Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 66 neu, 30 geändert, 18 unverändert, 99 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Vorhaben zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Schlupflöcher bei der Beschäftigungspflicht sollen geschlossen, die Ausgleichsabgabe angepasst und Beschäftigte in Inklusionsunternehmen mindestens nach Mindestlohn bezahlt werden. Hinzu kommen Vorhaben zur Mitbestimmung wie Online-Betriebsratswahlen, ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und die Einstufung der Behinderung von Betriebsräten als Offizialdelikt. Beim Mindestlohn nennt das Programm nun 15 Euro statt 12 Euro und will den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns gesetzlich verankern. Nicht mehr einzeln genannt sind die Garantiesicherung ohne Sanktionen als Ersatz für Hartz IV, der Umbau zur Arbeitsversicherung und ein Recht auf mobiles Arbeiten. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (66)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Der Mindestlohn wird erhöht.
- Die Gleichberechtigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wird gefördert.
- Das Fachkräftepotenzial in und für Deutschland wird erhöht.
- Gewerkschaften, betriebliche Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft mit starker Tarifbindung gelten als Standortstärke.
- Die Beiträge zur Sozialversicherung sollen stabil bleiben, um den Anstieg der Lohnnebenkosten zu begrenzen.
- Hindernisse für die Beteiligung am Arbeitsmarkt werden abgebaut und Anreize dafür gesetzt.
- Ältere Beschäftigte und Rentner, die länger arbeiten möchten, erhalten finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
- Menschen mit Behinderung sollen stärker in den Arbeitsmarkt einbezogen werden.
- Bürokratische Hürden und Vorurteile gegenüber Beschäftigten mit Behinderung werden abgebaut.
- Die Zeit der Schwangerschaft wird auch im Handwerk und in der Selbstständigkeit auskömmlich abgesichert.
- Für Soloselbstständige soll es mehr Gerechtigkeit bei Beiträgen, Leistungen und Besteuerung geben.
- Die Erwerbsquote soll durch gute Rahmenbedingungen steigen.
- Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Nah- und Fernverkehr werden verbessert.
- Für die Beschäftigten im Nah- und Fernverkehr wird eine gute Entlohnung bei Tag- und Nachtarbeit angestrebt.
- Bessere Arbeitsbedingungen ohne Akkordlöhne und Stückprämien bei Schlachtung und Transport werden befürwortet.
- Arbeit soll sicher und gesund sein, Aufstieg und Weiterbildung ermöglichen und so entlohnt werden, dass ein gutes Leben möglich ist.
- Ein gerechter Arbeitsmarkt soll Wertschätzung und Zusammenhalt schaffen und die Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf ermöglichen.
- Für alle Menschen wird eine angemessene und unkomplizierte soziale Absicherung angestrebt, an der alle Bevölkerungsgruppen fair mitwirken.
- Alle sollen durch gute Ausbildung, Fort- und Weiterbildung und bessere Integration in einen inklusiven Arbeitsmarkt Zugang zu guter Arbeit erhalten.
- Die Arbeitsaufnahme wird erleichtert und Arbeitsverbote werden abgeschafft.
- Die Jobcenter sollen Geflüchteten früher bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen.
- Geprüft wird, wie soziale Kriterien bürokratiearm bei der Vergabe großvolumiger Fördermittel verankert werden können.
- Durch Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ost und West sollen die Lohnunterschiede langfristig überwunden werden.
- Online-Betriebsratswahlen werden ermöglicht.
- Betriebsräte sollen selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten.
- Die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft.
- Die Unternehmensmitbestimmung soll gestärkt werden.
- Gegen Scheinselbstständigkeit, etwa bei Plattformunternehmen, wird entschieden vorgegangen.
- Gegen Schwarzarbeit wird entschieden vorgegangen.
- Die Rechtsberatung für entsandte Beschäftigte soll abgesichert werden.
- Gewerkschaften erhalten ein Verbandsklagerecht.
- In von Schwarzarbeit betroffenen Branchen muss die Arbeitszeiterfassung manipulationssicher erfolgen.
- Gehaltsangebote in Stellenausschreibungen sollen grundsätzlich transparent gemacht werden.
- Es wird in die Gewinnung von Erziehern und unterstützenden Fachkräften investiert.
- Berufsbegleitende Anerkennungsverfahren und eine schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden angestrebt.
- Weiterbildungen und Umschulungen sollen flexibler werden.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird gefördert.
