, alternative Einkommen und regionale Wertschöpfung unterstützt.
  7. Die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen die finanzielle Basis für den Schutz der natürlichen Grundlagen werden.
  8. Eine kartellrechtliche Prüfung soll im oligopolen Lebensmittelhandel faire Erzeugerpreise und Wettbewerb sichern.
  9. Landwirte werden beim Übergang auf nasse Bewirtschaftung unterstützt.
  10. Tiere sollen mehr Bewegungsfreiheit erhalten.
  11. Für den tiergerechten Umbau der Ställe werden auch in der nächsten Legislatur ausreichende Mittel bereitgestellt.
  12. Die Wiedereinführung robuster, für Weidehaltung geeigneter Rassen wird gefördert.
  13. Die Haltungskennzeichnung wird bürokratiearm auf weitere Tierarten und die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet.
  14. Landwirtschaftliche Betriebe und regionales Lebensmittelhandwerk werden etwa durch die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten zusammengebracht.
  15. Betriebe und Wertschöpfungskette werden beim Einstieg in neue Märkte wie alternative und pflanzliche Proteine unterstützt.
  16. Eine Nährstoffbilanz wird eingeführt, um den Düngereinsatz gezielter zu steuern und zu senken.
  17. Durch Umsetzung der EU-Farm-to-Fork-Strategie soll der Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 halbiert werden.
  18. Zur Pestizidreduktion wird auf Innovation, Digitalisierung, Weiterbildung und agrarökologische Maßnahmen gesetzt.
  19. Eine unbürokratische Pestizidabgabe wird eingeführt, deren Mittel umweltschonenden Pflanzenschutz fördern.
  20. Agroforstsysteme werden in die Fläche gebracht und Landwirte bei der Kombination von Bäumen und Ackerkultur unterstützt.
  21. Züchtung und Einführung robuster, klimaangepasster Sorten mit geringerem Pestizid- und Mineraldüngerbedarf werden gefördert.
  22. Die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft ist Leitbild der Agrarpolitik.
  23. Agri-Photovoltaik und weitere Ansätze zu höherer Flächeneffizienz werden gestärkt.
  24. Eine verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln wird eingeführt.
  25. Die Gemeinschaftsverpflegung von Kitas über Kantinen bis Pflegeeinrichtungen erhält besondere Aufmerksamkeit.
  26. Kinder werden vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt.
  27. National, europäisch und international wird für eine wirksame Tierschutzgesetzgebung mit hohen Standards eingetreten.
  28. Gegen Vollzugsdefizite im Tierschutz werden bessere Kontrollen eingeführt.
  29. Das Amt der oder des Bundestierschutzbeauftragten wird verbindlich verankert.
  30. Tiertransporte sollen europaweit auf vier Stunden begrenzt werden.
  31. Tiertransporte aus Europa heraus werden verboten.
  32. Illegaler Tierhandel und unkontrollierter Wildtierhandel werden beendet.

GleichUnverändert fortgeführt (19)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (55)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Öffentliche landwirtschaftliche Flächen sollen nach Ökolandbau zertifiziert bewirtschaftet werden.
  2. Fangquoten und Fischereiabkommen sollen angepasst werden, um Überfischung zu beenden.
  3. Schonzeiten für Fische sollen ausgedehnt werden.
  4. Die Grundschleppnetzfischerei soll schnellstmöglich beendet werden.
  5. Stellnetze sollen naturschutzgerecht reguliert werden.
  6. Klima-, Umwelt-, Tier- und Gewässerschutz sollen mit der landwirtschaftlichen Erzeugung versöhnt werden.
  7. Insbesondere kleine landwirtschaftliche Betriebe werden bei der Transformation unterstützt und erhalten pragmatische Lösungen.
  8. Digitale Anwendungen in der Landwirtschaft sollen auch kleineren Betrieben offenstehen und bezahlbar sein.
  9. Die nationalen Spielräume der kommenden EU-Förderperiode werden bestmöglich für den nachhaltigen Umbau der Landwirtschaft genutzt.
  10. Die Direktzahlungen werden schrittweise durch eine Gemeinwohlprämie für gesellschaftliche Leistungen abgelöst.
  11. Innovative Instrumente der Agrarumweltförderung verbinden Klima- und Naturschutz mit agrarökologischen Zielen.
  12. Bis 2028 soll mindestens die Hälfte der Agrargelder ökologisch zweckgebunden sein.
  13. Besonders umwelttoxische Pestizidwirkstoffe werden sofort verboten.
  14. Glyphosat wird sofort verboten.
  15. Ein flächendeckendes Pestizidmonitoring wird eingeführt.
  16. Die Zulassungsverfahren für Pestizide werden durch mehr Transparenz und Unabhängigkeit verbessert.
  17. Gemeinsam mit den Ländern wird ein Forschungs-, Umsetzungs- und Beratungsprogramm für nicht chemisch-synthetischen Pflanzenschutz aufgelegt.
  18. Der Umgang mit alten und neuen gentechnischen Verfahren soll die Forschungsfreiheit wahren und bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt ausschließen.
  19. Die Risiko- und Nachweisforschung zur Gentechnik wird gestärkt.
  20. Landwirte sollen von ihrer Arbeit leben können.
  21. Flächen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH werden nicht mehr privatisiert, sondern vorzugsweise an ortsansässige bäuerliche Betriebe und Existenzgründer zur klima- und naturfreundlichen Bewirtschaftung verpachtet.
  22. Öffentliche Einrichtungen setzen verstärkt regionale und ökologische Produkte einschließlich Umstellungsware ein.
  23. Regionalsiegel und Direktvermarktung der Betriebe werden durch lokale Einkaufs-Apps und Regionalwerbung unterstützt.
  24. Eine klare Definition regionaler Produkte soll vor Betrug schützen.
  25. Öffentliche Gelder und Beratung zu Auflagen und Kennzeichnungsvorschriften sollen vorrangig kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben und Handwerkern zugutekommen.
  26. Forschung und Beratung zu Regionalvermarktung, Erzeugergemeinschaften, solidarischer Landwirtschaft und Ernährungsräten werden unterstützt.
  27. Vollwertiges vegetarisches und veganes Essen soll in Gemeinschaftsverpflegung zum täglichen Angebot gehören.
  28. Verbindliche Reduktionsstrategien gegen zu viel Zucker, Salz, Fett und Zusatzstoffe in Fertiglebensmitteln werden eingeführt.
  29. Für gesündere Lebensmittel werden ökonomische Anreize geschaffen.
  30. Ein Rettet-die-Lebensmittel-Gesetz führt verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelverschwendung ein.
  31. Lebensmittelhandel und -produzenten werden verpflichtet, genusstaugliche Lebensmittel weiterzugeben statt wegzuwerfen.
  32. Verständliche Informationen über Zutaten, Herkunft, Herstellung und ökologischen Fußabdruck von Lebensmitteln sorgen für Transparenz.
  33. Die Tierhaltungskennzeichnung soll auch EU-weit verbindlich werden.
  34. Die Nährwertkennzeichnung Nutri-Score wird weiterentwickelt.
  35. Der Nutri-Score soll EU-weit für alle Fertigprodukte angewendet werden.
  36. Die Transparenz über die Herkunft von Lebensmitteln wird verbessert.
  37. Enthaltene Allergene werden besser gekennzeichnet.
  38. Eine EU-weit rechtsverbindliche Definition von vegetarisch und vegan wird eingeführt.
  39. Die Tierhaltung wird an die Fläche und an Obergrenzen je Stall gebunden.
  40. Ställe, die keine Haltung mindestens nach EU-Ökoverordnung ermöglichen, dürfen nicht mehr gebaut werden.
  41. Amputationen, Eingriffe ohne Betäubung und qualvolle Betäubungsmethoden bei Tieren werden beendet.
  42. Käfig- und Anbindehaltung werden beendet.
  43. Der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung wird deutlich gesenkt.
  44. Die gesetzlichen Regelungen zur Tierhaltung werden verbessert.
  45. Für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren gelten bessere Regeln.
  46. Die EU-Vorgaben für Tierversuche werden in deutsches Recht umgesetzt.
  47. Die Haltung von Tieren aus Wildtiernachzuchten wird an eine Positivliste und einen Sachkundenachweis geknüpft.
  48. Die Tierhaltung wird an den Erfordernissen der Eindämmung von Zoonosen ausgerichtet.
  49. Die Haltung von Tieren in Pelztierfarmen wird beendet.
  50. Der Handel mit Pelzen aus Pelztierfarmen wird beendet.
  51. Lieferketten sollen gentechnikfrei sein.
  52. Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden Mehrgenerationen-Wohnprojekte, Co-Working, Leerstandsaktivierung sowie gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen gefördert.
  53. In der EU werden striktere Regulierungen gegen exzessive Nahrungsmittelspekulation eingeführt.
  54. Für Händler an Rohstoffbörsen gelten strenge Berichtspflichten.
  55. An allen europäischen Rohstoffbörsen gelten strikte Preis- und Positionslimits.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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