Zweitveröffentlichungsrecht
Fachbegriff
Recht von Autorinnen und Autoren, einen bereits erschienenen wissenschaftlichen Beitrag noch einmal zu veröffentlichen. In Deutschland ist es im Urheberrechtsgesetz geregelt (§ 38).
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In den Programmen
12 Forderungen aus 7 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2017
Linke 1
2013
Linke 1
Länder
Hessen
2023
Linke HE 1
2018
Linke HE 1
Sachsen
2024
Linke SN 2
2019
Linke SN 1
Hamburg
2015
Grüne HH 5
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.