- Die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen werden durch gleiche Löhne verbessert.
- Das Bürgergeld soll vor Armut schützen, indem es ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleistet und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
- Das Bürgergeld wird regelmäßig angepasst, damit das soziokulturelle Existenzminimum stets garantiert ist.
- Menschen, die arbeiten, sollen immer mehr im Geldbeutel haben.
- Zur sozialen Sicherung gehört ein angemessener Mindestlohn.
- Prekäre Beschäftigung wird abgebaut.
- Die Gesundheit von Erwerbslosen und insbesondere ihre professionelle psychosoziale Unterstützung rücken in den Fokus.
- Die Anreize zur Aufnahme von Arbeit werden verbessert.
- Gemeinsam mit Arbeitgebern und Kammern werden Maßnahmen geschaffen, um Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
- Für Aufstockerinnen und Aufstocker soll es sich noch mehr lohnen, ihren Stundenumfang zu erhöhen.
- Der Sozialstaat soll einfacher, unbürokratischer und transparenter werden.
- Sozialleistungen sollen so pauschal wie möglich und so individuell wie nötig sein.
- Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit wird durchgesetzt.
- LSBTIQ* werden besser vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geschützt.
- Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
- Gesetzliche Schlupflöcher bei der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung werden geschlossen.
- Die Ausgleichsabgabe wird angepasst.
- Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt entscheiden können, wo und wie sie arbeiten.
- Beschäftigte in Inklusionsunternehmen werden mindestens nach Mindestlohn entlohnt und erwerben existenzsichernde Rentenansprüche.
- Die Reform des Werkstättensystems wird im engen Dialog mit Werkstätten und Betroffenen gestaltet.
- Hürden bei Eintritt und Rückkehr ins Berufsleben sowie bei der Qualifizierung von Menschen mit Behinderung werden beseitigt.
- In den Bundesverwaltungen werden Modellprojekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung geschaffen.
- EU-Mittel fließen nicht in Arbeitsformen, die Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention entgegenstehen.
- Die Peer-Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wird in allen Regionen weiterentwickelt.
- Die Durchsetzung sozialrechtlicher Teilhabeansprüche bei Behörden und Gerichten wird beschleunigt.
- Die Schnittstellen der Teilhabeleistungen zu anderen Sozialgesetzen werden im Sinne der Menschen mit Behinderung überarbeitet.
- Bund, Länder und Kommunen entwickeln gemeinsam Lösungen zur Finanzierung der Eingliederungshilfe.
- Das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung wird gestärkt.
- Auf EU-Ebene braucht es eine starke soziale Säule.
GeändertFortgeführt, aber geändert (30)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Menschen im Berufsleben werden bei Neuorientierung und Weiterqualifizierung unterstützt.
- Das Qualifizierungsgeld wird weiterentwickelt.
- Erwerbstätige erhalten mehr Möglichkeiten zur selbst gewählten beruflichen Weiterbildung mit sozialer Absicherung.
- Beschäftigte erhalten mehr Zeitsouveränität und flexible Arbeitszeitmodelle, ohne die Betriebe zu überfordern.
- Berufliche Weiterqualifizierung in Bereichen wie vernetztes Fahren, Batteriezellen und KI soll Arbeitslosigkeit vermeiden.
- Selbstständigkeit wird zeitgemäß auf Basis von Positivkriterien definiert, damit das Statusfeststellungsverfahren transparent und rechtssicher ist.
- Die sozialen Sicherungssysteme für Soloselbstständige werden gestärkt.
- In Landwirtschaft und Fleischindustrie, besonders in der Saisonarbeit, werden guter Arbeits-, Gesundheits- und Sozialversicherungsschutz sichergestellt.
- Der Mindestlohn soll schrittweise steigen und 2025 zunächst 15 Euro betragen.
- Der Mindestlohn soll auch für unter 18-Jährige gelten.
- Der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns aus der EU-Mindestlohnrichtlinie wird im Mindestlohngesetz verankert.
- Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
- Die Gründung neuer Betriebsräte wird unterstützt.
- Die Unternehmensmitbestimmung darf weder ignoriert noch umgangen werden, auch nicht grenzüberschreitend.
- Die Arbeitszeiterfassung soll für alle Beschäftigten unbürokratisch und digital möglich sein und im Arbeitszeitgesetz geregelt werden.
- Eine Verlängerung der Arbeitszeit wird abgelehnt.
- Der Schutz vor Mobbing wird verbessert.
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird ausgebaut und insbesondere mit Blick auf die psychische Gesundheit angepasst.
- Die Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit sollen ausgeweitet und individueller gestaltet werden.
- Minijobs sollen schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden, mit Ausnahmen für Rentner, Schüler und Studierende.
- Ein Maßnahmenpaket zur Fachkräftesicherung in Kitas und sozialen Einrichtungen wird umgesetzt.
- Das Rückkehrrecht in Vollzeit wird vereinfacht.
- Der Mindestlohn wird erneut angehoben.
- Die Angebote der Jobcenter wie individuelles Coaching, Arbeitsgelegenheiten und geförderte Beschäftigung im sozialen Arbeitsmarkt werden weiterentwickelt.
- Leistungen, die nach klaren Regeln direkt ausgezahlt werden können, müssen nicht kompliziert beantragt werden.
- Alle, ob selbstständig oder abhängig beschäftigt, sollen Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen haben.
- Frauendominierte Berufe dürfen nicht schlechter bezahlt werden als männerdominierte.
- Das Werkstättensystem wird schrittweise zu Inklusionsunternehmen weiterentwickelt, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten.
- Die Eingliederungshilfe wird verbessert und vereinfacht, damit Leistungen niedrigschwellig, digital, schnell und aus einer Hand zugänglich sind.
- Hürden, die das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einschränken, werden abgebaut.
GleichUnverändert fortgeführt (18)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Europäische Mindeststandards für soziale Sicherungssysteme werden angestrebt.
- Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird weiter ausgebaut, damit Beschäftigte am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
- Für Handwerksberufe werden branchenspezifische Mindestvergütungen angestrebt.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
- Größere öffentliche Aufträge des Bundes werden durch ein Tariftreuegesetz nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
- Gewerkschaften erhalten ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb.
- Es werden Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen, um Rechtsklarheit zu erreichen und Persönlichkeitsrechte zu schützen.
- Gegen den Missbrauch von Werkverträgen wird entschieden vorgegangen.
- Sachgrundlose Befristungen werden abgelehnt.
- Das kirchliche Arbeitsrecht soll reformiert werden.
- Die gewerkschaftliche Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen soll gefördert werden.
- Die Ausnahmeklauseln für die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen aufgehoben werden.
- Ausbildungen in diesen Berufen sollen schulgeldfrei und vergütet sein.
- Prekäre Beschäftigung, insbesondere Minijobs, wird abgebaut.
- Die Bürgergeldleistungen werden perspektivisch individualisiert.
- Für Selbstständige wird der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung vereinfacht.
- Ältere jüdische Generationen werden stärker sozial abgesichert.
- Die Benachteiligung jüdischer Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gegenüber Spätaussiedlern wird beendet.
EntfallenNicht mehr im Programm (99)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Neue Arbeitsplätze in klimafreundlichen Branchen sollen möglichst einem Tarifvertrag oder gleichwertigen Bedingungen unterliegen.
- Unternehmen und Beschäftigte werden auf dem Weg zu einem klimaneutralen Wirtschaftssystem unterstützt.
- In der ökologischen Transformation wird ein deutlich besseres Angebot an Weiterbildung und Qualifizierung benötigt.
- Ein Recht auf Weiterbildung wird eingeführt.
- Die Qualifizierungs-Kurzarbeit wird eng an die Sozialpartnerschaft gekoppelt.
- Die betriebliche Mitbestimmung bei Entscheidungen über die ökologische Transformation wird gestärkt.
- Das Energiegeld wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
- Lohndumping durch Billigflüge soll beendet werden.
- Arbeitszeitvorschriften im Lkw-Bereich sollen besser durchgesetzt werden.
- Die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern sollen erheblich verbessert werden.
- Für alle an der Seefahrt Beteiligten sollen faire Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden.
- In der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung sollen faire Arbeitsbedingungen herrschen.
- Zum Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte werden in Deutschland gute Löhne durchgesetzt.
- Die Zahl der Aus- und Weitergebildeten wird in Bereichen wie dem Gebäudebereich deutlich erhöht.
- Für attraktivere Handwerksberufe wird eine stärkere Tarifbindung angestrebt.
- Die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit wird bedarfsgerecht ausgebaut.
- Der Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen wird auch von sozial-ökologischen Wirkungskriterien abhängig gemacht.
- Familiengerechte Ausbildungswege für Frauen mit anderem beruflichem Hintergrund in die Digitalbranche werden gefördert.
- Materielle Sicherheit, Chancen und Teilhabe werden garantiert und ein Sicherheitsversprechen für jede Lebenslage gegeben, das umso stärker ist, je mehr Unterstützung gebraucht wird.
- Die sozialen Systeme werden schrittweise so verändert, dass sie allen Menschen auch in Umbruchzeiten Sicherheit, Halt und Teilhabe geben.
- Risiken des wirtschaftlichen Wandels werden durch eine Arbeitsversicherung abgesichert.
- Menschen im wirtschaftlichen Wandel erhalten Perspektiven durch Weiterbildung.
- Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wird ein Umgangsmehrbedarf eingeführt.
- Fair zahlende Unternehmen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden.
- Es wird ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitergeld eingeführt.
- Es werden verpflichtend Anlaufstellen gegen Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz geschaffen.
- Die Beschäftigung wird weiter erhöht, damit Corona keine langfristigen Spuren am Arbeitsmarkt hinterlässt.
- Mit dauerhaft höheren öffentlichen Investitionen, mehr Gründungen, Forschung und Innovation wird ein Umfeld für neue Arbeitsplätze geschaffen.
- Strukturelle Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit werden bekämpft.
- Tarifflucht darf sich für Unternehmen nicht lohnen.
- Betriebe werden verpflichtet zu veröffentlichen, ob sie Tarifvertragspartei sind.
- Bei Umstrukturierungen gelten die bisherigen tariflichen Regelungen bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags weiter.
- Paritätische Mitbestimmung gilt künftig bereits in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
- Bei Entscheidungen mit besonders starken Auswirkungen auf die Beschäftigten wird ein Schlichtungsverfahren eingeführt.
- Betriebsräte erhalten mehr Schutz.
- Die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten, Personalräten sowie Jugend- und Ausbildungsvertretungen werden ausgebaut, unter anderem bei Personalentwicklung, Weiterbildung, Standortverlagerungen, Frauenförderung, Vielfalt und Klimabilanz.
- Der Wandel der Arbeitswelt durch Digitalisierung und ökologische Transformation wird gemeinsam mit den Beschäftigten im Betrieb gestaltet.
- Beschäftigte werden dabei unterstützt, ihre Arbeit besser an Familien- und Privatleben anzupassen.
- Es wird ein Recht auf mobiles Arbeiten mit Rücksicht auf betriebliche Möglichkeiten, strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen eingeführt.
- Der Wechsel ins mobile Arbeiten erfolgt immer freiwillig.
- Mobiles Arbeiten ist mit einem Rückkehrrecht und ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im Unternehmen verbunden.
- Kürzere Arbeitszeiten zur gerechteren Verteilung von Arbeit, Sicherung von Arbeitsplätzen und Entlastung der Beschäftigten werden begrüßt.
- Beschäftigte in besonders belasteten Branchen erhalten bessere Arbeitsbedingungen.
- Die starre Vollzeit wird etwa mit einem flexiblen Arbeitszeitkorridor umgestaltet.
- Die Sozialpartner werden bei flexiblen Arbeitszeitmodellen zum Vorteil der Beschäftigten unterstützt.
- Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Arbeitsversicherung umgebaut.
- Es wird ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung eingeführt.
- An allen Standorten der Arbeitsagenturen werden Bildungsagenturen zu zentralen Anlaufstellen für Neuorientierung, Weiterbildungsberatung und -förderung.
- Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bereits nach vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Selbständige erhalten Anspruch auf Arbeitslosengeld I und in besonderen Notsituationen auf Kurzarbeitergeld.
- Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus werden besser gefördert.
- Durch die Krise zurückgeworfene Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger erhalten einen Einstiegszuschuss.
- Online getätigte oder vermittelte Arbeit wird reguliert, damit dort Arbeitende denselben Schutz wie analog Arbeitende erhalten.
- Gibt eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer an, Arbeitnehmerstatus zu haben, muss der Auftraggeber das Gegenteil beweisen.
- Für zeitbasierte Dienstleistungen wird ein Mindesthonorar eingeführt.
- Arbeitnehmerähnliche Personen und Solo-Selbständige können sich leichter tariflich organisieren.
- Branchenspezifisch können verbindliche und allgemeinverbindlich erklärbare Honoraruntergrenzen vereinbart werden.
- Für Plattformarbeit gelten klare Mindeststandards beim Arbeits- und Datenschutz und bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Beschäftigte aus anderen europäischen Staaten werden unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer genauso bezahlt und abgesichert wie deutsche Beschäftigte.
- Beschäftigte aus anderen EU-Staaten werden besser über ihre Rechte informiert.
- Auf europäischer Ebene wird eine bessere soziale Absicherung arbeitssuchender EU-Bürgerinnen und -Bürger angestrebt.
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen werden eigene Regelungen geschaffen.
- Von Diskriminierung am Arbeitsmarkt Betroffene werden mit einem Verbandsklagerecht gestärkt.
- Die Rechtsberatung für von Diskriminierung am Arbeitsmarkt Betroffene wird ausgebaut.
- Hartz IV wird durch eine Garantiesicherung ersetzt.
- Die Garantiesicherung garantiert das soziokulturelle Existenzminimum ohne Sanktionen.
- Die Garantiesicherung soll nicht stigmatisieren und einfach und auf Augenhöhe gewährt werden.
- Das soziokulturelle Existenzminimum wird ohne die bisherigen Kürzungen neu berechnet.
- Der Regelsatz wird in einem ersten Schritt um mindestens 50 Euro angehoben.
- Jugendliche in leistungsbeziehenden Familien dürfen ohne Anrechnung Geld verdienen.
- Vermögen in der Grundsicherung wird künftig unbürokratisch per einfacher Selbstauskunft geprüft.
- Das Schonvermögen wird angehoben.
- Die existenzsichernden Sozialleistungen werden schrittweise zusammengelegt.
- Die Auszahlung existenzsichernder Sozialleistungen wird in das Steuersystem integriert.
- Modellprojekte zur Erforschung der Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens werden unterstützt.
- Die Sanktionen in der Grundsicherung werden abgeschafft, damit Jobcenter Zeit für Arbeitsvermittlung und Begleitung haben.
- Die Arbeitsförderung erhält ausreichend Personal, um den unterschiedlichen Lagen langzeitarbeitsloser Menschen gerecht zu werden.
- Statt eines Vermittlungsvorrangs in prekäre Arbeit gilt ein Vorrang für Ausbildung und Qualifizierung.
- Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, werden für einen inklusiven Arbeitsmarkt besser unterstützt.
- Das Budget für Arbeit wird ausgebaut.
- Menschen, die das Budget für Arbeit nutzen, werden in der Arbeitslosenversicherung abgesichert.
- Soziale Rechte erhalten in der EU den gleichen Stellenwert wie die wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts.
- Eine europäische Grundsicherungsrichtlinie legt soziale Mindeststandards für jedes Land angepasst an seine wirtschaftliche Lage fest.
- Länderspezifische Mindestlöhne sollen überall in der EU ein Leben von der eigenen Arbeit ermöglichen.
- Das europäische Kurzarbeitsprogramm aus der Corona-Krise wird verstetigt.
- Es wird eine europäische Arbeitslosenrückversicherung eingeführt.
- Europäische Betriebsräte werden gestärkt.
- Die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird verbessert.
- Berufsberatung und Leistungen zur beruflichen Qualifizierung bis zur Ersteingliederung werden gebündelt und mit der Arbeitsagentur gestärkt.
- Für arbeitsmarktbedingte Weiterbildungen wird ein auskömmliches Weiterbildungsgeld eingeführt.
- Beschäftigte erhalten für Weiterbildung einen Freistellungsanspruch mit Rückkehrrecht auf den vorherigen Stundenumfang.
- In der Weiterbildung werden gute Arbeitsbedingungen und faire Vergütung angestrebt.
- Betriebe, die Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen, erhalten Unterstützung und Förderung.
- Freiwillige, niedrigschwellige und mehrsprachige Beratungsangebote für Prostituierte werden ausgebaut und finanziert.
- Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, erhalten individuelle Hilfen und Beratung.
- Solo-Selbständige und Kulturschaffende erhalten für die Zeit der Corona-Krise ein Existenzgeld von 1.200 Euro im Monat.
- Die Künstlersozialkasse wird finanziell gestärkt.
- Für die KSK-Mitgliedschaft wird Rechtssicherheit geschaffen, auch für zeitweise versicherungspflichtig angestellte Künstlerinnen und Künstler.
- Potenziale für die Nachwuchsgewinnung in IT- und Kreativwirtschaft werden aktiviert.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht