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Glossar

Vorteilsgewährung

Fachbegriff

Eine Straftat nach § 333 des Strafgesetzbuchs: Jemand bietet einem Amtsträger oder Soldaten für dessen Dienst einen Vorteil an, verspricht oder gewährt ihn. Das Gegenstück auf der Seite des Nehmenden ist die Vorteilsannahme.

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In den Programmen

3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2013

Linke 1

Länder

Nordrhein-Westfalen

2022
Linke NW 1

Sachsen-Anhalt

2016
Grüne ST 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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