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CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland

Digitalisierung, Daten und Technologie: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Digitalisierung, Daten und Technologie 33 neu, 23 geändert, 2 unverändert, 132 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu fordert das Programm ein eigenes Bundesdigitalministerium und will die Datenschutzpolitik zu einer Datenchancenpolitik machen, mit Datensouveränität und Datensorgfalt statt Datenminimierung. Beim AI Act lehnt es jede Übererfüllung ab und verlangt eine bürokratiearme Umsetzung; dazu kommen Rechenkapazitäten für KI und die Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID. Steuerliche Anreize für die Cybersicherheit kleiner und mittlerer Unternehmen sind nun eine feste Zusage statt eines Prüfauftrags. 2021 nannte das Programm noch Fristen wie ein flächendeckendes 5G-Netz und einen konkurrenzfähigen Quantencomputer bis 2025; diese fehlen ebenso wie die Raumfahrtpolitik, digitale Verbraucherrechte und Smart-City-Strategien. Das Gewicht verlagert sich hin zu Datennutzung und weniger Regulierung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (33)

Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.

  1. Mit Digitalisierung sowie souveränen KI- und Cloudanwendungen wird die Reindustrialisierung vorangetrieben.
  2. Zukunftstechnologien brauchen Freiräume.
  3. Es wird ein Bundesdigitalministerium eingerichtet.
  4. Die Datenschutzpolitik soll eine Datenchancenpolitik werden.
  5. Insbesondere der Mittelstand wird über Cybergefahren besser informiert und sensibilisiert.
  6. Das Europäische Chipgesetz wird zügig mit Leben gefüllt.
  7. Die Europäische Halbleiterallianz ESRA wird stärker genutzt.
  8. Zu den Förderinstrumenten IPCEI und European Chips Act und zu ihrem wirkungsvollen Einsatz in Deutschland wird sich bekannt.
  9. Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen sollen geprägt werden.
  10. Um Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu prägen, werden hochleistungsfähige digitale Infrastrukturen und starke Rechenzentren gebraucht.
  11. Die BundID wird zu einer einheitlichen DeutschlandID weiterentwickelt.
  12. Die eIDAS-Kompatibilität der digitalen Identität muss sichergestellt sein.
  13. Der AI Act wird verantwortungsvoll, bürokratiearm und innovationsoffen umgesetzt.
  14. Der AI Act wird verantwortungsvoll, bürokratiearm und innovationsoffen weiterentwickelt.
  15. Eine Übererfüllung des AI Act wird strikt abgelehnt.
  16. Für KI werden Freiräume ermöglicht.
  17. Die Risiken von KI müssen beherrscht werden.
  18. Chancen und Vorteile von KI dürfen nicht durch Überregulierung verpasst werden.
  19. Kleine und mittlere Unternehmen, Gründer und Wissenschaftler erhalten einfache Zugänge zu den Rechenkapazitäten im KI-Bereich.
  20. Für zukunftsfeste Netze wird auf mehr Wettbewerb, Kooperationsmodelle und verlässliche Förderung gesetzt.
  21. Bis zum Erreichen aller Ausbauziele werden Mobilfunk und Glasfaserausbau in das überragende öffentliche Interesse gestellt.
  22. Die Digitalressourcen im nachgeordneten Bereich werden gebündelt.
  23. Anstelle von Datenminimierung wird auf Datensouveränität und Datensorgfalt gesetzt.
  24. Datenerheber und Datenverarbeiter müssen Sorgfaltsstandards erfüllen.
  25. Eine breite Verfügbarkeit von Daten gilt als unverzichtbar für Durchbrüche bei KI.
  26. Es braucht mehr standardisierte Datenschutzverfahren, etwa für Werkstätten und Arztpraxen sowie für den Austausch staatlicher Behörden.
  27. Die Vertragsfreiheit auch in Bezug auf Daten muss erhalten bleiben.
  28. KI in den Ämtern gilt als sinnvoll, weil sie die individuelle Beratung unterstützt und zeitliche Freiräume schafft.
  29. Bei der Umsetzung des Digital Services Act soll der Schwerpunkt auf den Kampf gegen Desinformation gelegt werden.
  30. Es soll eine ambitionierte Digitalisierungspolitik geben.
  31. Die Möglichkeiten des Datenaustauschs bei Familienleistungen sollen verbessert werden.
  32. Der Datenschutz im DigitalPakt Schule soll pragmatisch sein.
  33. Es wird für mehr Digitalisierung gesorgt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (23)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die Chancen von Open Data für Innovationen und Wachstum sollen genutzt werden.
