Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 108 neu, 42 geändert, 29 unverändert, 137 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Vorhaben zu Elterngeld und Familienleistungen: Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes sollen auf 500 bzw. 2.400 Euro steigen, Pflegeeltern und Selbstständige werden einbezogen, und ein Kindergrundsicherungs-Check soll Familien aktiv über ihre Ansprüche informieren. Hinzu kommen eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts und Vorhaben zum Sport, darunter die Unterstützung einer deutschen Olympiabewerbung. Bei Frauenquoten in Aufsichtsräten und Vorständen nennt das Programm keine Anteile mehr, 2021 waren es noch 40 Prozent bzw. ein Drittel. Nicht mehr einzeln genannt sind der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung, die KinderZeit Plus mit 24 Monaten Elterngeld und viele Forderungen zur Parität in Führungspositionen und zum Sport. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (108)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen werden durch gleiche Löhne und mehr Zeitsouveränität verbessert.
- Das Mitbestimmungsrecht von Kindern wird weiter gestärkt.
- Konzepte zur Demokratieförderung werden flächendeckend umgesetzt.
- Unternehmen, die selbst oder in Kooperation Kitaplätze schaffen, erhalten steuerliche Anreize.
- Alle Familien sollen sich auf gute und unterstützende Rahmenbedingungen verlassen können.
- Die Höhe des Kindergeldes soll gesetzlich an die regelmäßige Erhöhung des Kinderfreibetrags gekoppelt werden.
- Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten.
- Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes sollen auf 500 bzw. 2.400 Euro erhöht werden.
- Die Elterngeld-Ersatzrate für geringe Einkommen wird angehoben.
- Die Familienstartzeit soll auch für Alleinerziehende gelten und unbürokratisch bezogen werden können.
- Auch Selbstständige sollen rund um die Geburt durch Mutterschaftsgeld finanziell abgesichert werden.
- Selbstständige sollen sich künftig an der Umlagefinanzierung des Mutterschaftsgeldes beteiligen.
- Die Altersgrenze für das Kinderkrankengeld soll auf 14 Jahre angehoben werden.
- Alleinerziehende sollen gestärkt und ihre Armutsrisiken verringert werden.
- Der Freibetrag für Alleinerziehende wird zu einer Steuergutschrift ausgebaut.
- Junge Alleinerziehende mit kleinen Kindern erhalten Ansprüche auf Beratung und Qualifizierung zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen.
- Herkunft und Elternhaus eines Kindes dürfen keine Rolle für seine Chancen spielen.
- Leistungen für Kinder sollen einfacher, digitaler, bürgerfreundlicher und transparenter werden.
- Eltern sollen ab der Geburt ihres Kindes über ihre staatlichen Ansprüche informiert werden.
- Ein Kindergrundsicherungs-Check prüft die Ansprüche eines Kindes und informiert die Familien aktiv.
- Die Absicherung aller Kinder soll eine Bringschuld des Staates statt einer Holschuld der Eltern sein.
- Alleinerziehende sollen bei der Anrechnung von Unterhalt und Einkommen besser entlastet werden.
- Mit Ländern und Kommunen soll mehr Chancengleichheit bei Mobilität, Lehrmitteln und Wohnkosten für Kinder erreicht werden.
- Der Nationale Aktionsplan Neue Chancen für Kinder in Deutschland wird finanziell unterfüttert.
- Die junge Generation soll gehört, unterstützt, entlastet und in ihren Rechten und Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden.
- Die Mittel des Kinder- und Jugendplans sollen aufgestockt und kontinuierlich an den Bedarf angepasst werden.
- Die Mittel für die Frühen Hilfen sollen aufgestockt und kontinuierlich an den Bedarf angepasst werden.
- Feministische Mädchen- und Jungenarbeit sowie queersensible Angebote werden besonders gefördert.
- Jugendverbände, die sich für Integration und Demokratie und gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzen, werden gezielt unterstützt.
- Mehrsprachigkeit junger Menschen soll als Kompetenz gefördert werden.
- Ein Bürgerrat unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen zum digitalen Kinder- und Jugendschutz soll eingesetzt werden.
- Jugendliches Engagement soll durch mehr Freiräume, Ressourcen, Förderprogramme, Vernetzung und Anerkennung gestärkt werden.
- Jugendgerechte politische Formate wie digitale Beteiligung, Aufwandsentschädigungen und verständliche Kommunikation werden unterstützt.
- Im Jugendcheck sollen Entscheidungsvorlagen systematisch auf Vereinbarkeit mit Kinderrechten und Zukunftsgerechtigkeit geprüft werden.
- Junge Menschen, die die Jugendhilfe verlassen, werden im Übergang ins Erwachsenenleben besser unterstützt.
- Maßnahmen der Ausbildungsbegleitung für junge Menschen, die die Jugendhilfe verlassen, werden gefördert.
- Die vorhandenen Strukturen des Kinder- und Jugendschutzes werden mit einem ganzheitlichen Ansatz gestärkt und wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt.
- Es werden einheitliche Kinderschutzstandards eingeführt.
- Für Gutachterinnen und Gutachter werden gesetzlich geregelte Mindeststandards eingeführt.
- Zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder wird täterbasierte Primärprävention gefördert.
- Engagementstrukturen für Ältere werden ausgebaut, damit sich auch Menschen mit bislang schwererem Zugang einbringen können.
- Mehrgenerationenhäuser als Treffpunkte für Jung und Alt werden unterstützt.
- Mit Maßnahmen wie dem DigitalPakt Alter wird die lange selbstbestimmte und aktive Teilhabe Älterer am gesellschaftlichen Leben gesichert.
- Die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen werden durch gute Kinderbetreuung verbessert.
- Menschen, die nicht streng religiösen Dogmen entsprechen, wie Alevitinnen und Aleviten sowie Jesidinnen und Jesiden, werden vor Anfeindungen geschützt.
- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird bekämpft.
- Teilhabe für alle Menschen soll zur Regel werden.
- Anrechnungsregeln für ehrenamtliches Engagement werden geprüft und bürokratiearm gestaltet.
- Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wird eine bundesweite Engagementkarte eingeführt, die Schwimmbäder, Kultureinrichtungen und den ÖPNV vergünstigt.
- Digitales Ehrenamt sowie Entwicklung und Pflege nicht gewinnorientierter Open-Source-Software werden als gemeinnützig anerkannt.
- Eine deutsche Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele wird unterstützt.
- Bei einer Olympiabewerbung werden bereits vorhandene Sportstätten einbezogen.
- Neu gebaute Sportstätten einer Olympiabewerbung werden für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht.
- Wer finanziell von Olympischen Spielen profitiert, zahlt auf die Erträge Steuern.
- Wer finanziell von Olympischen Spielen profitiert, entrichtet die für Veranstaltungen üblichen kommunalen Gebühren.
- Mit einer Agentur wird gegen Korruption in internationalen Sportverbänden vorgegangen und mehr Transparenz geschaffen.
- Der Breitensport wird gestärkt.
- Für Schwimmausbildung in und außerhalb der Schule sowie für das Training vor Ort werden gute Bedingungen geschaffen.
- Die Sportpolitik fördert gezielt die Belange von Mädchen und Frauen.
- Die Sportpolitik berücksichtigt die Interessen queerer Menschen.
- Mit einer Nationalen Spitzensportstrategie wird die Förderung von Leistungssportlern für Olympische und Paralympische Spiele gleichermaßen verbessert.
- Die Mittelvergabe im Spitzensport wird transparenter gestaltet.
- Alle Menschen sollen sich entfalten und gleichberechtigt Teil der Gesellschaft sein können.
- Diskriminierung wird überwunden.
- Mit einem Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung wird eine wirksame Antidiskriminierungspolitik umgesetzt.
- Die Arbeit der Beauftragten für Antidiskriminierung, Queeres Leben, Antirassismus, Antiziganismus und weiterer Vielfaltsbeauftragter wird gestärkt.
- Die Forschung zu Diskriminierung, etwa der Nationale Rassismus- und Diskriminierungsmonitor, wird ausgebaut.
- Fortbildungsangebote zur Diskriminierungssensibilität in Gesundheitswesen, Justiz und Sicherheitsbehörden werden stärker gefördert.
