Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 119 neu, 53 geändert, 12 unverändert, 92 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist ein Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität: Das Programm will ein Gemeinsames Zentrum Organisierte Kriminalität auf gesetzlicher Grundlage einrichten, BKA, Bundespolizei und Zoll stärken und die Europäische Staatsanwaltschaft dafür zuständig machen. Hinzu kommen Bevölkerungsschutz und Zivilverteidigung, etwa Materialreserven gegen CBRN-Gefahren, sowie die Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht und die Ablehnung der Chatkontrolle. Die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten soll nur noch geprüft werden. Nicht mehr einzeln genannt sind viele Vorhaben zu Geldwäsche und Unternehmenssanktionen, die Ablehnung von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ sowie ein Neustart des Verfassungsschutzes. Das Gewicht verschiebt sich hin zu Ausstattung und Befugnissen der Sicherheitsbehörden. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (119)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Ein gut ausgestatteter Katastrophenschutz wird gefordert.
- Der Katastrophenschutz soll vorausschauender handeln und Extremwetterprognosen stärker ins Krisenmanagement integrieren.
- Für Verbotszonen für alle Kategorien von Feuerwerk wird Rechtssicherheit geschaffen.
- Die neue EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie wird in Deutschland konsequent umgesetzt.
- Meldestellen werden verbessert und Missbrauchsdarstellungen gezielt gelöscht.
- Die Bekämpfung der Drogenkriminalität konzentriert sich auf den organisierten Handel und die Strukturen der Organisierten Kriminalität.
- Kriminalpolizei und Zoll werden zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität gestärkt.
- Zivilgesellschaftlich und kommunalpolitisch engagierte Menschen werden von Staat und Gesellschaft besser vor Angriffen und Anfeindungen geschützt.
- Üble Nachrede, Verleumdung und Bedrohung werden im kommunalpolitischen Alltag und im Internet stärker geahndet.
- Eine Reform der Impressumspflicht zur Offenlegung der Wohnanschrift wird geprüft, um vor Nachstellungen und Stalking zu schützen.
- Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden vor Angriffen geschützt.
- Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung der Justiz wird weiter erforscht und entwickelt.
- Gemeinsam mit den Ländern werden mehr spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften geschaffen.
- Das Umweltstrafrecht wird gestärkt.
- Gegen Umweltkriminalität wird ein Nationaler Aktionsplan aufgelegt.
- Nebeneinkünfte von Richtern aller obersten Bundesgerichte werden veröffentlicht.
- Weisungen an die Justiz müssen frei von politischer Einflussnahme sein.
- Mit rechtsstaatlichen Regelungen wird die Justiz vor Verfassungsfeinden geschützt.
- Das Strafrecht wird mit dem Ziel modernisiert, die Justiz zu entlasten.
- Vor einer Ersatzfreiheitsstrafe werden Ursache der Nichtzahlung und Alternativen stärker geprüft.
- Jeder Mensch, der in Haft genommen wird, erhält anwaltlichen Beistand.
- Die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts auf staatlich anerkannte Sozialarbeiter wird geprüft.
- Das Recht in Europa wird auf Basis hoher verfassungsrechtlicher Grundsätze harmonisiert.
- Freiheits- und Bürgerrechte werden auch im Digitalen durchgesetzt.
- Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen bei unkontrollierter Desinformation und bei Straftatbeständen wie Beleidigung oder Volksverhetzung.
- Die Medienanstalten der Länder erhalten mehr Ressourcen, um bei Löschung und Verfolgung von Hasskriminalität im Internet zusammenzuarbeiten.
- Die Strafverfolgung erhält zielgerichtet die notwendigen Datenzugriffsrechte.
- Im digitalen Raum werden bürgerrechtsschonende Instrumente wie das Quick-Freeze-Verfahren ausgebaut.
- Die Chatkontrolle wird abgelehnt.
- Die Ergebnisse der Überwachungsgesamtrechnung werden bei der Evaluierung bestehender und der Einführung neuer Befugnisse berücksichtigt.
- KI-gestützte Analyseinstrumente der Polizei werden unter Einhaltung des Datenschutzes stärker für die Strafverfolgung nutzbar gemacht.
- Rechtmäßig erhobene polizeiliche Daten werden unter Wahrung der Zweckbindung automatisiert schneller verknüpft.