  2. Für Cybermaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen werden steuerliche Anreize und günstige Finanzierungen geschaffen.
  3. Die Produktion von Halbleitern in Europa muss stark angekurbelt werden.
  4. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine sichere digitale Identität mit eigenem Postfach insbesondere für Behördengänge erhalten.
  5. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine digitale Akte, die alle relevanten Dokumente bündelt und einen digitalen Umgang mit den Behörden ermöglicht.
  6. Mit europäischen Partnern wird eine europaweit gültige digitale Ausweisfunktion per Smartphone eingeführt, etwa für Personalausweis und Führerschein.
  7. KI-Forschung wird gefördert und beschleunigt.
  8. Die Entwicklung von KI-Anwendungen wird unterstützt.
  9. Rechenkapazitäten für Forschung und Startups im KI-Bereich werden aufgebaut und permanent aufgerüstet.
  10. Bei eindeutigen Sachverhalten soll KI zu deutlich schnelleren Bescheiden führen.
  11. Der Ausbau hochleistungsfähiger Breitband- und Mobilfunknetze wird weiter in die Fläche und in den ländlichen Raum gebracht.
  12. Die noch bestehenden Hindernisse für den Breitband- und Mobilfunkausbau werden beseitigt.
  13. Mit Glasfaser werden die Netze zukunftsfest gemacht.
  14. Die Verantwortung für Infrastruktur, Datenpolitik, KI, Plattformen, digitale Dienste, Verwaltungsdigitalisierung und modernes Regierungshandeln wird gebündelt.
  15. Digitale Souveränität gilt als Frage von Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.
  16. Für digitale Souveränität werden insbesondere eine europäische Cloud sowie europäische Speicher- und Rechenkapazitäten angestrebt.
  17. Aus der Datenschutzpolitik wird mit neuem Pragmatismus eine Datenchancenpolitik gemacht.
  18. Jede Person soll selbst bestimmen können, wann, wo und wozu Daten von ihr erhoben und genutzt werden.
  19. Die automatisierte Erhebung und Nutzung von Daten wird gefördert.
  20. Die Datenschutz-Grundverordnung wird alltagstauglich gemacht.
  21. Bei der Umsetzung des Digital Services Act soll der Schwerpunkt auf mehr Transparenz gelegt werden.
  22. Bei der Umsetzung des Digital Services Act soll der Schwerpunkt auf Jugend- und Medienschutz gelegt werden.
  23. Digitale Angebote müssen für Seniorinnen und Senioren handhabbar sein.

GleichUnverändert fortgeführt (2)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (132)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Der technologische Vorsprung soll gewahrt und ausgebaut werden.
  2. Spitzenforschung und Produktanwendung sollen eng abgestimmt werden, um die Technologieführerschaft des wertegebundenen Westens zu bewahren.
  3. Die Zusammenarbeit mit Israel soll insbesondere in der Hochtechnologie ausgebaut werden.
  4. Hochtechnologie soll geschützt werden, damit keine gefährlichen Abhängigkeiten entstehen.
  5. Daten sollen geschützt werden, damit keine gefährlichen Abhängigkeiten entstehen.
  6. Die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone bietet die Chance für die Kooperation in Zukunftstechnologien.
  7. Es soll dazu beigetragen werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
  8. Europa soll in industriellen Zukunftsfeldern wie Künstlicher Intelligenz, Quantentechnologie, Halbleitern, Wasserstoff oder Blockchain weltweit einen Spitzenplatz einnehmen.
  9. In Europa sollen die Fähigkeiten gefördert werden, Schlüsseltechnologien zu entwickeln.
  10. In nachhaltige europäische Zukunftsprojekte und -technologien soll investiert werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in Europa zu sichern.
  11. Zur Digital- und Datenunion gehört ein einheitliches Datenschutzrecht.
  12. Für einen fairen Wettbewerb in der Digitalwirtschaft soll eine europäische digitale Marktordnung mit modernisiertem Wettbewerbsrecht und gleichen Regeln für alle entwickelt und eingeführt werden.
  13. Zu einer digitalen Marktordnung gehört auch eine faire und angemessene Standgebühr.
  14. Digitale Ökosysteme, in denen Politik, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei Entwicklung und Finanzierung neuer digitaler Produkte zusammenarbeiten, sollen auch in Europa etabliert werden.
  15. Die Rahmenbedingungen für gemeinsame europäische Initiativen, etwa bei Künstlicher Intelligenz oder Quantencomputern, sollen deutlich ausgebaut werden.
  16. Eine europäische Plattformwirtschaft soll etabliert werden.
  17. Künstliche Intelligenz soll so für den Alltag genutzt werden, dass Menschen innerhalb Europas ohne Sprachbarrieren kommunizieren und zugleich die sprachliche Vielfalt erhalten können.
  18. Forschung und Entwicklung der automatisierten Spracherkennung und -übersetzung sollen in den kommenden Jahren zum Durchbruch geführt werden.
  19. Ein Leitprojekt für die künstliche Intelligenz soll auf den Weg gebracht werden.
  20. Bei der Digitalisierung von Planungsakten werden die Chancen der Blockchain-Technologie genutzt.
  21. Die Digitalisierung der Landwirtschaft wird weiter gefördert.
  22. Der Agrardatenraum wird in GAIA-X entwickelt.
  23. Daten von Landmaschinen sollen herstellerübergreifend interoperabel werden, damit Landwirte ihre Prozesse optimieren können.
  24. Die Hoheit über Daten, die auf Höfen und in Betrieben erhoben werden, soll beim Landwirt verbleiben.
  25. Apps und andere digitale Hilfsmittel gegen Lebensmittelverschwendung, etwa automatische Preissenkungen nahe am Ablaufdatum, werden gefördert.
  26. Digitalisierung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern Entschädigungen bei Verspätungen, Vertragskündigungen und Rückerstattungen erleichtern.
  27. Nach dem Vorbild der Fluggastrechte-App werden bundesweit einsetzbare Apps und digitale Hilfsmittel entwickelt, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchsetzen können.
  28. Für sogenannte Smart Contracts wird ein Rechtsrahmen geschaffen.
  29. Bei einem Schadensfall, etwa einer Flugverspätung, soll die Entschädigung automatisch auf das Kundenkonto überwiesen werden.
  30. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Vorteile der digitalen Welt sicher nutzen können.
  31. Der Weg eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für Verbraucherprodukte wird fortgesetzt.
  32. Für digitale Plattformen wird auf europäischer und auf Bundesebene ein klarer Rechtsrahmen geschaffen, der Haftung, Sicherheit, Gewährleistung, Software-Updates, Nutzerbewertungen und Produktrankings umfasst.
  33. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ohne Bedenken online Geschäfte tätigen, Steuern zahlen und sich bei Ämtern anmelden können.
  34. Die digitale europäische Identität soll eine Alternative zu den Anmeldungen großer Plattformanbieter wie Google, Apple, Facebook oder Amazon sein.
  35. Ein Identitätsdiebstahlsregister wird eingeführt, in dem Versandhändler und Inkassodienste vor einem Tätigwerden die Bestelladressen abgleichen.
  36. Bei digitalen Angeboten wird für mehr Datentransparenz gesorgt.
  37. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie damit vermeintlich kostenlose Dienste bezahlen, und aktiv über die Nutzung entscheiden.
  38. Bei SmartHome und digitalen Assistenten soll vollständig transparent sein, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden.
  39. Allen soll ermöglicht werden, schnell und sicher im Internet unterwegs zu sein.
  40. Einverständniserklärungen und Cookie-Einwilligungen sollen einfacher und klarer erteilt werden können.
  41. Ein freiwilliger Datenspendepass soll neue Möglichkeiten eröffnen.
  42. Der Wechsel zwischen Anbietern wird erleichtert, indem Schnittstellen und technische Standards für die Datenmitnahme geschaffen werden.
  43. Die Interoperabilität von Messenger-Diensten wird verbessert.
  44. Jeder Mensch, auch wer in einer Einrichtung lebt, soll ein Recht auf digitalen Zugang haben.
  45. Wertschöpfung durch künstliche Intelligenz soll in Deutschland entstehen.
  46. Kundendaten müssen sicher sein.
  47. Mit Kundendaten muss gesetzeskonform und vertraulich umgegangen werden.
  48. Bis 2025 soll in Deutschland ein konkurrenzfähiger Quantencomputer gebaut werden.
  49. Forschung und Wirtschaft müssen eng zusammenarbeiten, damit das Vorhaben gelingt.
  50. Es wird auf Kooperationen mit anderen führenden EU-Staaten gesetzt, um die technologische Souveränität bei Quantentechnologien zu sichern.
  51. Deutschland soll internationaler Spitzenreiter bei Rechner- und Softwaretechnologien bleiben.
  52. Technologische Entwicklung und Produktion werden strategisch verzahnt entwickelt und im Aufbau unterstützt.
  53. Kleine und mittlere Unternehmen sollen Ergebnisse aus der Forschung zur Künstlichen Intelligenz besser nutzen können.
  54. Die in der aktuellen Wahlperiode mit der Blockchain-Strategie geschaffenen Grundlagen werden weiterentwickelt.
  55. Weitere Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain sollen geschaffen werden.
  56. Das Copernikus-Programm wird unterstützt.
  57. Es wird auf etablierte Raumfahrtunternehmen aus Deutschland gesetzt.
  58. Ein Newspace-Ökosystem und ein starker deutscher Raumfahrtmittelstand sollen aufgebaut werden.
  59. Dieser Markt soll für das Land erschlossen werden.
  60. Dazu gehört staatliche Nachfrage im Rahmen einer Kleinsatelliteninitiative.
  61. Dazu gehört der Zugang zu allen Startprogrammen der EU und der ESA.
  62. Dazu gehören Raumfahrtfonds im Rahmen des Zukunftsfonds.
  63. Dazu gehört ein offener Wettbewerb für die europäischen Träger der nächsten Generation.
  64. Es wird ein gründer- und mittelstandsfreundliches Weltraumgesetz beschlossen.
  65. Auf internationaler Ebene wird eine nachhaltige Nutzung des Weltraums angestrebt, damit auch nächsten Generationen der Zugang zum All möglich bleibt.
  66. Für neue Technologien und Innovationen wie Künstliche Intelligenz, Bio-IT oder Quantentechnik müssen passgenaue Rahmenbedingungen und Regulierungsansätze entwickelt und erprobt werden.
  67. Zusätzliche Kapazitäten für Experimentierräume und Reallabore sollen bereitgestellt werden.
  68. Finanzierung und Bewerbung von Experimentierräumen und Reallaboren sollen gestärkt werden.
  69. Über die Energieforschung hinaus sollen auch andere Bereiche gefördert werden.
  70. Digitalisierung soll nicht als Ziel, sondern als Instrument verstanden werden, um den Wohlstand in Deutschland und Europa zu bewahren und zu steigern.
  71. Fairer Wettbewerb, Innovationskraft der Unternehmen und Wahlfreiheit der Verbraucher in der Digitalwirtschaft sollen auch auf EU-Ebene über den Digital Services Act und den Digital Markets Act gewährleistet werden.
  72. Die Gesetzgebung soll nutzerzentriert sein.
  73. Die Gesetzgebung soll Raum für Innovationen schaffen.
  74. Der Rechtsrahmen für digitale Dienste wird mit besonderem Blick auf die Plattformökonomie weiterentwickelt.
  75. Ziel ist, die besten Bedingungen für die Bereitstellung innovativer digitaler Dienste in Europa zu schaffen.
  76. Dazu braucht es klare Verantwortlichkeiten.
  77. Sehr große Online-Plattformen müssen geeignete Risikomanagement-Instrumente entwickeln, um die Integrität ihrer Dienste vor manipulativen Techniken zu schützen.
  78. Möglichkeiten, Interoperabilität zu verpflichten oder Daten mit kleineren Wettbewerbern zu teilen, müssen geprüft werden.
  79. Digitale Souveränität soll ein Parameter des digitalpolitischen Handelns werden.
  80. Digitale Souveränität bedeutet keine Abschottung.
  81. Es braucht eine Balance aus Maßnahmen für mehr digitale Autonomie und dem Management internationaler Handlungsoptionen, damit die Risiken digitaler Abhängigkeit beherrschbar werden.
  82. Es wird ein vitaler Marktort Europa angestrebt, der seine globale Stärke nutzt, um technologische Weltstandards zu setzen und digitale Leistungen zu befördern.
  83. Europa braucht wieder eigene, weltweit wettbewerbsfähige Hersteller von Hard- und Software, um selbstbestimmt handlungsfähig zu bleiben.
  84. Anbietervielfalt schützt am besten vor Abhängigkeiten.
  85. Es soll eine Umsetzungseinheit für konkrete digitalpolitische Projekte sein, etwa für die Corona-App oder den elektronischen Personalausweis.
  86. Dateninfrastrukturen müssen leistungsfähiger werden, damit Daten zum Treiber für Innovation werden.
  87. Der Datenaustausch muss intensiver werden.
  88. Datensicherheit und Datenschutz gelten als Grundpfeiler für Vertrauen in digitale Lösungen.
  89. Auf europäischer Ebene soll eine bessere Abstimmung der Datenschutzauslegung erreicht werden.
  90. Auf europäischer Ebene soll eine vergleichbare Auslegung erreicht werden.
  91. Grundsätzliche Fragen sollen einmalig und EU-weit verbindlich auf europäischer Ebene entschieden werden.
  92. Der digitale Staat soll Treiber offener Standards in der Wirtschaft und in der eigenen Verwaltung sein.
  93. Vorhandene Standards müssen künftig stärker genutzt werden.
  94. Bei Bedarf müssen passende Standards und Schnittstellen gemeinsam entwickelt werden.
  95. Nicht jeder muss digital werden.
  96. Eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Bundesstelle, Kommunen und Dienstleistern muss hergestellt werden können.
  97. Eine gute Infrastruktur im gesamten Land gilt als Rückgrat des Modernisierungsjahrzehnts.
  98. Bis spätestens 2024 sollen alle weißen Flecken mit stationären oder mobilen Masten beseitigt werden.
  99. Das Prinzip, neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung zu vergeben, soll gesetzlich festgeschrieben werden.
  100. Mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft soll bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland geschaffen werden.
  101. Bis 2025 sollen insgesamt 15 Mrd. Euro für Gigabit-Netze bereitgestellt werden.
  102. Alternative Verlegeverfahren müssen stärker genutzt werden.
  103. Bereits angelaufene Maßnahmen zur Aufklärung über alternative Verlegeverfahren müssen konsequent verstärkt werden.
  104. Die Verfahren sollen schnell und umfassend zertifiziert werden, um mögliche Zweifel auszuräumen.
  105. Telemedienanbieter sollen zu besseren Kindesschutzkonzepten verpflichtet werden.
  106. Soziale Medien sind wichtige Plattformen für Meinungsaustausch und demokratische Willensbildung.
  107. Das virtuelle Hausrecht in den Nutzungsbedingungen der Diensteanbieter darf nicht dazu genutzt werden, die politische Willensbildung zu beeinflussen.
  108. Es braucht widerstandsfähige IT-Infrastrukturen und IT-Netze.
  109. Bei IT-Beschaffungsvorhaben muss mehr Geld in den Schutz gegen Cyber-Angriffe investiert werden.
  110. Künftig soll ein bestimmter Anteil der Sachmittel für IT-Vorhaben des Bundes für Informationssicherheit aufgewendet werden, um eine sichere Digitalisierung zu gewährleisten.
  111. Cyber-Sicherheit „Made in Germany“ soll ein Markenzeichen bleiben.
  112. Führende Verschlüsselungstechnik und Security-by-design-Lösungen sollen Hackerangriffe unmöglich machen.
  113. Algorithmen sollen diskriminierungsfrei sein.
  114. Das Ziel der digitalen Souveränität soll erreicht werden.
  115. IT-Produkte sollen transparent so zertifiziert werden, dass Menschen der Zertifizierung vertrauen können.
  116. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll so ausgestattet werden, dass es als zentrale Zertifizierungs- und Standardisierungsstelle im internationalen Wettbewerb bestehen kann.
  117. Es sollen Strukturen geschaffen werden, die es der Wirtschaft ermöglichen, ihre Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Attacken zu erhöhen.
  118. Die Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik soll zur besseren Beratung und Unterstützung von Unternehmen weiter ausgebaut werden.
  119. Anträge für Förderprogramme zur Sensibilisierung und Unterstützung sollen weiter vereinfacht werden.
  120. Antragsverfahren für Förderprogramme zur Sensibilisierung und Unterstützung sollen beschleunigt werden.
  121. Smart-City-Konzepte sollen entwickelt werden.
  122. Auf dem Land sollen begleitend zum Breitbandausbau Co-Working-Spaces für kreatives Arbeiten gefördert werden.
  123. Scheitert die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Unternehmen beim Glasfaserausbau, sollen Kommunen den Breitbandausbau in Eigenregie vorantreiben können.
  124. Digitale Anwendungen sollen bereits erprobt werden.
  125. Für den Einsatz digitaler Anwendungen in allen Lebensbereichen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  126. Für ländliche Regionen sollen integrierte Lösungen entwickelt werden.
  127. Integrierte Lösungen für ländliche Regionen sollen in digitalen Dörfern modellhaft umgesetzt werden.
  128. Eine neue Smart-City-Strategie soll Städte, Kommunen und Regionen bei der Digitalisierung unterstützen.
  129. Eine Smart-Country-Strategie soll Städte, Kommunen und Regionen bei der Digitalisierung unterstützen.
  130. Es bedarf moderner und neuer Regelwerke und Kontrollmechanismen.
  131. Die großen Digitalkonzerne müssen Verantwortung übernehmen.
  132. Die großen Digitalkonzerne müssen, wo nötig, reguliert werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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