- Bildungsprojekte zur Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft werden gefördert.
- Die politische Teilhabe Schwarzer Menschen wird gestärkt.
- Gegen Antisemitismus wird entschlossen vorgegangen, gleich von wem er ausgeht.
- Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben wird weiter umgesetzt.
- Projekte, die Antisemitismus, Rassismus oder andere menschenverachtende Ideologien propagieren, werden nicht gefördert.
- Mit einer Nationalen Strategie gegen Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus wird gegen die Diskriminierung von Muslimen vorgegangen.
- Mit der Minderheit der Sinti und Roma wird ein Staatsvertrag auf Bundesebene geschlossen.
- Die gesellschaftliche Vielfalt soll sich durch verbindliche Maßnahmen in allen Institutionen angemessen widerspiegeln.
- Die Gleichstellungspolitik soll geschlechtergerecht sein und auch Männer und ihre Anliegen adressieren.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch verlässliche Betreuung und hochwertige Bildungseinrichtungen verbessert.
- Alle Frauen müssen im öffentlichen Raum und zu Hause sicher sein und sich sicher fühlen können.
- Alle Betroffenen von Partnerschafts-, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und ihre Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
- Ein Betroffenenrat für häusliche Gewalt kann die Perspektive der Betroffenen in Politik und Prävention einbringen.
- Nach der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes beraten Bund, Länder, Kommunen, Betroffene und Experten ergebnisoffen über Gesetzesänderungen ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung der Prostituierten.
- Die EU-Richtlinie zu Frauen in Führungspositionen wird konsequent umgesetzt.
- Bei Nichterreichung der Gleichstellungsziele in Führungspositionen werden Sanktionen eingeführt.
- Zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen.
- Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche werden aus § 218 StGB herausgenommen und grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt.
- Der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase wird rechtmäßig.
- Für Schwangerschaftsabbrüche in der mittleren Phase wird ein gesetzlicher Rahmen geschaffen.
- Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch wird abgelehnt.
- Stillen in der Öffentlichkeit wird gesetzlich grundsätzlich erlaubt.
- Gleichstellungsmaßnahmen berücksichtigen auch trans-, inter- und nicht binäre Personen.
- Jeder Mensch hat das Recht, frei und selbstbestimmt zu leben.
- Die Rechte und die Selbstbestimmung queerer Menschen werden weiter gestärkt.
- Für die Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ wird ein Bundesförderprogramm aufgelegt.
- Das Unrecht an trans- und intergeschlechtlichen Menschen durch Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit oder Zwangsscheidungen wird anerkannt.
- Die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern wird verbessert.
- Menschen können auch jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen.
- Queeres Leben im Alter wird stärker in den Mittelpunkt gerückt.
- Junge queere Menschen werden gestärkt und Beratungsstrukturen für sie ausgebaut.
- Eine inklusive Gesellschaft mit gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen wird geschaffen.
- Technische Normen werden auf Barrierefreiheit geprüft.
- Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und ihre Freizeit verbringen.
- Die Deutsche Gebärdensprache wird besser verankert und gefördert.
- Die Deutsche Gebärdensprache wird als nationale Minderheitensprache anerkannt.
- Ein Kompetenzzentrum für barrierefreie Kommunikation wird eingerichtet.
- Der Gewaltschutz, insbesondere bei Angeboten für Menschen mit Behinderung, wird deutlich ausgebaut.
- Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird auch für Menschen mit Behinderung gestärkt.
- Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma und Allergien werden stärker berücksichtigt, damit sie gleichberechtigt teilhaben können.
GeändertFortgeführt, aber geändert (42)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Öffentliche Räume als Orte des demokratischen Austauschs werden gestärkt.
- Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird zügig und vollständig umgesetzt.
- Es soll mehr Transparenz über Lohngefälle hergestellt werden.
- Die Regeln zur gleichen Bezahlung sollen verbindlicher und besser einklagbar werden.
- Die Elternzeit soll so gestaltet werden, dass jeder Elternteil mindestens ein Drittel nutzen kann.