- Es muss jederzeit klar sein, wozu welche Daten verwendet werden.
- Polizeiliche Datenanalyse wird durch transparente Verfahren und regelmäßige Datenschutz-Audits begleitet.
- Die Datenhoheit bei polizeilicher Datenanalyse liegt bei der Behörde.
- Jüdinnen und Juden müssen in Sicherheit leben können.
- Antisemitische Gewalt wird mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft.
- Gesetzeslücken bei der Bekämpfung antisemitischer Gewalt werden geschlossen.
- Islamfeindliche Vorfälle werden konsequent verfolgt und sorgfältig dokumentiert.
- Antiziganistische Vorfälle werden bundesweit erfasst und verfolgt.
- Justiz und Polizei werden zu Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren umfassend geschult.
- Annäherungsverbote bei häuslicher Gewalt werden effektiv kontrolliert und durchgesetzt, auch mit der elektronischen Fußfessel.
- Das Sexualstrafrecht wird mit der Zustimmungslösung reformiert.
- Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und ähnlichen Substanzen bei sexuellen Übergriffen wird als strafverschärfender Umstand ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
- Die Verbreitung KI-generierter oder echter Nacktbilder gegen den Willen der Betroffenen wird grundsätzlich strafbar.
- Besitz und Verbreitung von Bildmaterial, das die Vergewaltigung einer erwachsenen Person zeigt, werden rechtssicher unter Strafe gestellt.
- Prostitutionsstätten werden strenger kontrolliert.
- Die Standards für die Betriebserlaubnis von Prostitutionsstätten werden erhöht.
- Unterstützungsangebote und Ansprechstellen für queere Menschen in Behörden und Justiz werden ausgebaut.
- Die Empfehlungen des Arbeitskreises zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt werden umgesetzt und evaluiert.
- Demokratie und Rechtsstaat werden gegen hybride Angriffe verteidigt, einschließlich des individuellen Rechts auf Asyl.
- Für Seenotrettung und humanitäre Hilfe wird durch einen eindeutigen Tatbestandsausschluss auf allen politischen Ebenen Rechtssicherheit geschaffen.
- Gute Präventionsarbeit und soziale Infrastruktur gelten als Beitrag zur Sicherheit, da Kriminalitätsbekämpfung am besten vor der Tat wirkt.
- Die gesetzlichen Grundlagen der Bundespolizeien wie das Bundespolizeigesetz werden modernisiert und auf neue Bedrohungen ausgerichtet.
- Eine evidenzbasierte Innenpolitik wird mit Bürgerrechten in Einklang gebracht und adressiert die Ursachen von Kriminalität.
- Durch Investitionen soll die Polizei in modernen Liegenschaften und mit guter, auch digitaler Ausrüstung arbeiten können.
- Zur Kriminalitätsvorbeugung werden Kriminalitätsentwicklungen beobachtet und wissenschaftliche Expertise stärker einbezogen.
- Die polizeilichen Datenbanken im polizeilichen Informationsverbund werden verbessert.
- Wer den Sicherheitsbehörden als Verfassungsfeind bekannt ist, darf keine Waffen besitzen.
- Schreckschusswaffen dürfen nur noch mit kleinem Waffenschein erworben werden.
- Zur Durchsetzung des Waffenrechts wird die Zusammenarbeit von Sicherheits- und Aufsichtsbehörden gestärkt.
- In der polizeilichen Aus- und Fortbildung wird für Diversität sensibilisiert.
- In der polizeilichen Aus- und Fortbildung wird eine gute Fehlerkultur entwickelt.
- Der polizeiliche Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen wird stärker in den Fokus genommen.
- Die psychosoziale Notfallversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen wird verbessert.
- Die gemeinsamen Zentren der Polizei in den Grenzregionen werden ausgebaut.
- Der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität ist ein Schwerpunkt.
- Die zuständigen kriminalpolizeilichen Bereiche von BKA, Bundespolizei und Zoll werden zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gestärkt.
- Zur Verbesserung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wird ein Gemeinsames Zentrum Organisierte Kriminalität auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet.
- Die Sicherheitsbehörden werden so aufgestellt, dass sie einen stärkeren Fokus auf Strukturermittlungsverfahren legen können.
- Die wissenschaftliche Forschung zur Organisierten Kriminalität wird gestärkt.
- Internationale Kooperationen gegen Organisierte Kriminalität, etwa gemeinsame Ermittlungen und Kontaktbeamte im Ausland, werden gestärkt.
- Die Kompetenzen der Europäischen Staatsanwaltschaft werden auf die grenzüberschreitende Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ausgeweitet.
- Organisierte Kriminalität soll härter bestraft werden.
- Der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung wird zu einem scharfen und zielgenauen Instrument weiterentwickelt.
- Eine unabhängige zivilgesellschaftliche Beobachtungsstelle für Organisierte Kriminalität wird aufgebaut.
- Das Bundesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität soll jährlich über seine Ermittlungserfolge berichten.
- Die Vermögensabschöpfung wird stärker nutzbar gemacht.
- Das EU-Geldwäschepaket wird zügig und ambitioniert unter Berücksichtigung der Forderungen des Europäischen Parlaments umgesetzt.
- Die internationale Zusammenarbeit der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden wird gestärkt.
- Die Behörden werden so ausgestattet, dass frühzeitige Ermittlungen möglich sind und die Verjährung von Steuerstraftaten verhindert wird.
- Menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Ideologien wird aufmerksam und energisch entgegengetreten, und die Instrumente werden an ihre sich wandelnden Erscheinungsformen angepasst.
- Passgenaue Medienbildung für unterschiedliche Zielgruppen soll der Radikalisierung in allen Teilen der Gesellschaft entgegenwirken.
- Frühzeitige Prävention soll Radikalisierung verhindern.
- Angebote für Opfer rechter und rassistischer Gewalt werden gefordert.
- Extremistische Netzwerke sollen von den Sicherheitsbehörden frühzeitig erkannt und intensiv beobachtet werden.
- Vereinsverbote gegen extremistische Vereinigungen sollen konsequent ausgesprochen werden.
- Der Staat muss sicherstellen, dass Verfassungsfeinde keine öffentlichen Ämter bekleiden und weder in Verwaltung, Sicherheitsbehörden noch Bundeswehr tätig sind.
- Verfassungsfeinde dürfen nicht an Waffen gelangen und müssen konsequent entwaffnet werden.
- Eine Vorurteilsmotivation bei Straftaten soll konsequent berücksichtigt und rechtlicher Anpassungsbedarf geprüft werden.
- Den neuen Gefahren wird mit Investitionen in die Innere Sicherheit begegnet.
- BKA und Verfassungsschutz werden im Kampf gegen Terrorismus mit ausreichend Personal, Technik und verfassungskonformen Befugnissen ausgestattet.
- Behörden sollen Finanzströme extremistischer Gruppierungen aufdecken und trockenlegen können.
- Informationen müssen die zuständigen Behörden frühzeitig erreichen.
- Es wird geprüft, ob die Sicherheitsbehörden alle notwendigen Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung haben.
- Statt Aktionismus wird eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik verfolgt.
- Wissenschaftliche Untersuchungen zu Entwicklungen von Phänomenbereichen werden stärker in die Sicherheitspolitik einbezogen.
- Die staatliche Unterstützung für Opfer von Terrorismus und deren Angehörige wird gestärkt und finanziell abgesichert.
- Die Aufarbeitung von Terroranschlägen wird fortgeführt.
- Menschen mit Behinderungen werden aktiv in den Bevölkerungsschutz einbezogen.
- Vulnerable Gruppen werden bei Planungen des Bevölkerungsschutzes stärker berücksichtigt.
- Es wird weiter in den Bevölkerungsschutz investiert.
- Für den Bevölkerungsschutz werden eine ausreichende Materialreserve und Fähigkeiten gegen CBRN-Gefahren aufgebaut.
- Die Warninfrastruktur wird ausgebaut.
- Die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz wird ausgeweitet.
- Länderübergreifende Katastrophenschutzübungen anhand von Risikoszenarien werden ausgebaut und die Hilfsorganisationen stärker einbezogen.
- Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung wird durch Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutztags und Angebote zur Krisenvorsorge gestärkt.
- Die Ertüchtigung vorhandener Schutzbauten wird geprüft.
- Die Zeitenwende muss sich auch im Bevölkerungsschutz widerspiegeln.
- Zum Schutz der Kritischen Infrastruktur werden innere und äußere Sicherheit stärker zusammengedacht.
- Die Nachrichtendienste müssen angemessen ausgestattet werden und eine solide Gesetzesgrundlage erhalten.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Spionageabwehr und der Bundesnachrichtendienst in der Auslandsaufklärung werden so aufgestellt, dass sie die Demokratie besser vor Angriffen schützen.
- Zur Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit wird eine Europäische Nachrichtendienstagentur gegründet.
- Die Kritische Infrastruktur soll weiter gestärkt und die Wirtschaft resilienter werden.
- Infrastrukturen sollen sicher sein, unter inländischer Kontrolle bleiben, und Schlüsseltechnologien sollen geschützt werden.
- Beratungsangebote zu Schutzmöglichkeiten für Betreiber Kritischer Infrastruktur werden gestärkt.
- Die systematische Verbreitung von Desinformation im Auftrag eines fremden Staates wird strafbar.
- Bei anonymisierten Accounts soll Strafverfolgung mit der Login-Falle und gerichtlich angeordneten Accountsperren ermöglicht werden.
- Eine gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich getragene Zivilverteidigung und Resilienz soll aufgebaut werden.
GeändertFortgeführt, aber geändert (53)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Tierquälerei wird entschiedener bestraft.
- Intransparente Datensammlungen über Fußballfans werden reformiert.
- Die Justiz wird entschieden digitalisiert.
- Es werden niedrigschwellige Zugänge zur Justiz unabhängig vom Einkommen geschaffen.
- Mit einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat wird gemeinsam mit den Ländern die Modernisierung der Justiz fortgesetzt.
- Für Zivilprozesse wird ein bundesweites, medienbruchfreies Onlineverfahren eingeführt.
- Die Belange von Kindern als Geschädigte oder Zeugen vor Gericht werden besser berücksichtigt.
- Das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten wird transparent ausgestaltet.
- Menschen sollen nicht ins Gefängnis kommen, weil sie geringe Geldstrafen nicht zahlen können.
- Es wird geprüft, welche geringfügigen Delikte außerhalb des Strafrechts geregelt werden können.
- Die Europäische Staatsanwaltschaft und Eurojust werden gestärkt.
- Es wird ein digitales Gewaltschutzgesetz geschaffen.
- Straftaten im Netz werden von Polizei und Staatsanwaltschaft beharrlich und rechtsstaatlich verfolgt.
- Sicherheitsbefugnisse werden von Experten evidenzbasiert und ausgewogen bewertet.
- Maßnahmen zum Schutz jüdischer Gemeinden und israelischer Communities werden auskömmlich finanziert.
- Partnerschaftsgewalt wird in Sorge- und Umgangsverfahren nach einer Trennung verpflichtend berücksichtigt.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution wird gestärkt.
- Die Befugnisse des Zolls zur Kontrolle von Arbeitsbedingungen in der Prostitution werden erweitert.
- Die Erfassung queerfeindlicher Straftaten wird verbessert.
- Die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands wird entsprechend finanziell ausgestattet.
- Bundespolizei und Bundeskriminalamt erhalten das Personal, die Technik, das Know-how und die verfassungskonformen Befugnisse, die sie für eine effektive Aufgabenerfüllung benötigen.
- Polizeiliche Ermittlungen im digitalen Raum werden gestärkt.
- Rechtsgrundlagen der Polizei müssen stets zielgerichtet und anlassbezogen wirken.
- Der Periodische Sicherheitsbericht wird gesetzlich verankert.
- Die Polizeistatistik wird reformiert, um Hasskriminalität besser zu erfassen.
- Das Waffenrecht wird verschärft, um die Verfügbarkeit tödlicher Schusswaffen und anderer gefährlicher Waffen wie SRS-Waffen weiter einzuschränken.
- Gegen illegalen Waffenhandel wird entschieden vorgegangen.
- Das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes als Anlaufstelle für Polizeikräfte und Bürger wird gestärkt und weiterentwickelt.
- Ein Ticketsystem, das die Gründe für polizeiliche Kontrollen darlegt, soll polizeiliches Handeln transparenter machen.
- Polizeiliche Kontrollbefugnisse werden so ausgestaltet, dass sie rechtssicher angewandt werden können.
- Europol wird zu einem Europäischen Kriminalamt mit eigenen operativen Möglichkeiten weiterentwickelt.
- Das Bundesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität wird zu einer Finanzpolizei ausgebaut, um mit klaren Regeln gegen Geldwäsche vorzugehen.
- Die Einziehung von Vermögen aus kriminellen Machenschaften wird erleichtert.
- Eine bundesweite Servicestelle bündelt die Expertise zum Missbrauch von Kryptowährungen und macht sie für die Länder nutzbar.
- Kriminellen soll erschwert werden, Geld mithilfe komplizierter Unternehmensstrukturen zu verstecken.
- Das Transparenzregister für Unternehmen wird weiterentwickelt.
- Die Finanzaufsicht wird gestärkt und zuverlässige Prüfungen werden gewährleistet.
- Kapazitäten und Kompetenzen des Bundes zur Verfolgung schwerer Finanz- und Steuerkriminalität werden deutlich gesteigert.
- Die Heraufstufung bestimmter Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung zum Verbrechen wird geprüft.
- Die wehrhafte Demokratie muss den aktuellen Bedrohungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung konsequent entgegentreten.
- Aussteigerangebote aus extremistischen Szenen und Deradikalisierungsprogramme im Justizvollzug werden gefordert.
- Die Arbeit der Opfer- und Ausstiegsangebote wird finanziell gestärkt und mit einem Demokratiefördergesetz dauerhaft gesetzlich abgesichert.
- Für den Ausschluss von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst werden rechtssichere Prüfverfahren geschaffen.
- Top-Gefährder müssen länderübergreifend lückenlos überwacht und wo möglich strafrechtlich verfolgt werden.
- Alle zuständigen Behörden von Bund und Ländern sollen in den Gemeinsamen Zentren zur Terrorismusbekämpfung mit klaren Verantwortlichkeiten und solider gesetzlicher Basis zusammenarbeiten.
- Die Ergebnisse der Überwachungsgesamtrechnung werden analysiert und umgesetzt.
- Das Ehrenamt bei Freiwilliger Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Hilfsorganisationen wird etwa durch Freistellungsregelungen, Gleichstellung bei Einsätzen und Ausbildung und Erleichterungen gefördert.
- Für den Bevölkerungsschutz werden verlässliche digitale Systeme und eine moderne Cyberhilfe geschaffen.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll stärker wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und öffentliche Quellen in seine Analyse einbeziehen.
- Die unabhängige wissenschaftliche Forschung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen wird gestärkt und gefördert.
- Nachrichtendienste sollen rechtsstaatlich handeln und effektiv parlamentarisch kontrolliert werden.
- Die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum gegen Organisierte Kriminalität und Hasskriminalität werden gestärkt.
- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien sollen auch in Deutschland nach dem Weltrechtsprinzip verfolgt und Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
GleichUnverändert fortgeführt (12)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Strafverfolgung von Kindesmissbrauch durch die Polizei wird im Netz und offline gestärkt.
- Die Justiz erhält genügend Richter und Staatsanwälte sowie gut ausgestattete Gerichte.
- Mit einer Gruppenklage können mehrere Kläger gleichartige Ansprüche gemeinsam durchsetzen.
- Die Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt.
- Die biometrische Erfassung im öffentlichen Raum wird abgelehnt.
- Antisemitische Vorfälle werden verfolgt und dokumentiert.
- Hasskriminalität gegen LSBTIQ* wird entschlossen bekämpft.
- Für die Bundespolizei wird eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht eingeführt.
- Die Polizei wird stärker für wissenschaftliche Forschung geöffnet.
- Mit Maßnahmen sollen Betrugsfälle wie Cum-Ex und Cum-Cum sowie organisierte Steuerkarusselle verhindert werden.
- Europaweit soll einheitlich festgelegt werden, wer als Gefährder gilt.
- Der Bund soll sich im Bevölkerungsschutz stärker engagieren und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mehr Kompetenzen erhalten.
EntfallenNicht mehr im Programm (92)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wird eine bundesweite Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden erarbeitet.
- Das Containern von Lebensmitteln wird entkriminalisiert.
- Gegen Geldwäsche wird mit einer umfassenden Strategie vorgegangen.
- Die Schwelle der Identifizierungspflicht wirtschaftlich Berechtigter wird auf 10 Prozent gesenkt.
- Die Finanzaufsicht spielt in der Geldwäschebekämpfung eine aktive Rolle.
- Für die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor werden bundesweite Mindeststandards für Aufsicht, Prüfungen, Ressourcen und Personal durchgesetzt.
- Die Zuständigkeit für die Geldwäschebekämpfung geht vollständig auf den Bund über.
- Das Einfrieren verdächtiger Finanztransaktionen wird erleichtert.
- Die Dauer von Transaktionsverboten wird verlängert.
- Eine hohe Obergrenze für Bargeldzahlungen wird geprüft.
- Bei digitalen Zahlungen und Kryptowährungen werden ab einer Schwelle die wirtschaftlich Berechtigten ermittelt.
- Für digitales Bezahlen werden klare Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung geschaffen.
- Die Kooperationspflichten von Kryptotauschbörsen werden erweitert.
- Qualitätssicherung und Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren werden gestärkt.
- Gerichte werden durch außergerichtliche Streitbeilegung entlastet.
- Die Justiz wird serviceorientierter gestaltet.
- Polizei und Staatsanwaltschaft erhalten einheitliche Programme und ausreichende Bandbreiten für digitale Zusammenarbeit.
- Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Justiz wird gefördert und vereinfacht.
- Konsensuale Verfahren der Streitbeilegung werden gestärkt.
- Die Länder erhalten die Möglichkeit, Modelle gerichtlicher Selbstverwaltung zu erproben.
- Straftaten gegen Schwarze Menschen werden in Verfassungsschutzberichten explizit ausgewiesen.
- Die Analysekapazitäten zu Antisemitismus werden verbessert.
- Fortbildungen zu Antisemitismus, vor allem für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichte, werden gezielt ausgebaut.
- Für als muslimisch gelesene Personen und Räume werden Präventionsprogramme und umfassende Schutzkonzepte benötigt.
- § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) wird gestrichen.
- Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wird neu gefasst.
- Die Beweisanforderungen bei Abgeordnetenbestechung werden überarbeitet.
- Für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz wird ein effektiver Gesetzesrahmen entwickelt.
- Die Kriminalstatistik erfasst Femizide und frauenfeindliche Straftaten differenziert und stuft sie als Hasskriminalität ein.
- Das Gewaltschutzgesetz wird evaluiert und novelliert.
- Polizei und Justiz werden im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt geschult und sensibilisiert.
- Geeignete Ordnungsmaßnahmen gegen verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum werden geprüft.
- Angebote der psychosozialen Prozessbegleitung werden gestärkt.
- Ein nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel wird aufgelegt.
- Für die Polizei werden spezialisierte Ausbildungen und Studiengänge ermöglicht.
- Die Polizei soll die Diversität der Bevölkerung widerspiegeln.
- Die Zusammenarbeit der Polizei mit zivilen Trägern und externen Experten wird unterstützt und ausgebaut.
- Sicherheit darf nicht von sozialer Schicht, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Aussehen oder Wohnort abhängen.
- Straftaten im Amt und Todesfälle in Polizeigewahrsam werden ausnahmslos aufgeklärt.
- Besondere Belastungen im Polizeidienst werden regelmäßig, etwa durch Supervision, nachbereitet.
- Eine bundesweite externe Fachstelle für Seelsorge und ethische Bildung in der Polizei wird eingerichtet.
- Unabhängige wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden werden durchgeführt.
- Gemeinsame europäische Polizeiteams werden gebildet.
- Bei der Vernetzung europäischer Datenbanken werden hohe Datenschutzstandards und besserer grenzüberschreitender Rechtsschutz gesichert.
- Der Verfassungsschutz erhält einen strukturellen Neustart mit verbesserter Analysefähigkeit.
- Ein unabhängiges, wissenschaftlich aus öffentlichen Quellen arbeitendes Institut zum Schutz der Verfassung wird geschaffen.
- Ein verkleinertes Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr arbeitet klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben.
- Der Einsatz menschlicher Quellen (V-Leute) wird gesetzlich geregelt.
- Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen, auch in Sicherheitsbehörden, hat Priorität für alle Sicherheitsorgane.
- Eine bundesweit vernetzte Präventionsstrategie gegen Rechtsextremismus baut die Präventionsarbeit massiv aus.
- Die rechtsextreme Ülkücü-Bewegung (Graue Wölfe) wird mit allen politischen und rechtlichen Mitteln zurückgedrängt.
- Unabhängige Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden werden initiiert.
- Ein Bundesfonds für Opfer rechtsextremer, rassistischer oder islamistischer Gewalt wird eingerichtet.
- Terror wird durch intersektional ausgerichtete Präventionsarbeit bekämpft.
- Offene Haftbefehle gegen Gefährder werden konsequent vollstreckt.
- Laufende Verfahren gegen Gefährder werden über Ländergrenzen hinweg zusammengeführt.
- Grundrechtseingriffe allein aufgrund einer Einstufung als Gefährder außerhalb der Terrorabwehr werden abgelehnt.
- Ein bundeseinheitliches, professionalisiertes Präventions- und Deradikalisierungsnetzwerk wird geschaffen.
- Die Kriminalstatistik erfasst, ob Straftaten mit legalen oder illegalen Schusswaffen begangen wurden und ob Tatverdächtige zum Waffenbesitz berechtigt waren.
- Im Schießsport wird im Dialog mit Sportschützen auf nichttödliche Schusswaffen umgestellt.
- Whistleblower werden besser vor Repressalien sowie gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen geschützt.
- Ein Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie umfassend auch für das nationale Recht um.
- Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht ein zweistufiges Meldeverfahren und einen Entschädigungsfonds vor.
- Whistleblowern wie Edward Snowden wird ein sicheres Leben in Deutschland angeboten.
- Eine undifferenzierte Ausweitung der Videoüberwachung wird abgelehnt.
- Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ werden abgelehnt.
- Unternehmen werden bei Rechtsverstößen wirksamer zur Rechenschaft gezogen.
- Die Regelungen zur Wirtschaftskriminalität werden in einem eigenständigen Gesetz zusammengefasst und ergänzt.
- Die Sanktionierung von Unternehmen kann künftig an Organisationsverschulden anknüpfen.
- Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wird verstärkt.
- Sanktionen gegen Unternehmen werden wirksam und abschreckend ausgestaltet, unter anderem durch Schätzung unrechtmäßiger Gewinne bei der Abschöpfung.
- Der Sanktionskatalog wird um Vergabeausschluss, Schadenswiedergutmachung und verpflichtende Präventionsvorkehrungen erweitert.
- Ein öffentliches Sanktionsregister wird eingeführt.
- Der kollektive Rechtsschutz wird verallgemeinert und vereinheitlicht in die Zivilprozessordnung integriert.
- Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird gestärkt.
- Die Verbandsklage-Richtlinie der EU wird verbraucherfreundlich und zügig in nationales Recht umgesetzt.
- Die Auswirkungen unterschiedlicher Finanzkraft der Parteien, Möglichkeiten der Prozessverzögerung und der Einfluss betroffener Dritter auf Gerichtsverfahren werden minimiert.
- Die Wirkungen der Straf- und Strafverfahrensrechtsänderungen der letzten Jahre werden am Maßstab einer rationalen, faktenbasierten Kriminalpolitik überprüft.
- Das Sanktionensystem wird mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung reformiert.
- Bewährungsauflagen werden wirksamer gestaltet.
- Ambulante Sanktionsmöglichkeiten werden gestärkt.
- Die Meinung von Kindern wird in Gerichtsverfahren berücksichtigt.
- Anhörungen von Kindern werden kindgerecht ausgestaltet.
- Mehrfache Befragungen von Kindern werden nach Möglichkeit vermieden.
- Im familiengerichtlichen Verfahren werden interdisziplinäre Angebote wie Childhood-Häuser geschaffen.
- Auch in Kindschaftssachen wird die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ermöglicht.
- Polizei und Staatsanwaltschaften erhalten mehr, auch auf Internetkriminalität spezialisiertes Personal.
- Menschen in Deutschland dürfen von der türkischen Regierung und ihren Unterstützern weder instrumentalisiert noch überwacht oder bedroht werden.
- Die Ermittlungen in Fällen sexualisierter Gewalt in Völkerstrafrechtsverfahren werden verbessert.
- Die Strafprozessordnung wird reformiert, wo sie den Besonderheiten von Völkerstrafrechtsverfahren nicht Rechnung trägt.
- Unternehmen werden für schwerste Menschenrechtsverletzungen zivilrechtlich haftbar gemacht.
- In Deutschland wird ein eigener Straftatbestand des erzwungenen Verschwindenlassens geschaffen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht