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Kultur, Medien, Religion und Erinnerung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 48 neu, 21 geändert, 8 unverändert, 66 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Schwerpunkt auf Erinnerungskultur: Das Programm will allen Schülerinnen und Schülern einmal den Besuch einer NS-Gedenkstätte ermöglichen, das Dokumentationszentrum zum Zweiten Weltkrieg und zur deutschen Besatzungsherrschaft realisieren und das Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft vorantreiben; hinzu kommt ein Lern- und Erinnerungszentrum zur Kolonialvergangenheit. Neu sind außerdem die gezielte Förderung des Lokaljournalismus, eine steuerliche Förderung für Film und Games sowie Vergütungsansprüche von Urhebern, wenn geschützte Daten für KI-Systeme genutzt werden. Der Kulturpass soll nun verstetigt statt neu eingeführt werden. Nicht mehr einzeln genannt sind etwa die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, Quoten für Geschlechtergerechtigkeit in Kulturbetrieben und freier Museumseintritt für Schülerinnen und Schüler. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (48)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Eine lebendige regionale Medienlandschaft wird unterstützt.
  2. Der Lokaljournalismus wird gezielt gefördert.
  3. Der Journalismusberuf wird attraktiver und sicherer gemacht.
  4. Das Religionsverfassungsrecht wird so weiterentwickelt, dass es der religiös-weltanschaulichen Pluralität gerecht wird.
  5. Erinnerungsorte an die Shoah sowie an demokratische Aufbrüche und bürgerschaftlichen Mut werden gepflegt.
  6. Die Dokumente der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen sollen Öffentlichkeit und Forschung langfristig zur Verfügung stehen.
  7. Allen Schülerinnen und Schülern wird einmal in ihrer Schulzeit der Besuch einer NS-Gedenkstätte ermöglicht und finanziell unterstützt.
  8. Die Beschäftigung mit Antisemitismus wird intensiviert.
  9. Die Beschäftigung mit Antiziganismus und dem daraus resultierenden historischen Unrecht wird intensiviert.
  10. Neue Formen des Erinnerns werden entwickelt und unterstützt.
  11. Erfolgreiche Programme zur Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte wie „Jugend erinnert“ werden verstetigt.
  12. Das geplante Dokumentationszentrum „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft“ wird realisiert.
  13. Das Projekt „Deutsch-Polnisches Haus“ wird realisiert.
  14. Die Realisierung des Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft wird vorangetrieben.
  15. Die Realisierung des Archivzentrums SED-Diktatur wird vorangetrieben.
  16. Die Rehabilitation und Anspruchsberechtigung der Opfer des DDR-Doping-Systems werden unterstützt.
  17. Die Einrichtung des „Forum Opposition und Widerstand 1945–1990“ wird unterstützt.
  18. Ein Lern- und Erinnerungszentrum zur Kolonialvergangenheit wird geschaffen und lokale Initiativen werden einbezogen.
  19. Die mit der Rückgabe kolonialer Kulturgüter und menschlicher Überreste verbundenen Kosten werden übernommen.
  20. Gegen den Handel mit menschlichen Überresten, vor allem aus kolonialen Kontexten, wird vorgegangen.
  21. Geprüft wird, wie mit Unrechtsurteilen der deutschen Kolonialjustiz umgegangen werden kann.
  22. Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland wird geschützt.
  23. Die Deutsche Islam Konferenz wird weiterentwickelt.
  24. Der 2. August wird breiter als Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma anerkannt.
  25. Die Einrichtungen der nationalen Minderheiten werden langfristig finanziell abgesichert.
  26. Die institutionelle Verankerung der nationalen Minderheiten auf Bundesebene wird gestärkt.
  27. Es wird ein vielfältiges Kulturangebot geschaffen, das allen Menschen Zugang bietet.
  28. Die Unabhängigkeit und Freiheit der Kultur und der Künstler in allen Ausdrucksformen wird gegen antidemokratische Bewegungen verteidigt.