- Ein gestaffelter Mutterschutz soll Frauen nach einer Fehlgeburt besser unterstützen.
- Das Kindergeld wird nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
- Das Modell der Verantwortungsgemeinschaft wird eingeführt.
- Antragsverfahren für Kinderleistungen sollen verschlankt und automatisiert werden.
- Ein zehnjähriges Sonderprogramm soll Kommunen beim Aufbau von Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit unterstützen.
- Für alle Jugendlichen sollen sichere und selbst gestaltete Aufenthaltsorte im öffentlichen Raum geschaffen werden.
- Kinder und Jugendliche sollen besser vor den Risiken exzessiver Nutzung sozialer Medien geschützt werden.
- Junge Menschen sollen an Verbesserungen für sie, etwa bei der Stadtentwicklung, stärker beteiligt werden.
- Die Nationale Strategie gegen Einsamkeit bindet Länder, Kommunen und Verbände ein.
- Es werden Strukturen aufgebaut, die älteren Menschen digitale Kenntnisse vermitteln oder erneuern.
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter werden einheitlich pauschal steuerfrei gestellt.
- Der Zugang zum freiwilligen Engagement wird für Menschen mit geringem Einkommen, Migrationsgeschichte oder Behinderung verbessert.
- Die Plätze im Bundesfreiwilligendienst werden ausgebaut und verlässlich finanziert.
- Es wird geprüft, Freiwilligen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket zur Verfügung zu stellen.
- Der Katalog gemeinnütziger Zwecke wird erweitert.
- Gesetzlich wird klargestellt, dass sich gemeinnützige Organisationen gelegentlich auch außerhalb ihres Zwecks politisch äußern dürfen.
- Das Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern wird ausgebaut.
- Maßnahmen gegen Doping und Korruption im Sport werden ausgebaut und konsequent durchgesetzt.
- Fanprojekte werden gestärkt.
- Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Fanbereich wird ausgeweitet.
- Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden Fristen, Diskriminierungsgründe und Anwendungsbereich ausgeweitet und Schutzlücken geschlossen.
- Deutschland gibt seinen Vorbehalt gegen die 5. Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie auf.
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird in ihren Kompetenzen gestärkt.
- Die zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft wird in Deutschland aktiv vorangetrieben.
- Eine Antisemitismusstrategie für den digitalen Raum wird erarbeitet.
- Die Förderung der zivilgesellschaftlichen Monitoringstelle für antiziganistische Vorfälle wird rechtlich abgesichert.
- Mit Bundesbeteiligung werden gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sichergestellt.
- Hilfsangebote bei Gewalt werden für Menschen mit Behinderung oder Sprachbarrieren ausgebaut.
- Die Rechte von Sexarbeitern werden menschenrechtsbasiert gestärkt.
- Frauenquoten in Aufsichtsräten werden eingeführt.
- Frauenquoten in Vorständen großer Unternehmen werden eingeführt.
- Eine freiwillige Schwangerschaftskonfliktberatung wird durch ein Recht auf Beratung garantiert.
- Das Selbstbestimmungsgesetz und andere erkämpfte Rechte werden vor Angriffen geschützt.
- Der Aktionsplan „Queer leben“ wird verstetigt.
- Das Familienrecht wird an Regenbogenfamilien angepasst.
- Im Abstammungsrecht wird die Elternschaft von trans-, inter- und nicht binären Menschen berücksichtigt.
- Barrierefreiheit wird in allen Bereichen, analog und digital, in nationales Recht umgesetzt sowie einfacher und tatsächlich durchsetzbar.
GleichUnverändert fortgeführt (29)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Mit einer Familienstartzeit sollen Väter und Co-Mütter sich die ersten zwei Wochen nach der Geburt mit Lohnersatzleistung freistellen lassen können.
- Eltern sollen, auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, besser vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geschützt werden.
- Eltern sollen auch über 2025 hinaus an 15 Tagen, Alleinerziehende an 30 Tagen Kinderkrankengeld beziehen können.
- Der Umgangsmehrbedarf von Trennungsfamilien soll im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigt werden.
- Ein gesetzliches Regelbetreuungsmodell nach Trennung der Eltern wird abgelehnt; die Betreuung soll am Einzelfall und Kindeswohl ausgerichtet sein.
- Eine Kindergrundsicherung soll schnellstmöglich eingeführt werden.
- Das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder soll armutsfest neu berechnet werden.
- Neben Kinder- und Jugendparlamenten sollen niedrigschwellige Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche, insbesondere kommunal, gestärkt werden.
- Kinderrechte entlang der UN-Kinderrechtskonvention sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden.
- Über die inklusive Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII erhalten alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung eine zentrale Ansprechstelle und eine ganzheitliche, individuelle Förderung.
- Die Arbeit der oder des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erhält eine gesetzliche Grundlage.
- Die Prävention von Gewalt gegen Kinder in Schule, Jugendhilfe und Familie wird ausgebaut.
- Altersfreundliche Städte und Gemeinden nach dem Konzept der Weltgesundheitsorganisation werden unterstützt, auch um Unterstützung und Pflege im Quartier vorzuhalten.
- Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit werden verbessert.
- Ehrenamtliches Engagement wird unterstützt und seine Leistung anerkannt.
- Ein Recht auf einen Freiwilligendienst wird gesetzlich verankert.
- Gesetzlich wird klargestellt, dass gemeinnützige Zwecke auch durch Teilnahme an der politischen Willensbildung verfolgt werden können.
- E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird reformiert.
- Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird ein Verbandsklagerecht eingeführt.
- Antidiskriminierungs-Beratungsstellen und Selbstorganisationen werden langfristig abgesichert und ausgebaut.
- Die Empfehlungen der Expertenkommission Antiziganismus werden weiter konsequent umgesetzt.
- Eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit wird gefördert.
- Ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft wird garantiert.
- Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller und geschlechtlicher Identität wird in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert.
- Die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere lesbischer Mütter und ihrer Kinder, im Abstammungsrecht wird schnellstmöglich beendet.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Maßstab der Inklusionspolitik.
- Eine Enquetekommission Inklusion unter Beteiligung von Selbstvertretern wird eingerichtet.
- Die Gebäude des Bundes werden innerhalb von zehn Jahren barrierefrei.
EntfallenNicht mehr im Programm (137)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Gründerinnen werden gezielt mit einem staatlichen Wagniskapitalfonds nur für Frauen gefördert.
- Vergabe- und Auswahlgremien der Gründungsförderung werden paritätisch besetzt.
- Die Vielfalt der Gesellschaft soll sich in den Führungs- und Entscheidungsgremien der Wirtschaft abbilden.
- Frauen sollen die Hälfte der Macht innehaben.
- Verbindliche Quoten sollen einen Frauenanteil von 50 Prozent erreichen helfen.
- Fehlende Elternzeitregelungen im Aktienrecht werden beseitigt.
- Unternehmen mit Bundesbeteiligung, Ministerien und Behörden gehen mit Plänen für paritätische Strukturen voran.
- Hürden für den Aufstieg von Frauen in Unternehmen und Organisationen werden abgebaut.
- In Ministerien, Verwaltungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunalen Unternehmen werden 50 Prozent Frauen in Führungspositionen angestrebt.
- Die Wirtschaftsförderung wird geschlechtergerechter ausgestaltet.
- Frauen werden, wo sie unterrepräsentiert sind, gezielt gefördert, etwa durch einen staatlichen Wagniskapitalfonds für Gründerinnen.
- Eine Strategie „Frauen in der Digitalisierung“ wird vorgelegt und umgesetzt.
- In Gremien mit Richtungsentscheidungen zur Digitalisierung sollen mehr Frauen vertreten sein.
- Freiwillige und verpflichtende Maßnahmen für Unternehmen sollen diskriminierungsfreie Arbeitsplätze und gleichberechtigten Zugang zu Gestaltungspositionen in der Digitalbranche sichern.
- Bei der Vergabe von Fördermitteln und öffentlichen Investitionen wird der Frauenanteil einer Organisation berücksichtigt.
- Kinder sollen sich bestmöglich und frei entfalten können.
- Rechte und Wohl von Kindern erhalten bei staatlichen Entscheidungen größeres Gewicht und werden maßgeblich berücksichtigt.
- Ein Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung soll alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus über ihre Rechte informieren und Beteiligung ermöglichen.
- Jugendverbände erhalten ein Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen.
- Eine Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut wird entwickelt und umgesetzt.
- Jedes Kind erhält mit der Kindergrundsicherung einen festen Garantie-Betrag.
- Kinder in Familien mit geringem oder keinem Einkommen erhalten zusätzlich einen GarantiePlus-Betrag.
- Der GarantiePlus-Betrag steigt, je niedriger das Familieneinkommen ist.
- Gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung sorgen für besser ausgestattete Jugendämter und entlastete Fachkräfte.
- Länder und Kommunen, die schon vor dem Bundesinklusionsgesetz alle Kinder unter dem Dach der Jugendhilfe vereinen wollen, werden mit einem Bundesmodellprogramm unterstützt.
- Der Kostenbeitrag von Jugendlichen in vollstationären Einrichtungen oder Pflegefamilien wird abgeschafft.
- Jugendliche sollen über alle sie betreffenden Angelegenheiten mitentscheiden und selbst mitgestaltete sichere Lernorte und Freiräume haben.
- Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Frühe Hilfen und Hilfen zur Erziehung werden gemeinsam mit Ländern und Kommunen sichergestellt.
- Internationale Jugendbegegnungen und Austauschprogramme werden gestärkt.
- Mobbing im Netz wird unterbunden.
- Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz erhält gestärkte Kompetenzen.
- Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern wird auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen zu einem zentralen Thema.
- Die Zuständigkeiten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden gesetzlich verankert.
- Spezialisierte Fachberatungsstellen werden bundesweit systematisch ausgebaut.
- Telefonische und Online-Beratungsangebote werden finanziell abgesichert.
- Alle Eltern sollen Elternzeit unkompliziert in Anspruch nehmen können.
- Das Elterngeld wird mit der KinderZeit Plus auf 24 Monate ausgeweitet.
- Bei Teilzeitbezug der KinderZeit Plus verlängert sich der Bezugszeitraum entsprechend.
- Die KinderZeit Plus kann bis zum 14. Geburtstag des Kindes genommen werden.
- Die Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderung werden zusätzlich berücksichtigt.
- Eltern werden mit einer neuen Arbeitszeitkultur und einem flexiblen Vollzeitkorridor bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Arbeit unterstützt.
- In den ersten Lebensjahren des Kindes gibt es einen zusätzlich erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von Kindern und Jugendlichen steigt auch der Mindestunterhalt.
- Familienunterstützende Dienstleistungen wie ergänzende Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen werden gefördert.
- Es wird ein modernes und liberales Namensrecht geschaffen.
- Alle Paare und alleinstehende Frauen erhalten bei Kinderwunsch die Möglichkeit einer Kostenerstattung für künstliche Befruchtung.
- Das Persönlichkeitsrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung wird für alle Kinder gewahrt.
- Tarifpartner und Unternehmen werden verpflichtet, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen.
- Beschäftigten werden anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur zugänglich gemacht.
- Frauen erhalten eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen von der Berufswahl bis zur Rente.
- Eine gendersensible Berufsberatung soll das durch Rollenerwartungen eingeschränkte Berufswahlverhalten erweitern.
- Die gläserne Decke, die Frauen am beruflichen Aufstieg hindert, wird aufgebrochen.
- Die Selbstvertretungsstrukturen von Menschen mit Behinderungen werden gestärkt und abgesichert.
- Das Bundesteilhabegesetz wird weiterentwickelt, ohne Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen.
- Teilhabeleistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten gewährt.
- Es wird ein Bundesteilhabegeld eingeführt.
- Mit Kommunen und Initiativen vor Ort wird eine Bundesstrategie „Orte des Zusammenhalts“ auf den Weg gebracht.
- Selbstbestimmung soll auch im Alter ermöglicht werden.
- Ein Programm fördert Ansprechstellen und Gemeindezentren, die über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildung, Pflege, soziale Sicherung und Engagement informieren.
- Kinder und Jugendliche sollen nach ihren Verzichtsleistungen in der Pandemie in den Mittelpunkt der Politik gestellt werden.
- Kita-Plätze sollen den Lebens- und Arbeitsrealitäten von Eltern gerecht werden.
- Auch für Eltern mit Schicht- und Wochenendarbeit soll es Kinderbetreuungsangebote geben.
- Das WHO-Ziel, körperliche Inaktivität bis 2030 um 15 Prozent zu senken, wird unterstützt.
- Eltern von Kindern mit Behinderungen dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Kinder und Jugendliche sollen in den Mittelpunkt gerückt werden.
- Sport-, Erlebnis- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche werden ausgebaut.
- Barrierefreie Kommunikation in öffentlichen Bereichen wird gefördert.
- Menschen in prekären Lebensverhältnissen, mit Migrationsgeschichte oder mit Behinderung sollen mehr Zugänge, Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Repräsentanz erhalten.
- Staatliches Handeln wird auf die vielfältige Gesellschaft ausgerichtet und stellt Gleichberechtigung sicher.
- Schutz vor und Beseitigung von Diskriminierung sowie strukturellem und institutionellem Rassismus werden als staatlicher Gewährleistungsanspruch in der Verfassung verankert.
- Der Begriff „Rasse“ wird im Grundgesetz ersetzt.
- Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle wird als Antidiskriminierungsbeauftragte oder -beauftragter vom Bundestag gewählt.
- Klagen gegen Diskriminierung werden für Betroffene vereinfacht.
- In staatlichen Institutionen werden Anlauf- und Beschwerdestellen gegen Diskriminierung geschaffen.
- Das Empowerment von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wird gefördert.
- Anti-asiatischer Rassismus wird im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus benannt.
- Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte gegen Antisemitismus in Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen erhalten eine Regelfinanzierung.
- Die EU-Roma-Rahmenstrategie (Post-2020) wird umgesetzt.
- Die Inklusionsziele der EU für Sinti und Roma sollen erreicht werden.
- Es wird eine ausreichend ausgestattete Nationale Koordinierungsstelle für Umsetzung und Monitoring der deutschen Roma-Strategie geschaffen.
- Kleine Unternehmen werden durch eine Überforderungsklausel geschützt, aber zu angemessenen Vorkehrungen für Barrierefreiheit verpflichtet.
- Barrierefreiheit wird im ÖPNV, in öffentlichen Einrichtungen, Ladengeschäften, Gewerbe- und Bürogebäuden zum Standard.
- Engagierte in Initiativen, Verbänden, Vereinen und NGOs sollen abgesichert und ohne Einschüchterung und Kriminalisierung arbeiten können.
- Das Gemeinnützigkeitsrecht erhält Klarheit und Rechtssicherheit.
- Die Beweislastumkehr in § 51 Absatz 3 Abgabenordnung wird abgeschafft.
- Ein Gemeinnützigkeitsregister mit einfach handhabbaren Transparenzpflichten wird eingeführt.
- Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Spendenstruktur offenlegen.
- Bürokratische Hürden für ehrenamtliches Engagement werden abgebaut.
- Bildungsangebote für Engagierte werden ausgebaut.
- Die Förderpolitik für Engagement wird neu aufgestellt.
- Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird zu einer Förderstiftung weiterentwickelt, die lokal und dezentral Organisationen unterstützt.
- Die Taschengeldsätze in Freiwilligendiensten werden auf ein einheitliches Niveau angehoben.
- Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten.
- Mit einem Gender-Check werden Maßnahmen und Gesetze auf ihre Wirkung für die Gleichberechtigung geprüft.
- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt.
- Die Bundesstiftung Gleichstellung wird zu einer verlässlich finanzierten, unabhängigen Institution ausgebaut.
- Eine verbindliche, ressortübergreifende Gleichberechtigungsstrategie für alle Politikbereiche wird eingeführt.
- Aufklärungsarbeit und spezifische Präventionsprogramme gegen häusliche Gewalt werden ausgebaut.
- Eine Monitoringstelle wird eingerichtet, die Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt regelmäßig auf Wirksamkeit prüft.
- Sozialleistungsbeziehende werden während eines Frauenhausaufenthalts nicht schlechtergestellt.
- Frauenhäuser sollen auch ältere Kinder mit aufnehmen können.
- Unterstützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt werden ausgebaut.
- Intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere für queere und nichtbinäre Menschen, werden entwickelt und bereitgestellt.
- Von Zwangsverheiratung Bedrohte erhalten Hilfe, Schutz und Beratung durch verlässlich finanzierte Beratungsstellen.
- Gegen weibliche Genitalverstümmelung werden internationale Aufklärungs- und Hilfekampagnen unterstützt.
- Es wird eine Strategie gegen weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland erarbeitet.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen gegen Genitalverstümmelung werden besser unterstützt und Kontaktpersonen, pädagogisches Personal und Jugendämter geschult.
- LSBTIQ*-Verbände, -Organisationen und -Stiftungen werden institutionell und über Projekte gefördert.
- Eine bundesweite Aufklärungskampagne für junge Menschen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wird durchgeführt.
- Geschlechtseintrag und Name können auf Antrag ohne psychologische Zwangsgutachten geändert werden.
- Das Offenbarungsverbot wird konkretisiert.
- Vorsätzliche Verstöße gegen das Offenbarungsverbot werden sanktioniert.
- Ein Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Opfer von Körperverletzungen und Zwangsscheidungen wird eingerichtet.
- Die Teilhabe von Frauen und die Diversität der Sportlerinnen und Sportler sollen sich in der Besetzung der Entscheidungsgremien des Sports niederschlagen.
- Mit Sportverbänden, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung wird ein Entwicklungsplan Sport erarbeitet und umgesetzt.
- Der Entwicklungsplan Sport legt einen besonderen Fokus auf strukturschwache Regionen, gerade in Ostdeutschland.
- Sportgroßveranstaltungen werden klimaneutral, sozial, nachhaltig und menschenrechtskonform ausgerichtet und ihre Kosten transparent dargestellt.
- Für Sportgroßveranstaltungen wird eine bundesweit einheitliche, föderal abgestimmte Gesamtstrategie mit Bürgerbeteiligung von Beginn an geschaffen.
- Für alle zugängliche öffentliche Bewegungsräume werden unterstützt, damit auch Menschen mit geringem Einkommen Sport treiben können.
- E-Sport und Gaming werden mit Blick auf Diversität, Nachhaltigkeit, Jugendschutz und Medienkompetenz gefördert.
- Gemeinsam mit allen Akteuren wird gegen Diskriminierung und Hatespeech im Gaming vorgegangen.
- Im Leistungssport soll die bestmögliche Talentförderung statt der Fixierung auf Medaillenzahlen im Vordergrund stehen.
- Bei der Spitzensportförderung stehen Bedingungen und Perspektiven der Leistungssportler, insbesondere des Nachwuchses, im Mittelpunkt.
- Die staatlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Leistungssportler werden durch zivile Alternativen ergänzt.
- International werden Reformen der WADA gefordert, damit sie unabhängig arbeitet und Athleten echte Mitbestimmung ermöglicht.
- Die Dopingvergangenheit wird lückenlos aufgeklärt.
- Dopingopfer werden angemessen unterstützt.
- Die Partizipationsmöglichkeiten von Fans im Fußball werden erhöht und der Fußball wieder stärker gesellschaftlich verankert.
- Transparenz und Good Governance werden im Sport vorangetrieben.
- Sportverbände setzen die Einhaltung der Menschenrechte auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um.
- Die Einhaltung der Menschenrechte wird zur Voraussetzung für die Vergabe von Sportgroßereignissen.
- Eine nationale Strategie gegen psychische, physische und sexualisierte Gewalt im Sport wird geschaffen.
- Ein unabhängiges Zentrum für Safe Sport wird aufgebaut.
- Sexistische Strukturen im Sport werden aufgebrochen.
- Sportstätten werden gendersensibel geplant.
- Für die Gleichstellungspläne der Ministerien werden vergleichbare Kriterien, Standards, Indikatoren und Zeitrahmen nach schwedischem Vorbild eingeführt.
- Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus wird national und international vorangetrieben.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht