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Glossar

Zweitveröffentlichungsrecht

Fachbegriff

Recht von Autorinnen und Autoren, einen bereits erschienenen wissenschaftlichen Beitrag noch einmal zu veröffentlichen. In Deutschland ist es im Urheberrechtsgesetz geregelt (§ 38).

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In den Programmen

12 Forderungen aus 7 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2017

Linke 1

2013

Linke 1

Länder

Hessen

2023
Linke HE 1
2018
Linke HE 1

Sachsen

2024
Linke SN 2
2019
Linke SN 1

Hamburg

2015
Grüne HH 5

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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