  29. Die kulturelle Infrastruktur wird ausgebaut, damit Kultur unabhängig vom Wohnort zugänglich ist.
  30. Die Kulturpolitik wird auf Bundesebene institutionell gestärkt und besser vernetzt.
  31. Die Förderung von Schallschutzmaßnahmen für Kulturorte wird ausgebaut.
  32. Ein Ausbau des Kulturpasses wird geprüft.
  33. Die Bundeskulturfonds werden zur Unterstützung der freien Szene ausgebaut.
  34. Die Kultur-Investitionsprogramme des Bundes berücksichtigen Einrichtungen der freien Szene und der Popkultur stärker.
  35. Die Reform der Filmförderung wird mit einer Investitionsverpflichtung abgeschlossen.
  36. Die Reform der Filmförderung wird mit einer Steueranreizförderung abgeschlossen.
  37. Eine steuerliche Games-Förderung ergänzt die bestehende gezielte Förderung.
  38. Für kleine Verlage wird eine Verlagsförderung eingeführt.
  39. Das Kulturgut Buch wird geschützt.
  40. Der Festivalförderfonds wird um Konzeptförderung sowie Beratung und Wissensvermittlung erweitert.
  41. Die Vielfalt kleiner und mittlerer Kulturunternehmen wird national und europäisch durch passende Rahmenbedingungen gestärkt.
  42. Der Marktkonzentration in der Popkultur wird durch Dialog und Regulierung begegnet, um fairere Bedingungen auf dem Ticketmarkt und bei Streamingeinnahmen zu erreichen.
  43. Die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf den Kulturbereich werden geprüft, besonders mit Blick auf Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Urheberrecht.
  44. Urheber können bei der Nutzung geschützter Daten für KI-Systeme ihre Rechte und Vergütungsansprüche durchsetzen, etwa über Lizenz- oder Abgabenmodelle.
  45. Der Opfer von Terroranschlägen wird angemessen gedacht.
  46. Gegen Desinformation braucht es wachsame Institutionen und verlässliche Informationen, etwa durch unabhängige Medien.
  47. Der Versöhnungs- und Aufarbeitungsprozess mit ehemaligen deutschen Kolonien wie Namibia wird unter Einbeziehung der Nachfahren der Opfer fortgeführt.
  48. Im völkerrechtlichen Rahmen sollen ideelle und materielle Wiedergutmachung für die Vergangenheit geleistet werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (21)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Eine mit den Ländern abgestimmte Journalismusförderung unterstützt die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten und stärkt die Medienvielfalt.
  2. Gemeinnütziger Journalismus wird in die Abgabenordnung aufgenommen.
  3. Die KZ-Gedenkstätten werden mit ausreichenden Mitteln für Bestandserhalt, Forschung, mehrsprachige pädagogische Begleitung und Gedenkveranstaltungen ausgestattet.
  4. Die Auseinandersetzung mit dem in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR verübten Unrecht wird fortgeführt.
  5. Für Opfer der SED-Diktatur werden die Anerkennungsbedingungen insbesondere bei gesundheitlichen Folgeschäden verbessert.
  6. Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit, insbesondere des Völkermords an den Herero und Nama, wird im Dialog mit den betroffenen Ländern weitergeführt.
  7. Bei Provenienzforschung und Rückführung menschlicher Überreste und Kulturgüter aus kolonialem Kontext wird die angemessene Beteiligung der Herkunftsgesellschaften gewährleistet.
  8. Die Finanzierung zur Umsetzung des NSU-Dokumentationszentrums und des Archivs rechte Gewalt samt Begleitforschung wird gesichert.
  9. Kultur, Sprache und Sichtbarkeit der nationalen Minderheiten und Volksgruppen werden gefördert.
  10. Die Rahmenbedingungen für Kulturorte, besonders Clubs und Livemusikstätten, werden durch Änderungen bei Lärmschutz, Baurecht und Gewerbemietrecht verbessert.
  11. Die großen Bundeskulturinstitutionen werden weiter geöffnet.
  12. Der Kulturpass wird verstetigt.
  13. Über die Green Culture Anlaufstelle wird die Kulturlandschaft gemeinsam mit den Ländern mit Beratung und Förderung auf dem Weg zum nachhaltigen Betrieb unterstützt.
