Vorteilsgewährung
Fachbegriff
Eine Straftat nach § 333 des Strafgesetzbuchs: Jemand bietet einem Amtsträger oder Soldaten für dessen Dienst einen Vorteil an, verspricht oder gewährt ihn. Das Gegenstück auf der Seite des Nehmenden ist die Vorteilsannahme.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2013
Linke 1
Länder
Nordrhein-Westfalen
2022
Linke NW 1
Sachsen-Anhalt
2016
Grüne ST 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.