  14. Durch Förderrichtlinien in der Kulturförderung wird die gesellschaftliche Diversität angemessen repräsentiert.
  15. Der jüdische Kulturfonds zur Unterstützung jüdischer und israelischer Künstler wird verstetigt.
  16. Digitale Plattformen, die von Inhalten Kreativer profitieren, beteiligen sich an der Künstlersozialversicherung.
  17. Analoge und digitale Bibliotheksangebote werden mit erweiterten Öffnungszeiten gestärkt.
  18. Bibliotheken können Bücher unter Wahrung der Urheberinteressen auch per E-Lending verleihen.
  19. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert eine pluralistische, staatsferne und unabhängige Berichterstattung und dient als Orientierung gegen Desinformation.
  20. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll seine Funktion auch im Digitalen ausfüllen und weiterentwickeln können.
  21. Die nötigen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mit auskömmlicher Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen unter Bezug auf die Vorschläge der KEF abgesichert.

GleichUnverändert fortgeführt (8)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (66)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Kunst- und Kulturbranche wird durch eine abgestimmte Kulturförderpolitik gestärkt.
  2. Für die Kunst- und Kulturbranche wird eine zweite Gründungschance geschaffen.
  3. Große Teile des kulturellen Lebens sollen durch gezielten Schutz und verbesserte Förderung vor dem Wegbrechen bewahrt werden.
  4. Jüdisches Leben in Deutschland wird konsequent gefördert und sichtbar gemacht.
  5. Politische und kulturelle Bildungsangebote über jüdisches Leben werden für alle zugänglich gemacht.
  6. Der Staat darf keine Religion diskriminieren oder ungerechtfertigt bevorzugen.
  7. Die nicht hierarchische Struktur des Islams darf Musliminnen und Muslimen gesetzlich nicht zum Nachteil gereichen.
  8. Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die von keinem Staat, keiner Partei und keiner politischen Bewegung abhängig sind, werden unterstützt.
  9. Bedrohte Kritikerinnen und Kritiker fundamentalistisch-politischer Kräfte erhalten Solidarität.
  10. Es soll ein Museum der Geschichte und Kulturen der Sinti und Roma in Deutschland entstehen.
  11. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften wird gewahrt.
  12. Kooperation und Dialog mit allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die das Grundgesetz achten, werden gesucht.
  13. Am säkularen Staat und seinem Neutralitätsprinzip wird festgehalten.
  14. Konfessionsfreie haben Anspruch auf umfassende Berücksichtigung ihrer Belange und gleichberechtigte Teilhabe.
  15. Die Beziehung zwischen Staat und christlichen Kirchen wird erhalten und wo nötig der gesellschaftlichen Realität angepasst.
  16. Gläubige, die sich für eine Modernisierung der Kirchen und lückenlose Aufklärung sexualisierter Gewalt einsetzen, werden unterstützt.
  17. Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen wird umgesetzt.
  18. Es soll eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung zur Erforschung der religiösen und weltanschaulichen Landschaft geschaffen werden.
  19. Die bisherigen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden überprüft.
  20. Rundfunkräte sollen die gesellschaftliche Vielfalt besser abbilden, durchsetzungsstärker sowie sender- und staatsferner werden.
  21. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender werden bei angemessener Vergütung der Urheber dauerhaft zugänglich.
  22. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender werden europäisch verzahnt.
  23. Quellenschutz und Auskunftsansprüche für Journalisten werden verbessert.
  24. Die Künstlersozialkasse wird für Journalistinnen und Journalisten geöffnet.
  25. Kultur und kulturelle Bildung sollen selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge werden.
  26. Das Zuwendungsrecht wird reformiert.
  27. Bund, Länder und Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten zur gemeinsamen Finanzierung von Kultureinrichtungen und -projekten.
  28. Ein Fonds schützt Kultureinrichtungen wie Clubs vor Verdrängung und Abriss.
  29. Die öffentliche Kulturförderung wird partizipativ, inklusiv, geschlechtergerecht und nach transparenten Kriterien ausgestaltet.
  30. Alle Kulturformen und -sparten, freie Szene und institutionell geförderte Einrichtungen werden bei Finanzierung und Rahmenbedingungen gleich behandelt.
  31. Gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und faire Bezahlung sollen prekäre Arbeitsverhältnisse an Kulturinstitutionen überwinden.
  32. Kultur- und Medienschaffende sollen angemessen an den Gewinnen der Vertriebsplattformen beteiligt werden.
  33. Nutzer werden bei Ausleihe und Weiterveräußerung digitaler Inhalte nicht schlechter gestellt als bei analogen Gütern.
  34. Die Gesellschaft soll in ihrer ganzen Vielfalt im Kulturschaffen sichtbar sein.
  35. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlosen Eintritt in staatliche Museen.
  36. Kulturangebote, die die Situation und Bedürfnisse ihrer Stadt oder Gemeinde einbeziehen, werden kontinuierlich und flächendeckend gefördert.
  37. Bei Intendanzen, staatlich geförderten Kulturbetrieben, Stipendien, Werkaufträgen und staatlichen Jurys wird eine Quotenregelung für Geschlechtergerechtigkeit eingeführt.
  38. Flache Hierarchien und partizipative Strukturen in Kulturbetrieben werden gefördert.
  39. Nachhaltigkeit, Diversität und inklusive Teilhabe werden fester Bestandteil der Ausbildung zu Kulturberufen.
  40. Kulturelle Vielfalt und Transkulturalität werden gefördert.
  41. Ein Fonds für Ästhetik und Nachhaltigkeit wird als ressortübergreifendes, transdisziplinäres Förderinstrument geschaffen.
  42. Der Film und Kinos als öffentliche Kulturorte werden gestärkt.
  43. Verbindliche Quoten sichern Frauen im Film gleiche Chancen.
  44. Soziale Mindeststandards und faire Verwertungswege verbessern die ökonomische Lage der Filmschaffenden.
  45. Ökologische Filmproduktion wird mit finanziellen Anreizen belohnt.
  46. Kinos und Festivals werden durch verlässliche Förderinstrumente unterstützt.
  47. Der Nationalsozialismus wird weiter konsequent aufgearbeitet.
  48. Bisher wenig beachtete NS-Opfergruppen wie sogenannte Asoziale, Berufsverbrecher und Euthanasie-Opfer werden gewürdigt.
  49. Bisher wenig beachtete NS-Opfergruppen erhalten eine angemessene Entschädigung.
  50. Die Lebensgeschichten dieser NS-Opfergruppen und die Tatorte der Morde werden erforscht und gekennzeichnet.
  51. Forschungsarbeiten zur NS-Aufarbeitung werden finanziell gefördert.
  52. NS-Raubkunst wird weiter aufgearbeitet und zurückgegeben.
  53. Weitere Verpflichtungen gegenüber Ländern, die unter deutscher Besatzung gelitten haben, werden erfüllt.
  54. Erinnerungsorte an die friedliche Revolution, die Wiedervereinigung und die Transformation in Ostdeutschland werden in Bundesträgerschaft gefördert.
  55. Regionale Aufarbeitungsinitiativen werden stärker unterstützt.
  56. Für die Rückgabe von Raubkunst aus der NS- und der DDR-Zeit werden rechtliche Regelungen geschaffen.
  57. Für die Restitution von Kulturerbe aus kolonialen Kontexten werden verbindliche Regelungen geschaffen.
  58. Das Gedenkstättenkonzept wird entsprechend weiterentwickelt.
  59. In allen öffentlichen Institutionen wird eine aktive Erinnerungskultur angestrebt.
  60. Eine europäische digitale Medienplattform in öffentlicher Trägerschaft wird geschaffen.
  61. Vergangenes koloniales Unrecht wie der Völkermord an den Ovaherero und Nama wird benannt.
  62. Für die Verbrechen der Kolonialzeit, etwa im Maji-Maji-Aufstand, wird um Vergebung gebeten und mit Worten und Taten Verantwortung übernommen.
  63. Gemeinsam mit den europäischen Partnern wird eine umfangreiche Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen sichergestellt.
  64. Die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus wird durch internationale Kultur- und Jugendbegegnungen und zivilgesellschaftlichen Austausch gestärkt.
  65. Die koloniale Vergangenheit Deutschlands wird etwa in gemeinsamen Geschichtsbuchkommissionen mit ehemals kolonialisierten Staaten aufgearbeitet.
  66. Die Programme für verfolgte Künstlerinnen, Künstler und Wissenschaftler werden verstärkt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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